Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.Arnold / so absonderlich gefraget wurde. Dessen aber ungeachtet/ ward ihm endlich/ als einem ungerechten und der Sachen überwiesenen Ubelthäter/ im Monat Septembri Anno 1560. durch Urtheil und Recht zuerkant: Daß er im Hembde/ eine Fackel in der Hand haltend/ vor dem gantzen Parlament solte seine Missethat bekennen/ und Abbitte thun/ darnach auch solches wiederholen vor der Hauptkirchen zu Artigues: Darnach solle er mit dem Strange erwürget und sein Leib zu Achse verbrennet werden. Dieser Ubelthäter hat noch vor seinem Tode die gantze Warheit diese Historien bekennet/ welche hernach von dem vornehmen Juristen/ Johanne Corasio/ ist beschrieben/ erkläret/ und publiciret worden. E. Pasquier au 5. livre des Recerches de la France, chap. 9. LXXXVI. Von vergiffteter Salbey. ZWey Kauffleute waren nahe bey der Stadt Tholouse in Franckreich bey ei- Arnold / so absonderlich gefraget wurde. Dessen aber ungeachtet/ ward ihm endlich/ als einem ungerechten und der Sachen überwiesenen Ubelthäter/ im Monat Septembri Anno 1560. durch Urtheil und Recht zuerkant: Daß er im Hembde/ eine Fackel in der Hand haltend/ vor dem gantzen Parlament solte seine Missethat bekennen/ und Abbitte thun/ darnach auch solches wiederholen vor der Hauptkirchen zu Artigues: Darnach solle er mit dem Strange erwürget und sein Leib zu Achse verbrennet werden. Dieser Ubelthäter hat noch vor seinem Tode die gantze Warheit diese Historien bekennet/ welche hernach von dem vornehmen Juristen/ Johanne Corasio/ ist beschrieben/ erkläret/ und publiciret worden. E. Pasquier au 5. livre des Recerches de la France, chap. 9. LXXXVI. Von vergiffteter Salbey. ZWey Kauffleute waren nahe bey der Stadt Tholouse in Franckreich bey ei- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0770" n="746"/> Arnold / so absonderlich gefraget wurde.</p> <p>Dessen aber ungeachtet/ ward ihm endlich/ als einem ungerechten und der Sachen überwiesenen Ubelthäter/ im Monat Septembri Anno 1560. durch Urtheil und Recht zuerkant: Daß er im Hembde/ eine Fackel in der Hand haltend/ vor dem gantzen Parlament solte seine Missethat bekennen/ und Abbitte thun/ darnach auch solches wiederholen vor der Hauptkirchen zu Artigues: Darnach solle er mit dem Strange erwürget und sein Leib zu Achse verbrennet werden.</p> <p>Dieser Ubelthäter hat noch vor seinem Tode die gantze Warheit diese Historien bekennet/ welche hernach von dem vornehmen Juristen/ Johanne Corasio/ ist beschrieben/ erkläret/ und publiciret worden. E. Pasquier au 5. livre des Recerches de la France, chap. 9.</p> <p>LXXXVI.</p> <p>Von vergiffteter Salbey.</p> <p>ZWey Kauffleute waren nahe bey der Stadt Tholouse in Franckreich bey ei- </p> </div> </body> </text> </TEI> [746/0770]
Arnold / so absonderlich gefraget wurde.
Dessen aber ungeachtet/ ward ihm endlich/ als einem ungerechten und der Sachen überwiesenen Ubelthäter/ im Monat Septembri Anno 1560. durch Urtheil und Recht zuerkant: Daß er im Hembde/ eine Fackel in der Hand haltend/ vor dem gantzen Parlament solte seine Missethat bekennen/ und Abbitte thun/ darnach auch solches wiederholen vor der Hauptkirchen zu Artigues: Darnach solle er mit dem Strange erwürget und sein Leib zu Achse verbrennet werden.
Dieser Ubelthäter hat noch vor seinem Tode die gantze Warheit diese Historien bekennet/ welche hernach von dem vornehmen Juristen/ Johanne Corasio/ ist beschrieben/ erkläret/ und publiciret worden. E. Pasquier au 5. livre des Recerches de la France, chap. 9.
LXXXVI.
Von vergiffteter Salbey.
ZWey Kauffleute waren nahe bey der Stadt Tholouse in Franckreich bey ei-
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