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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Die Preise betragen für Handwerker, Taglöhner und Kolonisten im inneren italienischen Verkehr bis 50 km 0·0276 £, von 51-200 km 0·0221 £, von 201-400 km 0·0166 £, über 400 km 0·0138 £; für aus dem Auslande zurückkehrende Arbeiter betragen die ermäßigten Preise bis 200 km 0·034 £, von 201-400 km 0·028 £, über 400 km 0·023 £. Die Preise der Wochen-, und der Sonntagskarten, gültig für je 6 Hin- und Rückfahrten, sind nachstehende: 1-4 km 0·50 £, 5-8 km 1 £, 9-12 km 1·50 £, 13-16 km 2 £, 17 bis 20 km 2·50 £, 21-30 km 3·50 £, 31-40 km 4·50 £, 41-50 km 5·50 £. Der Nachlaß gegenüber dem normalen Tarif bewegt sich zwischen 50 und 70%. Die Begünstigungen werden auch für Heimarbeiter gewährt, dagegen nicht für Arbeitsuchende. Die Arbeiter haben auf Namen lautende Ausweise, die von der Wohnortsgemeinde beglaubigt sind (richieste), vorzulegen. Auf den sizilianischen Linien bedarf es eines Ausweises nicht. Die Begünstigungen für gelegentliche Fahrten wird nur Gruppen von mindestens 5 Personen oder gegen Zahlung für mindestens 5 Personen gewährt.

In Belgien bestehen auf den Staatsbahnen drei Gruppen von Abonnementkarten, u. zw. solche für eine Hin- und Rückfahrt, solche für eine tägliche einfache Fahrt, endlich solche für eine tägliche Hin- und Rückfahrt in der Woche. Die Karten der ersten Gattung werden auf Entfernungen bis zu 375 km, die der zweiten auf Entfernungen bis zu 20 km, die der dritten auf Entfernungen bis zu 100 km ausgegeben. Die täglichen Arbeiterwochenkarten werden mit Gültigkeit für 6, für Arbeiter in regelmäßigen Betrieben mit Gültigkeit für 7 Tage ausgestellt. Die Erlangung der ersten Wochenkarte ist nicht einfach, das Gesuch muß 8 Tage vorher eingebracht werden und von einer amtlichen sowie von einer Bescheinigung des Arbeitgebers begleitet sein. Bei Wechsel des Arbeitsortes genügt eine neue Bescheinigung des Arbeitgebers. Eine neue Fahrkarte muß tags vorher verlangt werden und wird nur gegen Rückgabe der ausgenutzten verabfolgt. Arbeitsuchende können für Entfernungen bis zu 35 km gegen eine Bestätigung des Bürgermeisteramtes oder der Polizei eine Wochenkarte bekommen, die gegen eine gleiche Bestätigung einmal verlängert werden kann. Die Fahrpreise sind außerordentlich mäßig. Die Kosten der Wochenkarten für eine einfache Fahrt täglich (6 Fahrten) steigen auf Entfernungen von 1-20 km von 0·60 Fr. auf 1·05 Fr., der Preis der Wochenkarten für eine Hin- und Rückfahrt täglich (12 Fahrten) wächst innerhalb der Entfernungen von 1-100 km von 0·95 Fr. auf 3·15 Fr. Die Arbeiterbeförderung auf den belgischen Staatsbahnen beträgt etwa 40% der Gesamtpersonalbeförderungen.

Die russischen Eisenbahnverwaltungen, die Züge mit Wagen IV. Klasse nicht eingeführt haben, sind verpflichtet, Arbeiter, wenn sie sich in einer Zahl von 30-40 zu einer bestimmten Reise gemeldet haben, in eingerichteten Güterwagen, in denen Bänke eingestellt sind, unter Anwendung des Tarifes der IV. Wagenklasse (der dem halben Preise der III. entspricht) zu befördern. Die Bestimmung der Züge ist den Bahnen vorbehalten.

Sonst gewähren die russischen Bahnen, wie dies der industriellen Entwicklung entspricht, derzeit Fahrpreisbegünstigungen Arbeitern nur für bestimmte Strecken, während Ansiedler sehr weitgehende Fahrpreisermäßigungen genießen. Im Bereiche der Warschau-Wiener Eisenbahn verkehren auf der Strecke Tschentstochow-Sosnowice in beiden Richtungen besondere Züge für die Arbeiter des Dombrowaer Bergwerkbezirkes gegen den Fahrpreis von nur 5/16 Kop. für die Werst. Auf den Strecken Warschau-Wlochy (7 Werst) und Warschau-Pruskow (16 Werst) werden Arbeiter zum Preise von 6, bzw. 12 Kop. befördert.

Außerdem bestehen derzeit Fahrpreisbegünstigungen

a) auf den Staatsbahnen:

1. Jekaterinenbahn - Strecke Jekaterinoslaw-Suchatschewka (17 Werst) - Monatskarten a 1 Rubel.

2. Nikolayer Eisenbahn - Strecke Twer-Kulizkaja (19 Werst 10 Kop.); Strecke Bolschaja-Wischera (9 Werst 5 Kop.).

3. Permer Eisenbahn - Strecke Perm-Motowilicha (3 Werst 5 Kop.).

4. Sibirische Eisenbahnen.

Im Lokalverkehr der Station Tscheljabinsk mit der Station Nowonikolajewsk (1332 Werst) sowie im direkten Verkehr sämtlicher Stationen der Sibirischen Eisenbahn mit der Permer und der Ssamara-Slatouster Eisenbahn werden besondere Begünstigungen solchen Arbeitern gewährt, die ein Pferd, das für das Pferd nötige Futter, einen Wagen, oder Schlitten und gegebenenfalls Umzugsgut mit sich führen. In solchen Fällen werden 4 Arbeiter mit 4 Pferden und 4 Wagen, oder Schlitten in einem Güterwagen untergebracht. Es ist ihnen gestattet, das Pferdegeschirr und zusammen 36 Pud Hafer und 6 Pud Heu unentgeltlich mitzuführen. Zur Erhebung gelangen 8 Kop. für den gestellten Güterwagen und die Werst. Nebengebühren werden nicht erhoben.

5. Transkaukasische Bahn - Strecke Baku-Sanbutschi (13 Werst 5 Kop.) für Arbeiter der Naphthawerke.

Die Preise betragen für Handwerker, Taglöhner und Kolonisten im inneren italienischen Verkehr bis 50 km 0·0276 £, von 51–200 km 0·0221 £, von 201–400 km 0·0166 £, über 400 km 0·0138 £; für aus dem Auslande zurückkehrende Arbeiter betragen die ermäßigten Preise bis 200 km 0·034 £, von 201–400 km 0·028 £, über 400 km 0·023 £. Die Preise der Wochen-, und der Sonntagskarten, gültig für je 6 Hin- und Rückfahrten, sind nachstehende: 1–4 km 0·50 £, 5–8 km 1 £, 9–12 km 1·50 £, 13–16 km 2 £, 17 bis 20 km 2·50 £, 21–30 km 3·50 £, 31–40 km 4·50 £, 41–50 km 5·50 £. Der Nachlaß gegenüber dem normalen Tarif bewegt sich zwischen 50 und 70%. Die Begünstigungen werden auch für Heimarbeiter gewährt, dagegen nicht für Arbeitsuchende. Die Arbeiter haben auf Namen lautende Ausweise, die von der Wohnortsgemeinde beglaubigt sind (richieste), vorzulegen. Auf den sizilianischen Linien bedarf es eines Ausweises nicht. Die Begünstigungen für gelegentliche Fahrten wird nur Gruppen von mindestens 5 Personen oder gegen Zahlung für mindestens 5 Personen gewährt.

In Belgien bestehen auf den Staatsbahnen drei Gruppen von Abonnementkarten, u. zw. solche für eine Hin- und Rückfahrt, solche für eine tägliche einfache Fahrt, endlich solche für eine tägliche Hin- und Rückfahrt in der Woche. Die Karten der ersten Gattung werden auf Entfernungen bis zu 375 km, die der zweiten auf Entfernungen bis zu 20 km, die der dritten auf Entfernungen bis zu 100 km ausgegeben. Die täglichen Arbeiterwochenkarten werden mit Gültigkeit für 6, für Arbeiter in regelmäßigen Betrieben mit Gültigkeit für 7 Tage ausgestellt. Die Erlangung der ersten Wochenkarte ist nicht einfach, das Gesuch muß 8 Tage vorher eingebracht werden und von einer amtlichen sowie von einer Bescheinigung des Arbeitgebers begleitet sein. Bei Wechsel des Arbeitsortes genügt eine neue Bescheinigung des Arbeitgebers. Eine neue Fahrkarte muß tags vorher verlangt werden und wird nur gegen Rückgabe der ausgenutzten verabfolgt. Arbeitsuchende können für Entfernungen bis zu 35 km gegen eine Bestätigung des Bürgermeisteramtes oder der Polizei eine Wochenkarte bekommen, die gegen eine gleiche Bestätigung einmal verlängert werden kann. Die Fahrpreise sind außerordentlich mäßig. Die Kosten der Wochenkarten für eine einfache Fahrt täglich (6 Fahrten) steigen auf Entfernungen von 1–20 km von 0·60 Fr. auf 1·05 Fr., der Preis der Wochenkarten für eine Hin- und Rückfahrt täglich (12 Fahrten) wächst innerhalb der Entfernungen von 1–100 km von 0·95 Fr. auf 3·15 Fr. Die Arbeiterbeförderung auf den belgischen Staatsbahnen beträgt etwa 40% der Gesamtpersonalbeförderungen.

Die russischen Eisenbahnverwaltungen, die Züge mit Wagen IV. Klasse nicht eingeführt haben, sind verpflichtet, Arbeiter, wenn sie sich in einer Zahl von 30–40 zu einer bestimmten Reise gemeldet haben, in eingerichteten Güterwagen, in denen Bänke eingestellt sind, unter Anwendung des Tarifes der IV. Wagenklasse (der dem halben Preise der III. entspricht) zu befördern. Die Bestimmung der Züge ist den Bahnen vorbehalten.

Sonst gewähren die russischen Bahnen, wie dies der industriellen Entwicklung entspricht, derzeit Fahrpreisbegünstigungen Arbeitern nur für bestimmte Strecken, während Ansiedler sehr weitgehende Fahrpreisermäßigungen genießen. Im Bereiche der Warschau-Wiener Eisenbahn verkehren auf der Strecke Tschentstochow-Sosnowice in beiden Richtungen besondere Züge für die Arbeiter des Dombrowaer Bergwerkbezirkes gegen den Fahrpreis von nur 5/16 Kop. für die Werst. Auf den Strecken Warschau-Wlochy (7 Werst) und Warschau-Pruskow (16 Werst) werden Arbeiter zum Preise von 6, bzw. 12 Kop. befördert.

Außerdem bestehen derzeit Fahrpreisbegünstigungen

a) auf den Staatsbahnen:

1. Jekaterinenbahn – Strecke Jekaterinoslaw-Suchatschewka (17 Werst) – Monatskarten à 1 Rubel.

2. Nikolayer Eisenbahn – Strecke Twer-Kulizkaja (19 Werst 10 Kop.); Strecke Bolschaja-Wischera (9 Werst 5 Kop.).

3. Permer Eisenbahn – Strecke Perm-Motowilicha (3 Werst 5 Kop.).

4. Sibirische Eisenbahnen.

Im Lokalverkehr der Station Tscheljabinsk mit der Station Nowonikolajewsk (1332 Werst) sowie im direkten Verkehr sämtlicher Stationen der Sibirischen Eisenbahn mit der Permer und der Ssamara-Slatouster Eisenbahn werden besondere Begünstigungen solchen Arbeitern gewährt, die ein Pferd, das für das Pferd nötige Futter, einen Wagen, oder Schlitten und gegebenenfalls Umzugsgut mit sich führen. In solchen Fällen werden 4 Arbeiter mit 4 Pferden und 4 Wagen, oder Schlitten in einem Güterwagen untergebracht. Es ist ihnen gestattet, das Pferdegeschirr und zusammen 36 Pud Hafer und 6 Pud Heu unentgeltlich mitzuführen. Zur Erhebung gelangen 8 Kop. für den gestellten Güterwagen und die Werst. Nebengebühren werden nicht erhoben.

5. Transkaukasische Bahn – Strecke Baku-Sanbutschi (13 Werst 5 Kop.) für Arbeiter der Naphthawerke.

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[205/0214] Die Preise betragen für Handwerker, Taglöhner und Kolonisten im inneren italienischen Verkehr bis 50 km 0·0276 £, von 51–200 km 0·0221 £, von 201–400 km 0·0166 £, über 400 km 0·0138 £; für aus dem Auslande zurückkehrende Arbeiter betragen die ermäßigten Preise bis 200 km 0·034 £, von 201–400 km 0·028 £, über 400 km 0·023 £. Die Preise der Wochen-, und der Sonntagskarten, gültig für je 6 Hin- und Rückfahrten, sind nachstehende: 1–4 km 0·50 £, 5–8 km 1 £, 9–12 km 1·50 £, 13–16 km 2 £, 17 bis 20 km 2·50 £, 21–30 km 3·50 £, 31–40 km 4·50 £, 41–50 km 5·50 £. Der Nachlaß gegenüber dem normalen Tarif bewegt sich zwischen 50 und 70%. Die Begünstigungen werden auch für Heimarbeiter gewährt, dagegen nicht für Arbeitsuchende. Die Arbeiter haben auf Namen lautende Ausweise, die von der Wohnortsgemeinde beglaubigt sind (richieste), vorzulegen. Auf den sizilianischen Linien bedarf es eines Ausweises nicht. Die Begünstigungen für gelegentliche Fahrten wird nur Gruppen von mindestens 5 Personen oder gegen Zahlung für mindestens 5 Personen gewährt. In Belgien bestehen auf den Staatsbahnen drei Gruppen von Abonnementkarten, u. zw. solche für eine Hin- und Rückfahrt, solche für eine tägliche einfache Fahrt, endlich solche für eine tägliche Hin- und Rückfahrt in der Woche. Die Karten der ersten Gattung werden auf Entfernungen bis zu 375 km, die der zweiten auf Entfernungen bis zu 20 km, die der dritten auf Entfernungen bis zu 100 km ausgegeben. Die täglichen Arbeiterwochenkarten werden mit Gültigkeit für 6, für Arbeiter in regelmäßigen Betrieben mit Gültigkeit für 7 Tage ausgestellt. Die Erlangung der ersten Wochenkarte ist nicht einfach, das Gesuch muß 8 Tage vorher eingebracht werden und von einer amtlichen sowie von einer Bescheinigung des Arbeitgebers begleitet sein. Bei Wechsel des Arbeitsortes genügt eine neue Bescheinigung des Arbeitgebers. Eine neue Fahrkarte muß tags vorher verlangt werden und wird nur gegen Rückgabe der ausgenutzten verabfolgt. Arbeitsuchende können für Entfernungen bis zu 35 km gegen eine Bestätigung des Bürgermeisteramtes oder der Polizei eine Wochenkarte bekommen, die gegen eine gleiche Bestätigung einmal verlängert werden kann. Die Fahrpreise sind außerordentlich mäßig. Die Kosten der Wochenkarten für eine einfache Fahrt täglich (6 Fahrten) steigen auf Entfernungen von 1–20 km von 0·60 Fr. auf 1·05 Fr., der Preis der Wochenkarten für eine Hin- und Rückfahrt täglich (12 Fahrten) wächst innerhalb der Entfernungen von 1–100 km von 0·95 Fr. auf 3·15 Fr. Die Arbeiterbeförderung auf den belgischen Staatsbahnen beträgt etwa 40% der Gesamtpersonalbeförderungen. Die russischen Eisenbahnverwaltungen, die Züge mit Wagen IV. Klasse nicht eingeführt haben, sind verpflichtet, Arbeiter, wenn sie sich in einer Zahl von 30–40 zu einer bestimmten Reise gemeldet haben, in eingerichteten Güterwagen, in denen Bänke eingestellt sind, unter Anwendung des Tarifes der IV. Wagenklasse (der dem halben Preise der III. entspricht) zu befördern. Die Bestimmung der Züge ist den Bahnen vorbehalten. Sonst gewähren die russischen Bahnen, wie dies der industriellen Entwicklung entspricht, derzeit Fahrpreisbegünstigungen Arbeitern nur für bestimmte Strecken, während Ansiedler sehr weitgehende Fahrpreisermäßigungen genießen. Im Bereiche der Warschau-Wiener Eisenbahn verkehren auf der Strecke Tschentstochow-Sosnowice in beiden Richtungen besondere Züge für die Arbeiter des Dombrowaer Bergwerkbezirkes gegen den Fahrpreis von nur 5/16 Kop. für die Werst. Auf den Strecken Warschau-Wlochy (7 Werst) und Warschau-Pruskow (16 Werst) werden Arbeiter zum Preise von 6, bzw. 12 Kop. befördert. Außerdem bestehen derzeit Fahrpreisbegünstigungen a) auf den Staatsbahnen: 1. Jekaterinenbahn – Strecke Jekaterinoslaw-Suchatschewka (17 Werst) – Monatskarten à 1 Rubel. 2. Nikolayer Eisenbahn – Strecke Twer-Kulizkaja (19 Werst 10 Kop.); Strecke Bolschaja-Wischera (9 Werst 5 Kop.). 3. Permer Eisenbahn – Strecke Perm-Motowilicha (3 Werst 5 Kop.). 4. Sibirische Eisenbahnen. Im Lokalverkehr der Station Tscheljabinsk mit der Station Nowonikolajewsk (1332 Werst) sowie im direkten Verkehr sämtlicher Stationen der Sibirischen Eisenbahn mit der Permer und der Ssamara-Slatouster Eisenbahn werden besondere Begünstigungen solchen Arbeitern gewährt, die ein Pferd, das für das Pferd nötige Futter, einen Wagen, oder Schlitten und gegebenenfalls Umzugsgut mit sich führen. In solchen Fällen werden 4 Arbeiter mit 4 Pferden und 4 Wagen, oder Schlitten in einem Güterwagen untergebracht. Es ist ihnen gestattet, das Pferdegeschirr und zusammen 36 Pud Hafer und 6 Pud Heu unentgeltlich mitzuführen. Zur Erhebung gelangen 8 Kop. für den gestellten Güterwagen und die Werst. Nebengebühren werden nicht erhoben. 5. Transkaukasische Bahn – Strecke Baku-Sanbutschi (13 Werst 5 Kop.) für Arbeiter der Naphthawerke.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/214>, abgerufen am 25.11.2024.