So wie das Gerenne ausgehauen und ganz fertig geworden ist, muß man es, wenn es nicht möglich seyn sollte, solches sogleich an seinen rech- ten Ort und Stelle zu bringen, einstweilen in das Wasser legen. Jedoch muß dieß so geschehn, daß es ganz und gar vom Wasser bedeckt werde. Dieß dient dazu, daß das Holz keine Spalten oder Risse bekömmt, wenn starke Hitze entsteht, oder scharfe Winde wehen. Wenn der Baum noch voll Saftes und nicht in der rechten Zeit des Bäume- fällens gehauen ist, (im Dezember, wiewohl einige Neuere das Gegentheil behaupten) wird diese Vor- sicht desto nöthiger. Bei Mangel des Wassers muß wenigstens der ausgehauene Baum in starken immerwährenden Schatten gebracht werden.
§. 112.
Hat man den Grundgraben so weit ausgesetzt, daß er mit dem Teichgrunde gleich geworden ist, so schreitet man dazu, das Grundgerenne wirklich zu legen. Da solches die Lage und den Abfall so- wohl des Zapfen- als auch des Abschußgerennes bostimmt, ingleichen auch die Striegel-Rösche, so ist es eine nothwendige Regel, allezeit mit dem Grundgerenne den Anfang zu machen, und wenn diesem sein rechter Platz angewiesen ist, die an- dern Gerenne hinterdrein zu legen. Ihrer Absicht gemäß, müssen die Grundgerenne allezeit so ge- legt werden, daß dasjenige Ende derselben (a in Figur 34), welches in den Wasserkasten hinein-
kömmt,
So wie das Gerenne ausgehauen und ganz fertig geworden iſt, muß man es, wenn es nicht moͤglich ſeyn ſollte, ſolches ſogleich an ſeinen rech- ten Ort und Stelle zu bringen, einſtweilen in das Waſſer legen. Jedoch muß dieß ſo geſchehn, daß es ganz und gar vom Waſſer bedeckt werde. Dieß dient dazu, daß das Holz keine Spalten oder Riſſe bekoͤmmt, wenn ſtarke Hitze entſteht, oder ſcharfe Winde wehen. Wenn der Baum noch voll Saftes und nicht in der rechten Zeit des Baͤume- faͤllens gehauen iſt, (im Dezember, wiewohl einige Neuere das Gegentheil behaupten) wird dieſe Vor- ſicht deſto noͤthiger. Bei Mangel des Waſſers muß wenigſtens der ausgehauene Baum in ſtarken immerwaͤhrenden Schatten gebracht werden.
§. 112.
Hat man den Grundgraben ſo weit ausgeſetzt, daß er mit dem Teichgrunde gleich geworden iſt, ſo ſchreitet man dazu, das Grundgerenne wirklich zu legen. Da ſolches die Lage und den Abfall ſo- wohl des Zapfen- als auch des Abſchußgerennes boſtimmt, ingleichen auch die Striegel-Roͤſche, ſo iſt es eine nothwendige Regel, allezeit mit dem Grundgerenne den Anfang zu machen, und wenn dieſem ſein rechter Platz angewieſen iſt, die an- dern Gerenne hinterdrein zu legen. Ihrer Abſicht gemaͤß, muͤſſen die Grundgerenne allezeit ſo ge- legt werden, daß dasjenige Ende derſelben (a in Figur 34), welches in den Waſſerkaſten hinein-
koͤmmt,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0248"n="238"/><p>So wie das Gerenne ausgehauen und ganz<lb/>
fertig geworden iſt, muß man es, wenn es nicht<lb/>
moͤglich ſeyn ſollte, ſolches ſogleich an ſeinen rech-<lb/>
ten Ort und Stelle zu bringen, einſtweilen in<lb/>
das Waſſer legen. Jedoch muß dieß ſo geſchehn,<lb/>
daß es ganz und gar vom Waſſer bedeckt werde.<lb/>
Dieß dient dazu, daß das Holz keine Spalten oder<lb/>
Riſſe bekoͤmmt, wenn ſtarke Hitze entſteht, oder<lb/>ſcharfe Winde wehen. Wenn der Baum noch voll<lb/>
Saftes und nicht in der rechten Zeit des Baͤume-<lb/>
faͤllens gehauen iſt, (im Dezember, wiewohl einige<lb/>
Neuere das Gegentheil behaupten) wird dieſe Vor-<lb/>ſicht deſto noͤthiger. Bei Mangel des Waſſers<lb/>
muß wenigſtens der ausgehauene Baum in ſtarken<lb/>
immerwaͤhrenden Schatten gebracht werden.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 112.</head><lb/><p>Hat man den Grundgraben ſo weit ausgeſetzt,<lb/>
daß er mit dem Teichgrunde gleich geworden iſt,<lb/>ſo ſchreitet man dazu, das Grundgerenne wirklich<lb/>
zu legen. Da ſolches die Lage und den Abfall ſo-<lb/>
wohl des Zapfen- als auch des Abſchußgerennes<lb/>
boſtimmt, ingleichen auch die Striegel-Roͤſche, ſo<lb/>
iſt es eine nothwendige Regel, allezeit mit dem<lb/>
Grundgerenne den Anfang zu machen, und wenn<lb/>
dieſem ſein rechter Platz angewieſen iſt, die an-<lb/>
dern Gerenne hinterdrein zu legen. Ihrer Abſicht<lb/>
gemaͤß, muͤſſen die Grundgerenne allezeit ſo ge-<lb/>
legt werden, daß dasjenige Ende derſelben (<hirendition="#aq">a</hi> in<lb/>
Figur 34), welches in den Waſſerkaſten hinein-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">koͤmmt,</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[238/0248]
So wie das Gerenne ausgehauen und ganz
fertig geworden iſt, muß man es, wenn es nicht
moͤglich ſeyn ſollte, ſolches ſogleich an ſeinen rech-
ten Ort und Stelle zu bringen, einſtweilen in
das Waſſer legen. Jedoch muß dieß ſo geſchehn,
daß es ganz und gar vom Waſſer bedeckt werde.
Dieß dient dazu, daß das Holz keine Spalten oder
Riſſe bekoͤmmt, wenn ſtarke Hitze entſteht, oder
ſcharfe Winde wehen. Wenn der Baum noch voll
Saftes und nicht in der rechten Zeit des Baͤume-
faͤllens gehauen iſt, (im Dezember, wiewohl einige
Neuere das Gegentheil behaupten) wird dieſe Vor-
ſicht deſto noͤthiger. Bei Mangel des Waſſers
muß wenigſtens der ausgehauene Baum in ſtarken
immerwaͤhrenden Schatten gebracht werden.
§. 112.
Hat man den Grundgraben ſo weit ausgeſetzt,
daß er mit dem Teichgrunde gleich geworden iſt,
ſo ſchreitet man dazu, das Grundgerenne wirklich
zu legen. Da ſolches die Lage und den Abfall ſo-
wohl des Zapfen- als auch des Abſchußgerennes
boſtimmt, ingleichen auch die Striegel-Roͤſche, ſo
iſt es eine nothwendige Regel, allezeit mit dem
Grundgerenne den Anfang zu machen, und wenn
dieſem ſein rechter Platz angewieſen iſt, die an-
dern Gerenne hinterdrein zu legen. Ihrer Abſicht
gemaͤß, muͤſſen die Grundgerenne allezeit ſo ge-
legt werden, daß dasjenige Ende derſelben (a in
Figur 34), welches in den Waſſerkaſten hinein-
koͤmmt,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/248>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.