Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

Bild:
<< vorherige Seite

eine Übersetzung benötigen, die die Bedienung verlangsamt, wird für große Übersetzungen die Bauart mit gegeneinander gestellten Schrankenpaaren nach Abb. 50 vorgezogen.

B. Zugschranken

werden an weniger benutzten Wegübergängen angeordnet und soll der Antrieb so durchgebildet sein, daß die Schlagbäume, um Unfälle durch den Niedergang zu verhüten, nicht nur bei der Schließbewegung langsam niedergehen, sondern auch in jeder Lage festgehalten und aus der Endstellung durch Unberufene nicht in die offene Stellung gebracht werden können; das Übersetzungsverhältnis am Antrieb ist so zu wählen, daß zur Bewegung der Schlagbäume bei Berücksichtigung äußerer Widerstände (Winddruck) ein Druck von 15 kg genügt,


Zu Abb. 51.
und sollen die Teile durch einen Schutzkasten geschützt sein. Einfache Drahtzugleitungen sind bei schwachem Zugverkehr und selbst unter günstigen Verhältnissen nur bis zu einer Länge von 600 m zulässig und sollen aus Sicherheitsrücksichten nur Doppeldrahtzüge aus 4 mm starkem verzinktem Stahldraht bis zu 1100 und 1200 m Drahtzuglänge, unter Benutzung von Drahtspannern, Verwendung finden. Diese Doppeldrahtzüge legen den für die Vorläutedauer und die Schließbewegung notwendigen Weg in Führungsrollen zurück, die, um ein Klemmen der Drahtzüge in Bogen zu vermeiden, drehbar an den Drahtführungssäulen angebracht sind; diese Führungssäulen werden in Bogen je nach der Größe des Halbmessers in Entfernungen von 12 bis 14 m, in der Geraden von 16 m aufgestellt.

Bei einigen Eisenbahnverwaltungen ist das Öffnen der Schranken durch Fußgänger und Fuhrwerkslenker zulässig, doch haben sich durch diese Anordnung häufig Unfälle ergeben;

eine Übersetzung benötigen, die die Bedienung verlangsamt, wird für große Übersetzungen die Bauart mit gegeneinander gestellten Schrankenpaaren nach Abb. 50 vorgezogen.

B. Zugschranken

werden an weniger benutzten Wegübergängen angeordnet und soll der Antrieb so durchgebildet sein, daß die Schlagbäume, um Unfälle durch den Niedergang zu verhüten, nicht nur bei der Schließbewegung langsam niedergehen, sondern auch in jeder Lage festgehalten und aus der Endstellung durch Unberufene nicht in die offene Stellung gebracht werden können; das Übersetzungsverhältnis am Antrieb ist so zu wählen, daß zur Bewegung der Schlagbäume bei Berücksichtigung äußerer Widerstände (Winddruck) ein Druck von 15 kg genügt,


Zu Abb. 51.
und sollen die Teile durch einen Schutzkasten geschützt sein. Einfache Drahtzugleitungen sind bei schwachem Zugverkehr und selbst unter günstigen Verhältnissen nur bis zu einer Länge von 600 m zulässig und sollen aus Sicherheitsrücksichten nur Doppeldrahtzüge aus 4 mm starkem verzinktem Stahldraht bis zu 1100 und 1200 m Drahtzuglänge, unter Benutzung von Drahtspannern, Verwendung finden. Diese Doppeldrahtzüge legen den für die Vorläutedauer und die Schließbewegung notwendigen Weg in Führungsrollen zurück, die, um ein Klemmen der Drahtzüge in Bogen zu vermeiden, drehbar an den Drahtführungssäulen angebracht sind; diese Führungssäulen werden in Bogen je nach der Größe des Halbmessers in Entfernungen von 12 bis 14 m, in der Geraden von 16 m aufgestellt.

Bei einigen Eisenbahnverwaltungen ist das Öffnen der Schranken durch Fußgänger und Fuhrwerkslenker zulässig, doch haben sich durch diese Anordnung häufig Unfälle ergeben;

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0057" n="49"/>
eine Übersetzung benötigen, die die Bedienung verlangsamt, wird für große Übersetzungen die Bauart mit gegeneinander gestellten Schrankenpaaren nach Abb. 50 vorgezogen.</p><lb/>
          <p rendition="#c"> <hi rendition="#i">B.</hi> <hi rendition="#g">Zugschranken</hi> </p><lb/>
          <p>werden an weniger benutzten Wegübergängen angeordnet und soll der Antrieb so durchgebildet sein, daß die Schlagbäume, um Unfälle durch den Niedergang zu verhüten, nicht nur bei der Schließbewegung langsam niedergehen, sondern auch in jeder Lage festgehalten und aus der Endstellung durch Unberufene nicht in die offene Stellung gebracht werden können; das Übersetzungsverhältnis am Antrieb ist so zu wählen, daß zur Bewegung der Schlagbäume bei Berücksichtigung äußerer Widerstände (Winddruck) ein Druck von 15 <hi rendition="#i">kg</hi> genügt,<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0052.jpg" rendition="#c"><head>Zu Abb. 51.</head><lb/></figure><lb/>
und sollen die Teile durch einen Schutzkasten geschützt sein. Einfache Drahtzugleitungen sind bei schwachem Zugverkehr und selbst unter günstigen Verhältnissen nur bis zu einer Länge von 600 <hi rendition="#i">m</hi> zulässig und sollen aus Sicherheitsrücksichten nur Doppeldrahtzüge aus 4 <hi rendition="#i">mm</hi> starkem verzinktem Stahldraht bis zu 1100 und 1200 <hi rendition="#i">m</hi> Drahtzuglänge, unter Benutzung von Drahtspannern, Verwendung finden. Diese Doppeldrahtzüge legen den für die Vorläutedauer und die Schließbewegung notwendigen Weg in Führungsrollen zurück, die, um ein Klemmen der Drahtzüge in Bogen zu vermeiden, drehbar an den Drahtführungssäulen angebracht sind; diese Führungssäulen werden in Bogen je nach der Größe des Halbmessers in Entfernungen von 12 bis 14 <hi rendition="#i">m,</hi> in der Geraden von 16 <hi rendition="#i">m</hi> aufgestellt.</p><lb/>
          <p>Bei einigen Eisenbahnverwaltungen ist das Öffnen der Schranken durch Fußgänger und Fuhrwerkslenker zulässig, doch haben sich durch diese Anordnung häufig Unfälle ergeben;
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[49/0057] eine Übersetzung benötigen, die die Bedienung verlangsamt, wird für große Übersetzungen die Bauart mit gegeneinander gestellten Schrankenpaaren nach Abb. 50 vorgezogen. B. Zugschranken werden an weniger benutzten Wegübergängen angeordnet und soll der Antrieb so durchgebildet sein, daß die Schlagbäume, um Unfälle durch den Niedergang zu verhüten, nicht nur bei der Schließbewegung langsam niedergehen, sondern auch in jeder Lage festgehalten und aus der Endstellung durch Unberufene nicht in die offene Stellung gebracht werden können; das Übersetzungsverhältnis am Antrieb ist so zu wählen, daß zur Bewegung der Schlagbäume bei Berücksichtigung äußerer Widerstände (Winddruck) ein Druck von 15 kg genügt, [Abbildung Zu Abb. 51. ] und sollen die Teile durch einen Schutzkasten geschützt sein. Einfache Drahtzugleitungen sind bei schwachem Zugverkehr und selbst unter günstigen Verhältnissen nur bis zu einer Länge von 600 m zulässig und sollen aus Sicherheitsrücksichten nur Doppeldrahtzüge aus 4 mm starkem verzinktem Stahldraht bis zu 1100 und 1200 m Drahtzuglänge, unter Benutzung von Drahtspannern, Verwendung finden. Diese Doppeldrahtzüge legen den für die Vorläutedauer und die Schließbewegung notwendigen Weg in Führungsrollen zurück, die, um ein Klemmen der Drahtzüge in Bogen zu vermeiden, drehbar an den Drahtführungssäulen angebracht sind; diese Führungssäulen werden in Bogen je nach der Größe des Halbmessers in Entfernungen von 12 bis 14 m, in der Geraden von 16 m aufgestellt. Bei einigen Eisenbahnverwaltungen ist das Öffnen der Schranken durch Fußgänger und Fuhrwerkslenker zulässig, doch haben sich durch diese Anordnung häufig Unfälle ergeben;

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:39Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/57
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/57>, abgerufen am 24.11.2024.