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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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u. s. w. Außer diesen Monatsausweisen werden von einzelnen Bahnverwaltungen, deren Papiere an den Börsen stark gehandelt werden, in noch kürzeren Zeitabschnitten (Dekaden, Wochen) Nachweisungen über Einnahmen in der Tagespresse veröffentlicht.

Die Betriebseinnahmenausweise enthalten zumeist Angaben über die Betriebslängen der Eisenbahnen, die Anzahl der im Berichtsmonat beförderten Personen und Tonnen Güter, ferner eine vergleichende Gegenüberstellung zum gleichen Monat des Vorjahres, wobei gewöhnlich die gesamten Einnahmen, ferner die Einnahmen getrennt nach Personen- und Güterverkehr, mitunter auch auf das km Betriebslänge berechnet, besonders ausgewiesen werden.

Außerdem werden im Laufe des Jahres die Summen für die abgelaufenen Monate unter Gegenüberstellung der Ergebnisse der gleichen Periode des Vorjahres, u. zw. in gleicher Unterteilung wie die Monatsangaben ausgewiesen; auch die aus den Einnahmen der abgelaufenen Periode für das km und Jahr gerechneten Betriebseinnahmen den wirklich erzielten kilometrischen Roheinnahmen der gleichen Periode des Vorjahres gegenübergestellt. Mitunter werden auch die Ursachen etwaiger Mehr- oder Mindereinnahmen, besonders aus der Bewegung von Getreide und Kohlen ersichtlich gemacht.

B. Die Betriebsausgaben, Betriebskosten (working expenses; depenses d'exploitation; spese dell'esercizio), die Summe der Ausgaben, die nach Fertigstellung und betriebsfähiger Ausrüstung einer Bahn, aus der Durchführung und Aufrechterhaltung des Verkehrs innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwachsen, und die gewöhnlich für ein Geschäftsjahr in den Geschäftsberichten dargestellt werden. Während die Anlagekosten die Ausgaben umfassen, die zur Erbauung, Ausrüstung und Erweiterung einer Bahn notwendig sind, werden unter Betriebskosten die Aufwendungen verstanden, die dazu dienen, den durch die Anlagekosten beschafften Apparat in Gang zu erhalten. Das Erfordernis für die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gehört daher nicht zu den Betriebskosten, wohl aber bildet es einen Bestandteil der Selbstkosten des Transports.

Die Betriebskosten lassen sich vor allem unterscheiden in persönliche und sachliche; erstere umfassen die Gesamtsumme der Personalentlohnungskosten, die letzteren dagegen den Geldwert der während eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Materialien, der Ersatzanschaffungen sowie der Kosten für Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlage und des Betriebsmaterials. - Die Auslagen für Neu-, Zu- und Umbauten sowie Beschaffung neuer Betriebsmittel, kurzum für alle die Herstellungen und Anschaffungen, die den Bahnwert erhöhen, gehören nicht zu den Betriebskosten, sondern sind den Anlagekosten (Anlagekonto) zuzuschlagen.

Man unterscheidet ferner feste und veränderliche Betriebsausgaben. Unter festen Betriebskosten versteht man die Ausgaben, die innerhalb gewisser Grenzen ziemlich unverändert bleiben, gleichgültig, ob der Verkehr schwächer oder stärker ist, wie z. B. die Kosten der obersten Leitung und der Erhaltung der baulichen Anlagen. Die veränderlichen Betriebskosten hingegen stehen in innigem Zusammenhang mit der Stärke des Verkehrs; sie steigen und fallen mit seiner Zu- und Abnahme. Dies gilt insbesondere von einem Teil der Arbeitslöhne, von den Kosten der Beförderung, den Ausgaben für die Abnutzung der Betriebsmittel u. s. w.

Die Einteilung der Betriebsausgaben erfolgt, wie die der Betriebseinnahmen, nach festgestellten Grundsätzen, u. zw. in der Regel unter Trennung der persönlichen von den sachlichen Ausgaben.

Nach dem Normalbuchungsformular für die Eisenbahnen Deutschlands gliedern sich die Ausgaben, wie folgt:

Persönliche Ausgaben.

Besoldungen der Beamten ...

Diätarische Besoldungen, Tag- und Stücklöhne ...

Reise- und Umzugskosten sowie andere Nebenbezüge ...

Für Wohlfahrtszwecke ...

Sachliche Ausgaben.

Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgegenstände sowie für Beschaffung von Betriebsmaterialien ...

Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen ...

Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Fahrzeuge und der maschinellen Anlagen ...

Für Benützung fremder Bahnanlagen und für Dienstleistungen fremder Beamten ...

Für Benützung fremder Fahrzeuge ...

Verschiedene Ausgaben ...

Das Kontierungsschema der österreichischen Staatsbahnen weist bei kameralistischer Buchführung folgende Haupteinteilung auf:

Ordentliche Betriebsausgaben.

Zentraldienst der Staatsbahndirektionen ...

Bahnaufsicht und Bahnerhaltung ...

Stations- und Fahrdienst ...

Zugförderungsdienst ...

Werkstättendienst und Erhaltung der Fahrbetriebsmittel ...

Hilfsanstalten für den Betrieb:

Fahrkartenerzeugung ...

Materialdepotdienst ...

Beleuchtungs- und Kraftübertragungsanstalten:

Gasanlagen ...

Elektrische Licht- und Kraftanlagen ...

Sonstige Betriebsausgaben ...

Steuern und Umlagen ...

Sachliche Ausgaben des Salzgeschäftes ...

u. s. w. Außer diesen Monatsausweisen werden von einzelnen Bahnverwaltungen, deren Papiere an den Börsen stark gehandelt werden, in noch kürzeren Zeitabschnitten (Dekaden, Wochen) Nachweisungen über Einnahmen in der Tagespresse veröffentlicht.

Die Betriebseinnahmenausweise enthalten zumeist Angaben über die Betriebslängen der Eisenbahnen, die Anzahl der im Berichtsmonat beförderten Personen und Tonnen Güter, ferner eine vergleichende Gegenüberstellung zum gleichen Monat des Vorjahres, wobei gewöhnlich die gesamten Einnahmen, ferner die Einnahmen getrennt nach Personen- und Güterverkehr, mitunter auch auf das km Betriebslänge berechnet, besonders ausgewiesen werden.

Außerdem werden im Laufe des Jahres die Summen für die abgelaufenen Monate unter Gegenüberstellung der Ergebnisse der gleichen Periode des Vorjahres, u. zw. in gleicher Unterteilung wie die Monatsangaben ausgewiesen; auch die aus den Einnahmen der abgelaufenen Periode für das km und Jahr gerechneten Betriebseinnahmen den wirklich erzielten kilometrischen Roheinnahmen der gleichen Periode des Vorjahres gegenübergestellt. Mitunter werden auch die Ursachen etwaiger Mehr- oder Mindereinnahmen, besonders aus der Bewegung von Getreide und Kohlen ersichtlich gemacht.

B. Die Betriebsausgaben, Betriebskosten (working expenses; dépenses d'exploitation; spese dell'esercizio), die Summe der Ausgaben, die nach Fertigstellung und betriebsfähiger Ausrüstung einer Bahn, aus der Durchführung und Aufrechterhaltung des Verkehrs innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwachsen, und die gewöhnlich für ein Geschäftsjahr in den Geschäftsberichten dargestellt werden. Während die Anlagekosten die Ausgaben umfassen, die zur Erbauung, Ausrüstung und Erweiterung einer Bahn notwendig sind, werden unter Betriebskosten die Aufwendungen verstanden, die dazu dienen, den durch die Anlagekosten beschafften Apparat in Gang zu erhalten. Das Erfordernis für die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gehört daher nicht zu den Betriebskosten, wohl aber bildet es einen Bestandteil der Selbstkosten des Transports.

Die Betriebskosten lassen sich vor allem unterscheiden in persönliche und sachliche; erstere umfassen die Gesamtsumme der Personalentlohnungskosten, die letzteren dagegen den Geldwert der während eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Materialien, der Ersatzanschaffungen sowie der Kosten für Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlage und des Betriebsmaterials. – Die Auslagen für Neu-, Zu- und Umbauten sowie Beschaffung neuer Betriebsmittel, kurzum für alle die Herstellungen und Anschaffungen, die den Bahnwert erhöhen, gehören nicht zu den Betriebskosten, sondern sind den Anlagekosten (Anlagekonto) zuzuschlagen.

Man unterscheidet ferner feste und veränderliche Betriebsausgaben. Unter festen Betriebskosten versteht man die Ausgaben, die innerhalb gewisser Grenzen ziemlich unverändert bleiben, gleichgültig, ob der Verkehr schwächer oder stärker ist, wie z. B. die Kosten der obersten Leitung und der Erhaltung der baulichen Anlagen. Die veränderlichen Betriebskosten hingegen stehen in innigem Zusammenhang mit der Stärke des Verkehrs; sie steigen und fallen mit seiner Zu- und Abnahme. Dies gilt insbesondere von einem Teil der Arbeitslöhne, von den Kosten der Beförderung, den Ausgaben für die Abnutzung der Betriebsmittel u. s. w.

Die Einteilung der Betriebsausgaben erfolgt, wie die der Betriebseinnahmen, nach festgestellten Grundsätzen, u. zw. in der Regel unter Trennung der persönlichen von den sachlichen Ausgaben.

Nach dem Normalbuchungsformular für die Eisenbahnen Deutschlands gliedern sich die Ausgaben, wie folgt:

Persönliche Ausgaben.

Besoldungen der Beamten ...

Diätarische Besoldungen, Tag- und Stücklöhne ...

Reise- und Umzugskosten sowie andere Nebenbezüge ...

Für Wohlfahrtszwecke ...

Sachliche Ausgaben.

Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgegenstände sowie für Beschaffung von Betriebsmaterialien ...

Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen ...

Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Fahrzeuge und der maschinellen Anlagen ...

Für Benützung fremder Bahnanlagen und für Dienstleistungen fremder Beamten ...

Für Benützung fremder Fahrzeuge ...

Verschiedene Ausgaben ...

Das Kontierungsschema der österreichischen Staatsbahnen weist bei kameralistischer Buchführung folgende Haupteinteilung auf:

Ordentliche Betriebsausgaben.

Zentraldienst der Staatsbahndirektionen ...

Bahnaufsicht und Bahnerhaltung ...

Stations- und Fahrdienst ...

Zugförderungsdienst ...

Werkstättendienst und Erhaltung der Fahrbetriebsmittel ...

Hilfsanstalten für den Betrieb:

Fahrkartenerzeugung ...

Materialdepotdienst ...

Beleuchtungs- und Kraftübertragungsanstalten:

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[293/0303] u. s. w. Außer diesen Monatsausweisen werden von einzelnen Bahnverwaltungen, deren Papiere an den Börsen stark gehandelt werden, in noch kürzeren Zeitabschnitten (Dekaden, Wochen) Nachweisungen über Einnahmen in der Tagespresse veröffentlicht. Die Betriebseinnahmenausweise enthalten zumeist Angaben über die Betriebslängen der Eisenbahnen, die Anzahl der im Berichtsmonat beförderten Personen und Tonnen Güter, ferner eine vergleichende Gegenüberstellung zum gleichen Monat des Vorjahres, wobei gewöhnlich die gesamten Einnahmen, ferner die Einnahmen getrennt nach Personen- und Güterverkehr, mitunter auch auf das km Betriebslänge berechnet, besonders ausgewiesen werden. Außerdem werden im Laufe des Jahres die Summen für die abgelaufenen Monate unter Gegenüberstellung der Ergebnisse der gleichen Periode des Vorjahres, u. zw. in gleicher Unterteilung wie die Monatsangaben ausgewiesen; auch die aus den Einnahmen der abgelaufenen Periode für das km und Jahr gerechneten Betriebseinnahmen den wirklich erzielten kilometrischen Roheinnahmen der gleichen Periode des Vorjahres gegenübergestellt. Mitunter werden auch die Ursachen etwaiger Mehr- oder Mindereinnahmen, besonders aus der Bewegung von Getreide und Kohlen ersichtlich gemacht. B. Die Betriebsausgaben, Betriebskosten (working expenses; dépenses d'exploitation; spese dell'esercizio), die Summe der Ausgaben, die nach Fertigstellung und betriebsfähiger Ausrüstung einer Bahn, aus der Durchführung und Aufrechterhaltung des Verkehrs innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwachsen, und die gewöhnlich für ein Geschäftsjahr in den Geschäftsberichten dargestellt werden. Während die Anlagekosten die Ausgaben umfassen, die zur Erbauung, Ausrüstung und Erweiterung einer Bahn notwendig sind, werden unter Betriebskosten die Aufwendungen verstanden, die dazu dienen, den durch die Anlagekosten beschafften Apparat in Gang zu erhalten. Das Erfordernis für die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gehört daher nicht zu den Betriebskosten, wohl aber bildet es einen Bestandteil der Selbstkosten des Transports. Die Betriebskosten lassen sich vor allem unterscheiden in persönliche und sachliche; erstere umfassen die Gesamtsumme der Personalentlohnungskosten, die letzteren dagegen den Geldwert der während eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Materialien, der Ersatzanschaffungen sowie der Kosten für Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlage und des Betriebsmaterials. – Die Auslagen für Neu-, Zu- und Umbauten sowie Beschaffung neuer Betriebsmittel, kurzum für alle die Herstellungen und Anschaffungen, die den Bahnwert erhöhen, gehören nicht zu den Betriebskosten, sondern sind den Anlagekosten (Anlagekonto) zuzuschlagen. Man unterscheidet ferner feste und veränderliche Betriebsausgaben. Unter festen Betriebskosten versteht man die Ausgaben, die innerhalb gewisser Grenzen ziemlich unverändert bleiben, gleichgültig, ob der Verkehr schwächer oder stärker ist, wie z. B. die Kosten der obersten Leitung und der Erhaltung der baulichen Anlagen. Die veränderlichen Betriebskosten hingegen stehen in innigem Zusammenhang mit der Stärke des Verkehrs; sie steigen und fallen mit seiner Zu- und Abnahme. Dies gilt insbesondere von einem Teil der Arbeitslöhne, von den Kosten der Beförderung, den Ausgaben für die Abnutzung der Betriebsmittel u. s. w. Die Einteilung der Betriebsausgaben erfolgt, wie die der Betriebseinnahmen, nach festgestellten Grundsätzen, u. zw. in der Regel unter Trennung der persönlichen von den sachlichen Ausgaben. Nach dem Normalbuchungsformular für die Eisenbahnen Deutschlands gliedern sich die Ausgaben, wie folgt: Persönliche Ausgaben. Besoldungen der Beamten ... Diätarische Besoldungen, Tag- und Stücklöhne ... Reise- und Umzugskosten sowie andere Nebenbezüge ... Für Wohlfahrtszwecke ... Sachliche Ausgaben. Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgegenstände sowie für Beschaffung von Betriebsmaterialien ... Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen ... Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Fahrzeuge und der maschinellen Anlagen ... Für Benützung fremder Bahnanlagen und für Dienstleistungen fremder Beamten ... Für Benützung fremder Fahrzeuge ... Verschiedene Ausgaben ... Das Kontierungsschema der österreichischen Staatsbahnen weist bei kameralistischer Buchführung folgende Haupteinteilung auf: Ordentliche Betriebsausgaben. Zentraldienst der Staatsbahndirektionen ... Bahnaufsicht und Bahnerhaltung ... Stations- und Fahrdienst ... Zugförderungsdienst ... Werkstättendienst und Erhaltung der Fahrbetriebsmittel ... Hilfsanstalten für den Betrieb: Fahrkartenerzeugung ... Materialdepotdienst ... Beleuchtungs- und Kraftübertragungsanstalten: Gasanlagen ... Elektrische Licht- und Kraftanlagen ... Sonstige Betriebsausgaben ... Steuern und Umlagen ... Sachliche Ausgaben des Salzgeschäftes ...

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 293. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/303>, abgerufen am 16.07.2024.