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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Allerdings hat sich die American Railway Association schon seit einer Reihe von Jahren damit beschäftigt, für die Annahme des Eisenbahnbetriebspersonals Regeln aufzustellen, damit die Erfordernisse, die an die körperliche Tauglichkeit und die elementaren Kenntnisse der Bewerber gestellt werden, wenigstens im allgemeinen übereinstimmen. So hat die Association am 5. April 1905 Bedingungen angenommen, die nicht nur bei der ersten Annahme der Bewerber, sondern auch bei der späteren Beförderung in höhere Stellen u. s. w. Anwendung finden sollen. Sie betreffen das Sehvermögen, das Gehör, andere physische Erfordernisse und Kenntnisse (Lesen, Schreiben, Rechnen in den 4 Spezies, genügende Auffassungsgabe und Sprachkenntnis sowie Kenntnis der Dienstpflichten).

Dieser Beschluß vom 5. April 1905 über die Annahmebedingungen des Betriebspersonals bedeutet sicherlich einen erheblichen Fortschritt, er zeigt auch zugleich, daß die ganz und gar willkürliche Einstellung von Personal, die bisher als allein richtiger Grundsatz angesehen worden war, mit einem sicheren Eisenbahnbetrieb als nicht verträglich allmählich erkannt wird. Trotzdem sind diese Bedingungen aber immerhin erst als ein Anfang zu betrachten. Umfangreichere Dienstprüfungen kennt man bei den amerikanischen Eisenbahnen nicht, für die Beförderung in höhere Stufen gibt vielmehr, wie erwähnt, die praktische Befähigung die nächste Anwartschaft. Dienstaltersvorzüge läßt man im allgemeinen nicht gelten, so daß in allen Dienststufen die verschiedensten Lebensalter vertreten sind. In der Regel hält man jedoch darauf, daß bewährte Kräfte möglichst schnell in ihrer Stellung aufrücken, so daß an den verantwortungsvollsten Posten im Durchschnitt Männer im besten Lebensalter angetroffen werden (s. Hoff und Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen).

Nach ähnlichen Grundsätzen wie bei den nordamerikanischen Eisenbahnen wird in England verfahren, indem auch hier der Schwerpunkt auf eine gründliche kaufmännische Vorbildung und geschäftliche Gewandtheit gelegt wird. Indessen geht man auch bei den englischen Bahnen schon seit einer Reihe von Jahren mehr und mehr zu einer systematischen Ausbildung des Eisenbahnpersonals durch Unterricht in zahlreichen Eisenbahnschulen über, auch wird in gewissem Umfange bereits von den Bediensteten die Ablegung von fachlichen Prüfungen verlangt (vgl. Artikel Eisenbahnschulen).

Literatur: Bulletin de la Commission internationale du Congres des chemins de fer. 1900. Bd. XIV.

Seydel.


Ausbinden der Achsen (to replace a pair of wheels; enlever un train de roues; smontare una coppia di ruote) heißt das Losnehmen der Räderpaare von einem Fahrzeug. Unter dem Begriff A. wird meist das Aus- und Einbinden (Wiedereinfügen der Räderpaare in das Fahrzeug) verstanden. Dem A. muß stets die Abnahme der Achsgabelverbindungen sowie der etwa vorhandenen Bremsenbestandteile, insoweit diese unterhalb der Achsen angebracht sind, vorausgehen; bei Lokomotivtrieb- und Kuppelrädern sind auch die Treib- und Kuppelstangen sowie Teile der Steuerung, zuweilen auch Rahmenverbindungen abzunehmen.

Das A. selbst erfolgt gewöhnlich durch Hochheben des Fahrzeugs mittels Kränen, versetzbarer Hebeböcke oder feststehender Hebewerke. Letztere Einrichtung ist besonders für das A. der Drehgestelle vier- oder sechsachsiger Wagen in Anwendung, um diese Arbeit in tunlichst kurzer Zeit zu bewirken (s. Hebevorrichtungen). Einzelne Achsen von Lokomotiven und Tendern werden auch in der Weise vom Fahrzeug getrennt, daß man das betreffende Räderpaar auf ein versenkbares Gleisstück (Versenkvorrichtung, Versenktisch) stellt und nach Unterstützung des Fahrzeugs das Räderpaar nach abwärts in einen unter dem Gleis befindlichen Kanal hinabläßt.

Das A. erfolgt; abgesehen von Räderauswechslungen behufs zeitweiser Untersuchung der Achslager und Lagerführungen oder zur Ausführung von Instandsetzungen an den genannten Bestandteilen, bei Lokomotiven auch zur Herstellung von Ausbesserungen an Bestandteilen, die, solange die Räderpaare im Fahrzeug sind, unzugänglich bleiben. In den beiden ersten Fällen folgt stets dem A. das Öffnen der Lagergehäuse sowie meist auch die Erneuerung des Schmiermaterials. Bei den meisten Verwaltungen wird das Datum der letzten Ausbindung an geeigneter Stelle des Fahrzeugs (bei Wagen an den Langträgern) mit Ölfarbe vorgemerkt.

Schützenhofer sen.


Ausblasehähne (blow off cocks; robinets de ramonage; robinetti di soffiamento) an Kesseln dienen zum Auslassen der obersten, mit fetten Schlammteilen durchsetzten Wasserschicht. Diese Hähne sind daher seitlich an den Kesseln in der Höhe des Wasserspiegels angebracht. Die Abfuhr der mit Schlamm verunreinigten, zum Spucken - Mitreißen von Wasser - Veranlassung gebenden Schicht erfolgt in der Regel unter Dampfdruck. Diese Hähne, von denen die Ausführung der Blow off cock Comp. die größte Ausbreitung (hauptsächlich in Amerika) gefunden hat, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Ablaßhähnen hauptsächlich dadurch,

Allerdings hat sich die American Railway Association schon seit einer Reihe von Jahren damit beschäftigt, für die Annahme des Eisenbahnbetriebspersonals Regeln aufzustellen, damit die Erfordernisse, die an die körperliche Tauglichkeit und die elementaren Kenntnisse der Bewerber gestellt werden, wenigstens im allgemeinen übereinstimmen. So hat die Association am 5. April 1905 Bedingungen angenommen, die nicht nur bei der ersten Annahme der Bewerber, sondern auch bei der späteren Beförderung in höhere Stellen u. s. w. Anwendung finden sollen. Sie betreffen das Sehvermögen, das Gehör, andere physische Erfordernisse und Kenntnisse (Lesen, Schreiben, Rechnen in den 4 Spezies, genügende Auffassungsgabe und Sprachkenntnis sowie Kenntnis der Dienstpflichten).

Dieser Beschluß vom 5. April 1905 über die Annahmebedingungen des Betriebspersonals bedeutet sicherlich einen erheblichen Fortschritt, er zeigt auch zugleich, daß die ganz und gar willkürliche Einstellung von Personal, die bisher als allein richtiger Grundsatz angesehen worden war, mit einem sicheren Eisenbahnbetrieb als nicht verträglich allmählich erkannt wird. Trotzdem sind diese Bedingungen aber immerhin erst als ein Anfang zu betrachten. Umfangreichere Dienstprüfungen kennt man bei den amerikanischen Eisenbahnen nicht, für die Beförderung in höhere Stufen gibt vielmehr, wie erwähnt, die praktische Befähigung die nächste Anwartschaft. Dienstaltersvorzüge läßt man im allgemeinen nicht gelten, so daß in allen Dienststufen die verschiedensten Lebensalter vertreten sind. In der Regel hält man jedoch darauf, daß bewährte Kräfte möglichst schnell in ihrer Stellung aufrücken, so daß an den verantwortungsvollsten Posten im Durchschnitt Männer im besten Lebensalter angetroffen werden (s. Hoff und Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen).

Nach ähnlichen Grundsätzen wie bei den nordamerikanischen Eisenbahnen wird in England verfahren, indem auch hier der Schwerpunkt auf eine gründliche kaufmännische Vorbildung und geschäftliche Gewandtheit gelegt wird. Indessen geht man auch bei den englischen Bahnen schon seit einer Reihe von Jahren mehr und mehr zu einer systematischen Ausbildung des Eisenbahnpersonals durch Unterricht in zahlreichen Eisenbahnschulen über, auch wird in gewissem Umfange bereits von den Bediensteten die Ablegung von fachlichen Prüfungen verlangt (vgl. Artikel Eisenbahnschulen).

Literatur: Bulletin de la Commission internationale du Congrès des chemins de fer. 1900. Bd. XIV.

Seydel.


Ausbinden der Achsen (to replace a pair of wheels; enlever un train de roues; smontare una coppia di ruote) heißt das Losnehmen der Räderpaare von einem Fahrzeug. Unter dem Begriff A. wird meist das Aus- und Einbinden (Wiedereinfügen der Räderpaare in das Fahrzeug) verstanden. Dem A. muß stets die Abnahme der Achsgabelverbindungen sowie der etwa vorhandenen Bremsenbestandteile, insoweit diese unterhalb der Achsen angebracht sind, vorausgehen; bei Lokomotivtrieb- und Kuppelrädern sind auch die Treib- und Kuppelstangen sowie Teile der Steuerung, zuweilen auch Rahmenverbindungen abzunehmen.

Das A. selbst erfolgt gewöhnlich durch Hochheben des Fahrzeugs mittels Kränen, versetzbarer Hebeböcke oder feststehender Hebewerke. Letztere Einrichtung ist besonders für das A. der Drehgestelle vier- oder sechsachsiger Wagen in Anwendung, um diese Arbeit in tunlichst kurzer Zeit zu bewirken (s. Hebevorrichtungen). Einzelne Achsen von Lokomotiven und Tendern werden auch in der Weise vom Fahrzeug getrennt, daß man das betreffende Räderpaar auf ein versenkbares Gleisstück (Versenkvorrichtung, Versenktisch) stellt und nach Unterstützung des Fahrzeugs das Räderpaar nach abwärts in einen unter dem Gleis befindlichen Kanal hinabläßt.

Das A. erfolgt; abgesehen von Räderauswechslungen behufs zeitweiser Untersuchung der Achslager und Lagerführungen oder zur Ausführung von Instandsetzungen an den genannten Bestandteilen, bei Lokomotiven auch zur Herstellung von Ausbesserungen an Bestandteilen, die, solange die Räderpaare im Fahrzeug sind, unzugänglich bleiben. In den beiden ersten Fällen folgt stets dem A. das Öffnen der Lagergehäuse sowie meist auch die Erneuerung des Schmiermaterials. Bei den meisten Verwaltungen wird das Datum der letzten Ausbindung an geeigneter Stelle des Fahrzeugs (bei Wagen an den Langträgern) mit Ölfarbe vorgemerkt.

Schützenhofer sen.


Ausblasehähne (blow off cocks; robinets de ramonage; robinetti di soffiamento) an Kesseln dienen zum Auslassen der obersten, mit fetten Schlammteilen durchsetzten Wasserschicht. Diese Hähne sind daher seitlich an den Kesseln in der Höhe des Wasserspiegels angebracht. Die Abfuhr der mit Schlamm verunreinigten, zum Spucken – Mitreißen von Wasser – Veranlassung gebenden Schicht erfolgt in der Regel unter Dampfdruck. Diese Hähne, von denen die Ausführung der Blow off cock Comp. die größte Ausbreitung (hauptsächlich in Amerika) gefunden hat, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Ablaßhähnen hauptsächlich dadurch,

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[313/0323] Allerdings hat sich die American Railway Association schon seit einer Reihe von Jahren damit beschäftigt, für die Annahme des Eisenbahnbetriebspersonals Regeln aufzustellen, damit die Erfordernisse, die an die körperliche Tauglichkeit und die elementaren Kenntnisse der Bewerber gestellt werden, wenigstens im allgemeinen übereinstimmen. So hat die Association am 5. April 1905 Bedingungen angenommen, die nicht nur bei der ersten Annahme der Bewerber, sondern auch bei der späteren Beförderung in höhere Stellen u. s. w. Anwendung finden sollen. Sie betreffen das Sehvermögen, das Gehör, andere physische Erfordernisse und Kenntnisse (Lesen, Schreiben, Rechnen in den 4 Spezies, genügende Auffassungsgabe und Sprachkenntnis sowie Kenntnis der Dienstpflichten). Dieser Beschluß vom 5. April 1905 über die Annahmebedingungen des Betriebspersonals bedeutet sicherlich einen erheblichen Fortschritt, er zeigt auch zugleich, daß die ganz und gar willkürliche Einstellung von Personal, die bisher als allein richtiger Grundsatz angesehen worden war, mit einem sicheren Eisenbahnbetrieb als nicht verträglich allmählich erkannt wird. Trotzdem sind diese Bedingungen aber immerhin erst als ein Anfang zu betrachten. Umfangreichere Dienstprüfungen kennt man bei den amerikanischen Eisenbahnen nicht, für die Beförderung in höhere Stufen gibt vielmehr, wie erwähnt, die praktische Befähigung die nächste Anwartschaft. Dienstaltersvorzüge läßt man im allgemeinen nicht gelten, so daß in allen Dienststufen die verschiedensten Lebensalter vertreten sind. In der Regel hält man jedoch darauf, daß bewährte Kräfte möglichst schnell in ihrer Stellung aufrücken, so daß an den verantwortungsvollsten Posten im Durchschnitt Männer im besten Lebensalter angetroffen werden (s. Hoff und Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen). Nach ähnlichen Grundsätzen wie bei den nordamerikanischen Eisenbahnen wird in England verfahren, indem auch hier der Schwerpunkt auf eine gründliche kaufmännische Vorbildung und geschäftliche Gewandtheit gelegt wird. Indessen geht man auch bei den englischen Bahnen schon seit einer Reihe von Jahren mehr und mehr zu einer systematischen Ausbildung des Eisenbahnpersonals durch Unterricht in zahlreichen Eisenbahnschulen über, auch wird in gewissem Umfange bereits von den Bediensteten die Ablegung von fachlichen Prüfungen verlangt (vgl. Artikel Eisenbahnschulen). Literatur: Bulletin de la Commission internationale du Congrès des chemins de fer. 1900. Bd. XIV. Seydel. Ausbinden der Achsen (to replace a pair of wheels; enlever un train de roues; smontare una coppia di ruote) heißt das Losnehmen der Räderpaare von einem Fahrzeug. Unter dem Begriff A. wird meist das Aus- und Einbinden (Wiedereinfügen der Räderpaare in das Fahrzeug) verstanden. Dem A. muß stets die Abnahme der Achsgabelverbindungen sowie der etwa vorhandenen Bremsenbestandteile, insoweit diese unterhalb der Achsen angebracht sind, vorausgehen; bei Lokomotivtrieb- und Kuppelrädern sind auch die Treib- und Kuppelstangen sowie Teile der Steuerung, zuweilen auch Rahmenverbindungen abzunehmen. Das A. selbst erfolgt gewöhnlich durch Hochheben des Fahrzeugs mittels Kränen, versetzbarer Hebeböcke oder feststehender Hebewerke. Letztere Einrichtung ist besonders für das A. der Drehgestelle vier- oder sechsachsiger Wagen in Anwendung, um diese Arbeit in tunlichst kurzer Zeit zu bewirken (s. Hebevorrichtungen). Einzelne Achsen von Lokomotiven und Tendern werden auch in der Weise vom Fahrzeug getrennt, daß man das betreffende Räderpaar auf ein versenkbares Gleisstück (Versenkvorrichtung, Versenktisch) stellt und nach Unterstützung des Fahrzeugs das Räderpaar nach abwärts in einen unter dem Gleis befindlichen Kanal hinabläßt. Das A. erfolgt; abgesehen von Räderauswechslungen behufs zeitweiser Untersuchung der Achslager und Lagerführungen oder zur Ausführung von Instandsetzungen an den genannten Bestandteilen, bei Lokomotiven auch zur Herstellung von Ausbesserungen an Bestandteilen, die, solange die Räderpaare im Fahrzeug sind, unzugänglich bleiben. In den beiden ersten Fällen folgt stets dem A. das Öffnen der Lagergehäuse sowie meist auch die Erneuerung des Schmiermaterials. Bei den meisten Verwaltungen wird das Datum der letzten Ausbindung an geeigneter Stelle des Fahrzeugs (bei Wagen an den Langträgern) mit Ölfarbe vorgemerkt. Schützenhofer sen. Ausblasehähne (blow off cocks; robinets de ramonage; robinetti di soffiamento) an Kesseln dienen zum Auslassen der obersten, mit fetten Schlammteilen durchsetzten Wasserschicht. Diese Hähne sind daher seitlich an den Kesseln in der Höhe des Wasserspiegels angebracht. Die Abfuhr der mit Schlamm verunreinigten, zum Spucken – Mitreißen von Wasser – Veranlassung gebenden Schicht erfolgt in der Regel unter Dampfdruck. Diese Hähne, von denen die Ausführung der Blow off cock Comp. die größte Ausbreitung (hauptsächlich in Amerika) gefunden hat, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Ablaßhähnen hauptsächlich dadurch,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/323>, abgerufen am 23.11.2024.