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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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vielfach durch besondere Abrufeinrichtungen (s. Abfahrts- und Ankunftsanzeiger) die vom Bahnsteig aus bedient werden und in den Warteräumen Gattung und Richtung des Zuges unter Ertönen eines Klingelzeichens bekanntgeben.


Absagesignal nach den österreichischen Signalvorschriften ein hörbares Signal, das ein vorher gegebenes Abmeldesignal (s. d.) widerruft, die Einstellung einer Fahrt auf der Strecke anzeigt oder dem Streckenpersonal ankündigt, daß ein täglich verkehrender oder ein schriftlich avisierter, außergewöhnlicher Zug nicht verkehren wird (s. Ruhesignal und Signalwesen).


Abschlußsignal (Deckungssignal) ein feststehendes Signal, das anzeigt, ob der dahinterliegende Gleisabschnitt von einem Zuge befahren werden darf, als Blocksignal (s. d.) am Anfange einer Blockstrecke, als Einfahrsignal (s. d.) vor Bahnhöfen (s. Signalwesen).


Abschlußvorrichtungen - Schranken (barriers; barrieres; barriere) dienen zur Sicherung des Bahn- und Straßenverkehrs an schienengleichen Wegübergängen in der Weise, daß während des Zugverkehrs die Schranken geschlossen werden und so dem Wegverkehr ein sichtbares und wirksames Hindernis entgegenstellen. Auf Haupt- und Vollbahnen fehlen sie in der Regel nicht, sind zumeist gesetzlich vorgeschrieben; auf Bahnen untergeordneter Bedeutung mit geringer Fahrgeschwindigkeit sind sie entbehrlich; in Nordamerika fehlen sie oft auch auf Hauptbahnen.

Allgemeines. Der Schranken setzt sich zusammen aus je einem Paar Gestelle, an die die den Abschluß des Weges herstellenden Querverbindungen (Dreh-, Schiebe-, Schlagbäume oder Tore, Träger u. s. f.) befestigt sind und die bei der Schließbewegung in die Gabelsäulen einfallen, ferner aus den Warnungstafelsäulen, die auf der dem Weg zugekehrten Seite je eine Warnungstafel tragen, die in entsprechender Aufschrift auf das Verbot des eigenmächtigen Öffnens der Schranken und das Verhalten beim Ertönen des Glockenschlagwerks aufmerksam machen und aus der Läutewerkssäule, die bei Zugschranken mit Läutewerk noch hinzukommt.

Von jeder Schrankenbauart ist zu fordern, daß sie gut sichtbar, einfach und dauerhaft ist, eine rasche, leichte und wenig Raum erforderliche Bedienung gestattet. Der wichtigste Teil der Schranken sind die Querverbindungen, - im folgenden kurz Schlagbäume genannt - die in der Regel parallel zum Gleis angeordnet werden; von dieser Anordnung wird jetzt auch bei schiefen Wegübersetzungen nur dann abgewichen, wenn sich hierdurch unverhältnismäßig lange Schlagbäume ergeben sollten. Die Mittelachse der geschlossenen Schlagbäume soll 1·0 m über dem höchsten Punkt der Straße liegen; die dem Gleis nächstliegenden Schlagbaumteile müssen in jeder Stellung 0·6 m von der für die betreffende Bahnlinie gültigen Umgrenzung des lichten Raumes abstehen und in offener Stellung gegen äußere Kräfte und Eingriffe Unbefugter gesichert sein; Schlagbäume über 6·0 m Länge werden mit Sprengwerken versehen und zur Erzielung eines gleichmäßigen, insbesondere vom Winddruck möglichst unabhängigen Widerstandes "gegeneinander" - die Gestelle auf entgegengesetzten Seiten des Weges - aufgestellt; sie gehen auf zweigleisigen Bahnen in der Fahrtrichtung der Züge nieder; hierbei ist Bedacht zu nehmen, daß die vorgeschriebene Wegbreite auch mit Rücksicht auf die schiefe Stellung der Schlagbäume und sonstige hervorragende Teile voll gewahrt bleibt. Zum Schutze der Kinder und um den Durchgang von Feder- und Kleinvieh zu verhüten, werden die Schlagbäume auch mit einer eisernen Vergitterung versehen, die beweglich in der offenen Lage sich an dieselben anlegt und in der geschlossenen senkrecht herabhängt und den Abschluß vollkommen herstellt.

Zur Herstellung der Schranken werden für die Gestelle, Gabel-, Warnungstafel- und Läutewerkssäulen Eisen, selten Holz, für die Schlagbäume kleinerer Wegübersetzungen Holz, für größere Eisen verwendet. Alle Wegabsperrungen sind, um sich von ihrem Hintergrunde deutlich abzuheben und um bei Schnee wie bei Dunkelheit möglichst sichtbar zu bleiben, entsprechend gestrichen.

Die Beleuchtung der Wegübersetzungen, und damit auch der Schranken, ist nicht obligatorisch; während in Deutschland bedeutendere Wegübergänge beleuchtet sind, wird in Österreich die Beleuchtung für jeden einzelnen Fall nach den Ortsverhältnissen festgesetzt und derart bewerkstelligt, daß in der Mitte eines jeden Schlagbaumes eine dem Weg zugekehrte Reflektorlaterne aufgehängt wird, die bei Dunkelheit und geschlossener Stellung der Schlagbäume durch rotes Licht warnt und auf die Nähe der Bahn aufmerksam macht.

Nach der Bedienungsart werden die Schranken eingeteilt in:

A. Handschranken, werden an Ort und Stelle bedient;

B. Zugschranken, werden aus der Entfernung durch Betätigung eines mit den Schlagbäumen des Schrankens durch Draht zug, seltener durch elektrische Leitung verbundenen Antriebs bedient;

vielfach durch besondere Abrufeinrichtungen (s. Abfahrts- und Ankunftsanzeiger) die vom Bahnsteig aus bedient werden und in den Warteräumen Gattung und Richtung des Zuges unter Ertönen eines Klingelzeichens bekanntgeben.


Absagesignal nach den österreichischen Signalvorschriften ein hörbares Signal, das ein vorher gegebenes Abmeldesignal (s. d.) widerruft, die Einstellung einer Fahrt auf der Strecke anzeigt oder dem Streckenpersonal ankündigt, daß ein täglich verkehrender oder ein schriftlich avisierter, außergewöhnlicher Zug nicht verkehren wird (s. Ruhesignal und Signalwesen).


Abschlußsignal (Deckungssignal) ein feststehendes Signal, das anzeigt, ob der dahinterliegende Gleisabschnitt von einem Zuge befahren werden darf, als Blocksignal (s. d.) am Anfange einer Blockstrecke, als Einfahrsignal (s. d.) vor Bahnhöfen (s. Signalwesen).


Abschlußvorrichtungen – Schranken (barriers; barrières; barriere) dienen zur Sicherung des Bahn- und Straßenverkehrs an schienengleichen Wegübergängen in der Weise, daß während des Zugverkehrs die Schranken geschlossen werden und so dem Wegverkehr ein sichtbares und wirksames Hindernis entgegenstellen. Auf Haupt- und Vollbahnen fehlen sie in der Regel nicht, sind zumeist gesetzlich vorgeschrieben; auf Bahnen untergeordneter Bedeutung mit geringer Fahrgeschwindigkeit sind sie entbehrlich; in Nordamerika fehlen sie oft auch auf Hauptbahnen.

Allgemeines. Der Schranken setzt sich zusammen aus je einem Paar Gestelle, an die die den Abschluß des Weges herstellenden Querverbindungen (Dreh-, Schiebe-, Schlagbäume oder Tore, Träger u. s. f.) befestigt sind und die bei der Schließbewegung in die Gabelsäulen einfallen, ferner aus den Warnungstafelsäulen, die auf der dem Weg zugekehrten Seite je eine Warnungstafel tragen, die in entsprechender Aufschrift auf das Verbot des eigenmächtigen Öffnens der Schranken und das Verhalten beim Ertönen des Glockenschlagwerks aufmerksam machen und aus der Läutewerkssäule, die bei Zugschranken mit Läutewerk noch hinzukommt.

Von jeder Schrankenbauart ist zu fordern, daß sie gut sichtbar, einfach und dauerhaft ist, eine rasche, leichte und wenig Raum erforderliche Bedienung gestattet. Der wichtigste Teil der Schranken sind die Querverbindungen, – im folgenden kurz Schlagbäume genannt – die in der Regel parallel zum Gleis angeordnet werden; von dieser Anordnung wird jetzt auch bei schiefen Wegübersetzungen nur dann abgewichen, wenn sich hierdurch unverhältnismäßig lange Schlagbäume ergeben sollten. Die Mittelachse der geschlossenen Schlagbäume soll 1·0 m über dem höchsten Punkt der Straße liegen; die dem Gleis nächstliegenden Schlagbaumteile müssen in jeder Stellung 0·6 m von der für die betreffende Bahnlinie gültigen Umgrenzung des lichten Raumes abstehen und in offener Stellung gegen äußere Kräfte und Eingriffe Unbefugter gesichert sein; Schlagbäume über 6·0 m Länge werden mit Sprengwerken versehen und zur Erzielung eines gleichmäßigen, insbesondere vom Winddruck möglichst unabhängigen Widerstandes „gegeneinander“ – die Gestelle auf entgegengesetzten Seiten des Weges – aufgestellt; sie gehen auf zweigleisigen Bahnen in der Fahrtrichtung der Züge nieder; hierbei ist Bedacht zu nehmen, daß die vorgeschriebene Wegbreite auch mit Rücksicht auf die schiefe Stellung der Schlagbäume und sonstige hervorragende Teile voll gewahrt bleibt. Zum Schutze der Kinder und um den Durchgang von Feder- und Kleinvieh zu verhüten, werden die Schlagbäume auch mit einer eisernen Vergitterung versehen, die beweglich in der offenen Lage sich an dieselben anlegt und in der geschlossenen senkrecht herabhängt und den Abschluß vollkommen herstellt.

Zur Herstellung der Schranken werden für die Gestelle, Gabel-, Warnungstafel- und Läutewerkssäulen Eisen, selten Holz, für die Schlagbäume kleinerer Wegübersetzungen Holz, für größere Eisen verwendet. Alle Wegabsperrungen sind, um sich von ihrem Hintergrunde deutlich abzuheben und um bei Schnee wie bei Dunkelheit möglichst sichtbar zu bleiben, entsprechend gestrichen.

Die Beleuchtung der Wegübersetzungen, und damit auch der Schranken, ist nicht obligatorisch; während in Deutschland bedeutendere Wegübergänge beleuchtet sind, wird in Österreich die Beleuchtung für jeden einzelnen Fall nach den Ortsverhältnissen festgesetzt und derart bewerkstelligt, daß in der Mitte eines jeden Schlagbaumes eine dem Weg zugekehrte Reflektorlaterne aufgehängt wird, die bei Dunkelheit und geschlossener Stellung der Schlagbäume durch rotes Licht warnt und auf die Nähe der Bahn aufmerksam macht.

Nach der Bedienungsart werden die Schranken eingeteilt in:

A. Handschranken, werden an Ort und Stelle bedient;

B. Zugschranken, werden aus der Entfernung durch Betätigung eines mit den Schlagbäumen des Schrankens durch Draht zug, seltener durch elektrische Leitung verbundenen Antriebs bedient;

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[44/0052] vielfach durch besondere Abrufeinrichtungen (s. Abfahrts- und Ankunftsanzeiger) die vom Bahnsteig aus bedient werden und in den Warteräumen Gattung und Richtung des Zuges unter Ertönen eines Klingelzeichens bekanntgeben. Absagesignal nach den österreichischen Signalvorschriften ein hörbares Signal, das ein vorher gegebenes Abmeldesignal (s. d.) widerruft, die Einstellung einer Fahrt auf der Strecke anzeigt oder dem Streckenpersonal ankündigt, daß ein täglich verkehrender oder ein schriftlich avisierter, außergewöhnlicher Zug nicht verkehren wird (s. Ruhesignal und Signalwesen). Abschlußsignal (Deckungssignal) ein feststehendes Signal, das anzeigt, ob der dahinterliegende Gleisabschnitt von einem Zuge befahren werden darf, als Blocksignal (s. d.) am Anfange einer Blockstrecke, als Einfahrsignal (s. d.) vor Bahnhöfen (s. Signalwesen). Abschlußvorrichtungen – Schranken (barriers; barrières; barriere) dienen zur Sicherung des Bahn- und Straßenverkehrs an schienengleichen Wegübergängen in der Weise, daß während des Zugverkehrs die Schranken geschlossen werden und so dem Wegverkehr ein sichtbares und wirksames Hindernis entgegenstellen. Auf Haupt- und Vollbahnen fehlen sie in der Regel nicht, sind zumeist gesetzlich vorgeschrieben; auf Bahnen untergeordneter Bedeutung mit geringer Fahrgeschwindigkeit sind sie entbehrlich; in Nordamerika fehlen sie oft auch auf Hauptbahnen. Allgemeines. Der Schranken setzt sich zusammen aus je einem Paar Gestelle, an die die den Abschluß des Weges herstellenden Querverbindungen (Dreh-, Schiebe-, Schlagbäume oder Tore, Träger u. s. f.) befestigt sind und die bei der Schließbewegung in die Gabelsäulen einfallen, ferner aus den Warnungstafelsäulen, die auf der dem Weg zugekehrten Seite je eine Warnungstafel tragen, die in entsprechender Aufschrift auf das Verbot des eigenmächtigen Öffnens der Schranken und das Verhalten beim Ertönen des Glockenschlagwerks aufmerksam machen und aus der Läutewerkssäule, die bei Zugschranken mit Läutewerk noch hinzukommt. Von jeder Schrankenbauart ist zu fordern, daß sie gut sichtbar, einfach und dauerhaft ist, eine rasche, leichte und wenig Raum erforderliche Bedienung gestattet. Der wichtigste Teil der Schranken sind die Querverbindungen, – im folgenden kurz Schlagbäume genannt – die in der Regel parallel zum Gleis angeordnet werden; von dieser Anordnung wird jetzt auch bei schiefen Wegübersetzungen nur dann abgewichen, wenn sich hierdurch unverhältnismäßig lange Schlagbäume ergeben sollten. Die Mittelachse der geschlossenen Schlagbäume soll 1·0 m über dem höchsten Punkt der Straße liegen; die dem Gleis nächstliegenden Schlagbaumteile müssen in jeder Stellung 0·6 m von der für die betreffende Bahnlinie gültigen Umgrenzung des lichten Raumes abstehen und in offener Stellung gegen äußere Kräfte und Eingriffe Unbefugter gesichert sein; Schlagbäume über 6·0 m Länge werden mit Sprengwerken versehen und zur Erzielung eines gleichmäßigen, insbesondere vom Winddruck möglichst unabhängigen Widerstandes „gegeneinander“ – die Gestelle auf entgegengesetzten Seiten des Weges – aufgestellt; sie gehen auf zweigleisigen Bahnen in der Fahrtrichtung der Züge nieder; hierbei ist Bedacht zu nehmen, daß die vorgeschriebene Wegbreite auch mit Rücksicht auf die schiefe Stellung der Schlagbäume und sonstige hervorragende Teile voll gewahrt bleibt. Zum Schutze der Kinder und um den Durchgang von Feder- und Kleinvieh zu verhüten, werden die Schlagbäume auch mit einer eisernen Vergitterung versehen, die beweglich in der offenen Lage sich an dieselben anlegt und in der geschlossenen senkrecht herabhängt und den Abschluß vollkommen herstellt. Zur Herstellung der Schranken werden für die Gestelle, Gabel-, Warnungstafel- und Läutewerkssäulen Eisen, selten Holz, für die Schlagbäume kleinerer Wegübersetzungen Holz, für größere Eisen verwendet. Alle Wegabsperrungen sind, um sich von ihrem Hintergrunde deutlich abzuheben und um bei Schnee wie bei Dunkelheit möglichst sichtbar zu bleiben, entsprechend gestrichen. Die Beleuchtung der Wegübersetzungen, und damit auch der Schranken, ist nicht obligatorisch; während in Deutschland bedeutendere Wegübergänge beleuchtet sind, wird in Österreich die Beleuchtung für jeden einzelnen Fall nach den Ortsverhältnissen festgesetzt und derart bewerkstelligt, daß in der Mitte eines jeden Schlagbaumes eine dem Weg zugekehrte Reflektorlaterne aufgehängt wird, die bei Dunkelheit und geschlossener Stellung der Schlagbäume durch rotes Licht warnt und auf die Nähe der Bahn aufmerksam macht. Nach der Bedienungsart werden die Schranken eingeteilt in: A. Handschranken, werden an Ort und Stelle bedient; B. Zugschranken, werden aus der Entfernung durch Betätigung eines mit den Schlagbäumen des Schrankens durch Draht zug, seltener durch elektrische Leitung verbundenen Antriebs bedient;

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/52>, abgerufen am 03.12.2024.