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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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(Europa und englische Kolonien) nur mehr 895 oder 0·56% mit Kerzenbeleuchtung versehen, wovon die russischen Bahnen mit 633 Fahrbetriebsmitteln den größten Prozentsatz ausmachten. Die Ursache dieser beschränkten Anwendung der Kerzen liegt in der Unzulänglichkeit ihrer Leuchtkraft, in der Umständlichkeit der Bedienung und in den hohen Kosten.

Die Kerzen sind in Blechhülsen eingesetzt, deren oberes Ende eine kegelförmige Kappe bildet, in der eine kleine Öffnung für den Kerzendocht angebracht ist. Der Boden der Blechhülse ist mit einem bajonettartigen Verschluß befestigt.

Zwischen Boden und Kerze befindet sich eine Spiralfeder aus Messingdraht, die die Kerze fortwährend an das obere, kegelförmige Ende der Blechhülse andrückt, so daß die Flamme stets in gleicher Höhe erhalten bleibt.

Die Blechhülse ist entweder mittels eines Armes an der Seitenwand des Wagens befestigt oder, ähnlich wie bei Kutschenlaternen, mit einem Laternengehäuse und Reflektorspiegel verbunden; das Laternengehäuse ist in passender Weise an der Seitenwand oder an der Wagendecke befestigt.

Die Beleuchtungskosten betragen für die Flamme und Stunde etwa 3-4 Pf.

II. Ölbeleuchtung.

a) Beleuchtung mit vegetabilischen Ölen. Diese war durch Jahrzehnte hindurch außer der Kerzenbeleuchtung die allgemein übliche Wagenbeleuchtung und ist auch derzeit mit Ausnahme von Amerika, Rußland und der Schweiz, wenn auch in steter Abnahme begriffen, doch noch vielfach in Anwendung. (Nicht elektrisch betriebene Straßenbahnen, Lokalbahnen.)

Zumeist wird Rüböl, in den südlichen Staaten Olivenöl, in Ostindien Rizinusöl verwendet.

Das Öl muß gut raffiniert, völlig neutral sein, und eine ruhige, nicht rußende Flamme geben.

In der kalten Jahreszeit wird vielfach zur Verhütung des Erstarrens des Brennöls diesem ein ungefähr 10 Gewichtsteile betragender Zusatz von Petroleum beigegeben.

Für diese Beleuchtungsart werden zumeist Deckenlampen (Kuppellampen) verwendet. Die Laternengehäuse sind in der Regel in der Abteilmitte oder bei Wagen der unteren Klassen in einem Ausschnitt der Scheidewand zweier Abteilungen angebracht.

Die Flamme soll bei Deckenlampen genügend tief unter der Decke im Wagen angebracht sein, um einen möglichst großen Leuchtkegel zu erzielen.

Die Öllampen der Wagen bestehen aus:

1. dem Lampengehäuse (Lampenkörper), das in einer mit Blech verkleideten zylindrischen Öffnung des Wagendaches eingesetzt ist, und

2. der eigentlichen Lampe (Lampeneinsatz, Öleinsatz) samt Strahlenspiegel (Reflektorspiegel), die in das Lampengehäuse eingeschoben wird.

Das Lampengehäuse wird aus einem Blechzylinder von 200 bis 300 mm Durchmesser gebildet, dessen unteres Ende mit einer Glasglocke von etwa 100 bis 150 mm Tiefe abgeschlossen ist.

Den oberen Abschluß bildet ein in Scharnieren umlegbarer Deckel (Kappe) mit dem Rauchhut (Schornstein), an dem ein Handgriff zum Umklappen angebracht ist, um die ganze Lampe aus dem Dachausschnitt bequem herausheben zu können.

An dem mittleren, zylindrischen Teil des Lampengehäuses ist ein kappenförmiger Ring befestigt, der über einen außen am Wagendach wasserdicht anschließenden Winkelring greift und die Auflage des Lampengehäuses am Dach sowie den Abschluß des Dachausschnittes bildet.

Die Deckenkappen und Schornsteine sind derart gebaut, daß durch die mit Blechnasen überdeckten Luftspalten sowohl Luft in die Glocke eintreten kann, als auch die Verbrennungsgase abziehen können, jedoch das Eindringen von Regenwasser in die Lampenkörper hintangehalten wird.

Die Luftspalten sollen eine genügende Luftzirkulation für die Verbrennung ermöglichen. Sie müssen jedoch derart überdeckt sein, daß ein zu lebhafter Luftzug, der ein Flackern oder Verlöschen der Flammen bewirken könnte, auch bei stürmischem Wetter vermieden wird. Um dies zu erreichen, wird die Luft in wiederholt gebrochener Richtung zugeführt, wodurch wohl ein Durchströmen der Luft, aber kein heftiges Durchblasen möglich ist.

Die Glasglocken sind entweder in einen Falz des Lampengehäuses eingelegt und unbeweglich, oder in einer besonderen Fassung angebracht, die mit einem nach abwärts beweglichen Scharnier am Lampengehäuse befestigt ist.

Im ersten Fall kann die Bedienung der Lampe nur von außen geschehen. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Reisenden durch die Bedienung der Lampen nicht belästigt werden und das Innere des Wagens durch Tropföl nicht verunreinigt wird, dagegen ist bei der zweiten Anordnung das Regulieren und Bedienen der Lampen auch

(Europa und englische Kolonien) nur mehr 895 oder 0·56% mit Kerzenbeleuchtung versehen, wovon die russischen Bahnen mit 633 Fahrbetriebsmitteln den größten Prozentsatz ausmachten. Die Ursache dieser beschränkten Anwendung der Kerzen liegt in der Unzulänglichkeit ihrer Leuchtkraft, in der Umständlichkeit der Bedienung und in den hohen Kosten.

Die Kerzen sind in Blechhülsen eingesetzt, deren oberes Ende eine kegelförmige Kappe bildet, in der eine kleine Öffnung für den Kerzendocht angebracht ist. Der Boden der Blechhülse ist mit einem bajonettartigen Verschluß befestigt.

Zwischen Boden und Kerze befindet sich eine Spiralfeder aus Messingdraht, die die Kerze fortwährend an das obere, kegelförmige Ende der Blechhülse andrückt, so daß die Flamme stets in gleicher Höhe erhalten bleibt.

Die Blechhülse ist entweder mittels eines Armes an der Seitenwand des Wagens befestigt oder, ähnlich wie bei Kutschenlaternen, mit einem Laternengehäuse und Reflektorspiegel verbunden; das Laternengehäuse ist in passender Weise an der Seitenwand oder an der Wagendecke befestigt.

Die Beleuchtungskosten betragen für die Flamme und Stunde etwa 3–4 Pf.

II. Ölbeleuchtung.

a) Beleuchtung mit vegetabilischen Ölen. Diese war durch Jahrzehnte hindurch außer der Kerzenbeleuchtung die allgemein übliche Wagenbeleuchtung und ist auch derzeit mit Ausnahme von Amerika, Rußland und der Schweiz, wenn auch in steter Abnahme begriffen, doch noch vielfach in Anwendung. (Nicht elektrisch betriebene Straßenbahnen, Lokalbahnen.)

Zumeist wird Rüböl, in den südlichen Staaten Olivenöl, in Ostindien Rizinusöl verwendet.

Das Öl muß gut raffiniert, völlig neutral sein, und eine ruhige, nicht rußende Flamme geben.

In der kalten Jahreszeit wird vielfach zur Verhütung des Erstarrens des Brennöls diesem ein ungefähr 10 Gewichtsteile betragender Zusatz von Petroleum beigegeben.

Für diese Beleuchtungsart werden zumeist Deckenlampen (Kuppellampen) verwendet. Die Laternengehäuse sind in der Regel in der Abteilmitte oder bei Wagen der unteren Klassen in einem Ausschnitt der Scheidewand zweier Abteilungen angebracht.

Die Flamme soll bei Deckenlampen genügend tief unter der Decke im Wagen angebracht sein, um einen möglichst großen Leuchtkegel zu erzielen.

Die Öllampen der Wagen bestehen aus:

1. dem Lampengehäuse (Lampenkörper), das in einer mit Blech verkleideten zylindrischen Öffnung des Wagendaches eingesetzt ist, und

2. der eigentlichen Lampe (Lampeneinsatz, Öleinsatz) samt Strahlenspiegel (Reflektorspiegel), die in das Lampengehäuse eingeschoben wird.

Das Lampengehäuse wird aus einem Blechzylinder von 200 bis 300 mm Durchmesser gebildet, dessen unteres Ende mit einer Glasglocke von etwa 100 bis 150 mm Tiefe abgeschlossen ist.

Den oberen Abschluß bildet ein in Scharnieren umlegbarer Deckel (Kappe) mit dem Rauchhut (Schornstein), an dem ein Handgriff zum Umklappen angebracht ist, um die ganze Lampe aus dem Dachausschnitt bequem herausheben zu können.

An dem mittleren, zylindrischen Teil des Lampengehäuses ist ein kappenförmiger Ring befestigt, der über einen außen am Wagendach wasserdicht anschließenden Winkelring greift und die Auflage des Lampengehäuses am Dach sowie den Abschluß des Dachausschnittes bildet.

Die Deckenkappen und Schornsteine sind derart gebaut, daß durch die mit Blechnasen überdeckten Luftspalten sowohl Luft in die Glocke eintreten kann, als auch die Verbrennungsgase abziehen können, jedoch das Eindringen von Regenwasser in die Lampenkörper hintangehalten wird.

Die Luftspalten sollen eine genügende Luftzirkulation für die Verbrennung ermöglichen. Sie müssen jedoch derart überdeckt sein, daß ein zu lebhafter Luftzug, der ein Flackern oder Verlöschen der Flammen bewirken könnte, auch bei stürmischem Wetter vermieden wird. Um dies zu erreichen, wird die Luft in wiederholt gebrochener Richtung zugeführt, wodurch wohl ein Durchströmen der Luft, aber kein heftiges Durchblasen möglich ist.

Die Glasglocken sind entweder in einen Falz des Lampengehäuses eingelegt und unbeweglich, oder in einer besonderen Fassung angebracht, die mit einem nach abwärts beweglichen Scharnier am Lampengehäuse befestigt ist.

Im ersten Fall kann die Bedienung der Lampe nur von außen geschehen. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Reisenden durch die Bedienung der Lampen nicht belästigt werden und das Innere des Wagens durch Tropföl nicht verunreinigt wird, dagegen ist bei der zweiten Anordnung das Regulieren und Bedienen der Lampen auch

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[153/0162] (Europa und englische Kolonien) nur mehr 895 oder 0·56% mit Kerzenbeleuchtung versehen, wovon die russischen Bahnen mit 633 Fahrbetriebsmitteln den größten Prozentsatz ausmachten. Die Ursache dieser beschränkten Anwendung der Kerzen liegt in der Unzulänglichkeit ihrer Leuchtkraft, in der Umständlichkeit der Bedienung und in den hohen Kosten. Die Kerzen sind in Blechhülsen eingesetzt, deren oberes Ende eine kegelförmige Kappe bildet, in der eine kleine Öffnung für den Kerzendocht angebracht ist. Der Boden der Blechhülse ist mit einem bajonettartigen Verschluß befestigt. Zwischen Boden und Kerze befindet sich eine Spiralfeder aus Messingdraht, die die Kerze fortwährend an das obere, kegelförmige Ende der Blechhülse andrückt, so daß die Flamme stets in gleicher Höhe erhalten bleibt. Die Blechhülse ist entweder mittels eines Armes an der Seitenwand des Wagens befestigt oder, ähnlich wie bei Kutschenlaternen, mit einem Laternengehäuse und Reflektorspiegel verbunden; das Laternengehäuse ist in passender Weise an der Seitenwand oder an der Wagendecke befestigt. Die Beleuchtungskosten betragen für die Flamme und Stunde etwa 3–4 Pf. II. Ölbeleuchtung. a) Beleuchtung mit vegetabilischen Ölen. Diese war durch Jahrzehnte hindurch außer der Kerzenbeleuchtung die allgemein übliche Wagenbeleuchtung und ist auch derzeit mit Ausnahme von Amerika, Rußland und der Schweiz, wenn auch in steter Abnahme begriffen, doch noch vielfach in Anwendung. (Nicht elektrisch betriebene Straßenbahnen, Lokalbahnen.) Zumeist wird Rüböl, in den südlichen Staaten Olivenöl, in Ostindien Rizinusöl verwendet. Das Öl muß gut raffiniert, völlig neutral sein, und eine ruhige, nicht rußende Flamme geben. In der kalten Jahreszeit wird vielfach zur Verhütung des Erstarrens des Brennöls diesem ein ungefähr 10 Gewichtsteile betragender Zusatz von Petroleum beigegeben. Für diese Beleuchtungsart werden zumeist Deckenlampen (Kuppellampen) verwendet. Die Laternengehäuse sind in der Regel in der Abteilmitte oder bei Wagen der unteren Klassen in einem Ausschnitt der Scheidewand zweier Abteilungen angebracht. Die Flamme soll bei Deckenlampen genügend tief unter der Decke im Wagen angebracht sein, um einen möglichst großen Leuchtkegel zu erzielen. Die Öllampen der Wagen bestehen aus: 1. dem Lampengehäuse (Lampenkörper), das in einer mit Blech verkleideten zylindrischen Öffnung des Wagendaches eingesetzt ist, und 2. der eigentlichen Lampe (Lampeneinsatz, Öleinsatz) samt Strahlenspiegel (Reflektorspiegel), die in das Lampengehäuse eingeschoben wird. Das Lampengehäuse wird aus einem Blechzylinder von 200 bis 300 mm Durchmesser gebildet, dessen unteres Ende mit einer Glasglocke von etwa 100 bis 150 mm Tiefe abgeschlossen ist. Den oberen Abschluß bildet ein in Scharnieren umlegbarer Deckel (Kappe) mit dem Rauchhut (Schornstein), an dem ein Handgriff zum Umklappen angebracht ist, um die ganze Lampe aus dem Dachausschnitt bequem herausheben zu können. An dem mittleren, zylindrischen Teil des Lampengehäuses ist ein kappenförmiger Ring befestigt, der über einen außen am Wagendach wasserdicht anschließenden Winkelring greift und die Auflage des Lampengehäuses am Dach sowie den Abschluß des Dachausschnittes bildet. Die Deckenkappen und Schornsteine sind derart gebaut, daß durch die mit Blechnasen überdeckten Luftspalten sowohl Luft in die Glocke eintreten kann, als auch die Verbrennungsgase abziehen können, jedoch das Eindringen von Regenwasser in die Lampenkörper hintangehalten wird. Die Luftspalten sollen eine genügende Luftzirkulation für die Verbrennung ermöglichen. Sie müssen jedoch derart überdeckt sein, daß ein zu lebhafter Luftzug, der ein Flackern oder Verlöschen der Flammen bewirken könnte, auch bei stürmischem Wetter vermieden wird. Um dies zu erreichen, wird die Luft in wiederholt gebrochener Richtung zugeführt, wodurch wohl ein Durchströmen der Luft, aber kein heftiges Durchblasen möglich ist. Die Glasglocken sind entweder in einen Falz des Lampengehäuses eingelegt und unbeweglich, oder in einer besonderen Fassung angebracht, die mit einem nach abwärts beweglichen Scharnier am Lampengehäuse befestigt ist. Im ersten Fall kann die Bedienung der Lampe nur von außen geschehen. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Reisenden durch die Bedienung der Lampen nicht belästigt werden und das Innere des Wagens durch Tropföl nicht verunreinigt wird, dagegen ist bei der zweiten Anordnung das Regulieren und Bedienen der Lampen auch

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/162>, abgerufen am 16.07.2024.