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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Gembloux-Jemeppe sur Sambre, zusammen 81 km effektive Länge.

3. Während der Staat mit der Kohlenwerks-bahngesellschaft unterhandelte, hatte er vom 1. Januar 1873 ab mittels Vertrags vom 31. Januar 1873 (Gesetze vom 15. März und 16. August 1873) das von der großen Luxemburgschen Gesellschaft (Grande Compagnie du Luxembourg) betriebene Netz in der Länge von 313 km angekauft, ebenso wie die Rechte der Gesellschaft auf Konzessionen neuer in den Provinzen Namur und Luxemburg herzustellender Linien, die zu bauen sich die Kohlenwerksbahngesellschaft vertragsmäßig verpflichtet hatte.

4. Im Jahr 1876 war die Kohlenwerksbahngesellschaft nahe daran, fallit zu werden und unfähig, den Betrieb der in Pacht übernommenen flandrischen Linien fortzuführen. Die Konzessionäre nahmen diese vom 1. Januar 1877 an wieder in Besitz. Ein Teil der Konzessionäre bildete von diesem Tage an ein Betriebssyndikat, das den Betrieb für die Eigentümer führte. Es waren dies die Eisenbahngesellschaften: 1. Flandre occidentale, 2. Bruges (Brügge)-Blankenberghe-Heyst, 3. Lichtervelde-Furnes, 4. Ostende-Armentieres, 5. Furnes-Dunkerque (Dünkirchen), 6. Ouest de la Belgique, 7. Lokeren an die holländische Grenze, 8. Eecloo-Antwerpen, 9. Gent-Terneuzen. (Vom 1. August 1877 ab zog sich die westflandrische Bahn vom Syndikat zurück, die Eisenbahn Gent-Terneuzen führte bei der Auflösung des Syndikats selbst den Betrieb.)

Das Gesetz vom 31. Mai 1878 genehmigte den Ankauf der Konzessionen Bruges (Brügge)-Blankenberghe-Heyst, Lichtervelde-Furnes, Lokeren-Selzaete, Eecloo-Antwerpen durch den Staat vom 1. Januar 1878 an. Außerdem ermächtigte es vom selben Zeitpunkt an zum Ankauf der Konzessionen Ostende-Armentieres, Furnes-Dunkerque (Dünkirchen) und Audenaerde-Nieuport von der westbelgischen Bahngesellschaft.

Ein auf Grund dieses Gesetzes erlassenes königl. Dekret verfügte, daß die angekauften Linien vom 1. Juni 1878 ab von der belgischen Staatsbahn verwaltet werden sollten.

Bis zur Vereinigung mit dem Staatsbahnnetz wurde der Betrieb einer besonderen Dienststelle, nämlich dem provisorischen Betriebsamt (service provisoire) der flandrischen Bahnen anvertraut. Die Vereinigung erfolgte bezüglich der Strecken Lokeren-Selzaete und Eecloo-Antwerpen am 1. Juli 1878, Bruges (Brügge)-Blanken-berghe-Heyst am 1. August 1878, Lichtervelde-Furnes am 1. Januar 1879. Die Linie Audenaerde-Nieuport der westbelgischen Bahn wurde am 1. Januar 1879 infolge Rechtsverlustes der Gesellschaft für den Staat erworben. Die vorläufige Verwaltung der Linien Furnes-Dunkerque (Dünkirchen) und Ostende-Armentieres wurde bis zum 31. Dezember 1879 verlängert, weil das Schicksal der französischen Teile nicht entschieden war. (Die belgischen Teile wurden im Jahre 1880 dem Staatsbahnnetz einverleibt.)

Das vom Staat übernommene sog. flandrische Netz betrug in Belgien 225·7 km ohne die gemeinschaftlichen Strecken.

Das Staatsbahnnetz vermehrte sich in der Zeit von 1870-1880 noch weiter wie folgt:

a) Durch Ankauf:

der Eisenbahn Pepinster-Spa, 12·5 km, angekauft 1872;

der Eisenbahn St. Ghislain-Erbisoeul, 9·2 km, angekauft 1879;

der Eisenbahn Dendre-Waes, 108 km (1876).

b) Durch Übernahme gegen Pachtzahlung oder Anteil an den Einnahmen:

der belgisch-preußischen Verbindungsbahn, 18·6 km, in Betrieb gegen 50% Einnahmenanteil (1872);

der großherzoglich luxemburgischen Verbindungsbahn, 54·7 km, in Betrieb gegen fixen Jahrespacht (1872);

der Eisenbahn des Plateaux von Herve, 34·2 km, in Betrieb gegen 50% Einnahmenanteil (eröffnet 1872-1879);

der Eisenbahn Hesbaye-Condroz, 74·4 km, unter derselben Bedingung.

c) Durch Bauherstellung für eigene Rechnung durch die Belgische Bank (Gesetz vom 19. Dezember 1876);

der Linien Tirlemont-Moll und Neerlinter-Tongres, 102·2 km (1878-1879).

Einschließlich dieser Bahnen führte der Staat am 1. Januar 1880 den Betrieb von 2586 km, wovon 980·3 km von ihm selbst oder für seine Rechnung gebaut, 1276 km von Gesellschaften gebaut und von ihm angekauft, 329·1 km von Gesellschaften gebaut waren und von ihm gegen Pachtzahlung oder Einnahmenanteil betrieben wurden. In dieser Ziffer ist der belgische Teil des flandrischen Netzes, der im Jahr 1880 angekauft wurde, nicht inbegriffen.

1880-1890. Während dieser Periode sind dem im Staatsbetrieb stehenden Netz folgende Linien zugewachsen:

a) Vom Staat gebaute Linien: Thielt-Lichtervelde (1880); Libramont-Bertrix (1882); vom Ufer nach Stoumont (1885).

b) Für Rechnung des Staats gebaute Linien:

1. von der Eisenbahnbaugesellschaft (Gesetz vom 1./26. Juni 1877): Masses-Diarbois nach Vieux-Campinaire, Jumet (Braulotte) nach Marcinelle

Gembloux-Jemeppe sur Sambre, zusammen 81 km effektive Länge.

3. Während der Staat mit der Kohlenwerks-bahngesellschaft unterhandelte, hatte er vom 1. Januar 1873 ab mittels Vertrags vom 31. Januar 1873 (Gesetze vom 15. März und 16. August 1873) das von der großen Luxemburgschen Gesellschaft (Grande Compagnie du Luxembourg) betriebene Netz in der Länge von 313 km angekauft, ebenso wie die Rechte der Gesellschaft auf Konzessionen neuer in den Provinzen Namur und Luxemburg herzustellender Linien, die zu bauen sich die Kohlenwerksbahngesellschaft vertragsmäßig verpflichtet hatte.

4. Im Jahr 1876 war die Kohlenwerksbahngesellschaft nahe daran, fallit zu werden und unfähig, den Betrieb der in Pacht übernommenen flandrischen Linien fortzuführen. Die Konzessionäre nahmen diese vom 1. Januar 1877 an wieder in Besitz. Ein Teil der Konzessionäre bildete von diesem Tage an ein Betriebssyndikat, das den Betrieb für die Eigentümer führte. Es waren dies die Eisenbahngesellschaften: 1. Flandre occidentale, 2. Bruges (Brügge)-Blankenberghe-Heyst, 3. Lichtervelde-Furnes, 4. Ostende-Armentières, 5. Furnes-Dunkerque (Dünkirchen), 6. Ouest de la Belgique, 7. Lokeren an die holländische Grenze, 8. Eecloo-Antwerpen, 9. Gent-Terneuzen. (Vom 1. August 1877 ab zog sich die westflandrische Bahn vom Syndikat zurück, die Eisenbahn Gent-Terneuzen führte bei der Auflösung des Syndikats selbst den Betrieb.)

Das Gesetz vom 31. Mai 1878 genehmigte den Ankauf der Konzessionen Bruges (Brügge)-Blankenberghe-Heyst, Lichtervelde-Furnes, Lokeren-Selzaete, Eecloo-Antwerpen durch den Staat vom 1. Januar 1878 an. Außerdem ermächtigte es vom selben Zeitpunkt an zum Ankauf der Konzessionen Ostende-Armentières, Furnes-Dunkerque (Dünkirchen) und Audenaerde-Nieuport von der westbelgischen Bahngesellschaft.

Ein auf Grund dieses Gesetzes erlassenes königl. Dekret verfügte, daß die angekauften Linien vom 1. Juni 1878 ab von der belgischen Staatsbahn verwaltet werden sollten.

Bis zur Vereinigung mit dem Staatsbahnnetz wurde der Betrieb einer besonderen Dienststelle, nämlich dem provisorischen Betriebsamt (service provisoire) der flandrischen Bahnen anvertraut. Die Vereinigung erfolgte bezüglich der Strecken Lokeren-Selzaete und Eecloo-Antwerpen am 1. Juli 1878, Bruges (Brügge)-Blanken-berghe-Heyst am 1. August 1878, Lichtervelde-Furnes am 1. Januar 1879. Die Linie Audenaerde-Nieuport der westbelgischen Bahn wurde am 1. Januar 1879 infolge Rechtsverlustes der Gesellschaft für den Staat erworben. Die vorläufige Verwaltung der Linien Furnes-Dunkerque (Dünkirchen) und Ostende-Armentières wurde bis zum 31. Dezember 1879 verlängert, weil das Schicksal der französischen Teile nicht entschieden war. (Die belgischen Teile wurden im Jahre 1880 dem Staatsbahnnetz einverleibt.)

Das vom Staat übernommene sog. flandrische Netz betrug in Belgien 225·7 km ohne die gemeinschaftlichen Strecken.

Das Staatsbahnnetz vermehrte sich in der Zeit von 1870–1880 noch weiter wie folgt:

a) Durch Ankauf:

der Eisenbahn Pépinster-Spa, 12·5 km, angekauft 1872;

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b) Durch Übernahme gegen Pachtzahlung oder Anteil an den Einnahmen:

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der Eisenbahn Hesbaye-Condroz, 74·4 km, unter derselben Bedingung.

c) Durch Bauherstellung für eigene Rechnung durch die Belgische Bank (Gesetz vom 19. Dezember 1876);

der Linien Tirlemont-Moll und Neerlinter-Tongres, 102·2 km (1878–1879).

Einschließlich dieser Bahnen führte der Staat am 1. Januar 1880 den Betrieb von 2586 km, wovon 980·3 km von ihm selbst oder für seine Rechnung gebaut, 1276 km von Gesellschaften gebaut und von ihm angekauft, 329·1 km von Gesellschaften gebaut waren und von ihm gegen Pachtzahlung oder Einnahmenanteil betrieben wurden. In dieser Ziffer ist der belgische Teil des flandrischen Netzes, der im Jahr 1880 angekauft wurde, nicht inbegriffen.

1880–1890. Während dieser Periode sind dem im Staatsbetrieb stehenden Netz folgende Linien zugewachsen:

a) Vom Staat gebaute Linien: Thielt-Lichtervelde (1880); Libramont-Bertrix (1882); vom Ufer nach Stoumont (1885).

b) Für Rechnung des Staats gebaute Linien:

1. von der Eisenbahnbaugesellschaft (Gesetz vom 1./26. Juni 1877): Masses-Diarbois nach Vieux-Campinaire, Jumet (Brûlotte) nach Marcinelle

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[180/0189] Gembloux-Jemeppe sur Sambre, zusammen 81 km effektive Länge. 3. Während der Staat mit der Kohlenwerks-bahngesellschaft unterhandelte, hatte er vom 1. Januar 1873 ab mittels Vertrags vom 31. Januar 1873 (Gesetze vom 15. März und 16. August 1873) das von der großen Luxemburgschen Gesellschaft (Grande Compagnie du Luxembourg) betriebene Netz in der Länge von 313 km angekauft, ebenso wie die Rechte der Gesellschaft auf Konzessionen neuer in den Provinzen Namur und Luxemburg herzustellender Linien, die zu bauen sich die Kohlenwerksbahngesellschaft vertragsmäßig verpflichtet hatte. 4. Im Jahr 1876 war die Kohlenwerksbahngesellschaft nahe daran, fallit zu werden und unfähig, den Betrieb der in Pacht übernommenen flandrischen Linien fortzuführen. Die Konzessionäre nahmen diese vom 1. Januar 1877 an wieder in Besitz. Ein Teil der Konzessionäre bildete von diesem Tage an ein Betriebssyndikat, das den Betrieb für die Eigentümer führte. Es waren dies die Eisenbahngesellschaften: 1. Flandre occidentale, 2. Bruges (Brügge)-Blankenberghe-Heyst, 3. Lichtervelde-Furnes, 4. Ostende-Armentières, 5. Furnes-Dunkerque (Dünkirchen), 6. Ouest de la Belgique, 7. Lokeren an die holländische Grenze, 8. Eecloo-Antwerpen, 9. Gent-Terneuzen. (Vom 1. August 1877 ab zog sich die westflandrische Bahn vom Syndikat zurück, die Eisenbahn Gent-Terneuzen führte bei der Auflösung des Syndikats selbst den Betrieb.) Das Gesetz vom 31. Mai 1878 genehmigte den Ankauf der Konzessionen Bruges (Brügge)-Blankenberghe-Heyst, Lichtervelde-Furnes, Lokeren-Selzaete, Eecloo-Antwerpen durch den Staat vom 1. Januar 1878 an. Außerdem ermächtigte es vom selben Zeitpunkt an zum Ankauf der Konzessionen Ostende-Armentières, Furnes-Dunkerque (Dünkirchen) und Audenaerde-Nieuport von der westbelgischen Bahngesellschaft. Ein auf Grund dieses Gesetzes erlassenes königl. Dekret verfügte, daß die angekauften Linien vom 1. Juni 1878 ab von der belgischen Staatsbahn verwaltet werden sollten. Bis zur Vereinigung mit dem Staatsbahnnetz wurde der Betrieb einer besonderen Dienststelle, nämlich dem provisorischen Betriebsamt (service provisoire) der flandrischen Bahnen anvertraut. Die Vereinigung erfolgte bezüglich der Strecken Lokeren-Selzaete und Eecloo-Antwerpen am 1. Juli 1878, Bruges (Brügge)-Blanken-berghe-Heyst am 1. August 1878, Lichtervelde-Furnes am 1. Januar 1879. Die Linie Audenaerde-Nieuport der westbelgischen Bahn wurde am 1. Januar 1879 infolge Rechtsverlustes der Gesellschaft für den Staat erworben. Die vorläufige Verwaltung der Linien Furnes-Dunkerque (Dünkirchen) und Ostende-Armentières wurde bis zum 31. Dezember 1879 verlängert, weil das Schicksal der französischen Teile nicht entschieden war. (Die belgischen Teile wurden im Jahre 1880 dem Staatsbahnnetz einverleibt.) Das vom Staat übernommene sog. flandrische Netz betrug in Belgien 225·7 km ohne die gemeinschaftlichen Strecken. Das Staatsbahnnetz vermehrte sich in der Zeit von 1870–1880 noch weiter wie folgt: a) Durch Ankauf: der Eisenbahn Pépinster-Spa, 12·5 km, angekauft 1872; der Eisenbahn St. Ghislain-Erbisoeul, 9·2 km, angekauft 1879; der Eisenbahn Dendre-Waes, 108 km (1876). b) Durch Übernahme gegen Pachtzahlung oder Anteil an den Einnahmen: der belgisch-preußischen Verbindungsbahn, 18·6 km, in Betrieb gegen 50% Einnahmenanteil (1872); der großherzoglich luxemburgischen Verbindungsbahn, 54·7 km, in Betrieb gegen fixen Jahrespacht (1872); der Eisenbahn des Plateaux von Herve, 34·2 km, in Betrieb gegen 50% Einnahmenanteil (eröffnet 1872–1879); der Eisenbahn Hesbaye-Condroz, 74·4 km, unter derselben Bedingung. c) Durch Bauherstellung für eigene Rechnung durch die Belgische Bank (Gesetz vom 19. Dezember 1876); der Linien Tirlemont-Moll und Neerlinter-Tongres, 102·2 km (1878–1879). Einschließlich dieser Bahnen führte der Staat am 1. Januar 1880 den Betrieb von 2586 km, wovon 980·3 km von ihm selbst oder für seine Rechnung gebaut, 1276 km von Gesellschaften gebaut und von ihm angekauft, 329·1 km von Gesellschaften gebaut waren und von ihm gegen Pachtzahlung oder Einnahmenanteil betrieben wurden. In dieser Ziffer ist der belgische Teil des flandrischen Netzes, der im Jahr 1880 angekauft wurde, nicht inbegriffen. 1880–1890. Während dieser Periode sind dem im Staatsbetrieb stehenden Netz folgende Linien zugewachsen: a) Vom Staat gebaute Linien: Thielt-Lichtervelde (1880); Libramont-Bertrix (1882); vom Ufer nach Stoumont (1885). b) Für Rechnung des Staats gebaute Linien: 1. von der Eisenbahnbaugesellschaft (Gesetz vom 1./26. Juni 1877): Masses-Diarbois nach Vieux-Campinaire, Jumet (Brûlotte) nach Marcinelle

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/189>, abgerufen am 24.11.2024.