des Dammes Kappe. Nach Umständen wird sie bald breiter bald schmäler gemacht. Sollen z. E. Fahrwege oder Fußsteige zugleich über den Damm gehen, so kann man sie, bei einer mäßigen Tiefe des Teiches, nicht wol unter 18 Fuß breit machen; denn weil das Fahren erschüttert, darf es nicht so nahe an den Ecken geschehn, weil da zu wenig Widerstand ist, und das Fahren Stücke aus dem Damme auszwängen würde. Ueberdieß ist mit dem Geschirre und Fuhrwesen, ein zu schmaler Raum nicht wol zu passiren.
Die Praktiker haben ein Verhältniß der Breite der Kappe zur Höhe des Dammes gesucht, sind aber bei weitem nicht einstimmig. Gemeiniglich nehmen sie, wenn die Umstände nicht eine noch größere Breite verlangen, den 3ten Theil der Höhe des Dammes zur Breite der Kappe, und wenn die Dämme nicht zu unbedeutend niedrig sind, macht man sie niemals unter 6 bis 8 Fuß breit, voraus- gesetzt daß dann kein Fahrweg über sie gehen soll.
§. 37.
Wenn ein Damm nach dem vorigen §. eine Kappe erhält, so sieht man gleich, daß dadurch sein Kubikinhalt beträchtlich vermehrt werde. Denn man kann sich nun vorstellen, der Damm bestünde nach Figur 8 erstlich aus einem Parallelepipedo, dessen Grundfläche k m p o und dessen Länge m e wäre; Zweitens aus zwei Prismen, deren Länge
gleich-
des Dammes Kappe. Nach Umſtaͤnden wird ſie bald breiter bald ſchmaͤler gemacht. Sollen z. E. Fahrwege oder Fußſteige zugleich uͤber den Damm gehen, ſo kann man ſie, bei einer maͤßigen Tiefe des Teiches, nicht wol unter 18 Fuß breit machen; denn weil das Fahren erſchuͤttert, darf es nicht ſo nahe an den Ecken geſchehn, weil da zu wenig Widerſtand iſt, und das Fahren Stuͤcke aus dem Damme auszwaͤngen wuͤrde. Ueberdieß iſt mit dem Geſchirre und Fuhrweſen, ein zu ſchmaler Raum nicht wol zu paſſiren.
Die Praktiker haben ein Verhaͤltniß der Breite der Kappe zur Hoͤhe des Dammes geſucht, ſind aber bei weitem nicht einſtimmig. Gemeiniglich nehmen ſie, wenn die Umſtaͤnde nicht eine noch groͤßere Breite verlangen, den 3ten Theil der Hoͤhe des Dammes zur Breite der Kappe, und wenn die Daͤmme nicht zu unbedeutend niedrig ſind, macht man ſie niemals unter 6 bis 8 Fuß breit, voraus- geſetzt daß dann kein Fahrweg uͤber ſie gehen ſoll.
§. 37.
Wenn ein Damm nach dem vorigen §. eine Kappe erhaͤlt, ſo ſieht man gleich, daß dadurch ſein Kubikinhalt betraͤchtlich vermehrt werde. Denn man kann ſich nun vorſtellen, der Damm beſtuͤnde nach Figur 8 erſtlich aus einem Parallelepipedo, deſſen Grundflaͤche k m p o und deſſen Laͤnge m e waͤre; Zweitens aus zwei Prismen, deren Laͤnge
gleich-
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[68/0078]
des Dammes Kappe. Nach Umſtaͤnden wird ſie
bald breiter bald ſchmaͤler gemacht. Sollen z. E.
Fahrwege oder Fußſteige zugleich uͤber den Damm
gehen, ſo kann man ſie, bei einer maͤßigen Tiefe
des Teiches, nicht wol unter 18 Fuß breit machen;
denn weil das Fahren erſchuͤttert, darf es nicht ſo
nahe an den Ecken geſchehn, weil da zu wenig
Widerſtand iſt, und das Fahren Stuͤcke aus dem
Damme auszwaͤngen wuͤrde. Ueberdieß iſt mit
dem Geſchirre und Fuhrweſen, ein zu ſchmaler
Raum nicht wol zu paſſiren.
Die Praktiker haben ein Verhaͤltniß der Breite
der Kappe zur Hoͤhe des Dammes geſucht, ſind
aber bei weitem nicht einſtimmig. Gemeiniglich
nehmen ſie, wenn die Umſtaͤnde nicht eine noch
groͤßere Breite verlangen, den 3ten Theil der Hoͤhe
des Dammes zur Breite der Kappe, und wenn die
Daͤmme nicht zu unbedeutend niedrig ſind, macht
man ſie niemals unter 6 bis 8 Fuß breit, voraus-
geſetzt daß dann kein Fahrweg uͤber ſie gehen ſoll.
§. 37.
Wenn ein Damm nach dem vorigen §. eine
Kappe erhaͤlt, ſo ſieht man gleich, daß dadurch
ſein Kubikinhalt betraͤchtlich vermehrt werde. Denn
man kann ſich nun vorſtellen, der Damm beſtuͤnde
nach Figur 8 erſtlich aus einem Parallelepipedo,
deſſen Grundflaͤche k m p o und deſſen Laͤnge m e
waͤre; Zweitens aus zwei Prismen, deren Laͤnge
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/78>, abgerufen am 28.11.2024.
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