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[Rochow, Friedrich Eberhard von]: Versuch eines Schulbuches. Berlin, 1772.

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würden, und also auch eure Pflichten aus-
machen; dieß letzte Stück aber ist von sol-
cher Wichtigkeit, daß wir es, in diesem Ca-
pitel, besonders betrachten wollen.

Wenn irgend ein Stand der Gesellschaft
nützlich, ja unentbehrlich ist, so ist es der
Stand der Ackerleute oder Bauern; und es
ist außerordentlich wichtig für euch, meine
Freunde, die ihr zur Landwirthschaft sowohl,
als zu der damit verknüpften Hauswirth-
schaft, geboren seyd, daß ihr lernt und
wißt, was eigentlich von euch gefordert
wird.

Ein rechtschaffner Landwirth, Ackersmann
oder Bauer, Koßäte oder Halbhüfner, Tag-
löhner oder Häusler, muß viel Erkentnisse
besitzen -- Ihr werdet euch wundern, lieben
Kinder, daß ich hier auch die Taglöhner
oder Häusler mitrechne. Da aber sehr oft ein
Taglöhner, durch Heyrath oder Vergünstigung
seiner Herrschaft, selbst eine Ackerwirthschaft be-
kömmt, oder doch als Knecht oder Meyer,
andern in solcher Ackerwirthschaft dient; so
schadet es ihm nicht, so viel Erkenntnisse, als
nöthig, davon zu haben, und in dieser Schu-
le, wo die Kinder gleichen Unterricht genies-
sen, dazu angewiesen zu werden.

Der

wuͤrden, und alſo auch eure Pflichten aus-
machen; dieß letzte Stuͤck aber iſt von ſol-
cher Wichtigkeit, daß wir es, in dieſem Ca-
pitel, beſonders betrachten wollen.

Wenn irgend ein Stand der Geſellſchaft
nuͤtzlich, ja unentbehrlich iſt, ſo iſt es der
Stand der Ackerleute oder Bauern; und es
iſt außerordentlich wichtig fuͤr euch, meine
Freunde, die ihr zur Landwirthſchaft ſowohl,
als zu der damit verknuͤpften Hauswirth-
ſchaft, geboren ſeyd, daß ihr lernt und
wißt, was eigentlich von euch gefordert
wird.

Ein rechtſchaffner Landwirth, Ackersmann
oder Bauer, Koßaͤte oder Halbhuͤfner, Tag-
loͤhner oder Haͤusler, muß viel Erkentniſſe
beſitzen — Ihr werdet euch wundern, lieben
Kinder, daß ich hier auch die Tagloͤhner
oder Haͤusler mitrechne. Da aber ſehr oft ein
Tagloͤhner, durch Heyrath oder Verguͤnſtigung
ſeiner Herrſchaft, ſelbſt eine Ackerwirthſchaft be-
koͤmmt, oder doch als Knecht oder Meyer,
andern in ſolcher Ackerwirthſchaft dient; ſo
ſchadet es ihm nicht, ſo viel Erkenntniſſe, als
noͤthig, davon zu haben, und in dieſer Schu-
le, wo die Kinder gleichen Unterricht genieſ-
ſen, dazu angewieſen zu werden.

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[128/0150] wuͤrden, und alſo auch eure Pflichten aus- machen; dieß letzte Stuͤck aber iſt von ſol- cher Wichtigkeit, daß wir es, in dieſem Ca- pitel, beſonders betrachten wollen. Wenn irgend ein Stand der Geſellſchaft nuͤtzlich, ja unentbehrlich iſt, ſo iſt es der Stand der Ackerleute oder Bauern; und es iſt außerordentlich wichtig fuͤr euch, meine Freunde, die ihr zur Landwirthſchaft ſowohl, als zu der damit verknuͤpften Hauswirth- ſchaft, geboren ſeyd, daß ihr lernt und wißt, was eigentlich von euch gefordert wird. Ein rechtſchaffner Landwirth, Ackersmann oder Bauer, Koßaͤte oder Halbhuͤfner, Tag- loͤhner oder Haͤusler, muß viel Erkentniſſe beſitzen — Ihr werdet euch wundern, lieben Kinder, daß ich hier auch die Tagloͤhner oder Haͤusler mitrechne. Da aber ſehr oft ein Tagloͤhner, durch Heyrath oder Verguͤnſtigung ſeiner Herrſchaft, ſelbſt eine Ackerwirthſchaft be- koͤmmt, oder doch als Knecht oder Meyer, andern in ſolcher Ackerwirthſchaft dient; ſo ſchadet es ihm nicht, ſo viel Erkenntniſſe, als noͤthig, davon zu haben, und in dieſer Schu- le, wo die Kinder gleichen Unterricht genieſ- ſen, dazu angewieſen zu werden. Der

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Zitationshilfe: [Rochow, Friedrich Eberhard von]: Versuch eines Schulbuches. Berlin, 1772, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rochow_versuch_1772/150>, abgerufen am 05.12.2024.