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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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bei Ein- und Auswaggonierung von Militär erbauten Beleuchtungswagen.


Bedarfsaufenthalte, Bedarfshalte (optional stops or halts; arrets facultatifs; fermate facoltative). Das Anhalten und Wiederingangbringen der Züge verlängert die Gesamtfahrzeit. Hierdurch und durch die beim Bremsen und Anhalten eintretende Vernichtung der dem Zuge innewohnenden Kraft sowie durch Aufwendung neuer Kraft zum Wiederanfahren entstehen nicht unerhebliche Kosten. Ist daher der für einen Zug in Betracht kommende Verkehr ab und nach einer Station unerheblich, so sucht man die Betriebskosten herabzumindern, indem man die Züge nur nach Bedarf halten läßt und dies im Dienstfahrplan, bei Personenzügen auch im Aushangfahrplan, bekannt macht. Bei den Personenzügen auf Hauptbahnen sind die B. sehr eingeschränkt und bei vielen Verwaltungen ganz beseitigt, seitdem der Verkehr einen solchen Umfang angenommen hat, daß die Fahrkartenprüfung beim Betreten der Bahnsteige stattfindet. Den Zug beamten ist es hierbei nicht möglich, zuverlässig festzustellen, ob Reisende für eine Station, auf der nur nach Bedarf gehalten werden soll, vorhanden sind, und ebenso ist es schwierig, auf den Stationen, wo nur nach Bedarf gehalten wird, rechtzeitig zu ermitteln, ob Reisende den Zug zu benützen beabsichtigen, und, falls Reisende vorhanden sind, den Zug zuverlässig hiervon zu benachrichtigen. B. werden daher für Personenzüge in der Regel nur vorgesehen auf Bahnstrecken mit geringem Verkehr - Neben- oder Lokalbahnen - im übrigen aber nur für Eilgüter- oder Güterzüge, wobei dann möglichst schon seitens der letzten Haltestation durch telegraphische Vereinbarung mit der betreffenden Station im Benehmen mit dem Zugführer festgestellt wird, ob ein Anhalten des Zuges erforderlich ist oder nicht. Wenn eine Ergänzung des Wasservorrats der Lokomotive, die Mitnahme einer Vorspannlokomotive, die Aufnahme oder das Absetzen von Verstärkungsbremsen nicht regelmäßig, sondern nur in bestimmten Fällen notwendig werden, so pflegt man auch hierfür B. in den Fahrplan auf zunehmen.

Breusing.


Bedarfszüge, Erforderniszüge (auxiliary trains; trains facultatifs; treni facoltativi), nennt man Züge, für die zwar ein Fahrplan aufgestellt ist, die aber nur nach jedesmaliger besonderer Anordnung abgelassen werden. Betriebstechnisch gehören die B. zu den Sonderzügen (s. d.). Liegt ein Bedürfnis zur Ablassung eines Zuges nicht täglich vor, kehrt es aber regelmäßig wieder, ohne daß die Tage hierfür schon bei Aufstellung des Fahrplanes bekannt sind, so wird der Fahrplan für einen solchen Zug in den Dienstfahrplan mit dem Zusatz "nach Bedarf" oder "Bedarfszug" aufgenommen. Hierdurch wird die wiederholte Herausgabe ein und desselben Fahrplanes erspart, die Ablassung des Zuges im Falle des Bedürfnisses erleichtert und die Durchführung in erhöhtem Maße gesichert. Während sonst zur Ablassung des Zuges jedesmal die Anordnung der betriebsleitenden Verwaltungsstelle abgewartet werden muß, können B. von den Bahnhöfen, auf denen das Bedürfnis auftritt oder bekannt wird, innerhalb kurzer Zeit unter telegraphischer Benachrichtigung aller beteiligten Stellen in Gang gesetzt werden, besonders wenn hierfür Lokomotive und Zugbegleitbeamte bereitstehen (s. Bereitschaftsdienst). Die Fürsorge für eine pünktliche Abwicklung des Verkehrsdienstes führt deshalb dazu, in den Fahrplänen (s. d.) für die erfahrungsmäßig vorkommenden Fälle B. vorzusehen, die dann, je nach den Schwankungen, denen der Verkehr auf der Bahnstrecke unterworfen ist, einen mehr oder weniger erheblichen Teil sämtlicher Züge ausmachen. So gibt es stark befahrene Bahnstrecken, auf denen nur die Hälfte der für den Güterverkehr bestimmten Züge regelmäßig verkehrt, oder solche, auf denen täglich bis zu 100 B. im Fahrplane vorgesehen sind. Im übrigen geben Verkehrsanforderungen der verschiedensten Art dazu Anlaß, B. in den Fahrplan aufzunehmen. Sie werden u. a. vorgesehen für außergewöhnlichen Andrang bei den Personenzügen (Vor- und Nachzüge [s. d.], besonders an Tagen vor und nach den großen Festen, zum Ferienbeginn u. s. w.), für die Beförderung von Auswanderern, von landwirtschaftlichen Arbeitern, Militärurlaubern, ferner für Dienstzwecke der Verwaltung zu Probefahrten der aus den Werkstätten kommenden Lokomotiven und Wagen, endlich In umfassender Weise für die Zwecke der Güterbeförderung. Im letzteren Falle werden nicht nur B. in Richtung und mit dem Ziel bestehender Züge, sondern auch mit hiervon abweichender Bestimmung im Fahrplan vorgesehen. Dies geschieht besonders für den Fall, daß häufiger leere Wagen in größerer Zahl aus einem Wagenverteilungsgebiet in ein anderes zum Ausgleich der Bestände überwiesen werden müssen (s. Wagenverteilung). Auch wenn damit gerechnet werden muß, daß Bahnstrecken den ihnen zulaufenden Verkehr unter besonderen Umständen nicht aufnehmen können, oder wenn zu befürchten ist, daß Betriebsstockungen oder Störungen stark belasteter Strecken auf den Durchgangsverkehr besonders nachteilig einwirken könnten, werden schon zu Zeiten des gewöhnlichen Verkehrs Fahrpläne für B. zur Ablenkung eines

bei Ein- und Auswaggonierung von Militär erbauten Beleuchtungswagen.


Bedarfsaufenthalte, Bedarfshalte (optional stops or halts; arrêts facultatifs; fermate facoltative). Das Anhalten und Wiederingangbringen der Züge verlängert die Gesamtfahrzeit. Hierdurch und durch die beim Bremsen und Anhalten eintretende Vernichtung der dem Zuge innewohnenden Kraft sowie durch Aufwendung neuer Kraft zum Wiederanfahren entstehen nicht unerhebliche Kosten. Ist daher der für einen Zug in Betracht kommende Verkehr ab und nach einer Station unerheblich, so sucht man die Betriebskosten herabzumindern, indem man die Züge nur nach Bedarf halten läßt und dies im Dienstfahrplan, bei Personenzügen auch im Aushangfahrplan, bekannt macht. Bei den Personenzügen auf Hauptbahnen sind die B. sehr eingeschränkt und bei vielen Verwaltungen ganz beseitigt, seitdem der Verkehr einen solchen Umfang angenommen hat, daß die Fahrkartenprüfung beim Betreten der Bahnsteige stattfindet. Den Zug beamten ist es hierbei nicht möglich, zuverlässig festzustellen, ob Reisende für eine Station, auf der nur nach Bedarf gehalten werden soll, vorhanden sind, und ebenso ist es schwierig, auf den Stationen, wo nur nach Bedarf gehalten wird, rechtzeitig zu ermitteln, ob Reisende den Zug zu benützen beabsichtigen, und, falls Reisende vorhanden sind, den Zug zuverlässig hiervon zu benachrichtigen. B. werden daher für Personenzüge in der Regel nur vorgesehen auf Bahnstrecken mit geringem Verkehr – Neben- oder Lokalbahnen – im übrigen aber nur für Eilgüter- oder Güterzüge, wobei dann möglichst schon seitens der letzten Haltestation durch telegraphische Vereinbarung mit der betreffenden Station im Benehmen mit dem Zugführer festgestellt wird, ob ein Anhalten des Zuges erforderlich ist oder nicht. Wenn eine Ergänzung des Wasservorrats der Lokomotive, die Mitnahme einer Vorspannlokomotive, die Aufnahme oder das Absetzen von Verstärkungsbremsen nicht regelmäßig, sondern nur in bestimmten Fällen notwendig werden, so pflegt man auch hierfür B. in den Fahrplan auf zunehmen.

Breusing.


Bedarfszüge, Erforderniszüge (auxiliary trains; trains facultatifs; treni facoltativi), nennt man Züge, für die zwar ein Fahrplan aufgestellt ist, die aber nur nach jedesmaliger besonderer Anordnung abgelassen werden. Betriebstechnisch gehören die B. zu den Sonderzügen (s. d.). Liegt ein Bedürfnis zur Ablassung eines Zuges nicht täglich vor, kehrt es aber regelmäßig wieder, ohne daß die Tage hierfür schon bei Aufstellung des Fahrplanes bekannt sind, so wird der Fahrplan für einen solchen Zug in den Dienstfahrplan mit dem Zusatz „nach Bedarf“ oder „Bedarfszug“ aufgenommen. Hierdurch wird die wiederholte Herausgabe ein und desselben Fahrplanes erspart, die Ablassung des Zuges im Falle des Bedürfnisses erleichtert und die Durchführung in erhöhtem Maße gesichert. Während sonst zur Ablassung des Zuges jedesmal die Anordnung der betriebsleitenden Verwaltungsstelle abgewartet werden muß, können B. von den Bahnhöfen, auf denen das Bedürfnis auftritt oder bekannt wird, innerhalb kurzer Zeit unter telegraphischer Benachrichtigung aller beteiligten Stellen in Gang gesetzt werden, besonders wenn hierfür Lokomotive und Zugbegleitbeamte bereitstehen (s. Bereitschaftsdienst). Die Fürsorge für eine pünktliche Abwicklung des Verkehrsdienstes führt deshalb dazu, in den Fahrplänen (s. d.) für die erfahrungsmäßig vorkommenden Fälle B. vorzusehen, die dann, je nach den Schwankungen, denen der Verkehr auf der Bahnstrecke unterworfen ist, einen mehr oder weniger erheblichen Teil sämtlicher Züge ausmachen. So gibt es stark befahrene Bahnstrecken, auf denen nur die Hälfte der für den Güterverkehr bestimmten Züge regelmäßig verkehrt, oder solche, auf denen täglich bis zu 100 B. im Fahrplane vorgesehen sind. Im übrigen geben Verkehrsanforderungen der verschiedensten Art dazu Anlaß, B. in den Fahrplan aufzunehmen. Sie werden u. a. vorgesehen für außergewöhnlichen Andrang bei den Personenzügen (Vor- und Nachzüge [s. d.], besonders an Tagen vor und nach den großen Festen, zum Ferienbeginn u. s. w.), für die Beförderung von Auswanderern, von landwirtschaftlichen Arbeitern, Militärurlaubern, ferner für Dienstzwecke der Verwaltung zu Probefahrten der aus den Werkstätten kommenden Lokomotiven und Wagen, endlich In umfassender Weise für die Zwecke der Güterbeförderung. Im letzteren Falle werden nicht nur B. in Richtung und mit dem Ziel bestehender Züge, sondern auch mit hiervon abweichender Bestimmung im Fahrplan vorgesehen. Dies geschieht besonders für den Fall, daß häufiger leere Wagen in größerer Zahl aus einem Wagenverteilungsgebiet in ein anderes zum Ausgleich der Bestände überwiesen werden müssen (s. Wagenverteilung). Auch wenn damit gerechnet werden muß, daß Bahnstrecken den ihnen zulaufenden Verkehr unter besonderen Umständen nicht aufnehmen können, oder wenn zu befürchten ist, daß Betriebsstockungen oder Störungen stark belasteter Strecken auf den Durchgangsverkehr besonders nachteilig einwirken könnten, werden schon zu Zeiten des gewöhnlichen Verkehrs Fahrpläne für B. zur Ablenkung eines

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[99/0108] bei Ein- und Auswaggonierung von Militär erbauten Beleuchtungswagen. Bedarfsaufenthalte, Bedarfshalte (optional stops or halts; arrêts facultatifs; fermate facoltative). Das Anhalten und Wiederingangbringen der Züge verlängert die Gesamtfahrzeit. Hierdurch und durch die beim Bremsen und Anhalten eintretende Vernichtung der dem Zuge innewohnenden Kraft sowie durch Aufwendung neuer Kraft zum Wiederanfahren entstehen nicht unerhebliche Kosten. Ist daher der für einen Zug in Betracht kommende Verkehr ab und nach einer Station unerheblich, so sucht man die Betriebskosten herabzumindern, indem man die Züge nur nach Bedarf halten läßt und dies im Dienstfahrplan, bei Personenzügen auch im Aushangfahrplan, bekannt macht. Bei den Personenzügen auf Hauptbahnen sind die B. sehr eingeschränkt und bei vielen Verwaltungen ganz beseitigt, seitdem der Verkehr einen solchen Umfang angenommen hat, daß die Fahrkartenprüfung beim Betreten der Bahnsteige stattfindet. Den Zug beamten ist es hierbei nicht möglich, zuverlässig festzustellen, ob Reisende für eine Station, auf der nur nach Bedarf gehalten werden soll, vorhanden sind, und ebenso ist es schwierig, auf den Stationen, wo nur nach Bedarf gehalten wird, rechtzeitig zu ermitteln, ob Reisende den Zug zu benützen beabsichtigen, und, falls Reisende vorhanden sind, den Zug zuverlässig hiervon zu benachrichtigen. B. werden daher für Personenzüge in der Regel nur vorgesehen auf Bahnstrecken mit geringem Verkehr – Neben- oder Lokalbahnen – im übrigen aber nur für Eilgüter- oder Güterzüge, wobei dann möglichst schon seitens der letzten Haltestation durch telegraphische Vereinbarung mit der betreffenden Station im Benehmen mit dem Zugführer festgestellt wird, ob ein Anhalten des Zuges erforderlich ist oder nicht. Wenn eine Ergänzung des Wasservorrats der Lokomotive, die Mitnahme einer Vorspannlokomotive, die Aufnahme oder das Absetzen von Verstärkungsbremsen nicht regelmäßig, sondern nur in bestimmten Fällen notwendig werden, so pflegt man auch hierfür B. in den Fahrplan auf zunehmen. Breusing. Bedarfszüge, Erforderniszüge (auxiliary trains; trains facultatifs; treni facoltativi), nennt man Züge, für die zwar ein Fahrplan aufgestellt ist, die aber nur nach jedesmaliger besonderer Anordnung abgelassen werden. Betriebstechnisch gehören die B. zu den Sonderzügen (s. d.). Liegt ein Bedürfnis zur Ablassung eines Zuges nicht täglich vor, kehrt es aber regelmäßig wieder, ohne daß die Tage hierfür schon bei Aufstellung des Fahrplanes bekannt sind, so wird der Fahrplan für einen solchen Zug in den Dienstfahrplan mit dem Zusatz „nach Bedarf“ oder „Bedarfszug“ aufgenommen. Hierdurch wird die wiederholte Herausgabe ein und desselben Fahrplanes erspart, die Ablassung des Zuges im Falle des Bedürfnisses erleichtert und die Durchführung in erhöhtem Maße gesichert. Während sonst zur Ablassung des Zuges jedesmal die Anordnung der betriebsleitenden Verwaltungsstelle abgewartet werden muß, können B. von den Bahnhöfen, auf denen das Bedürfnis auftritt oder bekannt wird, innerhalb kurzer Zeit unter telegraphischer Benachrichtigung aller beteiligten Stellen in Gang gesetzt werden, besonders wenn hierfür Lokomotive und Zugbegleitbeamte bereitstehen (s. Bereitschaftsdienst). Die Fürsorge für eine pünktliche Abwicklung des Verkehrsdienstes führt deshalb dazu, in den Fahrplänen (s. d.) für die erfahrungsmäßig vorkommenden Fälle B. vorzusehen, die dann, je nach den Schwankungen, denen der Verkehr auf der Bahnstrecke unterworfen ist, einen mehr oder weniger erheblichen Teil sämtlicher Züge ausmachen. So gibt es stark befahrene Bahnstrecken, auf denen nur die Hälfte der für den Güterverkehr bestimmten Züge regelmäßig verkehrt, oder solche, auf denen täglich bis zu 100 B. im Fahrplane vorgesehen sind. Im übrigen geben Verkehrsanforderungen der verschiedensten Art dazu Anlaß, B. in den Fahrplan aufzunehmen. Sie werden u. a. vorgesehen für außergewöhnlichen Andrang bei den Personenzügen (Vor- und Nachzüge [s. d.], besonders an Tagen vor und nach den großen Festen, zum Ferienbeginn u. s. w.), für die Beförderung von Auswanderern, von landwirtschaftlichen Arbeitern, Militärurlaubern, ferner für Dienstzwecke der Verwaltung zu Probefahrten der aus den Werkstätten kommenden Lokomotiven und Wagen, endlich In umfassender Weise für die Zwecke der Güterbeförderung. Im letzteren Falle werden nicht nur B. in Richtung und mit dem Ziel bestehender Züge, sondern auch mit hiervon abweichender Bestimmung im Fahrplan vorgesehen. Dies geschieht besonders für den Fall, daß häufiger leere Wagen in größerer Zahl aus einem Wagenverteilungsgebiet in ein anderes zum Ausgleich der Bestände überwiesen werden müssen (s. Wagenverteilung). Auch wenn damit gerechnet werden muß, daß Bahnstrecken den ihnen zulaufenden Verkehr unter besonderen Umständen nicht aufnehmen können, oder wenn zu befürchten ist, daß Betriebsstockungen oder Störungen stark belasteter Strecken auf den Durchgangsverkehr besonders nachteilig einwirken könnten, werden schon zu Zeiten des gewöhnlichen Verkehrs Fahrpläne für B. zur Ablenkung eines

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/108>, abgerufen am 03.12.2024.