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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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da bei Stumpfgleisen trotz aller Vorsicht leicht beim Hineindrücken ein Unfall vorkommen kann. Auch ist bei sehr langen Schuppen schon deswegen ein zweiseitiger Anschluß erwünscht, um beim Herausholen der Züge in der Reihenfolge nicht zu sehr beschränkt zu sein. Die Gleise in den Wagenschuppen werden meist auf ihrer ganzen Länge mit Untersuchungsgruben versehen, um die Untergestelle der Wagen nachsehen zu können (s. Wagenschuppen).

Züge, die während der Fahrt durch Dampf von der Lokomotive aus geheizt werden, müssen bei sehr kaltem Wetter auf dem A. vorgeheizt werden. Dazu benutzt man Lokomotiven oder Heizkesselwagen oder besser ortsfeste Kesselanlagen, von denen aus der Dampf durch unterirdische Rohrleitungen zu Stutzen zwischen den Gleisen geführt wird, um von dort durch Schläuche mit den Dampfheizungsröhren der Züge in Verbindung gebracht zu werden. Diese Stutzen liegen immer zwischen zwei Gleispaaren, u. zw. so, daß sie sich etwa gegenüber der Zugmitte befinden. Die Reinigung der Wagen zerfällt in die Außenreinigung und Innenreinigung; sie kann im Freien oder in geschlossenen Räumen (Wagenreinigungschuppen) erfolgen. Für die Außenreinigung müssen in jedem Gleiszwischenraum Hydranten angeordnet werden. Im Wagenschuppen werden vielfach Rinnen im Fußboden angebracht, die mit fließendem Wasser gefüllt sind. Ausnahmsweise werden auch ganze Wagensätze durch Waschmaschinen gereinigt (vgl. Oder u. Blum a. a. O. S. 40). Die Innenreinigung pflegt, sofern die gewöhnlichen Mittel (Besen, Ausklopfer, Bürste) benutzt werden, wegen der starken dabei auftretenden Staubentwicklung im Freien vorgenommen zu werden. Das gleiche gilt, wenn mittels Druckluft Staub und Schmutz herausgeblasen wird. Dagegen kann bei einer Reinigung mittels Absaugens auch die Innenreinigung in geschlossenen Räumen erfolgen. Die Luft zum Reinigen wird durch Rohrleitungen nach den einzelnen Teilen der Reinigungsgleisgruppen geleitet. Doch brauchen in der Regel nicht neben jedem Reinigungsgleis Luftstutzen zu liegen, besonders wenn einzelne Wagensätze in Zwischenräumen von 8-14 Tagen mittels Luft, im übrigen aber von Hand gereinigt werden; nur gewisse Züge (z. B. Stadtbahnzüge) erfordern täglich eine Luftreinigung. Wo die Züge mit Gas beleuchtet werden, ordnet man Gasleitungen mit Stutzen an. Sie stehen in jedem zweiten Gleiszwischenraum etwa in Abständen von 20 m. Auf den A. für elektrische Bahnen empfiehlt es sich, wenn irgend möglich, alle Gleise mit Untersuchungsgruben zu versehen, um die Motoren u. s. w. rasch und gründlich nachsehen zu können. Auch ist es zweckmäßig, alle derartig ausgestatteten Gleise mit Schuppen zu überbauen. Außerdem wird vielfach noch ein besonderer, mit Werkzeugmaschinen ausgestatteter Untersuchungsschuppen vorgesehen, um kleinere Ausbesserungen und Auswechslungen vornehmen zu können.

An Gebäuden sind auf dem A. erforderlich: ein Dienstgebäude mit Verwaltungs- und Aufenthaltsräumen, ein Lagergebäude für die Verwaltung der Vorräte, sowie Schuppen zur Aufstellung von Heizkesselwagen. Etwa auf dem Bahnhofe befindliche Übernachtungsgebäude sollten schienenfrei zugänglich sein. Ist ein Hilfszug auf dem A. stationiert, so muß er so aufgestellt werden, daß er rasch mit Personal und Lokomotive versehen und. in die Hauptgleise geleitet werden kann.

Alle Anlagen müssen recht erweiterungsfähig sein, weil bei A. der Betrieb infolge von Fahrplanänderungen oft plötzlich anwächst.

Literatur: W. Cauer, Betrieb u. Verkehr der Preuß. Staatsbahn. I. Berlin 1897. - G. Schimpff, Die Straßenbahnen i. d. V. St. von Amerika. S. 152 ff. Berlin 1903. - M. Oder u. O. Blum, Abstellbahnhöfe. Berlin 1904. - O. Blum, in E. d. G. IV, B. S. 270. Wiesbaden 1907. - C. Guillery, Anlagen für die Reinigung der Wagen in v. Stockert, Handbuch d. Eisenbahnmaschinenwesens. III, S. 350. Berlin 1908. - Kumbier in E. d. G. II, C, S. 587, Wiesbaden 1909. Abschnitt Abstellbahnhöfe. - W. Cauer, Anordnung der Abstellbahnhöfe. Wiesbaden 1910.

Oder.


Abstellgleis (splitting-up line; voie de remisage ou de garage; binario di deposito) wird ein Gleis genannt, das zur Aufnahme der für längere Zeit im Ruhezustande verbleibenden Fahrbetriebsmittel dient. Zuweilen versteht man unter A. lediglich Gleise zur Aufstellung von Personenwagen (s. auch Abstellbahnhöfe und Bahnhöfe).


Abstemplung des Frachtbriefs (l'apposition du timbre sur la lettre de voiture; bollare la lettera di porto) besteht in der Aufdrückung des Tagesstempels der Abfertigungsstelle (Expeditionsstempels) auf den Frachtbrief. Sie bildet das Zeichen der Annahme des Gutes mit dem Frachtbriefe zur Beförderung, d. i. des Abschlusses des Frachtvertrages (s. Frachtbrief, Frachtrecht, Güterbeförderung).


Abteilungszeichen (Distanzpfahl) (distance post; poteau de section; indicatore di sezione). Die Bahn wird in Abständen von 100 m bis 1000 m mit A. versehen (stationiert), da die Kenntnis der jeweiligen Länge und die Möglichkeit der genauen Festlegung einzelner Stellen der Bahn für die Bahnüberwachung und Erhaltung sowie für die Zugförderung erforderlich

da bei Stumpfgleisen trotz aller Vorsicht leicht beim Hineindrücken ein Unfall vorkommen kann. Auch ist bei sehr langen Schuppen schon deswegen ein zweiseitiger Anschluß erwünscht, um beim Herausholen der Züge in der Reihenfolge nicht zu sehr beschränkt zu sein. Die Gleise in den Wagenschuppen werden meist auf ihrer ganzen Länge mit Untersuchungsgruben versehen, um die Untergestelle der Wagen nachsehen zu können (s. Wagenschuppen).

Züge, die während der Fahrt durch Dampf von der Lokomotive aus geheizt werden, müssen bei sehr kaltem Wetter auf dem A. vorgeheizt werden. Dazu benutzt man Lokomotiven oder Heizkesselwagen oder besser ortsfeste Kesselanlagen, von denen aus der Dampf durch unterirdische Rohrleitungen zu Stutzen zwischen den Gleisen geführt wird, um von dort durch Schläuche mit den Dampfheizungsröhren der Züge in Verbindung gebracht zu werden. Diese Stutzen liegen immer zwischen zwei Gleispaaren, u. zw. so, daß sie sich etwa gegenüber der Zugmitte befinden. Die Reinigung der Wagen zerfällt in die Außenreinigung und Innenreinigung; sie kann im Freien oder in geschlossenen Räumen (Wagenreinigungschuppen) erfolgen. Für die Außenreinigung müssen in jedem Gleiszwischenraum Hydranten angeordnet werden. Im Wagenschuppen werden vielfach Rinnen im Fußboden angebracht, die mit fließendem Wasser gefüllt sind. Ausnahmsweise werden auch ganze Wagensätze durch Waschmaschinen gereinigt (vgl. Oder u. Blum a. a. O. S. 40). Die Innenreinigung pflegt, sofern die gewöhnlichen Mittel (Besen, Ausklopfer, Bürste) benutzt werden, wegen der starken dabei auftretenden Staubentwicklung im Freien vorgenommen zu werden. Das gleiche gilt, wenn mittels Druckluft Staub und Schmutz herausgeblasen wird. Dagegen kann bei einer Reinigung mittels Absaugens auch die Innenreinigung in geschlossenen Räumen erfolgen. Die Luft zum Reinigen wird durch Rohrleitungen nach den einzelnen Teilen der Reinigungsgleisgruppen geleitet. Doch brauchen in der Regel nicht neben jedem Reinigungsgleis Luftstutzen zu liegen, besonders wenn einzelne Wagensätze in Zwischenräumen von 8–14 Tagen mittels Luft, im übrigen aber von Hand gereinigt werden; nur gewisse Züge (z. B. Stadtbahnzüge) erfordern täglich eine Luftreinigung. Wo die Züge mit Gas beleuchtet werden, ordnet man Gasleitungen mit Stutzen an. Sie stehen in jedem zweiten Gleiszwischenraum etwa in Abständen von 20 m. Auf den A. für elektrische Bahnen empfiehlt es sich, wenn irgend möglich, alle Gleise mit Untersuchungsgruben zu versehen, um die Motoren u. s. w. rasch und gründlich nachsehen zu können. Auch ist es zweckmäßig, alle derartig ausgestatteten Gleise mit Schuppen zu überbauen. Außerdem wird vielfach noch ein besonderer, mit Werkzeugmaschinen ausgestatteter Untersuchungsschuppen vorgesehen, um kleinere Ausbesserungen und Auswechslungen vornehmen zu können.

An Gebäuden sind auf dem A. erforderlich: ein Dienstgebäude mit Verwaltungs- und Aufenthaltsräumen, ein Lagergebäude für die Verwaltung der Vorräte, sowie Schuppen zur Aufstellung von Heizkesselwagen. Etwa auf dem Bahnhofe befindliche Übernachtungsgebäude sollten schienenfrei zugänglich sein. Ist ein Hilfszug auf dem A. stationiert, so muß er so aufgestellt werden, daß er rasch mit Personal und Lokomotive versehen und. in die Hauptgleise geleitet werden kann.

Alle Anlagen müssen recht erweiterungsfähig sein, weil bei A. der Betrieb infolge von Fahrplanänderungen oft plötzlich anwächst.

Literatur: W. Cauer, Betrieb u. Verkehr der Preuß. Staatsbahn. I. Berlin 1897. – G. Schimpff, Die Straßenbahnen i. d. V. St. von Amerika. S. 152 ff. Berlin 1903. – M. Oder u. O. Blum, Abstellbahnhöfe. Berlin 1904. – O. Blum, in E. d. G. IV, B. S. 270. Wiesbaden 1907. – C. Guillery, Anlagen für die Reinigung der Wagen in v. Stockert, Handbuch d. Eisenbahnmaschinenwesens. III, S. 350. Berlin 1908. – Kumbier in E. d. G. II, C, S. 587, Wiesbaden 1909. Abschnitt Abstellbahnhöfe. – W. Cauer, Anordnung der Abstellbahnhöfe. Wiesbaden 1910.

Oder.


Abstellgleis (splitting-up line; voie de remisage ou de garage; binario di deposito) wird ein Gleis genannt, das zur Aufnahme der für längere Zeit im Ruhezustande verbleibenden Fahrbetriebsmittel dient. Zuweilen versteht man unter A. lediglich Gleise zur Aufstellung von Personenwagen (s. auch Abstellbahnhöfe und Bahnhöfe).


Abstemplung des Frachtbriefs (l'apposition du timbre sur la lettre de voiture; bollare la lettera di porto) besteht in der Aufdrückung des Tagesstempels der Abfertigungsstelle (Expeditionsstempels) auf den Frachtbrief. Sie bildet das Zeichen der Annahme des Gutes mit dem Frachtbriefe zur Beförderung, d. i. des Abschlusses des Frachtvertrages (s. Frachtbrief, Frachtrecht, Güterbeförderung).


Abteilungszeichen (Distanzpfahl) (distance post; poteau de section; indicatore di sezione). Die Bahn wird in Abständen von 100 m bis 1000 m mit A. versehen (stationiert), da die Kenntnis der jeweiligen Länge und die Möglichkeit der genauen Festlegung einzelner Stellen der Bahn für die Bahnüberwachung und Erhaltung sowie für die Zugförderung erforderlich

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[76/0084] da bei Stumpfgleisen trotz aller Vorsicht leicht beim Hineindrücken ein Unfall vorkommen kann. Auch ist bei sehr langen Schuppen schon deswegen ein zweiseitiger Anschluß erwünscht, um beim Herausholen der Züge in der Reihenfolge nicht zu sehr beschränkt zu sein. Die Gleise in den Wagenschuppen werden meist auf ihrer ganzen Länge mit Untersuchungsgruben versehen, um die Untergestelle der Wagen nachsehen zu können (s. Wagenschuppen). Züge, die während der Fahrt durch Dampf von der Lokomotive aus geheizt werden, müssen bei sehr kaltem Wetter auf dem A. vorgeheizt werden. Dazu benutzt man Lokomotiven oder Heizkesselwagen oder besser ortsfeste Kesselanlagen, von denen aus der Dampf durch unterirdische Rohrleitungen zu Stutzen zwischen den Gleisen geführt wird, um von dort durch Schläuche mit den Dampfheizungsröhren der Züge in Verbindung gebracht zu werden. Diese Stutzen liegen immer zwischen zwei Gleispaaren, u. zw. so, daß sie sich etwa gegenüber der Zugmitte befinden. Die Reinigung der Wagen zerfällt in die Außenreinigung und Innenreinigung; sie kann im Freien oder in geschlossenen Räumen (Wagenreinigungschuppen) erfolgen. Für die Außenreinigung müssen in jedem Gleiszwischenraum Hydranten angeordnet werden. Im Wagenschuppen werden vielfach Rinnen im Fußboden angebracht, die mit fließendem Wasser gefüllt sind. Ausnahmsweise werden auch ganze Wagensätze durch Waschmaschinen gereinigt (vgl. Oder u. Blum a. a. O. S. 40). Die Innenreinigung pflegt, sofern die gewöhnlichen Mittel (Besen, Ausklopfer, Bürste) benutzt werden, wegen der starken dabei auftretenden Staubentwicklung im Freien vorgenommen zu werden. Das gleiche gilt, wenn mittels Druckluft Staub und Schmutz herausgeblasen wird. Dagegen kann bei einer Reinigung mittels Absaugens auch die Innenreinigung in geschlossenen Räumen erfolgen. Die Luft zum Reinigen wird durch Rohrleitungen nach den einzelnen Teilen der Reinigungsgleisgruppen geleitet. Doch brauchen in der Regel nicht neben jedem Reinigungsgleis Luftstutzen zu liegen, besonders wenn einzelne Wagensätze in Zwischenräumen von 8–14 Tagen mittels Luft, im übrigen aber von Hand gereinigt werden; nur gewisse Züge (z. B. Stadtbahnzüge) erfordern täglich eine Luftreinigung. Wo die Züge mit Gas beleuchtet werden, ordnet man Gasleitungen mit Stutzen an. Sie stehen in jedem zweiten Gleiszwischenraum etwa in Abständen von 20 m. Auf den A. für elektrische Bahnen empfiehlt es sich, wenn irgend möglich, alle Gleise mit Untersuchungsgruben zu versehen, um die Motoren u. s. w. rasch und gründlich nachsehen zu können. Auch ist es zweckmäßig, alle derartig ausgestatteten Gleise mit Schuppen zu überbauen. Außerdem wird vielfach noch ein besonderer, mit Werkzeugmaschinen ausgestatteter Untersuchungsschuppen vorgesehen, um kleinere Ausbesserungen und Auswechslungen vornehmen zu können. An Gebäuden sind auf dem A. erforderlich: ein Dienstgebäude mit Verwaltungs- und Aufenthaltsräumen, ein Lagergebäude für die Verwaltung der Vorräte, sowie Schuppen zur Aufstellung von Heizkesselwagen. Etwa auf dem Bahnhofe befindliche Übernachtungsgebäude sollten schienenfrei zugänglich sein. Ist ein Hilfszug auf dem A. stationiert, so muß er so aufgestellt werden, daß er rasch mit Personal und Lokomotive versehen und. in die Hauptgleise geleitet werden kann. Alle Anlagen müssen recht erweiterungsfähig sein, weil bei A. der Betrieb infolge von Fahrplanänderungen oft plötzlich anwächst. Literatur: W. Cauer, Betrieb u. Verkehr der Preuß. Staatsbahn. I. Berlin 1897. – G. Schimpff, Die Straßenbahnen i. d. V. St. von Amerika. S. 152 ff. Berlin 1903. – M. Oder u. O. Blum, Abstellbahnhöfe. Berlin 1904. – O. Blum, in E. d. G. IV, B. S. 270. Wiesbaden 1907. – C. Guillery, Anlagen für die Reinigung der Wagen in v. Stockert, Handbuch d. Eisenbahnmaschinenwesens. III, S. 350. Berlin 1908. – Kumbier in E. d. G. II, C, S. 587, Wiesbaden 1909. Abschnitt Abstellbahnhöfe. – W. Cauer, Anordnung der Abstellbahnhöfe. Wiesbaden 1910. Oder. Abstellgleis (splitting-up line; voie de remisage ou de garage; binario di deposito) wird ein Gleis genannt, das zur Aufnahme der für längere Zeit im Ruhezustande verbleibenden Fahrbetriebsmittel dient. Zuweilen versteht man unter A. lediglich Gleise zur Aufstellung von Personenwagen (s. auch Abstellbahnhöfe und Bahnhöfe). Abstemplung des Frachtbriefs (l'apposition du timbre sur la lettre de voiture; bollare la lettera di porto) besteht in der Aufdrückung des Tagesstempels der Abfertigungsstelle (Expeditionsstempels) auf den Frachtbrief. Sie bildet das Zeichen der Annahme des Gutes mit dem Frachtbriefe zur Beförderung, d. i. des Abschlusses des Frachtvertrages (s. Frachtbrief, Frachtrecht, Güterbeförderung). Abteilungszeichen (Distanzpfahl) (distance post; poteau de section; indicatore di sezione). Die Bahn wird in Abständen von 100 m bis 1000 m mit A. versehen (stationiert), da die Kenntnis der jeweiligen Länge und die Möglichkeit der genauen Festlegung einzelner Stellen der Bahn für die Bahnüberwachung und Erhaltung sowie für die Zugförderung erforderlich

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/84>, abgerufen am 22.12.2024.