stets auf den gänzlichen Ruin ausgeht. Wie die- ses zu berechnen sey, wird hier in kurzem gezeigt.
In dem vorigen ist schon erwähnt, daß das Wasser frei sich überlassen, nicht eher still steht und ruht, bis es allerwärts in einen gleichen Stand gekommen ist. Eben dieser Umstand ist die Ursach, warum das Wasser, welches sich unter einen Grund einzieht, (zum Beispiel unter ein gemauertes Fun- dament,) selbigen zu heben trachtet. Will man nun wissen, mit welcher Kraft das Wasser solch ein Fundament zu heben vermag, so läßt sich dies so ausmitteln: Besagte Kraft ist gleich einem Producte, aus der Größe der Fläche, welche derjenige Grund hat, unter welchen das Wasser eingedrungen ist, in die Höhe des Wassers, welches vor dem auf benanntem Grunde aufgerichteten Werke steht, und in die Schwere eines Ku- bicfußes Wasser. Man sieht also gleich, daß bei einem tiefen Teiche die Kraft sehr groß seyn müsse, denn ein solcher Teich muß, seiner Höhe wegen, auch einen breitern Damm haben. Zu besserer Einsicht des Gesagten, folgt hier ein Exem- pel.
Die Grundfläche eines Dammes sey 2000 Quadratfuß groß; sie sey durch keine Vasen oder Thonbrust geschützt, und unter sie habe sich Wasser untergezogen; das Wasser könne aber nicht ganz unter dem Damme hindurch, und stehe 16 Fuß von demselben, mit wie viel Kraft wirkt
dieß
ſtets auf den gaͤnzlichen Ruin ausgeht. Wie die- ſes zu berechnen ſey, wird hier in kurzem gezeigt.
In dem vorigen iſt ſchon erwaͤhnt, daß das Waſſer frei ſich uͤberlaſſen, nicht eher ſtill ſteht und ruht, bis es allerwaͤrts in einen gleichen Stand gekommen iſt. Eben dieſer Umſtand iſt die Urſach, warum das Waſſer, welches ſich unter einen Grund einzieht, (zum Beiſpiel unter ein gemauertes Fun- dament,) ſelbigen zu heben trachtet. Will man nun wiſſen, mit welcher Kraft das Waſſer ſolch ein Fundament zu heben vermag, ſo laͤßt ſich dies ſo ausmitteln: Beſagte Kraft iſt gleich einem Producte, aus der Groͤße der Flaͤche, welche derjenige Grund hat, unter welchen das Waſſer eingedrungen iſt, in die Hoͤhe des Waſſers, welches vor dem auf benanntem Grunde aufgerichteten Werke ſteht, und in die Schwere eines Ku- bicfußes Waſſer. Man ſieht alſo gleich, daß bei einem tiefen Teiche die Kraft ſehr groß ſeyn muͤſſe, denn ein ſolcher Teich muß, ſeiner Hoͤhe wegen, auch einen breitern Damm haben. Zu beſſerer Einſicht des Geſagten, folgt hier ein Exem- pel.
Die Grundflaͤche eines Dammes ſey 2000 Quadratfuß groß; ſie ſey durch keine Vaſen oder Thonbruſt geſchuͤtzt, und unter ſie habe ſich Waſſer untergezogen; das Waſſer koͤnne aber nicht ganz unter dem Damme hindurch, und ſtehe 16 Fuß von demſelben, mit wie viel Kraft wirkt
dieß
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ſtets auf den gaͤnzlichen Ruin ausgeht. Wie die-
ſes zu berechnen ſey, wird hier in kurzem gezeigt.
In dem vorigen iſt ſchon erwaͤhnt, daß das
Waſſer frei ſich uͤberlaſſen, nicht eher ſtill ſteht
und ruht, bis es allerwaͤrts in einen gleichen Stand
gekommen iſt. Eben dieſer Umſtand iſt die Urſach,
warum das Waſſer, welches ſich unter einen Grund
einzieht, (zum Beiſpiel unter ein gemauertes Fun-
dament,) ſelbigen zu heben trachtet. Will man
nun wiſſen, mit welcher Kraft das Waſſer ſolch
ein Fundament zu heben vermag, ſo laͤßt ſich dies
ſo ausmitteln: Beſagte Kraft iſt gleich einem
Producte, aus der Groͤße der Flaͤche,
welche derjenige Grund hat, unter
welchen das Waſſer eingedrungen iſt,
in die Hoͤhe des Waſſers, welches vor
dem auf benanntem Grunde aufgerichteten Werke
ſteht, und in die Schwere eines Ku-
bicfußes Waſſer. Man ſieht alſo gleich,
daß bei einem tiefen Teiche die Kraft ſehr groß
ſeyn muͤſſe, denn ein ſolcher Teich muß, ſeiner Hoͤhe
wegen, auch einen breitern Damm haben. Zu
beſſerer Einſicht des Geſagten, folgt hier ein Exem-
pel.
Die Grundflaͤche eines Dammes ſey 2000
Quadratfuß groß; ſie ſey durch keine Vaſen
oder Thonbruſt geſchuͤtzt, und unter ſie habe ſich
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/55>, abgerufen am 23.11.2024.
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