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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Arbeiten verschiedener Art, meist aber Bauarbeiten erforderliches Gleis, s. Feldbahnen, Förderbahnen, Grubenbahnen.


Arbeitsgrube (ash-pit, cinder-pit, clinker-pit, inspection-pit, cleaning-pit; fosse a piquer le feu, fosse de visite, fosse a escarbilles, fosse de nettoyage; fossa per la brace, fossa a fuoco, fossa d'estinzione, fossa di lavaggio), auch Aschen-, Putz-, Lösch-, Feuer-, Feuerlösch-, Entleerungs, Revisions-, Reinigungs- oder Senkgrube genannt, eine in Wasserstationen und Zugsförderungsanlagen zwischen den Schienen liegende Grube, die zur Untersuchung der Lokomotive oder des Kraftwagens von der Unterseite her, zur Ausführung kleinerer Ausbesserungen, bei Dampfeisenbahnen überdies zum Herausnehmen und Löschen des Feuers, zur Reinigung der Roste und zum Ablassen des Wassers dient. Die Umfassung der Grube


Abb. 142. Eiserne Feuerlöschgrube nach H. J. Rouse.
wird aus Beton oder Mauerwerk hergestellt; versuchsweise wurden die A. zum Schutz gegen Hitze und Frost mit Blech ausgekleidet (Braunschweigische Bahn, Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, amerikanische Bahnen) oder auch nach einem Vorschlage des Engländers Rouse

Abb. 143. Aschengrube der New York Central & Hudson River Railroad.
(Abb. 142) ganz aus Eisen hergestellt (Muldentalbahn, Württembergische Staatsbahnen). Im allgemeinen sind aber die Wirkungen dieser Wärmeschwankungen nicht sehr zu fürchten; minderwertige Ziegel leiden allerdings sehr rasch. Die Herstellung einer A. aus Eisen, wobei versteifte Blechträger die Längswände bilden, kommt auch für vorübergehende Anlagen oder dort in Frage, wo eine sichere Gründung sehr kostspielig sein würde. Die Längswände tragen die Schienen, die unmittelbar auf einzelnen Quadern in einer Rollschicht oder auf einer Schar Deckplatten oder auf hölzernen Langschwellen befestigt werden. Die Länge der A. richtet sich nach der Zahl und Länge der darüber zu stellenden Lokomotiven, die Breite nach der Spurweite, für Normalspur etwa 1·10 m; die "Technischen Vereinbarungen" des Vereines Deutscher Eisenbahnverwaltungen schreiben eine Tiefe von 600-1000 mm vor, sowie Zugänglichkeit durch Trittstufen an den Enden und gute Entwässerung. In den "Grundsätzen für das Entwerfen und den Bau von Lokomotivschuppen" der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird für die A. eine Tiefe von 0·85-1 m unter S. U. und eine obere Lichtweite von 1·10-1·20 m je nach dem Material

Abb. 144. Arbeitsgrube der Französischen Ostbahn.
der Schienenunterlagen empfohlen. Ferner soll in der Höhe von 0·60 m unter S. O. an den Längswänden der Gruben ein abzuwassernder Absatz angeordnet werden, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Lichtweite unterhalb dieses Absatzes ist auf 0·70 1 m zu bemessen. Der Boden der A.

Arbeiten verschiedener Art, meist aber Bauarbeiten erforderliches Gleis, s. Feldbahnen, Förderbahnen, Grubenbahnen.


Arbeitsgrube (ash-pit, cinder-pit, clinker-pit, inspection-pit, cleaning-pit; fosse à piquer le feu, fosse de visite, fosse à escarbilles, fosse de nettoyage; fossa per la brace, fossa a fuoco, fossa d'estinzione, fossa di lavaggio), auch Aschen-, Putz-, Lösch-, Feuer-, Feuerlösch-, Entleerungs, Revisions-, Reinigungs- oder Senkgrube genannt, eine in Wasserstationen und Zugsförderungsanlagen zwischen den Schienen liegende Grube, die zur Untersuchung der Lokomotive oder des Kraftwagens von der Unterseite her, zur Ausführung kleinerer Ausbesserungen, bei Dampfeisenbahnen überdies zum Herausnehmen und Löschen des Feuers, zur Reinigung der Roste und zum Ablassen des Wassers dient. Die Umfassung der Grube


Abb. 142. Eiserne Feuerlöschgrube nach H. J. Rouse.
wird aus Beton oder Mauerwerk hergestellt; versuchsweise wurden die A. zum Schutz gegen Hitze und Frost mit Blech ausgekleidet (Braunschweigische Bahn, Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, amerikanische Bahnen) oder auch nach einem Vorschlage des Engländers Rouse

Abb. 143. Aschengrube der New York Central & Hudson River Railroad.
(Abb. 142) ganz aus Eisen hergestellt (Muldentalbahn, Württembergische Staatsbahnen). Im allgemeinen sind aber die Wirkungen dieser Wärmeschwankungen nicht sehr zu fürchten; minderwertige Ziegel leiden allerdings sehr rasch. Die Herstellung einer A. aus Eisen, wobei versteifte Blechträger die Längswände bilden, kommt auch für vorübergehende Anlagen oder dort in Frage, wo eine sichere Gründung sehr kostspielig sein würde. Die Längswände tragen die Schienen, die unmittelbar auf einzelnen Quadern in einer Rollschicht oder auf einer Schar Deckplatten oder auf hölzernen Langschwellen befestigt werden. Die Länge der A. richtet sich nach der Zahl und Länge der darüber zu stellenden Lokomotiven, die Breite nach der Spurweite, für Normalspur etwa 1·10 m; die „Technischen Vereinbarungen“ des Vereines Deutscher Eisenbahnverwaltungen schreiben eine Tiefe von 600–1000 mm vor, sowie Zugänglichkeit durch Trittstufen an den Enden und gute Entwässerung. In den „Grundsätzen für das Entwerfen und den Bau von Lokomotivschuppen“ der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird für die A. eine Tiefe von 0·85–1 m unter S. U. und eine obere Lichtweite von 1·10–1·20 m je nach dem Material

Abb. 144. Arbeitsgrube der Französischen Ostbahn.
der Schienenunterlagen empfohlen. Ferner soll in der Höhe von 0·60 m unter S. O. an den Längswänden der Gruben ein abzuwassernder Absatz angeordnet werden, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Lichtweite unterhalb dieses Absatzes ist auf 0·70 1 m zu bemessen. Der Boden der A.

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[237/0246] Arbeiten verschiedener Art, meist aber Bauarbeiten erforderliches Gleis, s. Feldbahnen, Förderbahnen, Grubenbahnen. Arbeitsgrube (ash-pit, cinder-pit, clinker-pit, inspection-pit, cleaning-pit; fosse à piquer le feu, fosse de visite, fosse à escarbilles, fosse de nettoyage; fossa per la brace, fossa a fuoco, fossa d'estinzione, fossa di lavaggio), auch Aschen-, Putz-, Lösch-, Feuer-, Feuerlösch-, Entleerungs, Revisions-, Reinigungs- oder Senkgrube genannt, eine in Wasserstationen und Zugsförderungsanlagen zwischen den Schienen liegende Grube, die zur Untersuchung der Lokomotive oder des Kraftwagens von der Unterseite her, zur Ausführung kleinerer Ausbesserungen, bei Dampfeisenbahnen überdies zum Herausnehmen und Löschen des Feuers, zur Reinigung der Roste und zum Ablassen des Wassers dient. Die Umfassung der Grube [Abbildung Abb. 142. Eiserne Feuerlöschgrube nach H. J. Rouse. ] wird aus Beton oder Mauerwerk hergestellt; versuchsweise wurden die A. zum Schutz gegen Hitze und Frost mit Blech ausgekleidet (Braunschweigische Bahn, Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, amerikanische Bahnen) oder auch nach einem Vorschlage des Engländers Rouse [Abbildung Abb. 143. Aschengrube der New York Central & Hudson River Railroad. ] (Abb. 142) ganz aus Eisen hergestellt (Muldentalbahn, Württembergische Staatsbahnen). Im allgemeinen sind aber die Wirkungen dieser Wärmeschwankungen nicht sehr zu fürchten; minderwertige Ziegel leiden allerdings sehr rasch. Die Herstellung einer A. aus Eisen, wobei versteifte Blechträger die Längswände bilden, kommt auch für vorübergehende Anlagen oder dort in Frage, wo eine sichere Gründung sehr kostspielig sein würde. Die Längswände tragen die Schienen, die unmittelbar auf einzelnen Quadern in einer Rollschicht oder auf einer Schar Deckplatten oder auf hölzernen Langschwellen befestigt werden. Die Länge der A. richtet sich nach der Zahl und Länge der darüber zu stellenden Lokomotiven, die Breite nach der Spurweite, für Normalspur etwa 1·10 m; die „Technischen Vereinbarungen“ des Vereines Deutscher Eisenbahnverwaltungen schreiben eine Tiefe von 600–1000 mm vor, sowie Zugänglichkeit durch Trittstufen an den Enden und gute Entwässerung. In den „Grundsätzen für das Entwerfen und den Bau von Lokomotivschuppen“ der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird für die A. eine Tiefe von 0·85–1 m unter S. U. und eine obere Lichtweite von 1·10–1·20 m je nach dem Material [Abbildung Abb. 144. Arbeitsgrube der Französischen Ostbahn. ] der Schienenunterlagen empfohlen. Ferner soll in der Höhe von 0·60 m unter S. O. an den Längswänden der Gruben ein abzuwassernder Absatz angeordnet werden, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Lichtweite unterhalb dieses Absatzes ist auf 0·70 1 m zu bemessen. Der Boden der A.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/246>, abgerufen am 24.11.2024.