eine Übersetzung benötigen, die die Bedienung verlangsamt, wird für große Übersetzungen die Bauart mit gegeneinander gestellten Schrankenpaaren nach Abb. 50 vorgezogen.
B.Zugschranken
werden an weniger benutzten Wegübergängen angeordnet und soll der Antrieb so durchgebildet sein, daß die Schlagbäume, um Unfälle durch den Niedergang zu verhüten, nicht nur bei der Schließbewegung langsam niedergehen, sondern auch in jeder Lage festgehalten und aus der Endstellung durch Unberufene nicht in die offene Stellung gebracht werden können; das Übersetzungsverhältnis am Antrieb ist so zu wählen, daß zur Bewegung der Schlagbäume bei Berücksichtigung äußerer Widerstände (Winddruck) ein Druck von 15 kg genügt,
Zu Abb. 51.
und sollen die Teile durch einen Schutzkasten geschützt sein. Einfache Drahtzugleitungen sind bei schwachem Zugverkehr und selbst unter günstigen Verhältnissen nur bis zu einer Länge von 600 m zulässig und sollen aus Sicherheitsrücksichten nur Doppeldrahtzüge aus 4 mm starkem verzinktem Stahldraht bis zu 1100 und 1200 m Drahtzuglänge, unter Benutzung von Drahtspannern, Verwendung finden. Diese Doppeldrahtzüge legen den für die Vorläutedauer und die Schließbewegung notwendigen Weg in Führungsrollen zurück, die, um ein Klemmen der Drahtzüge in Bogen zu vermeiden, drehbar an den Drahtführungssäulen angebracht sind; diese Führungssäulen werden in Bogen je nach der Größe des Halbmessers in Entfernungen von 12 bis 14 m, in der Geraden von 16 m aufgestellt.
Bei einigen Eisenbahnverwaltungen ist das Öffnen der Schranken durch Fußgänger und Fuhrwerkslenker zulässig, doch haben sich durch diese Anordnung häufig Unfälle ergeben;
eine Übersetzung benötigen, die die Bedienung verlangsamt, wird für große Übersetzungen die Bauart mit gegeneinander gestellten Schrankenpaaren nach Abb. 50 vorgezogen.
B.Zugschranken
werden an weniger benutzten Wegübergängen angeordnet und soll der Antrieb so durchgebildet sein, daß die Schlagbäume, um Unfälle durch den Niedergang zu verhüten, nicht nur bei der Schließbewegung langsam niedergehen, sondern auch in jeder Lage festgehalten und aus der Endstellung durch Unberufene nicht in die offene Stellung gebracht werden können; das Übersetzungsverhältnis am Antrieb ist so zu wählen, daß zur Bewegung der Schlagbäume bei Berücksichtigung äußerer Widerstände (Winddruck) ein Druck von 15 kg genügt,
Zu Abb. 51.
und sollen die Teile durch einen Schutzkasten geschützt sein. Einfache Drahtzugleitungen sind bei schwachem Zugverkehr und selbst unter günstigen Verhältnissen nur bis zu einer Länge von 600 m zulässig und sollen aus Sicherheitsrücksichten nur Doppeldrahtzüge aus 4 mm starkem verzinktem Stahldraht bis zu 1100 und 1200 m Drahtzuglänge, unter Benutzung von Drahtspannern, Verwendung finden. Diese Doppeldrahtzüge legen den für die Vorläutedauer und die Schließbewegung notwendigen Weg in Führungsrollen zurück, die, um ein Klemmen der Drahtzüge in Bogen zu vermeiden, drehbar an den Drahtführungssäulen angebracht sind; diese Führungssäulen werden in Bogen je nach der Größe des Halbmessers in Entfernungen von 12 bis 14 m, in der Geraden von 16 m aufgestellt.
Bei einigen Eisenbahnverwaltungen ist das Öffnen der Schranken durch Fußgänger und Fuhrwerkslenker zulässig, doch haben sich durch diese Anordnung häufig Unfälle ergeben;
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eine Übersetzung benötigen, die die Bedienung verlangsamt, wird für große Übersetzungen die Bauart mit gegeneinander gestellten Schrankenpaaren nach Abb. 50 vorgezogen.
B. Zugschranken
werden an weniger benutzten Wegübergängen angeordnet und soll der Antrieb so durchgebildet sein, daß die Schlagbäume, um Unfälle durch den Niedergang zu verhüten, nicht nur bei der Schließbewegung langsam niedergehen, sondern auch in jeder Lage festgehalten und aus der Endstellung durch Unberufene nicht in die offene Stellung gebracht werden können; das Übersetzungsverhältnis am Antrieb ist so zu wählen, daß zur Bewegung der Schlagbäume bei Berücksichtigung äußerer Widerstände (Winddruck) ein Druck von 15 kg genügt,
[Abbildung Zu Abb. 51.
]
und sollen die Teile durch einen Schutzkasten geschützt sein. Einfache Drahtzugleitungen sind bei schwachem Zugverkehr und selbst unter günstigen Verhältnissen nur bis zu einer Länge von 600 m zulässig und sollen aus Sicherheitsrücksichten nur Doppeldrahtzüge aus 4 mm starkem verzinktem Stahldraht bis zu 1100 und 1200 m Drahtzuglänge, unter Benutzung von Drahtspannern, Verwendung finden. Diese Doppeldrahtzüge legen den für die Vorläutedauer und die Schließbewegung notwendigen Weg in Führungsrollen zurück, die, um ein Klemmen der Drahtzüge in Bogen zu vermeiden, drehbar an den Drahtführungssäulen angebracht sind; diese Führungssäulen werden in Bogen je nach der Größe des Halbmessers in Entfernungen von 12 bis 14 m, in der Geraden von 16 m aufgestellt.
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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/57>, abgerufen am 16.07.2024.
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