Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.und einer mäßigen Verzinsung des Anlagekapitals. In Neuseeland sind beachtenswerte Versuche mit Einführung sehr niedriger Zonentarife für die Personenbeförderung gemacht worden. In den größeren Städten und zwischen diesen und ihren Vororten befinden sich elektrische Stadt- und Vorortbahnen, die von Privatunternehmern betrieben werden. Die Eisenbahnverhältnisse der einzelnen Kolonien sind in besonderen Artikeln dargestellt, auf die hier verwiesen wird. Literatur: Die alljährlich veröffentlichten gut gearbeiteten ausführlichen Berichte der Railway Commissioners der einzelnen Kolonien. Ferner: Kandt, Über die Entwicklung der australischen Eisenbahnpolitik. Berlin 1894; H. D. Lloyd, Newest England, New York 1900. S. 31-81 (beachtenswerte Darstellung der Eisenbahnzustände besonders in Neu-Seeland.) v. der Leyen. Aus- und Einfahrtswechsel, oder Aus- und Einfahrtsweiche, die an den beiden Stationsenden in den Hauptgleisen liegenden Weichen, über die die Aus-, bzw. Einfahrt in die Station erfolgt. Der Stellung der A. und E. ist die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und ist in dem Fall als die Stellung durch Wechselwärter von Hand erfolgt, von dem diensthabenden Stationsbeamten zu kontrollieren. Sind die A. und E. in eine Zentral-Stell- und Sicherungsanlage einbezogen, so kann durch einen Blockapparat die Disposition über ihre Stellung bei Einfahrt eines Zuges vollkommen in die Hand des Stationsbeamten gelegt werden. Auswandererbahnhöfe (emigrant stations; gares d'embarquement des emigrants; stazioni viaggiatori emigranti) werden abgesondert von den übrigen Anlagen für den öffentlichen. Verkehr hergestellt, um aus gesundheitlichen und anderen Gründen die Auswanderer von den übrigen Reisenden trennen zu können. Eine derartige Anlage ist z. B. der A. Ruhleben bei Berlin (s. Auswandererhallen). Auswandererbeförderung (convoyance of emigrants; transport des emigrants; trasporto dei emigranti) ist die vertragsmäßige Beförderung solcher Personen, die sich entweder unter völligem Aufgeben ihres bisherigen Vaterlandes in einem neuen Vaterlande ansiedeln wollen oder zum Zweck des Erwerbes sich für unbestimmte Zeit nach dem Auslande begeben. Sie genießen unter Umständen wegen ihrer wirtschaftlichen Schwäche einen staatlichen Schutz und erhalten zur See, in manchen Staaten auch zu Lande, ermäßigte Fahrpreise. In Österreich haben die Auswanderer bei der Beförderung auf der Eisenbahn, soferne sie sich mit von österreichisch-ungarischen oder von ausländischen Behörden ausgestellten Arbeitsbüchern, Dienstbotenbüchern, Heimatsscheinen, Reisepässen oder sonstigen auf Namen lautenden Legitimationen als Arbeiter gewisser Arten ausweisen, bei gemeinsamen Fahrten in größerer Anzahl, mindestens in solcher von fünf Personen (S.-B.) oder von zehn Personen (k. k. St.-B.), auf Entfernungen von mindestens 50 km in der III. Klasse der Personen- und gemischten Züge Anspruch auf die ermäßigten Arbeiterkarten, die gegenüber den normalen Fahrpreisen einen fünfzig- und mehrprozentigen Vorteil gewähren. In Ungarn gelten unter den gleichen Voraussetzungen ähnliche Begünstigungen. In Deutschland werden für die Beförderung von Auswanderern, die in der Regel in der IV. Klasse erfolgt, Fahrpreisermäßigungen nicht gewährt, in der Schweiz gelten nur die allgemein üblichen Begünstigungen bei gemeinsamen Reisen von Gesellschaften in der Mindestzahl von 30 Personen. In Italien zahlen die Auswanderer bei gemeinsamer Fahrt von mindestens 10 Personen und Beförderungen in der III. Klasse einen Fahrpreis von 2·3 Cts. per Kilometer. Die europäische Auswanderung nach Amerika u. s. w. über New York betrug in den Jahren 1909 und 1910: Personenzahl. ![]() und einer mäßigen Verzinsung des Anlagekapitals. In Neuseeland sind beachtenswerte Versuche mit Einführung sehr niedriger Zonentarife für die Personenbeförderung gemacht worden. In den größeren Städten und zwischen diesen und ihren Vororten befinden sich elektrische Stadt- und Vorortbahnen, die von Privatunternehmern betrieben werden. Die Eisenbahnverhältnisse der einzelnen Kolonien sind in besonderen Artikeln dargestellt, auf die hier verwiesen wird. Literatur: Die alljährlich veröffentlichten gut gearbeiteten ausführlichen Berichte der Railway Commissioners der einzelnen Kolonien. Ferner: Kandt, Über die Entwicklung der australischen Eisenbahnpolitik. Berlin 1894; H. D. Lloyd, Newest England, New York 1900. S. 31–81 (beachtenswerte Darstellung der Eisenbahnzustände besonders in Neu-Seeland.) v. der Leyen. Aus- und Einfahrtswechsel, oder Aus- und Einfahrtsweiche, die an den beiden Stationsenden in den Hauptgleisen liegenden Weichen, über die die Aus-, bzw. Einfahrt in die Station erfolgt. Der Stellung der A. und E. ist die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und ist in dem Fall als die Stellung durch Wechselwärter von Hand erfolgt, von dem diensthabenden Stationsbeamten zu kontrollieren. Sind die A. und E. in eine Zentral-Stell- und Sicherungsanlage einbezogen, so kann durch einen Blockapparat die Disposition über ihre Stellung bei Einfahrt eines Zuges vollkommen in die Hand des Stationsbeamten gelegt werden. Auswandererbahnhöfe (emigrant stations; gares d'embarquement des emigrants; stazioni viaggiatori emigranti) werden abgesondert von den übrigen Anlagen für den öffentlichen. Verkehr hergestellt, um aus gesundheitlichen und anderen Gründen die Auswanderer von den übrigen Reisenden trennen zu können. Eine derartige Anlage ist z. B. der A. Ruhleben bei Berlin (s. Auswandererhallen). Auswandererbeförderung (convoyance of emigrants; transport des émigrants; trasporto dei emigranti) ist die vertragsmäßige Beförderung solcher Personen, die sich entweder unter völligem Aufgeben ihres bisherigen Vaterlandes in einem neuen Vaterlande ansiedeln wollen oder zum Zweck des Erwerbes sich für unbestimmte Zeit nach dem Auslande begeben. Sie genießen unter Umständen wegen ihrer wirtschaftlichen Schwäche einen staatlichen Schutz und erhalten zur See, in manchen Staaten auch zu Lande, ermäßigte Fahrpreise. In Österreich haben die Auswanderer bei der Beförderung auf der Eisenbahn, soferne sie sich mit von österreichisch-ungarischen oder von ausländischen Behörden ausgestellten Arbeitsbüchern, Dienstbotenbüchern, Heimatsscheinen, Reisepässen oder sonstigen auf Namen lautenden Legitimationen als Arbeiter gewisser Arten ausweisen, bei gemeinsamen Fahrten in größerer Anzahl, mindestens in solcher von fünf Personen (S.-B.) oder von zehn Personen (k. k. St.-B.), auf Entfernungen von mindestens 50 km in der III. Klasse der Personen- und gemischten Züge Anspruch auf die ermäßigten Arbeiterkarten, die gegenüber den normalen Fahrpreisen einen fünfzig- und mehrprozentigen Vorteil gewähren. In Ungarn gelten unter den gleichen Voraussetzungen ähnliche Begünstigungen. In Deutschland werden für die Beförderung von Auswanderern, die in der Regel in der IV. Klasse erfolgt, Fahrpreisermäßigungen nicht gewährt, in der Schweiz gelten nur die allgemein üblichen Begünstigungen bei gemeinsamen Reisen von Gesellschaften in der Mindestzahl von 30 Personen. In Italien zahlen die Auswanderer bei gemeinsamer Fahrt von mindestens 10 Personen und Beförderungen in der III. Klasse einen Fahrpreis von 2·3 Cts. per Kilometer. 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In den größeren Städten und zwischen diesen und ihren Vororten befinden sich elektrische Stadt- und Vorortbahnen, die von Privatunternehmern betrieben werden.
Die Eisenbahnverhältnisse der einzelnen Kolonien sind in besonderen Artikeln dargestellt, auf die hier verwiesen wird.
Literatur: Die alljährlich veröffentlichten gut gearbeiteten ausführlichen Berichte der Railway Commissioners der einzelnen Kolonien. Ferner: Kandt, Über die Entwicklung der australischen Eisenbahnpolitik. Berlin 1894; H. D. Lloyd, Newest England, New York 1900. S. 31–81 (beachtenswerte Darstellung der Eisenbahnzustände besonders in Neu-Seeland.)
v. der Leyen.
Aus- und Einfahrtswechsel, oder Aus- und Einfahrtsweiche, die an den beiden Stationsenden in den Hauptgleisen liegenden Weichen, über die die Aus-, bzw. Einfahrt in die Station erfolgt. Der Stellung der A. und E. ist die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und ist in dem Fall als die Stellung durch Wechselwärter von Hand erfolgt, von dem diensthabenden Stationsbeamten zu kontrollieren. Sind die A. und E. in eine Zentral-Stell- und Sicherungsanlage einbezogen, so kann durch einen Blockapparat die Disposition über ihre Stellung bei Einfahrt eines Zuges vollkommen in die Hand des Stationsbeamten gelegt werden.
Auswandererbahnhöfe (emigrant stations; gares d'embarquement des emigrants; stazioni viaggiatori emigranti) werden abgesondert von den übrigen Anlagen für den öffentlichen. Verkehr hergestellt, um aus gesundheitlichen und anderen Gründen die Auswanderer von den übrigen Reisenden trennen zu können. Eine derartige Anlage ist z. B. der A. Ruhleben bei Berlin (s. Auswandererhallen).
Auswandererbeförderung (convoyance of emigrants; transport des émigrants; trasporto dei emigranti) ist die vertragsmäßige Beförderung solcher Personen, die sich entweder unter völligem Aufgeben ihres bisherigen Vaterlandes in einem neuen Vaterlande ansiedeln wollen oder zum Zweck des Erwerbes sich für unbestimmte Zeit nach dem Auslande begeben. Sie genießen unter Umständen wegen ihrer wirtschaftlichen Schwäche einen staatlichen Schutz und erhalten zur See, in manchen Staaten auch zu Lande, ermäßigte Fahrpreise.
In Österreich haben die Auswanderer bei der Beförderung auf der Eisenbahn, soferne sie sich mit von österreichisch-ungarischen oder von ausländischen Behörden ausgestellten Arbeitsbüchern, Dienstbotenbüchern, Heimatsscheinen, Reisepässen oder sonstigen auf Namen lautenden Legitimationen als Arbeiter gewisser Arten ausweisen, bei gemeinsamen Fahrten in größerer Anzahl, mindestens in solcher von fünf Personen (S.-B.) oder von zehn Personen (k. k. St.-B.), auf Entfernungen von mindestens 50 km in der III. Klasse der Personen- und gemischten Züge Anspruch auf die ermäßigten Arbeiterkarten, die gegenüber den normalen Fahrpreisen einen fünfzig- und mehrprozentigen Vorteil gewähren. In Ungarn gelten unter den gleichen Voraussetzungen ähnliche Begünstigungen. In Deutschland werden für die Beförderung von Auswanderern, die in der Regel in der IV. Klasse erfolgt, Fahrpreisermäßigungen nicht gewährt, in der Schweiz gelten nur die allgemein üblichen Begünstigungen bei gemeinsamen Reisen von Gesellschaften in der Mindestzahl von 30 Personen. In Italien zahlen die Auswanderer bei gemeinsamer Fahrt von mindestens 10 Personen und Beförderungen in der III. Klasse einen Fahrpreis von 2·3 Cts. per Kilometer.
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/341>, abgerufen am 22.02.2025. |