Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

Bild:
<< vorherige Seite

nicht mehr auf diesen angelegt, es sei denn, daß sie eine genügende Breite haben und ein Längenprofil mit mäßigem Gefälle, man ist vielmehr dazu gekommen, für den Hauptteil der Nebenbahnen einen besonderen Bahnkörper herzustellen. Das heute in Betrieb befindliche Nebenbahnnetz ergibt folgende Einteilung:


Bahnlinien auf nicht verbreiterten
Straßen1908 km
Bahnlinien auf verbreiterten Straßen438 km
Bahnlinien auf eigenem Bahnkörper1305 km
im ganzen3651 km

Diese Änderung der anfangs befolgten Praxis ist eine der Ursachen für die Erhöhung der Anlagekosten.

Im Jahre 1890 kostete 1 km Nebenbahn (für Dampfbetrieb) einschließlich Betriebsmittel


durchschnittlich43.027 Fr.
191053.948 Fr.

Bei den Linien mit elektrischem Betrieb kostete das km im Durchschnitt:


1900135.096 Fr.
1910146.276 Fr.

Die Tarife der Nebenbahnen sind Gegenstand besonderer Studien gewesen; sie weichen naturgemäß je nach den besonderen Verhältnissen voneinander ab. Wenn man von den Linien mit sehr starkem Verkehr (auf denen meistens der Zonentarif eingeführt ist) absieht, stellen sich die Fahrpreise für den Personenverkehr wie folgt:


I. Klasse7 Cts.für 1 km
II. Klasse5 Cts.für 1 km

Der Preis der Rückfahrkarten ist um 20% geringer als der doppelte Preis der einfachen Karten. Daneben bestehen Schüler- und Arbeiterkarten zu sehr ermäßigten Preisen, ferner Zeitkarten. Auch gewährt die Gesellschaft unter gewissen Bedingungen 50% Nachlaß bei Gesellschaftsreisen.

Der Gütertarif setzt sich zusammen aus zwei Sätzen: einer festen Abfertigungsgebühr (50 Cts. für die Tonne im allgemeinen) und einem nach der kilometrischen Entfernung berechneten Streckensatz (dieser schwankt zwischen 0·13 und 0·04 Cts.).

Seit den ersten Tagen ihres Bestehens hatte die Societe nationale die wichtige Frage des Betriebs ihrer Linien zu entscheiden. Eingehend wurde die Frage geprüft, ob sie den Betrieb selbst führen oder ihn Dritten unter ihrer Aufsicht anvertrauen sollte.

Die Societe nationale hat sich entschlossen, den Betrieb im allgemeinen nicht selbst zu führen. Er ist fast für alle Linien an Privatunternehmungen übertragen, sei es durch öffentliche Ausschreibung, sei es durch freihändigen Pachtvertrag. (Nur drei Linien betreibt die Societe nationale aus besonderen Gründen auf gewisse Zeit selbst.)

In mehreren Fällen hat sie nicht gezögert, von der öffentlichen Ausschreibung Abstand zu nehmen und sich direkt wegen des Betriebes neuer Linien mit bestehenden Gesellschaften in Verbindung zu setzen, die ihren Befähigungsnachweis schon erbracht hatten und einen guten Betrieb gewährleisteten.

Für die Betriebsführung sind genaue Vorschriften festgestellt.

Die Grundzüge der gegenwärtig bestehenden Verpachtungsverträge sind folgende:

1. Dauer des Vertrages. 30 Jahre, mit Kündigungsrecht nach dem 15. Jahre.

2. Betriebsmittel. Die Societe nationale liefert fast allgemein die Betriebsmittel; sie vermehrt sich nach Maßgabe des nachgewiesenen Verkehrsbedürfnisses.

3. Sicherheitsleistung. Für die gewissenhafte Erfüllung der zahlreichen und wichtigen Verpflichtungen, die sich aus dem Unternehmen ergeben, namentlich was die Unterhaltung, die Ausbesserung und Erneuerung des Bahnkörpers nebst Zubehör, der Betriebsmittel u. s. w. betrifft, verlangt die Societe nationale die Hinterlegung von Sicherheiten. Der Betriebsunternehmer hat ferner die Gebäude und Betriebsmittel im Namen und zu gunsten der Societe nationale gegen Feuersgefahr zu versichern.

4. Zahl der Züge. Ihre Mindestzahl wird im Vertrag bestimmt.

5. Tarife. Diese werden durch das Bedingnisheft festgesetzt. Die Societe nationale kann sie aber mit Genehmigung der Regierung abändern.

6. Die Vergütung für den Betriebsunternehmer beruht auf einer Teilung der Roheinnahmen.

Die Societe nationale wendet, wenigstens im allgemeinen, nur zwei Vertragsarten an:

a) der Betriebsunternehmer erhält einen Teil der Roheinnahmen oder

b) eine feste Vergütung zuzüglich der Hälfte des Überschusses.

Die Fragen, wo Bahnhöfe und Haltestellen errichtet oder wo Änderungen in dieser Beziehung vorgenommen werden sollen, hängen ausschließlich von der Entscheidung der Societe nationale ab. Sie entscheidet auch über die Genehmigung von Gleisanschlüssen für Private u. s. w.

Allmählich haben sich unter Förderung der Societe nationale Vereinigungen zur Betriebsführung gebildet.

Im Jahre 1910 haben 37 Gesellschaften die 138 Linien der Societe nationale betrieben,

nicht mehr auf diesen angelegt, es sei denn, daß sie eine genügende Breite haben und ein Längenprofil mit mäßigem Gefälle, man ist vielmehr dazu gekommen, für den Hauptteil der Nebenbahnen einen besonderen Bahnkörper herzustellen. Das heute in Betrieb befindliche Nebenbahnnetz ergibt folgende Einteilung:


Bahnlinien auf nicht verbreiterten
Straßen1908 km
Bahnlinien auf verbreiterten Straßen438 km
Bahnlinien auf eigenem Bahnkörper1305 km
im ganzen3651 km

Diese Änderung der anfangs befolgten Praxis ist eine der Ursachen für die Erhöhung der Anlagekosten.

Im Jahre 1890 kostete 1 km Nebenbahn (für Dampfbetrieb) einschließlich Betriebsmittel


durchschnittlich43.027 Fr.
191053.948 Fr.

Bei den Linien mit elektrischem Betrieb kostete das km im Durchschnitt:


1900135.096 Fr.
1910146.276 Fr.

Die Tarife der Nebenbahnen sind Gegenstand besonderer Studien gewesen; sie weichen naturgemäß je nach den besonderen Verhältnissen voneinander ab. Wenn man von den Linien mit sehr starkem Verkehr (auf denen meistens der Zonentarif eingeführt ist) absieht, stellen sich die Fahrpreise für den Personenverkehr wie folgt:


I. Klasse7 Cts.für 1 km
II. Klasse5 Cts.für 1 km

Der Preis der Rückfahrkarten ist um 20% geringer als der doppelte Preis der einfachen Karten. Daneben bestehen Schüler- und Arbeiterkarten zu sehr ermäßigten Preisen, ferner Zeitkarten. Auch gewährt die Gesellschaft unter gewissen Bedingungen 50% Nachlaß bei Gesellschaftsreisen.

Der Gütertarif setzt sich zusammen aus zwei Sätzen: einer festen Abfertigungsgebühr (50 Cts. für die Tonne im allgemeinen) und einem nach der kilometrischen Entfernung berechneten Streckensatz (dieser schwankt zwischen 0·13 und 0·04 Cts.).

Seit den ersten Tagen ihres Bestehens hatte die Société nationale die wichtige Frage des Betriebs ihrer Linien zu entscheiden. Eingehend wurde die Frage geprüft, ob sie den Betrieb selbst führen oder ihn Dritten unter ihrer Aufsicht anvertrauen sollte.

Die Société nationale hat sich entschlossen, den Betrieb im allgemeinen nicht selbst zu führen. Er ist fast für alle Linien an Privatunternehmungen übertragen, sei es durch öffentliche Ausschreibung, sei es durch freihändigen Pachtvertrag. (Nur drei Linien betreibt die Société nationale aus besonderen Gründen auf gewisse Zeit selbst.)

In mehreren Fällen hat sie nicht gezögert, von der öffentlichen Ausschreibung Abstand zu nehmen und sich direkt wegen des Betriebes neuer Linien mit bestehenden Gesellschaften in Verbindung zu setzen, die ihren Befähigungsnachweis schon erbracht hatten und einen guten Betrieb gewährleisteten.

Für die Betriebsführung sind genaue Vorschriften festgestellt.

Die Grundzüge der gegenwärtig bestehenden Verpachtungsverträge sind folgende:

1. Dauer des Vertrages. 30 Jahre, mit Kündigungsrecht nach dem 15. Jahre.

2. Betriebsmittel. Die Société nationale liefert fast allgemein die Betriebsmittel; sie vermehrt sich nach Maßgabe des nachgewiesenen Verkehrsbedürfnisses.

3. Sicherheitsleistung. Für die gewissenhafte Erfüllung der zahlreichen und wichtigen Verpflichtungen, die sich aus dem Unternehmen ergeben, namentlich was die Unterhaltung, die Ausbesserung und Erneuerung des Bahnkörpers nebst Zubehör, der Betriebsmittel u. s. w. betrifft, verlangt die Société nationale die Hinterlegung von Sicherheiten. Der Betriebsunternehmer hat ferner die Gebäude und Betriebsmittel im Namen und zu gunsten der Société nationale gegen Feuersgefahr zu versichern.

4. Zahl der Züge. Ihre Mindestzahl wird im Vertrag bestimmt.

5. Tarife. Diese werden durch das Bedingnisheft festgesetzt. Die Société nationale kann sie aber mit Genehmigung der Regierung abändern.

6. Die Vergütung für den Betriebsunternehmer beruht auf einer Teilung der Roheinnahmen.

Die Société nationale wendet, wenigstens im allgemeinen, nur zwei Vertragsarten an:

a) der Betriebsunternehmer erhält einen Teil der Roheinnahmen oder

b) eine feste Vergütung zuzüglich der Hälfte des Überschusses.

Die Fragen, wo Bahnhöfe und Haltestellen errichtet oder wo Änderungen in dieser Beziehung vorgenommen werden sollen, hängen ausschließlich von der Entscheidung der Société nationale ab. Sie entscheidet auch über die Genehmigung von Gleisanschlüssen für Private u. s. w.

Allmählich haben sich unter Förderung der Société nationale Vereinigungen zur Betriebsführung gebildet.

Im Jahre 1910 haben 37 Gesellschaften die 138 Linien der Société nationale betrieben,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0212" n="202"/>
nicht mehr auf diesen angelegt, es sei denn, daß sie eine genügende Breite haben und ein Längenprofil mit mäßigem Gefälle, man ist vielmehr dazu gekommen, für den Hauptteil der Nebenbahnen einen besonderen Bahnkörper herzustellen. Das heute in Betrieb befindliche Nebenbahnnetz ergibt folgende Einteilung:</p><lb/>
          <table>
            <row>
              <cell>Bahnlinien auf nicht verbreiterten</cell>
              <cell/>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>Straßen</cell>
              <cell>1908 <hi rendition="#i">km</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>Bahnlinien auf verbreiterten Straßen</cell>
              <cell>438 <hi rendition="#i">km</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>Bahnlinien auf eigenem Bahnkörper</cell>
              <cell> <hi rendition="#u">1305</hi> <hi rendition="#i"> <hi rendition="#u">km</hi> </hi> </cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell rendition="#right">im ganzen</cell>
              <cell>3651 <hi rendition="#i">km</hi></cell>
            </row><lb/>
          </table>
          <p>Diese Änderung der anfangs befolgten Praxis ist eine der Ursachen für die Erhöhung der Anlagekosten.</p><lb/>
          <p>Im Jahre 1890 kostete 1 <hi rendition="#i">km</hi> Nebenbahn (für Dampfbetrieb) einschließlich Betriebsmittel</p><lb/>
          <table>
            <row>
              <cell>durchschnittlich</cell>
              <cell>43.027 Fr.</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>1910</cell>
              <cell>53.948 Fr.</cell>
            </row><lb/>
          </table>
          <p>Bei den Linien mit elektrischem Betrieb kostete das <hi rendition="#i">km</hi> im Durchschnitt:</p><lb/>
          <table>
            <row>
              <cell>1900</cell>
              <cell>135.096 Fr.</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>1910</cell>
              <cell>146.276 Fr.</cell>
            </row><lb/>
          </table>
          <p>Die <hi rendition="#g">Tarife</hi> der Nebenbahnen sind Gegenstand besonderer Studien gewesen; sie weichen naturgemäß je nach den besonderen Verhältnissen voneinander ab. Wenn man von den Linien mit sehr starkem Verkehr (auf denen meistens der Zonentarif eingeführt ist) absieht, stellen sich die Fahrpreise für den Personenverkehr wie folgt:</p><lb/>
          <table>
            <row>
              <cell>I. Klasse</cell>
              <cell>7 Cts.</cell>
              <cell>für 1 <hi rendition="#i">km</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>II. Klasse</cell>
              <cell>5 Cts.</cell>
              <cell>für 1 <hi rendition="#i">km</hi></cell>
            </row><lb/>
          </table>
          <p>Der Preis der Rückfahrkarten ist um 20<hi rendition="#i">%</hi> geringer als der doppelte Preis der einfachen Karten. Daneben bestehen Schüler- und Arbeiterkarten zu sehr ermäßigten Preisen, ferner Zeitkarten. Auch gewährt die Gesellschaft unter gewissen Bedingungen 50<hi rendition="#i">%</hi> Nachlaß bei Gesellschaftsreisen.</p><lb/>
          <p>Der Gütertarif setzt sich zusammen aus zwei Sätzen: einer festen Abfertigungsgebühr (50 Cts. für die Tonne im allgemeinen) und einem nach der kilometrischen Entfernung berechneten Streckensatz (dieser schwankt zwischen 0·13 und 0·04 Cts.).</p><lb/>
          <p>Seit den ersten Tagen ihres Bestehens hatte die Société nationale die wichtige Frage des <hi rendition="#g">Betriebs</hi> ihrer Linien zu entscheiden. Eingehend wurde die Frage geprüft, ob sie den Betrieb selbst führen oder ihn Dritten unter ihrer Aufsicht anvertrauen sollte.</p><lb/>
          <p>Die Société nationale hat sich entschlossen, den Betrieb im allgemeinen nicht selbst zu führen. Er ist fast für alle Linien an Privatunternehmungen übertragen, sei es durch öffentliche Ausschreibung, sei es durch freihändigen Pachtvertrag. (Nur drei Linien betreibt die Société nationale aus besonderen Gründen auf gewisse Zeit selbst.)</p><lb/>
          <p>In mehreren Fällen hat sie nicht gezögert, von der öffentlichen Ausschreibung Abstand zu nehmen und sich direkt wegen des Betriebes neuer Linien mit bestehenden Gesellschaften in Verbindung zu setzen, die ihren Befähigungsnachweis schon erbracht hatten und einen guten Betrieb gewährleisteten.</p><lb/>
          <p>Für die Betriebsführung sind genaue Vorschriften festgestellt.</p><lb/>
          <p>Die Grundzüge der gegenwärtig bestehenden Verpachtungsverträge sind folgende:</p><lb/>
          <p>1. <hi rendition="#g">Dauer des Vertrages</hi>. 30 Jahre, mit Kündigungsrecht nach dem 15. Jahre.</p><lb/>
          <p>2. <hi rendition="#g">Betriebsmittel</hi>. Die Société nationale liefert fast allgemein die Betriebsmittel; sie vermehrt sich nach Maßgabe des nachgewiesenen Verkehrsbedürfnisses.</p><lb/>
          <p>3. <hi rendition="#g">Sicherheitsleistung</hi>. Für die gewissenhafte Erfüllung der zahlreichen und wichtigen Verpflichtungen, die sich aus dem Unternehmen ergeben, namentlich was die Unterhaltung, die Ausbesserung und Erneuerung des Bahnkörpers nebst Zubehör, der Betriebsmittel u. s. w. betrifft, verlangt die Société nationale die Hinterlegung von Sicherheiten. Der Betriebsunternehmer hat ferner die Gebäude und Betriebsmittel im Namen und zu gunsten der Société nationale gegen Feuersgefahr zu versichern.</p><lb/>
          <p>4. <hi rendition="#g">Zahl der Züge.</hi> Ihre Mindestzahl wird im Vertrag bestimmt.</p><lb/>
          <p>5. <hi rendition="#g">Tarife</hi>. Diese werden durch das Bedingnisheft festgesetzt. Die Société nationale kann sie aber mit Genehmigung der Regierung abändern.</p><lb/>
          <p>6. <hi rendition="#g">Die Vergütung für den Betriebsunternehmer</hi> beruht auf einer Teilung der Roheinnahmen.</p><lb/>
          <p>Die Société nationale wendet, wenigstens im allgemeinen, nur zwei Vertragsarten an:</p><lb/>
          <p><hi rendition="#i">a)</hi> der Betriebsunternehmer erhält einen Teil der Roheinnahmen oder</p><lb/>
          <p><hi rendition="#i">b)</hi> eine feste Vergütung zuzüglich der Hälfte des Überschusses.</p><lb/>
          <p>Die Fragen, wo <hi rendition="#g">Bahnhöfe</hi> und <hi rendition="#g">Haltestellen</hi> errichtet oder wo Änderungen in dieser Beziehung vorgenommen werden sollen, hängen ausschließlich von der Entscheidung der Société nationale ab. Sie entscheidet auch über die Genehmigung von Gleisanschlüssen für Private u. s. w.</p><lb/>
          <p>Allmählich haben sich unter Förderung der Société nationale Vereinigungen zur Betriebsführung gebildet.</p><lb/>
          <p>Im Jahre 1910 haben 37 Gesellschaften die 138 Linien der Société nationale betrieben,
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[202/0212] nicht mehr auf diesen angelegt, es sei denn, daß sie eine genügende Breite haben und ein Längenprofil mit mäßigem Gefälle, man ist vielmehr dazu gekommen, für den Hauptteil der Nebenbahnen einen besonderen Bahnkörper herzustellen. Das heute in Betrieb befindliche Nebenbahnnetz ergibt folgende Einteilung: Bahnlinien auf nicht verbreiterten Straßen 1908 km Bahnlinien auf verbreiterten Straßen 438 km Bahnlinien auf eigenem Bahnkörper 1305 km im ganzen 3651 km Diese Änderung der anfangs befolgten Praxis ist eine der Ursachen für die Erhöhung der Anlagekosten. Im Jahre 1890 kostete 1 km Nebenbahn (für Dampfbetrieb) einschließlich Betriebsmittel durchschnittlich 43.027 Fr. 1910 53.948 Fr. Bei den Linien mit elektrischem Betrieb kostete das km im Durchschnitt: 1900 135.096 Fr. 1910 146.276 Fr. Die Tarife der Nebenbahnen sind Gegenstand besonderer Studien gewesen; sie weichen naturgemäß je nach den besonderen Verhältnissen voneinander ab. Wenn man von den Linien mit sehr starkem Verkehr (auf denen meistens der Zonentarif eingeführt ist) absieht, stellen sich die Fahrpreise für den Personenverkehr wie folgt: I. Klasse 7 Cts. für 1 km II. Klasse 5 Cts. für 1 km Der Preis der Rückfahrkarten ist um 20% geringer als der doppelte Preis der einfachen Karten. Daneben bestehen Schüler- und Arbeiterkarten zu sehr ermäßigten Preisen, ferner Zeitkarten. Auch gewährt die Gesellschaft unter gewissen Bedingungen 50% Nachlaß bei Gesellschaftsreisen. Der Gütertarif setzt sich zusammen aus zwei Sätzen: einer festen Abfertigungsgebühr (50 Cts. für die Tonne im allgemeinen) und einem nach der kilometrischen Entfernung berechneten Streckensatz (dieser schwankt zwischen 0·13 und 0·04 Cts.). Seit den ersten Tagen ihres Bestehens hatte die Société nationale die wichtige Frage des Betriebs ihrer Linien zu entscheiden. Eingehend wurde die Frage geprüft, ob sie den Betrieb selbst führen oder ihn Dritten unter ihrer Aufsicht anvertrauen sollte. Die Société nationale hat sich entschlossen, den Betrieb im allgemeinen nicht selbst zu führen. Er ist fast für alle Linien an Privatunternehmungen übertragen, sei es durch öffentliche Ausschreibung, sei es durch freihändigen Pachtvertrag. (Nur drei Linien betreibt die Société nationale aus besonderen Gründen auf gewisse Zeit selbst.) In mehreren Fällen hat sie nicht gezögert, von der öffentlichen Ausschreibung Abstand zu nehmen und sich direkt wegen des Betriebes neuer Linien mit bestehenden Gesellschaften in Verbindung zu setzen, die ihren Befähigungsnachweis schon erbracht hatten und einen guten Betrieb gewährleisteten. Für die Betriebsführung sind genaue Vorschriften festgestellt. Die Grundzüge der gegenwärtig bestehenden Verpachtungsverträge sind folgende: 1. Dauer des Vertrages. 30 Jahre, mit Kündigungsrecht nach dem 15. Jahre. 2. Betriebsmittel. Die Société nationale liefert fast allgemein die Betriebsmittel; sie vermehrt sich nach Maßgabe des nachgewiesenen Verkehrsbedürfnisses. 3. Sicherheitsleistung. Für die gewissenhafte Erfüllung der zahlreichen und wichtigen Verpflichtungen, die sich aus dem Unternehmen ergeben, namentlich was die Unterhaltung, die Ausbesserung und Erneuerung des Bahnkörpers nebst Zubehör, der Betriebsmittel u. s. w. betrifft, verlangt die Société nationale die Hinterlegung von Sicherheiten. Der Betriebsunternehmer hat ferner die Gebäude und Betriebsmittel im Namen und zu gunsten der Société nationale gegen Feuersgefahr zu versichern. 4. Zahl der Züge. Ihre Mindestzahl wird im Vertrag bestimmt. 5. Tarife. Diese werden durch das Bedingnisheft festgesetzt. Die Société nationale kann sie aber mit Genehmigung der Regierung abändern. 6. Die Vergütung für den Betriebsunternehmer beruht auf einer Teilung der Roheinnahmen. Die Société nationale wendet, wenigstens im allgemeinen, nur zwei Vertragsarten an: a) der Betriebsunternehmer erhält einen Teil der Roheinnahmen oder b) eine feste Vergütung zuzüglich der Hälfte des Überschusses. Die Fragen, wo Bahnhöfe und Haltestellen errichtet oder wo Änderungen in dieser Beziehung vorgenommen werden sollen, hängen ausschließlich von der Entscheidung der Société nationale ab. Sie entscheidet auch über die Genehmigung von Gleisanschlüssen für Private u. s. w. Allmählich haben sich unter Förderung der Société nationale Vereinigungen zur Betriebsführung gebildet. Im Jahre 1910 haben 37 Gesellschaften die 138 Linien der Société nationale betrieben,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:49Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:49Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/212
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/212>, abgerufen am 04.12.2024.