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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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sind Gepäcksteige nicht üblich. Dagegen werden vielfach von den Querbahnsteigen der Personenbahnhöfe auch Fuhrwerke und Pferde auf Eisenbahnfahrzeuge geladen. Eine weitere Eigentümlichkeit der englischen Bahnen bilden die etwa 5-6 m breiten Droschkenstraßen neben den B. für ankommende Züge, die in erster Linie auf Kopfbahnhöfen ausgeführt sind, aber sich auch vereinzelt bei Durchgangsbahnhöfen finden.

Die Entfernung der Bahnsteigkante von der Mitte des zugehörigen Gleises richtet sich nach den Abmessungen der Umgrenzungslinie des lichten Raumes. So beträgt der Abstand auf den der B. O. unterstehenden Bahnen bei Bahnsteighöhen bis zu 38 cm über S. O. mindestens 1·52 m, bei größeren Bahnsteighöhen bis zu 76 cm über S. O. dagegen 1·65 m.

Bauliche Durchbildung der B. Niedrige B. auf Stationen mit geringem Verkehr bestehen häufig nur aus einer Erdschüttung, die nach dem Gleis zu abgeböscht ist. Bei stärkerem Verkehr empfiehlt es sich, die Bahnsteigkante am Gleise durch Bordschwellen auf Untermauerung einzufassen, zuweilen begnügt man sich auch mit einer Einfassung aus alten Schienen, Schwellen u. s. w. Hohe B. erhalten vielfach an der Gleisseite Stützmauern. Man läßt diese entweder (wie in Abb. 268 und 270) dicht an die Umgrenzungslinie des lichten Raumes herantreten oder rückt sie (wie in Abb. 269) gegen die Vorderkante des B. zurück, um Personen, die heruntergestürzt sind, einen Zufluchtsort zu gewähren. Die Oberfläche der B. befestigt man mit Kies, Beton, Asphalt, Fliesen u. dgl. In England, Nordamerika und Rußland besteht die Oberfläche der B. stellenweise aus Holz.

Zur Ableitung des Wassers erhalten die B. erforderlichenfalls ein Quergefälle, das nach der Befestigung zu bemessen ist (1 : 10-1 : 25 bei Kies, 1 : 20-1 : 50 bei Platten, Pflaster, Asphalt). Die Verbindung zweier B. erfolgt entweder durch Übergänge (Überfahrten) in Schienenhöhe oder schienenfrei durch Brücken oder Tunnel. Im letzteren Fall werden Treppen, Rampen (s. Bahnsteigrampen) und Aufzüge erforderlich. In vereinzelten Fällen hat man zwei hohe B. durch Rollbrücken miteinander verbunden, die vor Einfahrt der Züge beseitigt werden (vgl. z. B. Kemmann, Der Verkehr Londons. Berlin 1892, S. 144). Je nach der Bedeutung des Bahnhofes und dem Umfang des Verkehrs werden die B. ganz, teilweise oder gar nicht durch Dächer oder Hallen überdeckt (s. Hallen).

Die Ausrüstung der B. ist je nach Bedarf sehr verschieden. Man findet Wasserpfosten für Trink- und Waschzwecke, Aufenthaltsräume für Reisende, Abfahrtsanzeiger (auch Zugrichtungsweiser genannt), Uhren, Schilder mit dem Namen der Station u. s. w. Bei vielen Verwaltungen bestehen Vorschriften über den Abstand fester Gegenstände (Säulen, Buden, Laternen u. s. w.) auf dem B. von der Mitte des zugehörigen Gleises. Er soll in der Regel größer sein, als es die Umgrenzungslinie des freien Raumes erfordert; beispielsweise schreibt die B. O. den Abstand von 3·0 m bis zu einer Höhe von 3·05 m über S. O. vor.

Literatur: Eisenbahntechnik der Gegenwart, II. Bd. 3. Abschnitt, 1901, sowie die in den Artikeln "Bahnhöfe" und "Empfangsgebäude" angeführten Werke.

Oder.


Bahnsteigkarten (tickets d'entree, biglietti d'entrata), Bahnhofeintrittskarten, besondere Karten zum Betreten der Bahnhöfe für Personen, die nicht mit Fahrkarten versehen sind. Solche Karten werden bei Bahnen mit Bahnsteigsperre ausgegeben, u. zw. u. a. in Deutschland, Belgien, Bulgarien, Italien, Österreich-Ungarn, Spanien; auf einzelnen größeren Bahnhöfen sind besondere B. erforderlich in Dänemark, England, Frankreich, den Niederlanden, Rumänien, Schweden und Norwegen. In Nordamerika werden nur ganz vereinzelt B. ausgegeben.

Keine B. werden ausgegeben in der Schweiz und zurzeit auch in Rußland, wo aber die Ausgabe von B. bevorsteht.

B. werden teils zum einmaligen Eintritt, teils für eine bestimmte Zeit (Monat, Jahr) ausgegeben. Die Preise der ersteren betragen in Deutschland 10 Pf., in Österreich-Ungarn 20 h, in Belgien 10 Cts., in Dänemark 11·2 Pf., auf englischen Bahnen 8 Pf., in Frankreich 10 Cts., in Italien 20 Cts. in den Niederlanden 5 und 10 Cts. u. s. w.

B. als Zeitkarten werden u. a. in Dänemark, Italien (zum 20-, 40- und 80maligen Eintritt) in den Niederlanden, Norwegen, Österreich-Ungarn und Spanien (zum 30maligen Eintritt) ausgegeben. In Österreich-Ungarn beträgt der Preis einer Monatskarte 3-4 K, einer Jahreskarte 20-36 K.

In Deutschland werden unentgeltliche Erlaubniskarten zum Betreten der Bahnsteige ausgegeben an Personen, die in einem dienstlichen oder vertraglichen Verhältnis zur Eisenbahnverwaltung stehen, an Personen, die zur Auflieferung oder Abholung von Gütern (insbesondere Milch) Zutritt zu den Zügen haben müssen, ferner bei einzelnen Verwaltungen an Vertreter der Presse, an Personen, die im Dienste des Arbeiter- oder Frauenschutzes

sind Gepäcksteige nicht üblich. Dagegen werden vielfach von den Querbahnsteigen der Personenbahnhöfe auch Fuhrwerke und Pferde auf Eisenbahnfahrzeuge geladen. Eine weitere Eigentümlichkeit der englischen Bahnen bilden die etwa 5–6 m breiten Droschkenstraßen neben den B. für ankommende Züge, die in erster Linie auf Kopfbahnhöfen ausgeführt sind, aber sich auch vereinzelt bei Durchgangsbahnhöfen finden.

Die Entfernung der Bahnsteigkante von der Mitte des zugehörigen Gleises richtet sich nach den Abmessungen der Umgrenzungslinie des lichten Raumes. So beträgt der Abstand auf den der B. O. unterstehenden Bahnen bei Bahnsteighöhen bis zu 38 cm über S. O. mindestens 1·52 m, bei größeren Bahnsteighöhen bis zu 76 cm über S. O. dagegen 1·65 m.

Bauliche Durchbildung der B. Niedrige B. auf Stationen mit geringem Verkehr bestehen häufig nur aus einer Erdschüttung, die nach dem Gleis zu abgeböscht ist. Bei stärkerem Verkehr empfiehlt es sich, die Bahnsteigkante am Gleise durch Bordschwellen auf Untermauerung einzufassen, zuweilen begnügt man sich auch mit einer Einfassung aus alten Schienen, Schwellen u. s. w. Hohe B. erhalten vielfach an der Gleisseite Stützmauern. Man läßt diese entweder (wie in Abb. 268 und 270) dicht an die Umgrenzungslinie des lichten Raumes herantreten oder rückt sie (wie in Abb. 269) gegen die Vorderkante des B. zurück, um Personen, die heruntergestürzt sind, einen Zufluchtsort zu gewähren. Die Oberfläche der B. befestigt man mit Kies, Beton, Asphalt, Fliesen u. dgl. In England, Nordamerika und Rußland besteht die Oberfläche der B. stellenweise aus Holz.

Zur Ableitung des Wassers erhalten die B. erforderlichenfalls ein Quergefälle, das nach der Befestigung zu bemessen ist (1 : 10–1 : 25 bei Kies, 1 : 20–1 : 50 bei Platten, Pflaster, Asphalt). Die Verbindung zweier B. erfolgt entweder durch Übergänge (Überfahrten) in Schienenhöhe oder schienenfrei durch Brücken oder Tunnel. Im letzteren Fall werden Treppen, Rampen (s. Bahnsteigrampen) und Aufzüge erforderlich. In vereinzelten Fällen hat man zwei hohe B. durch Rollbrücken miteinander verbunden, die vor Einfahrt der Züge beseitigt werden (vgl. z. B. Kemmann, Der Verkehr Londons. Berlin 1892, S. 144). Je nach der Bedeutung des Bahnhofes und dem Umfang des Verkehrs werden die B. ganz, teilweise oder gar nicht durch Dächer oder Hallen überdeckt (s. Hallen).

Die Ausrüstung der B. ist je nach Bedarf sehr verschieden. Man findet Wasserpfosten für Trink- und Waschzwecke, Aufenthaltsräume für Reisende, Abfahrtsanzeiger (auch Zugrichtungsweiser genannt), Uhren, Schilder mit dem Namen der Station u. s. w. Bei vielen Verwaltungen bestehen Vorschriften über den Abstand fester Gegenstände (Säulen, Buden, Laternen u. s. w.) auf dem B. von der Mitte des zugehörigen Gleises. Er soll in der Regel größer sein, als es die Umgrenzungslinie des freien Raumes erfordert; beispielsweise schreibt die B. O. den Abstand von 3·0 m bis zu einer Höhe von 3·05 m über S. O. vor.

Literatur: Eisenbahntechnik der Gegenwart, II. Bd. 3. Abschnitt, 1901, sowie die in den Artikeln „Bahnhöfe“ und „Empfangsgebäude“ angeführten Werke.

Oder.


Bahnsteigkarten (tickets d'entrée, biglietti d'entrata), Bahnhofeintrittskarten, besondere Karten zum Betreten der Bahnhöfe für Personen, die nicht mit Fahrkarten versehen sind. Solche Karten werden bei Bahnen mit Bahnsteigsperre ausgegeben, u. zw. u. a. in Deutschland, Belgien, Bulgarien, Italien, Österreich-Ungarn, Spanien; auf einzelnen größeren Bahnhöfen sind besondere B. erforderlich in Dänemark, England, Frankreich, den Niederlanden, Rumänien, Schweden und Norwegen. In Nordamerika werden nur ganz vereinzelt B. ausgegeben.

Keine B. werden ausgegeben in der Schweiz und zurzeit auch in Rußland, wo aber die Ausgabe von B. bevorsteht.

B. werden teils zum einmaligen Eintritt, teils für eine bestimmte Zeit (Monat, Jahr) ausgegeben. Die Preise der ersteren betragen in Deutschland 10 Pf., in Österreich-Ungarn 20 h, in Belgien 10 Cts., in Dänemark 11·2 Pf., auf englischen Bahnen 8 Pf., in Frankreich 10 Cts., in Italien 20 Cts. in den Niederlanden 5 und 10 Cts. u. s. w.

B. als Zeitkarten werden u. a. in Dänemark, Italien (zum 20-, 40- und 80maligen Eintritt) in den Niederlanden, Norwegen, Österreich-Ungarn und Spanien (zum 30maligen Eintritt) ausgegeben. In Österreich-Ungarn beträgt der Preis einer Monatskarte 3–4 K, einer Jahreskarte 20–36 K.

In Deutschland werden unentgeltliche Erlaubniskarten zum Betreten der Bahnsteige ausgegeben an Personen, die in einem dienstlichen oder vertraglichen Verhältnis zur Eisenbahnverwaltung stehen, an Personen, die zur Auflieferung oder Abholung von Gütern (insbesondere Milch) Zutritt zu den Zügen haben müssen, ferner bei einzelnen Verwaltungen an Vertreter der Presse, an Personen, die im Dienste des Arbeiter- oder Frauenschutzes

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[431/0446] sind Gepäcksteige nicht üblich. Dagegen werden vielfach von den Querbahnsteigen der Personenbahnhöfe auch Fuhrwerke und Pferde auf Eisenbahnfahrzeuge geladen. Eine weitere Eigentümlichkeit der englischen Bahnen bilden die etwa 5–6 m breiten Droschkenstraßen neben den B. für ankommende Züge, die in erster Linie auf Kopfbahnhöfen ausgeführt sind, aber sich auch vereinzelt bei Durchgangsbahnhöfen finden. Die Entfernung der Bahnsteigkante von der Mitte des zugehörigen Gleises richtet sich nach den Abmessungen der Umgrenzungslinie des lichten Raumes. So beträgt der Abstand auf den der B. O. unterstehenden Bahnen bei Bahnsteighöhen bis zu 38 cm über S. O. mindestens 1·52 m, bei größeren Bahnsteighöhen bis zu 76 cm über S. O. dagegen 1·65 m. Bauliche Durchbildung der B. Niedrige B. auf Stationen mit geringem Verkehr bestehen häufig nur aus einer Erdschüttung, die nach dem Gleis zu abgeböscht ist. Bei stärkerem Verkehr empfiehlt es sich, die Bahnsteigkante am Gleise durch Bordschwellen auf Untermauerung einzufassen, zuweilen begnügt man sich auch mit einer Einfassung aus alten Schienen, Schwellen u. s. w. Hohe B. erhalten vielfach an der Gleisseite Stützmauern. Man läßt diese entweder (wie in Abb. 268 und 270) dicht an die Umgrenzungslinie des lichten Raumes herantreten oder rückt sie (wie in Abb. 269) gegen die Vorderkante des B. zurück, um Personen, die heruntergestürzt sind, einen Zufluchtsort zu gewähren. Die Oberfläche der B. befestigt man mit Kies, Beton, Asphalt, Fliesen u. dgl. In England, Nordamerika und Rußland besteht die Oberfläche der B. stellenweise aus Holz. Zur Ableitung des Wassers erhalten die B. erforderlichenfalls ein Quergefälle, das nach der Befestigung zu bemessen ist (1 : 10–1 : 25 bei Kies, 1 : 20–1 : 50 bei Platten, Pflaster, Asphalt). Die Verbindung zweier B. erfolgt entweder durch Übergänge (Überfahrten) in Schienenhöhe oder schienenfrei durch Brücken oder Tunnel. Im letzteren Fall werden Treppen, Rampen (s. Bahnsteigrampen) und Aufzüge erforderlich. In vereinzelten Fällen hat man zwei hohe B. durch Rollbrücken miteinander verbunden, die vor Einfahrt der Züge beseitigt werden (vgl. z. B. Kemmann, Der Verkehr Londons. Berlin 1892, S. 144). Je nach der Bedeutung des Bahnhofes und dem Umfang des Verkehrs werden die B. ganz, teilweise oder gar nicht durch Dächer oder Hallen überdeckt (s. Hallen). Die Ausrüstung der B. ist je nach Bedarf sehr verschieden. Man findet Wasserpfosten für Trink- und Waschzwecke, Aufenthaltsräume für Reisende, Abfahrtsanzeiger (auch Zugrichtungsweiser genannt), Uhren, Schilder mit dem Namen der Station u. s. w. Bei vielen Verwaltungen bestehen Vorschriften über den Abstand fester Gegenstände (Säulen, Buden, Laternen u. s. w.) auf dem B. von der Mitte des zugehörigen Gleises. Er soll in der Regel größer sein, als es die Umgrenzungslinie des freien Raumes erfordert; beispielsweise schreibt die B. O. den Abstand von 3·0 m bis zu einer Höhe von 3·05 m über S. O. vor. Literatur: Eisenbahntechnik der Gegenwart, II. Bd. 3. Abschnitt, 1901, sowie die in den Artikeln „Bahnhöfe“ und „Empfangsgebäude“ angeführten Werke. Oder. Bahnsteigkarten (tickets d'entrée, biglietti d'entrata), Bahnhofeintrittskarten, besondere Karten zum Betreten der Bahnhöfe für Personen, die nicht mit Fahrkarten versehen sind. Solche Karten werden bei Bahnen mit Bahnsteigsperre ausgegeben, u. zw. u. a. in Deutschland, Belgien, Bulgarien, Italien, Österreich-Ungarn, Spanien; auf einzelnen größeren Bahnhöfen sind besondere B. erforderlich in Dänemark, England, Frankreich, den Niederlanden, Rumänien, Schweden und Norwegen. In Nordamerika werden nur ganz vereinzelt B. ausgegeben. Keine B. werden ausgegeben in der Schweiz und zurzeit auch in Rußland, wo aber die Ausgabe von B. bevorsteht. B. werden teils zum einmaligen Eintritt, teils für eine bestimmte Zeit (Monat, Jahr) ausgegeben. Die Preise der ersteren betragen in Deutschland 10 Pf., in Österreich-Ungarn 20 h, in Belgien 10 Cts., in Dänemark 11·2 Pf., auf englischen Bahnen 8 Pf., in Frankreich 10 Cts., in Italien 20 Cts. in den Niederlanden 5 und 10 Cts. u. s. w. B. als Zeitkarten werden u. a. in Dänemark, Italien (zum 20-, 40- und 80maligen Eintritt) in den Niederlanden, Norwegen, Österreich-Ungarn und Spanien (zum 30maligen Eintritt) ausgegeben. In Österreich-Ungarn beträgt der Preis einer Monatskarte 3–4 K, einer Jahreskarte 20–36 K. In Deutschland werden unentgeltliche Erlaubniskarten zum Betreten der Bahnsteige ausgegeben an Personen, die in einem dienstlichen oder vertraglichen Verhältnis zur Eisenbahnverwaltung stehen, an Personen, die zur Auflieferung oder Abholung von Gütern (insbesondere Milch) Zutritt zu den Zügen haben müssen, ferner bei einzelnen Verwaltungen an Vertreter der Presse, an Personen, die im Dienste des Arbeiter- oder Frauenschutzes

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/446>, abgerufen am 22.12.2024.