Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.Güterzug, der Wagen für die Station bringt, fährt in eines der Überholungsgleise ein. Die Lokomotive zieht den vorderen Zugteil, der die abzusetzenden Wagen enthält, in das Ausziehgleis vor und stößt diese in das Gleis 5. Dann nimmt sie die mitzunehmenden Wagen aus Gleis 6 auf und setzt sie an den Zug. Die in Gleis 5 abgesetzten Wagen werden entweder von einer Bahnhofslokomotive oder der Zuglokomotive eines Zuges, der hierfür längeren Aufenthalt erhält, herausgezogen und zur Ent- oder Beladung nach den Freiladegleisen 10 und 11, an den Güterschuppen (Gleis 8) oder an die Laderampe (Gleis 9) gesetzt. Anderseits werden die dort abgefertigten Wagen in Gleis 6 gestellt. Von den beiden Ausziehgleisen Z1 und Z2 ist bei einem Bahnhofe der dargestellten Art das (in der Abbildung stark verkürzte) Gleis Z1 besonders wichtig; würde es fehlen, so müßten beim Rangieren am Westende die Hauptgleise benutzt und dabei das Einfahrgleis von Westen benutzt oder wenigstens gekreuzt werden. Es besteht dabei die Gefahr, daß ein von Westen kommender Zug auf eine Rangierabteilung auffährt. Weniger bedenklich erscheint es, das Ausziehgleis Z2 am anderen Ende wegzulassen, da in diesem Falle beim Rangieren lediglich ein Ausfahrgleis benutzt wird. Immerhin ist auch hier ein besonderes Ausziehgleis erwünscht, um den Zugverkehr nicht durch Rangierbewegungen zu stören; in manchen Fällen ist es sogar unbedingt erforderlich, z. B. wenn sich ein starkes Gefäll an den Bahnhof anschließt. Das Durchlaufgleis 7 dient dazu, den Verkehr der Lokomotiven nach allen Teilen des Bahnhofes zu erleichtern und alle noch weiter erforderlichen Aufstellungsgleise oder sonstigen Verkehrs- und Betriebsanlagen an beliebiger Stelle, auch seitwärts der anderen Gleise anknüpfen zu können; es wird daher nicht mit Wagen bestellt. Die wichtigsten Weichen des Bahnhofes liegen an den beiden Enden: Es sind dies (nach Goering) die "Spaltungsweichen" (Sp) zur Ablenkung der Güterzüge aus den Hauptgleisen und die "Vereinigungsweichen" (V) zur Wiedereinführung in die Hauptgleise. Die zugehörigen Durchschneidungen (k) des einen Hauptgleises mittels des abzweigenden oder wieder einmündenden Gütergleises heißen "Spaltungskreuzungen". Die Weichenverbindungen x - y und u - w sind nicht unbedingt erforderlich. Sie können mit Vorteil benutzt werden, um bei Sperrung eines Streckenhauptgleises Züge zur Abfahrt in das falsche Gleis umzusetzen, oder die von der Nachbarstation her auf dem falschen Gleis angekommenen wieder in das richtige Gleis zu leiten. Außerdem ermöglichen sie eine direkte Verbindung zwischen dem Hauptgleis I und dem Güter- oder Lokomotivschuppen; auch erleichtern sie gegebenenfalls das Zurückkehren einer Schiebelokomotive. Ausdrücklich sei bemerkt, daß die dargestellte Lösung nicht als Muster hingestellt werden soll. So ist z. B. die Lage der Rampe unmittelbar am Lokomotivschuppen nicht zweckmäßig, wenn feuergefährliche Gegenstände dort verladen werden. Für die Brückenwage und das Lademaß, die in Abb. 222 in einem Stumpfgleis neben dem Rampengleis liegen, ist die Lage an einem beiderseits angeschlossenen Gleis in der Nähe der Freiladegleise oft vorzuziehen. Jedenfalls muß die Brückenwage so angelegt werden, daß durch Sperrung des Wägegleises (bei Eichung oder Ausbesserungen) nicht andre Gleise unzugänglich gemacht werden. Ferner ist es unter Umständen besser, das Gleis für Bereitschaftspersonenwagen, so anzuschließen, daß diese in beiden Richtungen am Zugschluß angesetzt werden können. Die Ausbildung der Freiladegleise als Stumpfgleise ist nur dann unbedenklich, wenn eine besondere Verschiebelokomotive tätig ist. Sollen dagegen die Wagen aus den Freiladegleisen durch die Zuglokomotive aus- und einrangiert werden, so ist es besser, die Freiladegleise an beiden Enden anzuschließen. Goering hat empfohlen, die Aufstell- und sonstigen Nebengleise an beiden Enden durch eine besondere Weichenstraße an die Ausziehgleise derart anzuschließen, daß bei allen Rangierbewegungen und beim Fortrollen von Wagen selbst bei falscher Weichenstellung eine Berührung der durchgehenden Hauptgleise ausgeschlossen bleibt (vgl. z. B. Handb. d. Ing.-W. V, 4, 1, S. 24). Doch sind derartige Anordnungen nur in seltenen Fällen ausgeführt worden; vermutlich, weil sie eine direkte Verbindung der Personenhauptgleise mit Güterschuppen und Lokomotivschuppen ohne Sägebewegung nicht ermöglichen oder dazu noch besondere Gleisverbindungen erfordern. Auch die allgemeine Anordnung, daß der Güterverkehr auf der einen, der Personenverkehr auf der anderen Seite sich abwickelt ("Güterschuppen in Gegenlage") ist durchaus nicht immer zweckmäßig oder ausführbar. Legt man Güterschuppen und Freiladegleise auf dieselbe Seite wie das Empfangsgebäude, so empfiehlt es sich, die Überholungsgleise für die Güterzüge ebenfalls auf diese Seite zu legen, wobei in der Regel (Abb. 223) eine gegenseitige Verschiebung der Anlagen für den Personenverkehr und Güterverkehr in der Längsrichtung erforderlich wird. Dadurch entstehen freilich recht lange B. Will man dies Güterzug, der Wagen für die Station bringt, fährt in eines der Überholungsgleise ein. Die Lokomotive zieht den vorderen Zugteil, der die abzusetzenden Wagen enthält, in das Ausziehgleis vor und stößt diese in das Gleis 5. Dann nimmt sie die mitzunehmenden Wagen aus Gleis 6 auf und setzt sie an den Zug. Die in Gleis 5 abgesetzten Wagen werden entweder von einer Bahnhofslokomotive oder der Zuglokomotive eines Zuges, der hierfür längeren Aufenthalt erhält, herausgezogen und zur Ent- oder Beladung nach den Freiladegleisen 10 und 11, an den Güterschuppen (Gleis 8) oder an die Laderampe (Gleis 9) gesetzt. Anderseits werden die dort abgefertigten Wagen in Gleis 6 gestellt. Von den beiden Ausziehgleisen Z1 und Z2 ist bei einem Bahnhofe der dargestellten Art das (in der Abbildung stark verkürzte) Gleis Z1 besonders wichtig; würde es fehlen, so müßten beim Rangieren am Westende die Hauptgleise benutzt und dabei das Einfahrgleis von Westen benutzt oder wenigstens gekreuzt werden. Es besteht dabei die Gefahr, daß ein von Westen kommender Zug auf eine Rangierabteilung auffährt. Weniger bedenklich erscheint es, das Ausziehgleis Z2 am anderen Ende wegzulassen, da in diesem Falle beim Rangieren lediglich ein Ausfahrgleis benutzt wird. Immerhin ist auch hier ein besonderes Ausziehgleis erwünscht, um den Zugverkehr nicht durch Rangierbewegungen zu stören; in manchen Fällen ist es sogar unbedingt erforderlich, z. B. wenn sich ein starkes Gefäll an den Bahnhof anschließt. Das Durchlaufgleis 7 dient dazu, den Verkehr der Lokomotiven nach allen Teilen des Bahnhofes zu erleichtern und alle noch weiter erforderlichen Aufstellungsgleise oder sonstigen Verkehrs- und Betriebsanlagen an beliebiger Stelle, auch seitwärts der anderen Gleise anknüpfen zu können; es wird daher nicht mit Wagen bestellt. Die wichtigsten Weichen des Bahnhofes liegen an den beiden Enden: Es sind dies (nach Goering) die „Spaltungsweichen“ (Sp) zur Ablenkung der Güterzüge aus den Hauptgleisen und die „Vereinigungsweichen“ (V) zur Wiedereinführung in die Hauptgleise. Die zugehörigen Durchschneidungen (k) des einen Hauptgleises mittels des abzweigenden oder wieder einmündenden Gütergleises heißen „Spaltungskreuzungen“. Die Weichenverbindungen x – y und u – w sind nicht unbedingt erforderlich. Sie können mit Vorteil benutzt werden, um bei Sperrung eines Streckenhauptgleises Züge zur Abfahrt in das falsche Gleis umzusetzen, oder die von der Nachbarstation her auf dem falschen Gleis angekommenen wieder in das richtige Gleis zu leiten. Außerdem ermöglichen sie eine direkte Verbindung zwischen dem Hauptgleis I und dem Güter- oder Lokomotivschuppen; auch erleichtern sie gegebenenfalls das Zurückkehren einer Schiebelokomotive. Ausdrücklich sei bemerkt, daß die dargestellte Lösung nicht als Muster hingestellt werden soll. So ist z. B. die Lage der Rampe unmittelbar am Lokomotivschuppen nicht zweckmäßig, wenn feuergefährliche Gegenstände dort verladen werden. Für die Brückenwage und das Lademaß, die in Abb. 222 in einem Stumpfgleis neben dem Rampengleis liegen, ist die Lage an einem beiderseits angeschlossenen Gleis in der Nähe der Freiladegleise oft vorzuziehen. Jedenfalls muß die Brückenwage so angelegt werden, daß durch Sperrung des Wägegleises (bei Eichung oder Ausbesserungen) nicht andre Gleise unzugänglich gemacht werden. Ferner ist es unter Umständen besser, das Gleis für Bereitschaftspersonenwagen, so anzuschließen, daß diese in beiden Richtungen am Zugschluß angesetzt werden können. Die Ausbildung der Freiladegleise als Stumpfgleise ist nur dann unbedenklich, wenn eine besondere Verschiebelokomotive tätig ist. Sollen dagegen die Wagen aus den Freiladegleisen durch die Zuglokomotive aus- und einrangiert werden, so ist es besser, die Freiladegleise an beiden Enden anzuschließen. Goering hat empfohlen, die Aufstell- und sonstigen Nebengleise an beiden Enden durch eine besondere Weichenstraße an die Ausziehgleise derart anzuschließen, daß bei allen Rangierbewegungen und beim Fortrollen von Wagen selbst bei falscher Weichenstellung eine Berührung der durchgehenden Hauptgleise ausgeschlossen bleibt (vgl. z. B. Handb. d. Ing.-W. V, 4, 1, S. 24). Doch sind derartige Anordnungen nur in seltenen Fällen ausgeführt worden; vermutlich, weil sie eine direkte Verbindung der Personenhauptgleise mit Güterschuppen und Lokomotivschuppen ohne Sägebewegung nicht ermöglichen oder dazu noch besondere Gleisverbindungen erfordern. Auch die allgemeine Anordnung, daß der Güterverkehr auf der einen, der Personenverkehr auf der anderen Seite sich abwickelt („Güterschuppen in Gegenlage“) ist durchaus nicht immer zweckmäßig oder ausführbar. Legt man Güterschuppen und Freiladegleise auf dieselbe Seite wie das Empfangsgebäude, so empfiehlt es sich, die Überholungsgleise für die Güterzüge ebenfalls auf diese Seite zu legen, wobei in der Regel (Abb. 223) eine gegenseitige Verschiebung der Anlagen für den Personenverkehr und Güterverkehr in der Längsrichtung erforderlich wird. Dadurch entstehen freilich recht lange B. Will man dies <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0400" n="388"/> Güterzug, der Wagen für die Station bringt, fährt in eines der Überholungsgleise ein. Die Lokomotive zieht den vorderen Zugteil, der die abzusetzenden Wagen enthält, in das Ausziehgleis vor und stößt diese in das Gleis 5. Dann nimmt sie die mitzunehmenden Wagen aus Gleis 6 auf und setzt sie an den Zug. Die in Gleis 5 abgesetzten Wagen werden entweder von einer Bahnhofslokomotive oder der Zuglokomotive eines Zuges, der hierfür längeren Aufenthalt erhält, herausgezogen und zur Ent- oder Beladung nach den Freiladegleisen 10 und 11, an den Güterschuppen (Gleis 8) oder an die Laderampe (Gleis 9) gesetzt. Anderseits werden die dort abgefertigten Wagen in Gleis 6 gestellt. Von den beiden Ausziehgleisen Z<hi rendition="#sub">1</hi> und Z<hi rendition="#sub">2</hi> ist bei einem Bahnhofe der dargestellten Art das (in der Abbildung stark verkürzte) Gleis Z<hi rendition="#sub">1</hi> besonders wichtig; würde es fehlen, so müßten beim Rangieren am Westende die Hauptgleise benutzt und dabei das Einfahrgleis von Westen benutzt oder wenigstens gekreuzt werden. Es besteht dabei die Gefahr, daß ein von Westen kommender Zug auf eine Rangierabteilung auffährt. 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Außerdem ermöglichen sie eine direkte Verbindung zwischen dem Hauptgleis I und dem Güter- oder Lokomotivschuppen; auch erleichtern sie gegebenenfalls das Zurückkehren einer Schiebelokomotive. Ausdrücklich sei bemerkt, daß die dargestellte Lösung nicht als Muster hingestellt werden soll. So ist z. B. die Lage der Rampe unmittelbar am Lokomotivschuppen nicht zweckmäßig, wenn feuergefährliche Gegenstände dort verladen werden. Für die Brückenwage und das Lademaß, die in Abb. 222 in einem Stumpfgleis neben dem Rampengleis liegen, ist die Lage an einem beiderseits angeschlossenen Gleis in der Nähe der Freiladegleise oft vorzuziehen. Jedenfalls muß die Brückenwage so angelegt werden, daß durch Sperrung des Wägegleises (bei Eichung oder Ausbesserungen) nicht andre Gleise unzugänglich gemacht werden. Ferner ist es unter Umständen besser, das Gleis für Bereitschaftspersonenwagen, so anzuschließen, daß diese in beiden Richtungen am Zugschluß angesetzt werden können. Die Ausbildung der Freiladegleise als Stumpfgleise ist nur dann unbedenklich, wenn eine besondere Verschiebelokomotive tätig ist. Sollen dagegen die Wagen aus den Freiladegleisen durch die Zuglokomotive aus- und einrangiert werden, so ist es besser, die Freiladegleise an beiden Enden anzuschließen.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Goering</hi> hat empfohlen, die Aufstell- und sonstigen Nebengleise an beiden Enden durch eine besondere Weichenstraße an die Ausziehgleise derart anzuschließen, daß bei allen Rangierbewegungen und beim Fortrollen von Wagen selbst bei falscher Weichenstellung eine Berührung der durchgehenden Hauptgleise ausgeschlossen bleibt (vgl. z. B. Handb. d. Ing.-W. V, 4, 1, S. 24). 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Güterzug, der Wagen für die Station bringt, fährt in eines der Überholungsgleise ein. Die Lokomotive zieht den vorderen Zugteil, der die abzusetzenden Wagen enthält, in das Ausziehgleis vor und stößt diese in das Gleis 5. Dann nimmt sie die mitzunehmenden Wagen aus Gleis 6 auf und setzt sie an den Zug. Die in Gleis 5 abgesetzten Wagen werden entweder von einer Bahnhofslokomotive oder der Zuglokomotive eines Zuges, der hierfür längeren Aufenthalt erhält, herausgezogen und zur Ent- oder Beladung nach den Freiladegleisen 10 und 11, an den Güterschuppen (Gleis 8) oder an die Laderampe (Gleis 9) gesetzt. Anderseits werden die dort abgefertigten Wagen in Gleis 6 gestellt. Von den beiden Ausziehgleisen Z1 und Z2 ist bei einem Bahnhofe der dargestellten Art das (in der Abbildung stark verkürzte) Gleis Z1 besonders wichtig; würde es fehlen, so müßten beim Rangieren am Westende die Hauptgleise benutzt und dabei das Einfahrgleis von Westen benutzt oder wenigstens gekreuzt werden. Es besteht dabei die Gefahr, daß ein von Westen kommender Zug auf eine Rangierabteilung auffährt. Weniger bedenklich erscheint es, das Ausziehgleis Z2 am anderen Ende wegzulassen, da in diesem Falle beim Rangieren lediglich ein Ausfahrgleis benutzt wird. Immerhin ist auch hier ein besonderes Ausziehgleis erwünscht, um den Zugverkehr nicht durch Rangierbewegungen zu stören; in manchen Fällen ist es sogar unbedingt erforderlich, z. B. wenn sich ein starkes Gefäll an den Bahnhof anschließt. Das Durchlaufgleis 7 dient dazu, den Verkehr der Lokomotiven nach allen Teilen des Bahnhofes zu erleichtern und alle noch weiter erforderlichen Aufstellungsgleise oder sonstigen Verkehrs- und Betriebsanlagen an beliebiger Stelle, auch seitwärts der anderen Gleise anknüpfen zu können; es wird daher nicht mit Wagen bestellt. Die wichtigsten Weichen des Bahnhofes liegen an den beiden Enden: Es sind dies (nach Goering) die „Spaltungsweichen“ (Sp) zur Ablenkung der Güterzüge aus den Hauptgleisen und die „Vereinigungsweichen“ (V) zur Wiedereinführung in die Hauptgleise. Die zugehörigen Durchschneidungen (k) des einen Hauptgleises mittels des abzweigenden oder wieder einmündenden Gütergleises heißen „Spaltungskreuzungen“.
Die Weichenverbindungen x – y und u – w sind nicht unbedingt erforderlich. Sie können mit Vorteil benutzt werden, um bei Sperrung eines Streckenhauptgleises Züge zur Abfahrt in das falsche Gleis umzusetzen, oder die von der Nachbarstation her auf dem falschen Gleis angekommenen wieder in das richtige Gleis zu leiten. Außerdem ermöglichen sie eine direkte Verbindung zwischen dem Hauptgleis I und dem Güter- oder Lokomotivschuppen; auch erleichtern sie gegebenenfalls das Zurückkehren einer Schiebelokomotive. Ausdrücklich sei bemerkt, daß die dargestellte Lösung nicht als Muster hingestellt werden soll. So ist z. B. die Lage der Rampe unmittelbar am Lokomotivschuppen nicht zweckmäßig, wenn feuergefährliche Gegenstände dort verladen werden. Für die Brückenwage und das Lademaß, die in Abb. 222 in einem Stumpfgleis neben dem Rampengleis liegen, ist die Lage an einem beiderseits angeschlossenen Gleis in der Nähe der Freiladegleise oft vorzuziehen. Jedenfalls muß die Brückenwage so angelegt werden, daß durch Sperrung des Wägegleises (bei Eichung oder Ausbesserungen) nicht andre Gleise unzugänglich gemacht werden. Ferner ist es unter Umständen besser, das Gleis für Bereitschaftspersonenwagen, so anzuschließen, daß diese in beiden Richtungen am Zugschluß angesetzt werden können. Die Ausbildung der Freiladegleise als Stumpfgleise ist nur dann unbedenklich, wenn eine besondere Verschiebelokomotive tätig ist. Sollen dagegen die Wagen aus den Freiladegleisen durch die Zuglokomotive aus- und einrangiert werden, so ist es besser, die Freiladegleise an beiden Enden anzuschließen.
Goering hat empfohlen, die Aufstell- und sonstigen Nebengleise an beiden Enden durch eine besondere Weichenstraße an die Ausziehgleise derart anzuschließen, daß bei allen Rangierbewegungen und beim Fortrollen von Wagen selbst bei falscher Weichenstellung eine Berührung der durchgehenden Hauptgleise ausgeschlossen bleibt (vgl. z. B. Handb. d. Ing.-W. V, 4, 1, S. 24). Doch sind derartige Anordnungen nur in seltenen Fällen ausgeführt worden; vermutlich, weil sie eine direkte Verbindung der Personenhauptgleise mit Güterschuppen und Lokomotivschuppen ohne Sägebewegung nicht ermöglichen oder dazu noch besondere Gleisverbindungen erfordern.
Auch die allgemeine Anordnung, daß der Güterverkehr auf der einen, der Personenverkehr auf der anderen Seite sich abwickelt („Güterschuppen in Gegenlage“) ist durchaus nicht immer zweckmäßig oder ausführbar. Legt man Güterschuppen und Freiladegleise auf dieselbe Seite wie das Empfangsgebäude, so empfiehlt es sich, die Überholungsgleise für die Güterzüge ebenfalls auf diese Seite zu legen, wobei in der Regel (Abb. 223) eine gegenseitige Verschiebung der Anlagen für den Personenverkehr und Güterverkehr in der Längsrichtung erforderlich wird. Dadurch entstehen freilich recht lange B. Will man dies
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