müßten solche wol das gesammte Gewicht anzeigen, welches senkrecht diese gegebene Fläche drückte. Dergleichen Mengen auf einander gesetzter Kubic- fuße, von gleicher Höhe, könnte man sich auf ei- ner horinzontalen Ebne, um und neben ein ander gesetzt, denken, so daß der gesammte Flächenraum der Ebne ganz damit bedeckt wäre. Die Summe dieser Mengen von Kubicfußen, würde also gleich- falls das Gewicht seyn, womit das Wasser die be- deckte Fläche drückte.
Hieraus erhellt demnach, daß der senkrechte Druck des Wassers, oder der Bodendruck auf eine horizontale Fläche, gleich ist der Höhe des Wasserstandes, in die Fläche des Bo- dens, und in das eigenthümliche Ge- wicht des Wassers multiplicirt. Man sieht gleich, daß man diesen Wasserkörper in Ku- bicfußen oder in Kubiczollen ausdrücken kön- ne -- wie man beliebt, oder wie es die Bequem- lichkeit der Rechnung nöthig machen dürfte. Nur muß man alsdenn auch wieder das eigenthümliche Gewicht des Wassers, auf gleiche Weise entweder in Kubicfußen oder Kubiczollen ausdrücken. Den Kubicfuß Wasser rechnet man in Praxi ge- wöhnlich 64 bis 70 Leipziger Pfund schwer. Doch scheint die letztere der so eben angegebnen Größen etwas zu groß zu seyn.
Wer einigermaßen mit der Algebra bekannt ist, wird folgende Ausdrücke leicht verstehen, da sie in
der
muͤßten ſolche wol das geſammte Gewicht anzeigen, welches ſenkrecht dieſe gegebene Flaͤche druͤckte. Dergleichen Mengen auf einander geſetzter Kubic- fuße, von gleicher Hoͤhe, koͤnnte man ſich auf ei- ner horinzontalen Ebne, um und neben ein ander geſetzt, denken, ſo daß der geſammte Flaͤchenraum der Ebne ganz damit bedeckt waͤre. Die Summe dieſer Mengen von Kubicfußen, wuͤrde alſo gleich- falls das Gewicht ſeyn, womit das Waſſer die be- deckte Flaͤche druͤckte.
Hieraus erhellt demnach, daß der ſenkrechte Druck des Waſſers, oder der Bodendruck auf eine horizontale Flaͤche, gleich iſt der Hoͤhe des Waſſerſtandes, in die Flaͤche des Bo- dens, und in das eigenthuͤmliche Ge- wicht des Waſſers multiplicirt. Man ſieht gleich, daß man dieſen Waſſerkoͤrper in Ku- bicfußen oder in Kubiczollen ausdruͤcken koͤn- ne — wie man beliebt, oder wie es die Bequem- lichkeit der Rechnung noͤthig machen duͤrfte. Nur muß man alsdenn auch wieder das eigenthuͤmliche Gewicht des Waſſers, auf gleiche Weiſe entweder in Kubicfußen oder Kubiczollen ausdruͤcken. Den Kubicfuß Waſſer rechnet man in Praxi ge- woͤhnlich 64 bis 70 Leipziger Pfund ſchwer. Doch ſcheint die letztere der ſo eben angegebnen Groͤßen etwas zu groß zu ſeyn.
Wer einigermaßen mit der Algebra bekannt iſt, wird folgende Ausdruͤcke leicht verſtehen, da ſie in
der
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muͤßten ſolche wol das geſammte Gewicht anzeigen,
welches ſenkrecht dieſe gegebene Flaͤche druͤckte.
Dergleichen Mengen auf einander geſetzter Kubic-
fuße, von gleicher Hoͤhe, koͤnnte man ſich auf ei-
ner horinzontalen Ebne, um und neben ein ander
geſetzt, denken, ſo daß der geſammte Flaͤchenraum
der Ebne ganz damit bedeckt waͤre. Die Summe
dieſer Mengen von Kubicfußen, wuͤrde alſo gleich-
falls das Gewicht ſeyn, womit das Waſſer die be-
deckte Flaͤche druͤckte.
Hieraus erhellt demnach, daß der ſenkrechte
Druck des Waſſers, oder der Bodendruck auf eine
horizontale Flaͤche, gleich iſt der Hoͤhe des
Waſſerſtandes, in die Flaͤche des Bo-
dens, und in das eigenthuͤmliche Ge-
wicht des Waſſers multiplicirt. Man
ſieht gleich, daß man dieſen Waſſerkoͤrper in Ku-
bicfußen oder in Kubiczollen ausdruͤcken koͤn-
ne — wie man beliebt, oder wie es die Bequem-
lichkeit der Rechnung noͤthig machen duͤrfte. Nur
muß man alsdenn auch wieder das eigenthuͤmliche
Gewicht des Waſſers, auf gleiche Weiſe entweder
in Kubicfußen oder Kubiczollen ausdruͤcken.
Den Kubicfuß Waſſer rechnet man in Praxi ge-
woͤhnlich 64 bis 70 Leipziger Pfund ſchwer.
Doch ſcheint die letztere der ſo eben angegebnen
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Wer einigermaßen mit der Algebra bekannt iſt,
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/46>, abgerufen am 30.01.2025.
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