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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Diese Ziffern sind auch von Bedeutung für die Frage der Schuldentilgung bei Eisenbahnen (s. Anleihen).

In Österreich können nach dem Personalsteuergesetze (sowie einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Juni 1909) wegen physischer A. Abzugsposten bei der Steuerbemessung für dem Heimfalle unterliegende Bahnen geltend gemacht werden.

Heubach.


Abonnementkarten (season tickets; billets d'abonnement; biglietti d'abbonamento), Eisenbahnfahrkarten, die bei Vorauszahlung des Preises für öftere Fahrten auf derselben Linie oder innerhalb desselben Bahngebiets Ermäßigungen gegenüber dem Fahrpreis für Einzelfahrten gewähren.

Als bestimmend für die Gewährung solcher Erleichterungen seitens der Bahnen kommt die Aussicht auf eine dadurch herbeizuführende Steigerung in Betracht und sodann die Erleichterung, die für die Abfertigungsstellen dadurch gewährt wird, daß sie eine größere Anzahl von Fahrten nicht mehr einzeln, sondern in Kollektivform verausgaben.

A. gelten zumeist nur für die Person desjenigen, für den sie ausgestellt sind, und sind nicht übertragbar. Zur Erbringung des Identitätsbeweises des Besitzers ist vielfach eine Photographie den A. beigeheftet.

A. sind in verschiedensten Formen eingeführt.

Zu den A. gehören vor allem Zeitkarten aller Art (Jahres- und Halbjahreskarten, Monatskarten, Wochenkarten u. dgl.) für eine beliebige Anzahl von Fahrten auf dem gesamten Netz einer Verwaltung, auf größeren Teilen desselben oder auf einzelnen Strecken. Von den Zeitkarten sind insbesondere solche zu erwähnen, die im Nahverkehr für tägliche oder öftere Fahrten nach und von größeren Städten ausgegeben werden; hierher gehören insbesondere auch die Zeitkarten für Schüler und Arbeiter.

Einige Bahnverwaltungen, so die Schweizer Bahnen und die österr. Staatsbahnen, geben A. aus, die gegen eine festgesetzte Anzahlung bei Lösung der Karte zu beliebigen Fahrten innerhalb des Geltungsgebiets der Karte gegen fallweise Bezahlung des halben tarifmäßigen Fahrpreises berechtigen.

Von A., die für größere Bahngebiete gelten, seien die Landeskarte in Württemberg sowie die 14- und 30tägigen Generalabonnements, wie solche in Belgien, Dänemark, der Schweiz u. s. w. bestehen, angeführt.

Was die A. für eine bestimmte Anzahl von Fahrten anbelangt, so erfolgt die Ausgabe derselben gewöhnlich in der Form von Heften zu 10, 20, 40 und mehr Einzelfahrscheinen, giltig innerhalb einer bestimmten Frist zu Fahrten zwischen zwei bestimmten Stationen. Ähnliche Karten für größere Bahngruppen bestehen auch auf den österr. Staatsbahnen.

Eine besondere Form der A. (Rabattkarten) bilden die Kilometerkarten, wie solche beispielsweise in Baden, den Niederlanden, ferner in der Schweiz und in Spanien ausgegeben werden, dann die Meilenkarten in Spanien und Nordamerika. Letztere werden für je 500, 1000 und 2000 Meilen ausgegeben (die einzelnen Blätter sind in Abschnitte für je 1 Meile eingeteilt) und gibt man bei der einzelnen Fahrt soviel Meilenabschnitte ab, als die zu befahrende Strecke Meilen ausmacht.

Zu den A. im weiteren Sinne sind auch die verschiedenen Arten der Rundreisekarten zu zählen, die entweder bei beliebiger Zusammenstellung des Reisewegs für bestimmte Mindestentfernungen oder bei Fahrten für feste Reisewege Nachlässe gewähren.


Abonnementtarif (tarif d'abonnement), ein ermäßigter Frachtsatz, der den Absendern für die wiederkehrende Aufgabe einer bestimmten Tagesmenge, namentlich bei Milch und anderen Lebensmitteln gewährt wird. In einem anderen Sinne versteht man unter A. den ermäßigten Frachtsatz, der seitens einer Transportunternehmung einem oder mehreren Versendern unter der Bedingung ausnahmsweise eingeräumt wird, daß diese sich verpflichten, das von ihnen in bestimmten Verkehrsrelationen zur Verfrachtung gelangende Güterquantum mit Ausschluß jedes andern Transportwegs über die betreffende Route zu befördern. In Frankreich und Amerika sind derartige A. hauptsächlich gegen die Wasserkonkurrenz (Kanäle und Flüsse) gerichtet.


Aborte in Eisenbahnwagen (water closet installations; cabinets de toilette; disposizione delle latrine) werden in Personen- und Dienstwagen für Fernverkehr angeordnet und meistens mit einer Wascheinrichtung vereinigt; für Einrichtung von Aborten und Waschräumen in Vorort- und Lokalzugwagen ist kein dringendes Bedürfnis vorhanden. Bei längeren Lokalstrecken werden Dienstwagen mit eingebautem Abort eingestellt, der von Reisenden benützt werden kann.

Bei Personenwagen soll der Abortraum von allen Abteilen aus bequem zugänglich sein. Diese Zugänglichkeit bietet gewisse Schwierigkeiten bei der Grundrißeinteilung von Abteilwagen. Es bestehen auch Abteilwagen mit sechs Aborträumen. Am zweckmäßigsten ist die Anordnung der Aborträume bei den Seitengangwagen durchgeführt. Bei diesen Wagen befindet sich an einem oder an beiden Enden des Wagenkastens ein Abortraum, der vom Seitengang zugänglich ist.

Der Abortraum soll möglichst groß sein; die Grundrißfläche soll mindestens 1 m2 betragen.

Diese Ziffern sind auch von Bedeutung für die Frage der Schuldentilgung bei Eisenbahnen (s. Anleihen).

In Österreich können nach dem Personalsteuergesetze (sowie einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Juni 1909) wegen physischer A. Abzugsposten bei der Steuerbemessung für dem Heimfalle unterliegende Bahnen geltend gemacht werden.

Heubach.


Abonnementkarten (season tickets; billets d'abonnement; biglietti d'abbonamento), Eisenbahnfahrkarten, die bei Vorauszahlung des Preises für öftere Fahrten auf derselben Linie oder innerhalb desselben Bahngebiets Ermäßigungen gegenüber dem Fahrpreis für Einzelfahrten gewähren.

Als bestimmend für die Gewährung solcher Erleichterungen seitens der Bahnen kommt die Aussicht auf eine dadurch herbeizuführende Steigerung in Betracht und sodann die Erleichterung, die für die Abfertigungsstellen dadurch gewährt wird, daß sie eine größere Anzahl von Fahrten nicht mehr einzeln, sondern in Kollektivform verausgaben.

A. gelten zumeist nur für die Person desjenigen, für den sie ausgestellt sind, und sind nicht übertragbar. Zur Erbringung des Identitätsbeweises des Besitzers ist vielfach eine Photographie den A. beigeheftet.

A. sind in verschiedensten Formen eingeführt.

Zu den A. gehören vor allem Zeitkarten aller Art (Jahres- und Halbjahreskarten, Monatskarten, Wochenkarten u. dgl.) für eine beliebige Anzahl von Fahrten auf dem gesamten Netz einer Verwaltung, auf größeren Teilen desselben oder auf einzelnen Strecken. Von den Zeitkarten sind insbesondere solche zu erwähnen, die im Nahverkehr für tägliche oder öftere Fahrten nach und von größeren Städten ausgegeben werden; hierher gehören insbesondere auch die Zeitkarten für Schüler und Arbeiter.

Einige Bahnverwaltungen, so die Schweizer Bahnen und die österr. Staatsbahnen, geben A. aus, die gegen eine festgesetzte Anzahlung bei Lösung der Karte zu beliebigen Fahrten innerhalb des Geltungsgebiets der Karte gegen fallweise Bezahlung des halben tarifmäßigen Fahrpreises berechtigen.

Von A., die für größere Bahngebiete gelten, seien die Landeskarte in Württemberg sowie die 14- und 30tägigen Generalabonnements, wie solche in Belgien, Dänemark, der Schweiz u. s. w. bestehen, angeführt.

Was die A. für eine bestimmte Anzahl von Fahrten anbelangt, so erfolgt die Ausgabe derselben gewöhnlich in der Form von Heften zu 10, 20, 40 und mehr Einzelfahrscheinen, giltig innerhalb einer bestimmten Frist zu Fahrten zwischen zwei bestimmten Stationen. Ähnliche Karten für größere Bahngruppen bestehen auch auf den österr. Staatsbahnen.

Eine besondere Form der A. (Rabattkarten) bilden die Kilometerkarten, wie solche beispielsweise in Baden, den Niederlanden, ferner in der Schweiz und in Spanien ausgegeben werden, dann die Meilenkarten in Spanien und Nordamerika. Letztere werden für je 500, 1000 und 2000 Meilen ausgegeben (die einzelnen Blätter sind in Abschnitte für je 1 Meile eingeteilt) und gibt man bei der einzelnen Fahrt soviel Meilenabschnitte ab, als die zu befahrende Strecke Meilen ausmacht.

Zu den A. im weiteren Sinne sind auch die verschiedenen Arten der Rundreisekarten zu zählen, die entweder bei beliebiger Zusammenstellung des Reisewegs für bestimmte Mindestentfernungen oder bei Fahrten für feste Reisewege Nachlässe gewähren.


Abonnementtarif (tarif d'abonnement), ein ermäßigter Frachtsatz, der den Absendern für die wiederkehrende Aufgabe einer bestimmten Tagesmenge, namentlich bei Milch und anderen Lebensmitteln gewährt wird. In einem anderen Sinne versteht man unter A. den ermäßigten Frachtsatz, der seitens einer Transportunternehmung einem oder mehreren Versendern unter der Bedingung ausnahmsweise eingeräumt wird, daß diese sich verpflichten, das von ihnen in bestimmten Verkehrsrelationen zur Verfrachtung gelangende Güterquantum mit Ausschluß jedes andern Transportwegs über die betreffende Route zu befördern. In Frankreich und Amerika sind derartige A. hauptsächlich gegen die Wasserkonkurrenz (Kanäle und Flüsse) gerichtet.


Aborte in Eisenbahnwagen (water closet installations; cabinets de toilette; disposizione delle latrine) werden in Personen- und Dienstwagen für Fernverkehr angeordnet und meistens mit einer Wascheinrichtung vereinigt; für Einrichtung von Aborten und Waschräumen in Vorort- und Lokalzugwagen ist kein dringendes Bedürfnis vorhanden. Bei längeren Lokalstrecken werden Dienstwagen mit eingebautem Abort eingestellt, der von Reisenden benützt werden kann.

Bei Personenwagen soll der Abortraum von allen Abteilen aus bequem zugänglich sein. Diese Zugänglichkeit bietet gewisse Schwierigkeiten bei der Grundrißeinteilung von Abteilwagen. Es bestehen auch Abteilwagen mit sechs Aborträumen. Am zweckmäßigsten ist die Anordnung der Aborträume bei den Seitengangwagen durchgeführt. Bei diesen Wagen befindet sich an einem oder an beiden Enden des Wagenkastens ein Abortraum, der vom Seitengang zugänglich ist.

Der Abortraum soll möglichst groß sein; die Grundrißfläche soll mindestens 1 m2 betragen.

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[28/0036] Diese Ziffern sind auch von Bedeutung für die Frage der Schuldentilgung bei Eisenbahnen (s. Anleihen). In Österreich können nach dem Personalsteuergesetze (sowie einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Juni 1909) wegen physischer A. Abzugsposten bei der Steuerbemessung für dem Heimfalle unterliegende Bahnen geltend gemacht werden. Heubach. Abonnementkarten (season tickets; billets d'abonnement; biglietti d'abbonamento), Eisenbahnfahrkarten, die bei Vorauszahlung des Preises für öftere Fahrten auf derselben Linie oder innerhalb desselben Bahngebiets Ermäßigungen gegenüber dem Fahrpreis für Einzelfahrten gewähren. Als bestimmend für die Gewährung solcher Erleichterungen seitens der Bahnen kommt die Aussicht auf eine dadurch herbeizuführende Steigerung in Betracht und sodann die Erleichterung, die für die Abfertigungsstellen dadurch gewährt wird, daß sie eine größere Anzahl von Fahrten nicht mehr einzeln, sondern in Kollektivform verausgaben. A. gelten zumeist nur für die Person desjenigen, für den sie ausgestellt sind, und sind nicht übertragbar. Zur Erbringung des Identitätsbeweises des Besitzers ist vielfach eine Photographie den A. beigeheftet. A. sind in verschiedensten Formen eingeführt. Zu den A. gehören vor allem Zeitkarten aller Art (Jahres- und Halbjahreskarten, Monatskarten, Wochenkarten u. dgl.) für eine beliebige Anzahl von Fahrten auf dem gesamten Netz einer Verwaltung, auf größeren Teilen desselben oder auf einzelnen Strecken. Von den Zeitkarten sind insbesondere solche zu erwähnen, die im Nahverkehr für tägliche oder öftere Fahrten nach und von größeren Städten ausgegeben werden; hierher gehören insbesondere auch die Zeitkarten für Schüler und Arbeiter. Einige Bahnverwaltungen, so die Schweizer Bahnen und die österr. Staatsbahnen, geben A. aus, die gegen eine festgesetzte Anzahlung bei Lösung der Karte zu beliebigen Fahrten innerhalb des Geltungsgebiets der Karte gegen fallweise Bezahlung des halben tarifmäßigen Fahrpreises berechtigen. Von A., die für größere Bahngebiete gelten, seien die Landeskarte in Württemberg sowie die 14- und 30tägigen Generalabonnements, wie solche in Belgien, Dänemark, der Schweiz u. s. w. bestehen, angeführt. Was die A. für eine bestimmte Anzahl von Fahrten anbelangt, so erfolgt die Ausgabe derselben gewöhnlich in der Form von Heften zu 10, 20, 40 und mehr Einzelfahrscheinen, giltig innerhalb einer bestimmten Frist zu Fahrten zwischen zwei bestimmten Stationen. Ähnliche Karten für größere Bahngruppen bestehen auch auf den österr. Staatsbahnen. Eine besondere Form der A. (Rabattkarten) bilden die Kilometerkarten, wie solche beispielsweise in Baden, den Niederlanden, ferner in der Schweiz und in Spanien ausgegeben werden, dann die Meilenkarten in Spanien und Nordamerika. Letztere werden für je 500, 1000 und 2000 Meilen ausgegeben (die einzelnen Blätter sind in Abschnitte für je 1 Meile eingeteilt) und gibt man bei der einzelnen Fahrt soviel Meilenabschnitte ab, als die zu befahrende Strecke Meilen ausmacht. Zu den A. im weiteren Sinne sind auch die verschiedenen Arten der Rundreisekarten zu zählen, die entweder bei beliebiger Zusammenstellung des Reisewegs für bestimmte Mindestentfernungen oder bei Fahrten für feste Reisewege Nachlässe gewähren. Abonnementtarif (tarif d'abonnement), ein ermäßigter Frachtsatz, der den Absendern für die wiederkehrende Aufgabe einer bestimmten Tagesmenge, namentlich bei Milch und anderen Lebensmitteln gewährt wird. In einem anderen Sinne versteht man unter A. den ermäßigten Frachtsatz, der seitens einer Transportunternehmung einem oder mehreren Versendern unter der Bedingung ausnahmsweise eingeräumt wird, daß diese sich verpflichten, das von ihnen in bestimmten Verkehrsrelationen zur Verfrachtung gelangende Güterquantum mit Ausschluß jedes andern Transportwegs über die betreffende Route zu befördern. In Frankreich und Amerika sind derartige A. hauptsächlich gegen die Wasserkonkurrenz (Kanäle und Flüsse) gerichtet. Aborte in Eisenbahnwagen (water closet installations; cabinets de toilette; disposizione delle latrine) werden in Personen- und Dienstwagen für Fernverkehr angeordnet und meistens mit einer Wascheinrichtung vereinigt; für Einrichtung von Aborten und Waschräumen in Vorort- und Lokalzugwagen ist kein dringendes Bedürfnis vorhanden. Bei längeren Lokalstrecken werden Dienstwagen mit eingebautem Abort eingestellt, der von Reisenden benützt werden kann. Bei Personenwagen soll der Abortraum von allen Abteilen aus bequem zugänglich sein. Diese Zugänglichkeit bietet gewisse Schwierigkeiten bei der Grundrißeinteilung von Abteilwagen. Es bestehen auch Abteilwagen mit sechs Aborträumen. Am zweckmäßigsten ist die Anordnung der Aborträume bei den Seitengangwagen durchgeführt. Bei diesen Wagen befindet sich an einem oder an beiden Enden des Wagenkastens ein Abortraum, der vom Seitengang zugänglich ist. Der Abortraum soll möglichst groß sein; die Grundrißfläche soll mindestens 1 m2 betragen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/36>, abgerufen am 23.11.2024.