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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798.

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§. 139.

Soll eine ſolche Mauer auch ein Mauer-
recht
haben? Ueber dieſe Frage merke man Fol-
gendes. Dasjenige, was bei den Mauern, und
beſonders bei den Futtermauern, oder auch bey
ſolchen, durch welche Laſten ſollen abgefangen wer-
den, das Mauerrecht, oder die Anlage noͤ-
thig macht, iſt der Seitendruck gegen dieſe Mau-
ern. Dieſem Seitendrucke eben, ſoll die Mauer
durch eine, ihrer Hoͤhe verhaͤltnißmaͤßige, Verſtaͤr-
kung widerſtehen. Der gemauerte Striegelſchacht
ſteht aber ringsum im Damme, oder im Erdboden.
Er leidet alſo auch rings herum einen Seitendruck.
Dieſer Seitendruck alſo muß ſich, wenn er rings
herum gleich iſt, aufheben. Nun iſt zwar bei
Mauern, welche im Erdboden, und obendrein
tief in ſelbigem ſtehen, dieſer Seitendruck ſich
nicht allerwaͤrts ganz gleich, (ob er ſich ſchon
nach dem Obigen hauptſaͤchlich nach der Hoͤhe rich-
tet) wegen der mannigfaltigen verſchiedenen keil-
foͤrmigen Schichtungen des Geſteines.

Bei Daͤmmen aber kann man denſelben ſtets
als gleich annehmen, weil in ihnen keine Geſtein-
ſchichtungen vorhanden ſind, und das Material,
das um den Striegelſchacht zu liegen koͤmmt, keine
widrige Beſchaffenheit hat.

Eigentlich braucht alſo wohl ein gemauerter
Striegelſchacht keine Anlage. Will man ihm aber
dennoch welche geben, und ſie, wie gewoͤhnlich

zu

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Zitationshilfe: Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/305>, abgerufen am 22.02.2025.