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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Zur Füllung der Wagenrezipienten in Stationen, in denen keine Gasanstalten erbaut sind, verwendet man eigene Gastransportwagen.

Ein solcher Gastransportwagen ist ein Plattformwagen, auf dem ein oder mehrere zylindrische Kessel von 20 bis 30 m3 Fassungsraum festgelagert sind.

Der Kessel wird, wie der ortsfeste Sammelrezipient, mit Gas, das auf 10-12 Atm. komprimiert ist, gefüllt. Das sich im Kessel ansammelnde Kohlenwasserstoffgas muß von Zeit zu Zeit entfernt werden. Der mit Gas gefüllte Kesselwagen wird in die betreffende Füllstation überführt, in der das Gas entweder direkt oder im Wege einer unterirdischen Rohrleitung in die zu füllenden Wagen abgelassen werden kann, was jedoch nur insolange möglich, als der Überdruck im Kessel nicht unter 6 Atm. gesunken ist; eine bessere


Abb. 36.
b Gasbehälter, c Absperrhahn in der Hochdruckleitung, d Druckregulator, e Hauptbahn in der Niederdruckleitung, f Absperrhahn und Regulierhähne für die Gaslampe, l Gaslampe.
Ausnützung wird durch stabile oder am Gastransportwagen angebrachte Komprimiervorrichtungen erreicht.

Für die Ölgasbeleuchtung wurde ursprünglich bei jedem Wagenzug ein großer Sammelrezipient auf einem besonderen Wagen mitgeführt, von welchem das Ölgas mittels einer durchgehenden Leitung für die einzelnen Wagen entnommen wurde. Diese Methode wurde jedoch verlassen, weil die Erhaltung und Bedienung der Leitungskupplungen zwischen den einzelnen Wagen umständlich und kostspielig ist und weil bei dieser Anordnung doch für jeden Wagen ein kleines Gasreservoir vorhanden sein muß, damit bei Teilung des Zuges oder Ausrangieren einzelner Wagen im abgetrennten Zugteil nicht alle Flammen verlöschen.

Derzeit wird allgemein jeder Wagen mit einer besonderen Einrichtung ausgerüstet.

Die Einrichtung eines Personenwagens für Ölgasbeleuchtung besteht der Hauptsache nach aus folgenden Teilen (Abb. 36):

1. dem Gasbehälter (Gasrezipienten) mit den Füllhähnen;

2. der Hochdruckleitung mit einem Absperrhahn;

3. dem Druckregulator (Reduktionsapparat);

4. der Niederdruckleitung mit dem Haupthahn;

5. den Lampen, die mittels Zweigleitungen mit der Niederdruckleitung in Verbindung sind.

Nach den T. V. des VDEV. werden zur Ermöglichung eines anstandslosen Überganges der Wagen seitens der dem VDEV. angehörigen Bahnverwaltungen folgende Hauptbestandteile einheitlich ausgeführt:

a) die Glasglocke der Laterne;

b) der Dorn und Schlüssel des Haupthahnes der Rohrleitung am Wagen;

g) der Dorn und Schlüssel des Füllventils am Rezipienten;

d) das Gewinde und der Konus des Füllhahnes zur Anbringung des Füllschlauches;

e) der Glühkörperring, Glühkörperträger und der für die Aufnahme des letzteren bestimmte Mischrohrring für hängendes Gasglühlicht.

Die die Fülleinrichtung betreffenden Bestimmungen werden auch von einer größeren Anzahl dem VDEV. nicht angehöriger Bahnverwaltungen eingehalten.

Die Gasbehälter sind zylindrische Kessel aus Eisen- oder Stahlblechen von 0·35 bis 0·7 m Durchmesser und 1·5-7·5 m Länge. Die Längsnähte dieser Zylinder sind entweder doppelt genietet und geschweißt oder hart verlötet; die Böden sind verschraubt und geschweißt oder gleichfalls hart gelötet; in der letzten Zeit wird vielfach für Längsnähte und Böden die autogene Schweißung angewendet.

Die Anzahl und Größe der Rezipienten richtet sich nach der Anzahl der im Wagen vorhandenen Flammen, nach der erforderlichen Lichtstärke und Brenndauer.

Die Leuchtkraft der Flammen schwankt bei gewöhnlichen Loch- oder Schnittbrennern zwischen 5 bis 22 Hefnerkerzen (15-60 l Gasverbrauch in der Stunde), bei Glühlichtbrennern zwischen 30-70 Hefnerkerzen (16-30 l Gaskonsum). Der Inhalt der Rezipienten soll für 30-40 Brennstunden bemessen werden.

Der Gesamtrauminhalt für den Gasrezipienten eines Wagens kann aus der Relation

Zur Füllung der Wagenrezipienten in Stationen, in denen keine Gasanstalten erbaut sind, verwendet man eigene Gastransportwagen.

Ein solcher Gastransportwagen ist ein Plattformwagen, auf dem ein oder mehrere zylindrische Kessel von 20 bis 30 m3 Fassungsraum festgelagert sind.

Der Kessel wird, wie der ortsfeste Sammelrezipient, mit Gas, das auf 10–12 Atm. komprimiert ist, gefüllt. Das sich im Kessel ansammelnde Kohlenwasserstoffgas muß von Zeit zu Zeit entfernt werden. Der mit Gas gefüllte Kesselwagen wird in die betreffende Füllstation überführt, in der das Gas entweder direkt oder im Wege einer unterirdischen Rohrleitung in die zu füllenden Wagen abgelassen werden kann, was jedoch nur insolange möglich, als der Überdruck im Kessel nicht unter 6 Atm. gesunken ist; eine bessere


Abb. 36.
b Gasbehälter, c Absperrhahn in der Hochdruckleitung, d Druckregulator, e Hauptbahn in der Niederdruckleitung, f Absperrhahn und Regulierhähne für die Gaslampe, l Gaslampe.
Ausnützung wird durch stabile oder am Gastransportwagen angebrachte Komprimiervorrichtungen erreicht.

Für die Ölgasbeleuchtung wurde ursprünglich bei jedem Wagenzug ein großer Sammelrezipient auf einem besonderen Wagen mitgeführt, von welchem das Ölgas mittels einer durchgehenden Leitung für die einzelnen Wagen entnommen wurde. Diese Methode wurde jedoch verlassen, weil die Erhaltung und Bedienung der Leitungskupplungen zwischen den einzelnen Wagen umständlich und kostspielig ist und weil bei dieser Anordnung doch für jeden Wagen ein kleines Gasreservoir vorhanden sein muß, damit bei Teilung des Zuges oder Ausrangieren einzelner Wagen im abgetrennten Zugteil nicht alle Flammen verlöschen.

Derzeit wird allgemein jeder Wagen mit einer besonderen Einrichtung ausgerüstet.

Die Einrichtung eines Personenwagens für Ölgasbeleuchtung besteht der Hauptsache nach aus folgenden Teilen (Abb. 36):

1. dem Gasbehälter (Gasrezipienten) mit den Füllhähnen;

2. der Hochdruckleitung mit einem Absperrhahn;

3. dem Druckregulator (Reduktionsapparat);

4. der Niederdruckleitung mit dem Haupthahn;

5. den Lampen, die mittels Zweigleitungen mit der Niederdruckleitung in Verbindung sind.

Nach den T. V. des VDEV. werden zur Ermöglichung eines anstandslosen Überganges der Wagen seitens der dem VDEV. angehörigen Bahnverwaltungen folgende Hauptbestandteile einheitlich ausgeführt:

α) die Glasglocke der Laterne;

β) der Dorn und Schlüssel des Haupthahnes der Rohrleitung am Wagen;

γ) der Dorn und Schlüssel des Füllventils am Rezipienten;

δ) das Gewinde und der Konus des Füllhahnes zur Anbringung des Füllschlauches;

ε) der Glühkörperring, Glühkörperträger und der für die Aufnahme des letzteren bestimmte Mischrohrring für hängendes Gasglühlicht.

Die die Fülleinrichtung betreffenden Bestimmungen werden auch von einer größeren Anzahl dem VDEV. nicht angehöriger Bahnverwaltungen eingehalten.

Die Gasbehälter sind zylindrische Kessel aus Eisen- oder Stahlblechen von 0·35 bis 0·7 m Durchmesser und 1·5–7·5 m Länge. Die Längsnähte dieser Zylinder sind entweder doppelt genietet und geschweißt oder hart verlötet; die Böden sind verschraubt und geschweißt oder gleichfalls hart gelötet; in der letzten Zeit wird vielfach für Längsnähte und Böden die autogene Schweißung angewendet.

Die Anzahl und Größe der Rezipienten richtet sich nach der Anzahl der im Wagen vorhandenen Flammen, nach der erforderlichen Lichtstärke und Brenndauer.

Die Leuchtkraft der Flammen schwankt bei gewöhnlichen Loch- oder Schnittbrennern zwischen 5 bis 22 Hefnerkerzen (15–60 l Gasverbrauch in der Stunde), bei Glühlichtbrennern zwischen 30–70 Hefnerkerzen (16–30 l Gaskonsum). Der Inhalt der Rezipienten soll für 30–40 Brennstunden bemessen werden.

Der Gesamtrauminhalt für den Gasrezipienten eines Wagens kann aus der Relation

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[159/0168] Zur Füllung der Wagenrezipienten in Stationen, in denen keine Gasanstalten erbaut sind, verwendet man eigene Gastransportwagen. Ein solcher Gastransportwagen ist ein Plattformwagen, auf dem ein oder mehrere zylindrische Kessel von 20 bis 30 m3 Fassungsraum festgelagert sind. Der Kessel wird, wie der ortsfeste Sammelrezipient, mit Gas, das auf 10–12 Atm. komprimiert ist, gefüllt. Das sich im Kessel ansammelnde Kohlenwasserstoffgas muß von Zeit zu Zeit entfernt werden. Der mit Gas gefüllte Kesselwagen wird in die betreffende Füllstation überführt, in der das Gas entweder direkt oder im Wege einer unterirdischen Rohrleitung in die zu füllenden Wagen abgelassen werden kann, was jedoch nur insolange möglich, als der Überdruck im Kessel nicht unter 6 Atm. gesunken ist; eine bessere [Abbildung Abb. 36. b Gasbehälter, c Absperrhahn in der Hochdruckleitung, d Druckregulator, e Hauptbahn in der Niederdruckleitung, f Absperrhahn und Regulierhähne für die Gaslampe, l Gaslampe. ] Ausnützung wird durch stabile oder am Gastransportwagen angebrachte Komprimiervorrichtungen erreicht. Für die Ölgasbeleuchtung wurde ursprünglich bei jedem Wagenzug ein großer Sammelrezipient auf einem besonderen Wagen mitgeführt, von welchem das Ölgas mittels einer durchgehenden Leitung für die einzelnen Wagen entnommen wurde. Diese Methode wurde jedoch verlassen, weil die Erhaltung und Bedienung der Leitungskupplungen zwischen den einzelnen Wagen umständlich und kostspielig ist und weil bei dieser Anordnung doch für jeden Wagen ein kleines Gasreservoir vorhanden sein muß, damit bei Teilung des Zuges oder Ausrangieren einzelner Wagen im abgetrennten Zugteil nicht alle Flammen verlöschen. Derzeit wird allgemein jeder Wagen mit einer besonderen Einrichtung ausgerüstet. Die Einrichtung eines Personenwagens für Ölgasbeleuchtung besteht der Hauptsache nach aus folgenden Teilen (Abb. 36): 1. dem Gasbehälter (Gasrezipienten) mit den Füllhähnen; 2. der Hochdruckleitung mit einem Absperrhahn; 3. dem Druckregulator (Reduktionsapparat); 4. der Niederdruckleitung mit dem Haupthahn; 5. den Lampen, die mittels Zweigleitungen mit der Niederdruckleitung in Verbindung sind. Nach den T. V. des VDEV. werden zur Ermöglichung eines anstandslosen Überganges der Wagen seitens der dem VDEV. angehörigen Bahnverwaltungen folgende Hauptbestandteile einheitlich ausgeführt: α) die Glasglocke der Laterne; β) der Dorn und Schlüssel des Haupthahnes der Rohrleitung am Wagen; γ) der Dorn und Schlüssel des Füllventils am Rezipienten; δ) das Gewinde und der Konus des Füllhahnes zur Anbringung des Füllschlauches; ε) der Glühkörperring, Glühkörperträger und der für die Aufnahme des letzteren bestimmte Mischrohrring für hängendes Gasglühlicht. Die die Fülleinrichtung betreffenden Bestimmungen werden auch von einer größeren Anzahl dem VDEV. nicht angehöriger Bahnverwaltungen eingehalten. Die Gasbehälter sind zylindrische Kessel aus Eisen- oder Stahlblechen von 0·35 bis 0·7 m Durchmesser und 1·5–7·5 m Länge. Die Längsnähte dieser Zylinder sind entweder doppelt genietet und geschweißt oder hart verlötet; die Böden sind verschraubt und geschweißt oder gleichfalls hart gelötet; in der letzten Zeit wird vielfach für Längsnähte und Böden die autogene Schweißung angewendet. Die Anzahl und Größe der Rezipienten richtet sich nach der Anzahl der im Wagen vorhandenen Flammen, nach der erforderlichen Lichtstärke und Brenndauer. Die Leuchtkraft der Flammen schwankt bei gewöhnlichen Loch- oder Schnittbrennern zwischen 5 bis 22 Hefnerkerzen (15–60 l Gasverbrauch in der Stunde), bei Glühlichtbrennern zwischen 30–70 Hefnerkerzen (16–30 l Gaskonsum). Der Inhalt der Rezipienten soll für 30–40 Brennstunden bemessen werden. Der Gesamtrauminhalt für den Gasrezipienten eines Wagens kann aus der Relation [FORMEL]

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/168>, abgerufen am 15.08.2024.