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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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die mit steigendem Bedarf unverhältnismäßig schnell zunehmen. Hierin liegt ein mehr oder weniger zwingender Anlaß zur Erhöhung des Bestandes an B. Dieser ist außerdem fortlaufend; durch Ersatz der abgängigen und auszumusternden B. und durch den für die Verkehrssteigerung und die Eröffnung neuer Bahnstrecken nötigen Bedarf, zu ergänzen. Um beurteilen zu können, ob die Anspannung der B. innerhalb wirtschaftlicher Grenzen bleibt, bedarf es einer Überwachung ihrer kilometrischen Jahresleistungen durch statistische Aufschreibungen. Wenn die hieraus ermittelten Zahlen auch wegen der verschiedenartigen Betriebsverhältnisse einen Vergleich mit anderen Eisenbahnen nicht ohneweiters zulassen, so bieten sie doch für das eigene Bahnnetz einen Anhaltspunkt dafür, ob bei steigenden Anforderungen eine weitere Anspannung in der Ausnutzung der B. möglich und wirtschaftlich oder ob eine Ergänzung der B. geboten ist. Auf den preuß.-hess. Staatsbahnen betrugen z. B. die Lokomotivleistungen im Jahresdurchschnitt:



Ein Vergleich der Zahlen für die verschiedenen Jahre ergibt, daß die Leistungen bis zum Jahre 1907 in höherem Grade gesteigert werden mußten, als die Vermehrung der Lokomotiven auf Grund der Schätzungen des zu erwartenden Verkehrszuwachses betragen hatte. Da gleichzeitig beobachtet wurde, daß die Betriebsleistungen nicht in gleicher Weise wie früher befriedigten - die Betriebszahl bewegte sich in stark ansteigender Richtung - so war eine Erhöhung des Lokomotivbestandes geboten. Die Wirkung zeigte sich an den Ziffern der Jahre 1908 und 1909. - In gleicher Weise werden Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage gewonnen, ob die Bestände der Personen- und Güterwagen als ausreichend angesehen werden können, oder ob eine Ergänzung notwendig ist und vorgenommen werden kann, ohne eine Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung befürchten zu müssen. - Auf den preuß.-hess. Staatsbahnen stellte sich die durchschnittliche Jahresleistung:



Da in diesen Jahren eine erhebliche Verkehrssteigerung stattfand, so ergibt sich aus der Zusammenstellung, daß durch die Maßnahmen zur Ergänzung und Erhöhung des Wagenbestandes eine annähernd gleichmäßige Inanspruchnahme der Wagen erreicht worden ist.

Eine genaue Ermittlung der auszumusternden B. und des hierfür nötigen Ersatzes ist im voraus ebenfalls schwierig. Auch hier kann nur eine Schätzung stattfinden, die sich bei größeren Verwaltungen am besten auf den Umfang der Ausmusterungen in den Vorjahren stützt. Die B. sind auszumustern, wenn ihre Leistungsfähigkeit eine ungenügende geworden ist oder die Wiederherstellung in Rücksicht auf die zu erwartende Gebrauchsdauer nicht mehr lohnend erscheint. Erfahrungsgemäß findet nach Wichert (vgl. Archiv für Eisenbahnwesen. Berlin 1892, S. 1067) eine Ausmusterung von Lokomotiven bis zu ihrem 18. Gebrauchsjahre und von Wagen bis zum 24. Jahre gar nicht oder nur in geringem Umfange statt. Erst vom 30. Jahre ab pflegen die Wiederherstellungsarbeiten der Wagen und vom 25. Jahre ab die der Lokomotiven einen solchen Umfang anzunehmen, daß ihre Ausmusterung an Stelle der Wiederherstellung in Frage kommt Es wechselt deshalb bei größeren Verwaltungen die Anzahl der auszumusternden B. von Jahr zu Jahr nicht so sprunghaft, wie wegen der sonst in Frage kommenden verschiedenartigen Verhältnisse wohl angenommen werden könnte. Auch hat man es in der Hand, die Ausmusterung zu beschleunigen oder zu verzögern, so daß eine gewisse Stetigkeit, die sowohl wegen der Finanzgebarung als auch in Rücksicht auf die gleichmäßige Beschäftigung der Fabriken sehr erwünscht ist, erreicht werden kann. Bevor B. ausgemustert werden, wird stets geprüft, ob sie nicht für andere Dienstzwecke noch brauchbar sind. So werden z. B. die Arbeitswagen in der Regel aus alten Wagen mit geringer Ladefähigkeit hergestellt.

die mit steigendem Bedarf unverhältnismäßig schnell zunehmen. Hierin liegt ein mehr oder weniger zwingender Anlaß zur Erhöhung des Bestandes an B. Dieser ist außerdem fortlaufend; durch Ersatz der abgängigen und auszumusternden B. und durch den für die Verkehrssteigerung und die Eröffnung neuer Bahnstrecken nötigen Bedarf, zu ergänzen. Um beurteilen zu können, ob die Anspannung der B. innerhalb wirtschaftlicher Grenzen bleibt, bedarf es einer Überwachung ihrer kilometrischen Jahresleistungen durch statistische Aufschreibungen. Wenn die hieraus ermittelten Zahlen auch wegen der verschiedenartigen Betriebsverhältnisse einen Vergleich mit anderen Eisenbahnen nicht ohneweiters zulassen, so bieten sie doch für das eigene Bahnnetz einen Anhaltspunkt dafür, ob bei steigenden Anforderungen eine weitere Anspannung in der Ausnutzung der B. möglich und wirtschaftlich oder ob eine Ergänzung der B. geboten ist. Auf den preuß.-hess. Staatsbahnen betrugen z. B. die Lokomotivleistungen im Jahresdurchschnitt:



Ein Vergleich der Zahlen für die verschiedenen Jahre ergibt, daß die Leistungen bis zum Jahre 1907 in höherem Grade gesteigert werden mußten, als die Vermehrung der Lokomotiven auf Grund der Schätzungen des zu erwartenden Verkehrszuwachses betragen hatte. Da gleichzeitig beobachtet wurde, daß die Betriebsleistungen nicht in gleicher Weise wie früher befriedigten – die Betriebszahl bewegte sich in stark ansteigender Richtung – so war eine Erhöhung des Lokomotivbestandes geboten. Die Wirkung zeigte sich an den Ziffern der Jahre 1908 und 1909. – In gleicher Weise werden Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage gewonnen, ob die Bestände der Personen- und Güterwagen als ausreichend angesehen werden können, oder ob eine Ergänzung notwendig ist und vorgenommen werden kann, ohne eine Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung befürchten zu müssen. – Auf den preuß.-hess. Staatsbahnen stellte sich die durchschnittliche Jahresleistung:



Da in diesen Jahren eine erhebliche Verkehrssteigerung stattfand, so ergibt sich aus der Zusammenstellung, daß durch die Maßnahmen zur Ergänzung und Erhöhung des Wagenbestandes eine annähernd gleichmäßige Inanspruchnahme der Wagen erreicht worden ist.

Eine genaue Ermittlung der auszumusternden B. und des hierfür nötigen Ersatzes ist im voraus ebenfalls schwierig. Auch hier kann nur eine Schätzung stattfinden, die sich bei größeren Verwaltungen am besten auf den Umfang der Ausmusterungen in den Vorjahren stützt. Die B. sind auszumustern, wenn ihre Leistungsfähigkeit eine ungenügende geworden ist oder die Wiederherstellung in Rücksicht auf die zu erwartende Gebrauchsdauer nicht mehr lohnend erscheint. Erfahrungsgemäß findet nach Wichert (vgl. Archiv für Eisenbahnwesen. Berlin 1892, S. 1067) eine Ausmusterung von Lokomotiven bis zu ihrem 18. Gebrauchsjahre und von Wagen bis zum 24. Jahre gar nicht oder nur in geringem Umfange statt. Erst vom 30. Jahre ab pflegen die Wiederherstellungsarbeiten der Wagen und vom 25. Jahre ab die der Lokomotiven einen solchen Umfang anzunehmen, daß ihre Ausmusterung an Stelle der Wiederherstellung in Frage kommt Es wechselt deshalb bei größeren Verwaltungen die Anzahl der auszumusternden B. von Jahr zu Jahr nicht so sprunghaft, wie wegen der sonst in Frage kommenden verschiedenartigen Verhältnisse wohl angenommen werden könnte. Auch hat man es in der Hand, die Ausmusterung zu beschleunigen oder zu verzögern, so daß eine gewisse Stetigkeit, die sowohl wegen der Finanzgebarung als auch in Rücksicht auf die gleichmäßige Beschäftigung der Fabriken sehr erwünscht ist, erreicht werden kann. Bevor B. ausgemustert werden, wird stets geprüft, ob sie nicht für andere Dienstzwecke noch brauchbar sind. So werden z. B. die Arbeitswagen in der Regel aus alten Wagen mit geringer Ladefähigkeit hergestellt.

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[319/0329] die mit steigendem Bedarf unverhältnismäßig schnell zunehmen. Hierin liegt ein mehr oder weniger zwingender Anlaß zur Erhöhung des Bestandes an B. Dieser ist außerdem fortlaufend; durch Ersatz der abgängigen und auszumusternden B. und durch den für die Verkehrssteigerung und die Eröffnung neuer Bahnstrecken nötigen Bedarf, zu ergänzen. Um beurteilen zu können, ob die Anspannung der B. innerhalb wirtschaftlicher Grenzen bleibt, bedarf es einer Überwachung ihrer kilometrischen Jahresleistungen durch statistische Aufschreibungen. Wenn die hieraus ermittelten Zahlen auch wegen der verschiedenartigen Betriebsverhältnisse einen Vergleich mit anderen Eisenbahnen nicht ohneweiters zulassen, so bieten sie doch für das eigene Bahnnetz einen Anhaltspunkt dafür, ob bei steigenden Anforderungen eine weitere Anspannung in der Ausnutzung der B. möglich und wirtschaftlich oder ob eine Ergänzung der B. geboten ist. Auf den preuß.-hess. Staatsbahnen betrugen z. B. die Lokomotivleistungen im Jahresdurchschnitt: Ein Vergleich der Zahlen für die verschiedenen Jahre ergibt, daß die Leistungen bis zum Jahre 1907 in höherem Grade gesteigert werden mußten, als die Vermehrung der Lokomotiven auf Grund der Schätzungen des zu erwartenden Verkehrszuwachses betragen hatte. Da gleichzeitig beobachtet wurde, daß die Betriebsleistungen nicht in gleicher Weise wie früher befriedigten – die Betriebszahl bewegte sich in stark ansteigender Richtung – so war eine Erhöhung des Lokomotivbestandes geboten. Die Wirkung zeigte sich an den Ziffern der Jahre 1908 und 1909. – In gleicher Weise werden Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage gewonnen, ob die Bestände der Personen- und Güterwagen als ausreichend angesehen werden können, oder ob eine Ergänzung notwendig ist und vorgenommen werden kann, ohne eine Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung befürchten zu müssen. – Auf den preuß.-hess. Staatsbahnen stellte sich die durchschnittliche Jahresleistung: Da in diesen Jahren eine erhebliche Verkehrssteigerung stattfand, so ergibt sich aus der Zusammenstellung, daß durch die Maßnahmen zur Ergänzung und Erhöhung des Wagenbestandes eine annähernd gleichmäßige Inanspruchnahme der Wagen erreicht worden ist. Eine genaue Ermittlung der auszumusternden B. und des hierfür nötigen Ersatzes ist im voraus ebenfalls schwierig. Auch hier kann nur eine Schätzung stattfinden, die sich bei größeren Verwaltungen am besten auf den Umfang der Ausmusterungen in den Vorjahren stützt. Die B. sind auszumustern, wenn ihre Leistungsfähigkeit eine ungenügende geworden ist oder die Wiederherstellung in Rücksicht auf die zu erwartende Gebrauchsdauer nicht mehr lohnend erscheint. Erfahrungsgemäß findet nach Wichert (vgl. Archiv für Eisenbahnwesen. Berlin 1892, S. 1067) eine Ausmusterung von Lokomotiven bis zu ihrem 18. Gebrauchsjahre und von Wagen bis zum 24. Jahre gar nicht oder nur in geringem Umfange statt. Erst vom 30. Jahre ab pflegen die Wiederherstellungsarbeiten der Wagen und vom 25. Jahre ab die der Lokomotiven einen solchen Umfang anzunehmen, daß ihre Ausmusterung an Stelle der Wiederherstellung in Frage kommt Es wechselt deshalb bei größeren Verwaltungen die Anzahl der auszumusternden B. von Jahr zu Jahr nicht so sprunghaft, wie wegen der sonst in Frage kommenden verschiedenartigen Verhältnisse wohl angenommen werden könnte. Auch hat man es in der Hand, die Ausmusterung zu beschleunigen oder zu verzögern, so daß eine gewisse Stetigkeit, die sowohl wegen der Finanzgebarung als auch in Rücksicht auf die gleichmäßige Beschäftigung der Fabriken sehr erwünscht ist, erreicht werden kann. Bevor B. ausgemustert werden, wird stets geprüft, ob sie nicht für andere Dienstzwecke noch brauchbar sind. So werden z. B. die Arbeitswagen in der Regel aus alten Wagen mit geringer Ladefähigkeit hergestellt.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/329>, abgerufen am 19.07.2024.