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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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üblich, besondere Tafeln anzubringen, aus denen hervorgeht, wo der Zug oder eine bestimmte Wagenklasse zum Halten kommt.

Auf Stationen mit mehreren Bahnsteigen erhält jeder Bahnsteig ein Schild mit der Bezeichnung seiner Nummer.

Auf dem Bahnsteig ist außerdem der Dienstraum des "Aufsichtsbeamten", die Gelegenheit zur Lösung von Fahrkarten (Fahrkarten für Weiterreisende), Zuschlagkarten, sowie zur Aufgabe von Telegrammen ("Bahntelegraph") zu bezeichnen. Die Wasserentnahmestellen werden durch Schilder wie "Trinkwasser", "Waschwasser" bezeichnet. Liegen diese Stellen oder die Aborte etwas abseits, so wird durch entsprechende Schilder mit einem unter die Schrift gezeichneten Pfeil die Richtung angedeutet, in der man diese Einrichtungen zu suchen hat.

Dem ankommenden Reisenden wird durch die Schilder "Ausgang", "Kein Ausgang", "Zu den Anschlußzügen", "Zu den Wartesälen", "Zur Gepäckabfertigung", "Gepäckaufbewahrung", "Zur Stadt", "Ausgang zur ...straße" der Weg gewiesen.

Die Bahnsteigsperre wird in beiden Richtungen durch die Worte "Fahrkarten bereithalten" und "Rechts gehen" (in Österreich "Links gehen") gekennzeichnet; auch wird an das Verbot des Überschreitens der Gleise durch an geeigneten Stellen angebrachte Tafeln erinnert.

C. An den Güterschuppen. Die Güter und Eilgutschuppen erhalten ein von der Straße aus sichtbares Schild "Güterabfertigung" oder "Eilgutabfertigung" und zutreffendenfalls die Zusätze "Annahme und Ausgabe". Bei größeren Schuppenanlagen werden an der Ladebühne Aufschriften angebracht, die die Richtungen angeben, für die das Gut an der betreffenden Ladeluke angenommen wird. In den Abfertigungsräumen sind die einzelnen Schalter mit "Güterabfertigung", "Güterkasse", "Annahme" (Ausgabe der Frachtbriefe), sowie der Raum des "Vorstandes der Güterabfertigung" zu bezeichnen.

D. Andere Baulichkeiten. Der Stationsname wird bisweilen an einer besonders ins Auge fallenden Baulichkeit, Wassertürmen, Stellwerksgebäuden u. s. w. angeschrieben. Die Stellwerksgebäude erhalten außerdem ihre ab gekürzte Bezeichnung, deren erster Buchstabe vielfach dem des Stationsnamens entspricht (z. B. Sot. - Spandau, Ostturm). Die Bahnwärterbuden erhalten arabische, die Weichenstellerbuden römische Ziffern.

Schriftart und Schriftgröße.

Die Erkennbarkeit einer Schrift ist nicht von ihrer Größe abhängig, sondern von der Strichstärke und den Abmessungen ihrer Elemente, d. h. der kleinsten vorspringenden Teile. Eine Schrift, die aus Grund- und Haarstrichen besteht, ist also für die B. nicht zu brauchen, vielmehr muß dafür Block- oder Balkenschrift gewählt werden. Damit ist auch die Wahl der lateinischen Schrift oder Antiqua gegeben. Die preußischen Vorschriften für die Behandlung der Aufschriften auf Bahngegenständen vom 1. Januar 1910 bestimmen die einheitliche Wahl einer Balkenschrift. Die Strichstärke und die Größe der Elemente entspricht einer bestimmten quadratischen Einteilung. Setzt man die Schriftstärke gleich 1, so ist die Höhe der großen Buchstaben und der Ziffern gleich 7, die der kleinen Buchstaben gleich 5. Die Breite der meisten Buchstaben ist gleich 3, die der arabischen Ziffern gleich 4. Für die Aufschriften sind kleine Buchstaben mit großen Anfangsbuchstaben zu verwenden. Ein Zusammensetzen der Schrift aus lauter großen Buchstaben ist zu vermeiden.

Die Größe der Schrift richtet sich nach ihrer Wichtigkeit, nach der Entfernung und danach, ob die Schrift im Fahren oder im Stehen gelesen werden soll. Die Schrift, die vom fahrenden Zug aus sichtbar sein soll, muß größer sein. Als untere Grenze für die Größe der Aufschriften kann jene gelten, die einer Sehschärfe von 1/10 entspricht. Sie ergibt bei einer Entfernung von 6 m die Höhe des Elementes zu 17 mm, die der kleinen Buchstaben zu 85 mm. Aufschriften, die nicht in Ruhe gelesen werden, sondern nur bei flüchtigem Blick, müssen erheblich größer gewählt werden. Weiter gilt der Grundsatz, daß - auch abgesehen von der Entfernung vom Auge - eine Schrift desto größer sein muß, je weiter sie von der Augenhöhe entfernt ist. Für die Größe der Stationsnamen gilt die Vorschrift, daß die Höhe der großen Buchstaben zwischen 250 und 500 mm gewählt werden, in der Regel 350 mm betragen soll. Die Höhe der Aufschriften an den Wärterbuden soll 400 mm betragen. Die Schrift soll in der Regel schwarz auf weißem Grunde sein, farbige Schrift wird durch die Rauchgase schnell zerstört.

Form und Material der Schilder.

Die Schilder werden gewöhnlich rechteckig hergestellt und, wenn nötig, mehrere Aufschriften auf einem Schild vereinigt. Man unterscheidet Wandschilder und freihängende Schilder, sog. Fahnen. Freihängende Schilder werden doppelseitig ausgeführt. Die Schilder werden aus Holz oder Eisenblech hergestellt und erhalten einen zweimaligen Grundanstrich mit weißer Farbe und Aufschriften mit

üblich, besondere Tafeln anzubringen, aus denen hervorgeht, wo der Zug oder eine bestimmte Wagenklasse zum Halten kommt.

Auf Stationen mit mehreren Bahnsteigen erhält jeder Bahnsteig ein Schild mit der Bezeichnung seiner Nummer.

Auf dem Bahnsteig ist außerdem der Dienstraum des „Aufsichtsbeamten“, die Gelegenheit zur Lösung von Fahrkarten (Fahrkarten für Weiterreisende), Zuschlagkarten, sowie zur Aufgabe von Telegrammen („Bahntelegraph“) zu bezeichnen. Die Wasserentnahmestellen werden durch Schilder wie „Trinkwasser“, „Waschwasser“ bezeichnet. Liegen diese Stellen oder die Aborte etwas abseits, so wird durch entsprechende Schilder mit einem unter die Schrift gezeichneten Pfeil die Richtung angedeutet, in der man diese Einrichtungen zu suchen hat.

Dem ankommenden Reisenden wird durch die Schilder „Ausgang“, „Kein Ausgang“, „Zu den Anschlußzügen“, „Zu den Wartesälen“, „Zur Gepäckabfertigung“, „Gepäckaufbewahrung“, „Zur Stadt“, „Ausgang zur ...straße“ der Weg gewiesen.

Die Bahnsteigsperre wird in beiden Richtungen durch die Worte „Fahrkarten bereithalten“ und „Rechts gehen“ (in Österreich „Links gehen“) gekennzeichnet; auch wird an das Verbot des Überschreitens der Gleise durch an geeigneten Stellen angebrachte Tafeln erinnert.

C. An den Güterschuppen. Die Güter und Eilgutschuppen erhalten ein von der Straße aus sichtbares Schild „Güterabfertigung“ oder „Eilgutabfertigung“ und zutreffendenfalls die Zusätze „Annahme und Ausgabe“. Bei größeren Schuppenanlagen werden an der Ladebühne Aufschriften angebracht, die die Richtungen angeben, für die das Gut an der betreffenden Ladeluke angenommen wird. In den Abfertigungsräumen sind die einzelnen Schalter mit „Güterabfertigung“, „Güterkasse“, „Annahme“ (Ausgabe der Frachtbriefe), sowie der Raum des „Vorstandes der Güterabfertigung“ zu bezeichnen.

D. Andere Baulichkeiten. Der Stationsname wird bisweilen an einer besonders ins Auge fallenden Baulichkeit, Wassertürmen, Stellwerksgebäuden u. s. w. angeschrieben. Die Stellwerksgebäude erhalten außerdem ihre ab gekürzte Bezeichnung, deren erster Buchstabe vielfach dem des Stationsnamens entspricht (z. B. Sot. – Spandau, Ostturm). Die Bahnwärterbuden erhalten arabische, die Weichenstellerbuden römische Ziffern.

Schriftart und Schriftgröße.

Die Erkennbarkeit einer Schrift ist nicht von ihrer Größe abhängig, sondern von der Strichstärke und den Abmessungen ihrer Elemente, d. h. der kleinsten vorspringenden Teile. Eine Schrift, die aus Grund- und Haarstrichen besteht, ist also für die B. nicht zu brauchen, vielmehr muß dafür Block- oder Balkenschrift gewählt werden. Damit ist auch die Wahl der lateinischen Schrift oder Antiqua gegeben. Die preußischen Vorschriften für die Behandlung der Aufschriften auf Bahngegenständen vom 1. Januar 1910 bestimmen die einheitliche Wahl einer Balkenschrift. Die Strichstärke und die Größe der Elemente entspricht einer bestimmten quadratischen Einteilung. Setzt man die Schriftstärke gleich 1, so ist die Höhe der großen Buchstaben und der Ziffern gleich 7, die der kleinen Buchstaben gleich 5. Die Breite der meisten Buchstaben ist gleich 3, die der arabischen Ziffern gleich 4. Für die Aufschriften sind kleine Buchstaben mit großen Anfangsbuchstaben zu verwenden. Ein Zusammensetzen der Schrift aus lauter großen Buchstaben ist zu vermeiden.

Die Größe der Schrift richtet sich nach ihrer Wichtigkeit, nach der Entfernung und danach, ob die Schrift im Fahren oder im Stehen gelesen werden soll. Die Schrift, die vom fahrenden Zug aus sichtbar sein soll, muß größer sein. Als untere Grenze für die Größe der Aufschriften kann jene gelten, die einer Sehschärfe von 1/10 entspricht. Sie ergibt bei einer Entfernung von 6 m die Höhe des Elementes zu 17 mm, die der kleinen Buchstaben zu 85 mm. Aufschriften, die nicht in Ruhe gelesen werden, sondern nur bei flüchtigem Blick, müssen erheblich größer gewählt werden. Weiter gilt der Grundsatz, daß – auch abgesehen von der Entfernung vom Auge – eine Schrift desto größer sein muß, je weiter sie von der Augenhöhe entfernt ist. Für die Größe der Stationsnamen gilt die Vorschrift, daß die Höhe der großen Buchstaben zwischen 250 und 500 mm gewählt werden, in der Regel 350 mm betragen soll. Die Höhe der Aufschriften an den Wärterbuden soll 400 mm betragen. Die Schrift soll in der Regel schwarz auf weißem Grunde sein, farbige Schrift wird durch die Rauchgase schnell zerstört.

Form und Material der Schilder.

Die Schilder werden gewöhnlich rechteckig hergestellt und, wenn nötig, mehrere Aufschriften auf einem Schild vereinigt. Man unterscheidet Wandschilder und freihängende Schilder, sog. Fahnen. Freihängende Schilder werden doppelseitig ausgeführt. Die Schilder werden aus Holz oder Eisenblech hergestellt und erhalten einen zweimaligen Grundanstrich mit weißer Farbe und Aufschriften mit

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[266/0276] üblich, besondere Tafeln anzubringen, aus denen hervorgeht, wo der Zug oder eine bestimmte Wagenklasse zum Halten kommt. Auf Stationen mit mehreren Bahnsteigen erhält jeder Bahnsteig ein Schild mit der Bezeichnung seiner Nummer. Auf dem Bahnsteig ist außerdem der Dienstraum des „Aufsichtsbeamten“, die Gelegenheit zur Lösung von Fahrkarten (Fahrkarten für Weiterreisende), Zuschlagkarten, sowie zur Aufgabe von Telegrammen („Bahntelegraph“) zu bezeichnen. Die Wasserentnahmestellen werden durch Schilder wie „Trinkwasser“, „Waschwasser“ bezeichnet. Liegen diese Stellen oder die Aborte etwas abseits, so wird durch entsprechende Schilder mit einem unter die Schrift gezeichneten Pfeil die Richtung angedeutet, in der man diese Einrichtungen zu suchen hat. Dem ankommenden Reisenden wird durch die Schilder „Ausgang“, „Kein Ausgang“, „Zu den Anschlußzügen“, „Zu den Wartesälen“, „Zur Gepäckabfertigung“, „Gepäckaufbewahrung“, „Zur Stadt“, „Ausgang zur ...straße“ der Weg gewiesen. Die Bahnsteigsperre wird in beiden Richtungen durch die Worte „Fahrkarten bereithalten“ und „Rechts gehen“ (in Österreich „Links gehen“) gekennzeichnet; auch wird an das Verbot des Überschreitens der Gleise durch an geeigneten Stellen angebrachte Tafeln erinnert. C. An den Güterschuppen. Die Güter und Eilgutschuppen erhalten ein von der Straße aus sichtbares Schild „Güterabfertigung“ oder „Eilgutabfertigung“ und zutreffendenfalls die Zusätze „Annahme und Ausgabe“. Bei größeren Schuppenanlagen werden an der Ladebühne Aufschriften angebracht, die die Richtungen angeben, für die das Gut an der betreffenden Ladeluke angenommen wird. In den Abfertigungsräumen sind die einzelnen Schalter mit „Güterabfertigung“, „Güterkasse“, „Annahme“ (Ausgabe der Frachtbriefe), sowie der Raum des „Vorstandes der Güterabfertigung“ zu bezeichnen. D. Andere Baulichkeiten. Der Stationsname wird bisweilen an einer besonders ins Auge fallenden Baulichkeit, Wassertürmen, Stellwerksgebäuden u. s. w. angeschrieben. Die Stellwerksgebäude erhalten außerdem ihre ab gekürzte Bezeichnung, deren erster Buchstabe vielfach dem des Stationsnamens entspricht (z. B. Sot. – Spandau, Ostturm). Die Bahnwärterbuden erhalten arabische, die Weichenstellerbuden römische Ziffern. Schriftart und Schriftgröße. Die Erkennbarkeit einer Schrift ist nicht von ihrer Größe abhängig, sondern von der Strichstärke und den Abmessungen ihrer Elemente, d. h. der kleinsten vorspringenden Teile. Eine Schrift, die aus Grund- und Haarstrichen besteht, ist also für die B. nicht zu brauchen, vielmehr muß dafür Block- oder Balkenschrift gewählt werden. Damit ist auch die Wahl der lateinischen Schrift oder Antiqua gegeben. Die preußischen Vorschriften für die Behandlung der Aufschriften auf Bahngegenständen vom 1. Januar 1910 bestimmen die einheitliche Wahl einer Balkenschrift. Die Strichstärke und die Größe der Elemente entspricht einer bestimmten quadratischen Einteilung. Setzt man die Schriftstärke gleich 1, so ist die Höhe der großen Buchstaben und der Ziffern gleich 7, die der kleinen Buchstaben gleich 5. Die Breite der meisten Buchstaben ist gleich 3, die der arabischen Ziffern gleich 4. Für die Aufschriften sind kleine Buchstaben mit großen Anfangsbuchstaben zu verwenden. Ein Zusammensetzen der Schrift aus lauter großen Buchstaben ist zu vermeiden. Die Größe der Schrift richtet sich nach ihrer Wichtigkeit, nach der Entfernung und danach, ob die Schrift im Fahren oder im Stehen gelesen werden soll. Die Schrift, die vom fahrenden Zug aus sichtbar sein soll, muß größer sein. Als untere Grenze für die Größe der Aufschriften kann jene gelten, die einer Sehschärfe von 1/10 entspricht. Sie ergibt bei einer Entfernung von 6 m die Höhe des Elementes zu 17 mm, die der kleinen Buchstaben zu 85 mm. Aufschriften, die nicht in Ruhe gelesen werden, sondern nur bei flüchtigem Blick, müssen erheblich größer gewählt werden. Weiter gilt der Grundsatz, daß – auch abgesehen von der Entfernung vom Auge – eine Schrift desto größer sein muß, je weiter sie von der Augenhöhe entfernt ist. Für die Größe der Stationsnamen gilt die Vorschrift, daß die Höhe der großen Buchstaben zwischen 250 und 500 mm gewählt werden, in der Regel 350 mm betragen soll. Die Höhe der Aufschriften an den Wärterbuden soll 400 mm betragen. Die Schrift soll in der Regel schwarz auf weißem Grunde sein, farbige Schrift wird durch die Rauchgase schnell zerstört. Form und Material der Schilder. Die Schilder werden gewöhnlich rechteckig hergestellt und, wenn nötig, mehrere Aufschriften auf einem Schild vereinigt. Man unterscheidet Wandschilder und freihängende Schilder, sog. Fahnen. Freihängende Schilder werden doppelseitig ausgeführt. Die Schilder werden aus Holz oder Eisenblech hergestellt und erhalten einen zweimaligen Grundanstrich mit weißer Farbe und Aufschriften mit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/276>, abgerufen am 16.07.2024.