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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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6. Südbahnen. Strecken Charkow-Pokotilowka (10 Werst 5 Kop.), Charkow-Merefa (24 Werst 10 Kop.), Charkow-Borki (42 Werst 15 Kop.), Charkow-Bespalowka (59 Werst 20 Kop.), Krükow-Krementschug (10 Werst 5 Kop.) und Alexandrowka-Kankrinowka (17 Werst 5 Kop.).

b) auf den Privatbahnen.

1. Moskau-Kasaner Bahn - Strecke Golutwin-Pieski (15 Werst, Monatskarten zum Preise von 1 Rubel 88 Kop.).

2. Rjäsan-Uralsker Eisenbahn - Saratow-Uwek Landungsplatz (12 Kop.); Überfahrt mit der Dampffähre von Saratow nach Pokrowskaja-Sloboda (10 Kop.) für Arbeiter, die die Umladung zwischen Schiff und Bahn besorgen.

3. Südostbahnen. Wlassower (11 Werst) und Gruschener (8 Werst) Zweigbahnen. Fahrpreis 5 Kop.

Literatur, insbesondere für Belgien: Mahain, Les abonnements d'ouvriers sur les chemins de fer belges. Brüssel u. Leipzig 1910.

v. Frankl-Hochwart.


Arbeiterkolonien (workmen's settlements; colonies d'ouvriers; colonie di operai) finden sich vielfach an Orten, an denen sich zur Ausführung des Eisenbahnbetriebs oder zur Unterhaltung der Eisenbahnfahrzeuge zahlreiche Arbeiter ansiedelten, ohne daß die an den Orten vorhandenen Wohnungen zur Aufnahme so zahlreicher Menschen ausreichten. An solchen Orten haben teils die Eisenbahnverwaltungen, teils Baugenossenschaften oder ähnliche Vereinigungen Wohnhäuser für Arbeiter in der Weise erbaut, daß die Wohnhäuser nebst Gartenanlagen und Gebäulichkeiten für Schulen, Geselligkeit u. s. w. einen zusammenhängenden Komplex von Grund und Boden bedecken. Es gibt Eisenbahnarbeiterkolonien dieser Art, z. B. in Leinhausen bei Hannover, die als selbständige Ortsgemeinden anerkannt sind. Aus den Mitteln des Pensionsinstituts, des Provisionsinstituts und der Krankenkasse der österr. Staatsbahnen sind mehrere Kolonien errichtet worden, von denen die in Neu-Sandez in Galizien mit 92 Häusern die größte ist. Von den kleineren Anlagen wären Laun mit 37, St. Polten mit 19 und Villach mit 16 Häusern zu erwähnen. S. Arbeiterwohnungen.


Arbeiterpensionskassen bestehen bei vielen Eisenbahnverwaltungen mit dem Ziele, den Arbeitern im Falle der Dienstunfähigkeit oder der Altersschwäche Pensionen oder Renten zu gewähren. Meistens sind sie auch zur Zahlung von Witwen- und Waisengeldern an die Hinterbliebenen verstorbener Eisenbahnarbeiter bestimmt. Der Beitritt ist entweder obligatorisch oder fakultativ und leisten die Eisenbahnverwaltungen Zuschüsse. Die A. verfügen nicht selten über bedeutende Geldmittel, so betrug das Vermögen der A. der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft Ende 1910 etwa 160 Mill. M. Die Bezüge, die aus der Kasse an invalide und altersschwache Arbeiter sowie an die Hinterbliebenen verstorbener Arbeiter gezahlt werden, sind verhältnismäßig nicht geringer, als sie den Beamten und ihren Hinterbliebenen zuteil werden; s. Arbeiterversicherung.


Arbeiterschulen (workmen's schools; ecoles d'ouvriers; scuole operai) sind fast in allen Ländern von den Eisenbahnverwaltungen an Orten errichtet, an denen zur Durchführung des Eisenbahnbetriebs zahlreiche Arbeiterfamilien wohnen, ohne daß anderweit für Schulen genügend gesorgt ist. Schnell aufblühende Eisenbahnknotenpunkte oder der Bau von großen Eisenbahnwerkstätten in wenig bevölkerten Ortschaften sind meistens die Veranlassung zum Bau besonderer Schulen für die Kinder des Eisenbahnpersonals gewesen. Manche Eisenbahnverwaltungen leisten, wenn in solchen Fällen die Gemeinden sich zum Bau neuer Schulen entschließen, einmalige oder laufende Zuschüsse. Auch sog. Kindergärten und Verwahranstalten für noch nicht schulpflichtige Kinder sind aus gleicher Veranlassung an manchen Orten geschaffen worden.


Arbeiterschutz (protection of labour; protection du travail; protezione del lavoro).

I. Einleitung. II. Fabrikarbeit. III. Gegenstand des Arbeiterschutzes. IV. Die einzelnen Staaten: a) Deutschland, b) Österreich, c) Schweiz, d) Frankreich, e) England, f) Belgien, g) Niederlande, h) Italien, t) Dänemark, k) Schweden, l) Norwegen, m) Rußland, n) Vereinigte Staaten, o) Australien.

I. Durch den Übergang vom Einzel- und Werkstattbetrieb zum Großbetrieb erfuhr die Industrie im Laufe des 19. Jahrhunderts eine grundlegende Umwälzung. Die Einführung der Maschinen, weitgehende Arbeitsteilung und die Häufung von Arbeitskräften in den Fabriken veränderte auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Grund aus. Sie wurden einander fremd. Nach der damals herrschenden Doktrin von Adam Smith wurde auch das Arbeitsverhältnis lediglich nach den Regeln von Angebot und Nachfrage behandelt. Das Bestreben, die Erzeugnisse der Industrie so billig als möglich zum Wettbewerb herzustellen, führte dazu, auch die Arbeitskraft so billig als möglich einkaufen zu wollen, gleichgültig, wie und wo sie sich bot. Maschinenbetrieb und ausgedehnteste Arbeitsteilung setzten die Anforderungen an Wissen und Können der Arbeiter immer mehr herab und so bot sich denn auch für Ungelernte und für die billige Arbeitskraft der Frauen und Kinder reichliche Verwendungsmöglichkeit.

6. Südbahnen. Strecken Charkow-Pokotilowka (10 Werst 5 Kop.), Charkow-Merefa (24 Werst 10 Kop.), Charkow-Borki (42 Werst 15 Kop.), Charkow-Bespalowka (59 Werst 20 Kop.), Krükow-Krementschug (10 Werst 5 Kop.) und Alexandrowka-Kankrinowka (17 Werst 5 Kop.).

b) auf den Privatbahnen.

1. Moskau-Kasaner Bahn – Strecke Golutwin-Pieski (15 Werst, Monatskarten zum Preise von 1 Rubel 88 Kop.).

2. Rjäsan-Uralsker Eisenbahn – Saratow-Uwek Landungsplatz (12 Kop.); Überfahrt mit der Dampffähre von Saratow nach Pokrowskaja-Sloboda (10 Kop.) für Arbeiter, die die Umladung zwischen Schiff und Bahn besorgen.

3. Südostbahnen. Wlassower (11 Werst) und Gruschener (8 Werst) Zweigbahnen. Fahrpreis 5 Kop.

Literatur, insbesondere für Belgien: Mahain, Les abonnements d'ouvriers sur les chemins de fer belges. Brüssel u. Leipzig 1910.

v. Frankl-Hochwart.


Arbeiterkolonien (workmen's settlements; colonies d'ouvriers; colonie di operai) finden sich vielfach an Orten, an denen sich zur Ausführung des Eisenbahnbetriebs oder zur Unterhaltung der Eisenbahnfahrzeuge zahlreiche Arbeiter ansiedelten, ohne daß die an den Orten vorhandenen Wohnungen zur Aufnahme so zahlreicher Menschen ausreichten. An solchen Orten haben teils die Eisenbahnverwaltungen, teils Baugenossenschaften oder ähnliche Vereinigungen Wohnhäuser für Arbeiter in der Weise erbaut, daß die Wohnhäuser nebst Gartenanlagen und Gebäulichkeiten für Schulen, Geselligkeit u. s. w. einen zusammenhängenden Komplex von Grund und Boden bedecken. Es gibt Eisenbahnarbeiterkolonien dieser Art, z. B. in Leinhausen bei Hannover, die als selbständige Ortsgemeinden anerkannt sind. Aus den Mitteln des Pensionsinstituts, des Provisionsinstituts und der Krankenkasse der österr. Staatsbahnen sind mehrere Kolonien errichtet worden, von denen die in Neu-Sandez in Galizien mit 92 Häusern die größte ist. Von den kleineren Anlagen wären Laun mit 37, St. Polten mit 19 und Villach mit 16 Häusern zu erwähnen. S. Arbeiterwohnungen.


Arbeiterpensionskassen bestehen bei vielen Eisenbahnverwaltungen mit dem Ziele, den Arbeitern im Falle der Dienstunfähigkeit oder der Altersschwäche Pensionen oder Renten zu gewähren. Meistens sind sie auch zur Zahlung von Witwen- und Waisengeldern an die Hinterbliebenen verstorbener Eisenbahnarbeiter bestimmt. Der Beitritt ist entweder obligatorisch oder fakultativ und leisten die Eisenbahnverwaltungen Zuschüsse. Die A. verfügen nicht selten über bedeutende Geldmittel, so betrug das Vermögen der A. der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft Ende 1910 etwa 160 Mill. M. Die Bezüge, die aus der Kasse an invalide und altersschwache Arbeiter sowie an die Hinterbliebenen verstorbener Arbeiter gezahlt werden, sind verhältnismäßig nicht geringer, als sie den Beamten und ihren Hinterbliebenen zuteil werden; s. Arbeiterversicherung.


Arbeiterschulen (workmen's schools; écoles d'ouvriers; scuole operai) sind fast in allen Ländern von den Eisenbahnverwaltungen an Orten errichtet, an denen zur Durchführung des Eisenbahnbetriebs zahlreiche Arbeiterfamilien wohnen, ohne daß anderweit für Schulen genügend gesorgt ist. Schnell aufblühende Eisenbahnknotenpunkte oder der Bau von großen Eisenbahnwerkstätten in wenig bevölkerten Ortschaften sind meistens die Veranlassung zum Bau besonderer Schulen für die Kinder des Eisenbahnpersonals gewesen. Manche Eisenbahnverwaltungen leisten, wenn in solchen Fällen die Gemeinden sich zum Bau neuer Schulen entschließen, einmalige oder laufende Zuschüsse. Auch sog. Kindergärten und Verwahranstalten für noch nicht schulpflichtige Kinder sind aus gleicher Veranlassung an manchen Orten geschaffen worden.


Arbeiterschutz (protection of labour; protection du travail; protezione del lavoro).

I. Einleitung. II. Fabrikarbeit. III. Gegenstand des Arbeiterschutzes. IV. Die einzelnen Staaten: a) Deutschland, b) Österreich, c) Schweiz, d) Frankreich, e) England, f) Belgien, g) Niederlande, h) Italien, t) Dänemark, k) Schweden, l) Norwegen, m) Rußland, n) Vereinigte Staaten, o) Australien.

I. Durch den Übergang vom Einzel- und Werkstattbetrieb zum Großbetrieb erfuhr die Industrie im Laufe des 19. Jahrhunderts eine grundlegende Umwälzung. Die Einführung der Maschinen, weitgehende Arbeitsteilung und die Häufung von Arbeitskräften in den Fabriken veränderte auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Grund aus. Sie wurden einander fremd. Nach der damals herrschenden Doktrin von Adam Smith wurde auch das Arbeitsverhältnis lediglich nach den Regeln von Angebot und Nachfrage behandelt. Das Bestreben, die Erzeugnisse der Industrie so billig als möglich zum Wettbewerb herzustellen, führte dazu, auch die Arbeitskraft so billig als möglich einkaufen zu wollen, gleichgültig, wie und wo sie sich bot. Maschinenbetrieb und ausgedehnteste Arbeitsteilung setzten die Anforderungen an Wissen und Können der Arbeiter immer mehr herab und so bot sich denn auch für Ungelernte und für die billige Arbeitskraft der Frauen und Kinder reichliche Verwendungsmöglichkeit.

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[206/0215] 6. Südbahnen. Strecken Charkow-Pokotilowka (10 Werst 5 Kop.), Charkow-Merefa (24 Werst 10 Kop.), Charkow-Borki (42 Werst 15 Kop.), Charkow-Bespalowka (59 Werst 20 Kop.), Krükow-Krementschug (10 Werst 5 Kop.) und Alexandrowka-Kankrinowka (17 Werst 5 Kop.). b) auf den Privatbahnen. 1. Moskau-Kasaner Bahn – Strecke Golutwin-Pieski (15 Werst, Monatskarten zum Preise von 1 Rubel 88 Kop.). 2. Rjäsan-Uralsker Eisenbahn – Saratow-Uwek Landungsplatz (12 Kop.); Überfahrt mit der Dampffähre von Saratow nach Pokrowskaja-Sloboda (10 Kop.) für Arbeiter, die die Umladung zwischen Schiff und Bahn besorgen. 3. Südostbahnen. Wlassower (11 Werst) und Gruschener (8 Werst) Zweigbahnen. Fahrpreis 5 Kop. Literatur, insbesondere für Belgien: Mahain, Les abonnements d'ouvriers sur les chemins de fer belges. Brüssel u. Leipzig 1910. v. Frankl-Hochwart. Arbeiterkolonien (workmen's settlements; colonies d'ouvriers; colonie di operai) finden sich vielfach an Orten, an denen sich zur Ausführung des Eisenbahnbetriebs oder zur Unterhaltung der Eisenbahnfahrzeuge zahlreiche Arbeiter ansiedelten, ohne daß die an den Orten vorhandenen Wohnungen zur Aufnahme so zahlreicher Menschen ausreichten. An solchen Orten haben teils die Eisenbahnverwaltungen, teils Baugenossenschaften oder ähnliche Vereinigungen Wohnhäuser für Arbeiter in der Weise erbaut, daß die Wohnhäuser nebst Gartenanlagen und Gebäulichkeiten für Schulen, Geselligkeit u. s. w. einen zusammenhängenden Komplex von Grund und Boden bedecken. Es gibt Eisenbahnarbeiterkolonien dieser Art, z. B. in Leinhausen bei Hannover, die als selbständige Ortsgemeinden anerkannt sind. Aus den Mitteln des Pensionsinstituts, des Provisionsinstituts und der Krankenkasse der österr. Staatsbahnen sind mehrere Kolonien errichtet worden, von denen die in Neu-Sandez in Galizien mit 92 Häusern die größte ist. Von den kleineren Anlagen wären Laun mit 37, St. Polten mit 19 und Villach mit 16 Häusern zu erwähnen. S. Arbeiterwohnungen. Arbeiterpensionskassen bestehen bei vielen Eisenbahnverwaltungen mit dem Ziele, den Arbeitern im Falle der Dienstunfähigkeit oder der Altersschwäche Pensionen oder Renten zu gewähren. Meistens sind sie auch zur Zahlung von Witwen- und Waisengeldern an die Hinterbliebenen verstorbener Eisenbahnarbeiter bestimmt. Der Beitritt ist entweder obligatorisch oder fakultativ und leisten die Eisenbahnverwaltungen Zuschüsse. Die A. verfügen nicht selten über bedeutende Geldmittel, so betrug das Vermögen der A. der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft Ende 1910 etwa 160 Mill. M. Die Bezüge, die aus der Kasse an invalide und altersschwache Arbeiter sowie an die Hinterbliebenen verstorbener Arbeiter gezahlt werden, sind verhältnismäßig nicht geringer, als sie den Beamten und ihren Hinterbliebenen zuteil werden; s. Arbeiterversicherung. Arbeiterschulen (workmen's schools; écoles d'ouvriers; scuole operai) sind fast in allen Ländern von den Eisenbahnverwaltungen an Orten errichtet, an denen zur Durchführung des Eisenbahnbetriebs zahlreiche Arbeiterfamilien wohnen, ohne daß anderweit für Schulen genügend gesorgt ist. Schnell aufblühende Eisenbahnknotenpunkte oder der Bau von großen Eisenbahnwerkstätten in wenig bevölkerten Ortschaften sind meistens die Veranlassung zum Bau besonderer Schulen für die Kinder des Eisenbahnpersonals gewesen. Manche Eisenbahnverwaltungen leisten, wenn in solchen Fällen die Gemeinden sich zum Bau neuer Schulen entschließen, einmalige oder laufende Zuschüsse. Auch sog. Kindergärten und Verwahranstalten für noch nicht schulpflichtige Kinder sind aus gleicher Veranlassung an manchen Orten geschaffen worden. Arbeiterschutz (protection of labour; protection du travail; protezione del lavoro). I. Einleitung. II. Fabrikarbeit. III. Gegenstand des Arbeiterschutzes. IV. Die einzelnen Staaten: a) Deutschland, b) Österreich, c) Schweiz, d) Frankreich, e) England, f) Belgien, g) Niederlande, h) Italien, t) Dänemark, k) Schweden, l) Norwegen, m) Rußland, n) Vereinigte Staaten, o) Australien. I. Durch den Übergang vom Einzel- und Werkstattbetrieb zum Großbetrieb erfuhr die Industrie im Laufe des 19. Jahrhunderts eine grundlegende Umwälzung. Die Einführung der Maschinen, weitgehende Arbeitsteilung und die Häufung von Arbeitskräften in den Fabriken veränderte auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Grund aus. Sie wurden einander fremd. Nach der damals herrschenden Doktrin von Adam Smith wurde auch das Arbeitsverhältnis lediglich nach den Regeln von Angebot und Nachfrage behandelt. Das Bestreben, die Erzeugnisse der Industrie so billig als möglich zum Wettbewerb herzustellen, führte dazu, auch die Arbeitskraft so billig als möglich einkaufen zu wollen, gleichgültig, wie und wo sie sich bot. Maschinenbetrieb und ausgedehnteste Arbeitsteilung setzten die Anforderungen an Wissen und Können der Arbeiter immer mehr herab und so bot sich denn auch für Ungelernte und für die billige Arbeitskraft der Frauen und Kinder reichliche Verwendungsmöglichkeit.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/215>, abgerufen am 24.11.2024.