Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.ne entzweydrücken und zermalmen kunte. Dieser hat einsmahls Hertzog Bogislaffen gebeten/ ihme zu vergönnen/ einen Schlafftrunck aus dem Keller mit sich nach Hause zu nehmen. Als nun J. F. G. dasselbe verwilliget/ hat er drey Tonnen Bier zugleich aus dem Keller getragen/ und mit sich nach Hause genommen/ also daß er mit einer ieden Hand eine Tonne im Spunde gefasset/ und zwischen den Armen an beyden Seiten zwo halbe Tonnen begriffen gehabt/ und also damit weggangen. In der Stettinischen Chronike. VI. Straffe eines falschen Eides. IM Jahr Christi 1527. den 30. Decembris hat sich in Alten Stettin zugetragen / daß ein Becker/ Thomas Wurow genant/ mit Tewes Viltern/ wegen einer erledigten Erbschafft und Hauskauffes zu Rechte gangen. Und als er/ Tewes Vilter/ beydes im ne entzweydrücken und zermalmen kunte. Dieser hat einsmahls Hertzog Bogislaffen gebeten/ ihme zu vergönnen/ einen Schlafftrunck aus dem Keller mit sich nach Hause zu nehmen. Als nun J. F. G. dasselbe verwilliget/ hat er drey Tonnen Bier zugleich aus dem Keller getragen/ und mit sich nach Hause genommen/ also daß er mit einer ieden Hand eine Tonne im Spunde gefasset/ und zwischen den Armen an beyden Seiten zwo halbe Tonnen begriffen gehabt/ und also damit weggangen. In der Stettinischen Chronike. VI. Straffe eines falschen Eides. IM Jahr Christi 1527. den 30. Decembris hat sich in Alten Stettin zugetragen / daß ein Becker/ Thomas Wurow genant/ mit Tewes Viltern/ wegen einer erledigten Erbschafft und Hauskauffes zu Rechte gangen. Und als er/ Tewes Vilter/ beydes im <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0610" n="586"/> ne entzweydrücken und zermalmen kunte. Dieser hat einsmahls Hertzog Bogislaffen gebeten/ ihme zu vergönnen/ einen Schlafftrunck aus dem Keller mit sich nach Hause zu nehmen.</p> <p>Als nun J. F. G. dasselbe verwilliget/ hat er drey Tonnen Bier zugleich aus dem Keller getragen/ und mit sich nach Hause genommen/ also daß er mit einer ieden Hand eine Tonne im Spunde gefasset/ und zwischen den Armen an beyden Seiten zwo halbe Tonnen begriffen gehabt/ und also damit weggangen. In der Stettinischen Chronike.</p> <p>VI.</p> <p>Straffe eines falschen Eides.</p> <p>IM Jahr Christi 1527. den 30. Decembris hat sich in Alten Stettin zugetragen / daß ein Becker/ Thomas Wurow genant/ mit Tewes Viltern/ wegen einer erledigten Erbschafft und Hauskauffes zu Rechte gangen.</p> <p>Und als er/ Tewes Vilter/ beydes im </p> </div> </body> </text> </TEI> [586/0610]
ne entzweydrücken und zermalmen kunte. Dieser hat einsmahls Hertzog Bogislaffen gebeten/ ihme zu vergönnen/ einen Schlafftrunck aus dem Keller mit sich nach Hause zu nehmen.
Als nun J. F. G. dasselbe verwilliget/ hat er drey Tonnen Bier zugleich aus dem Keller getragen/ und mit sich nach Hause genommen/ also daß er mit einer ieden Hand eine Tonne im Spunde gefasset/ und zwischen den Armen an beyden Seiten zwo halbe Tonnen begriffen gehabt/ und also damit weggangen. In der Stettinischen Chronike.
VI.
Straffe eines falschen Eides.
IM Jahr Christi 1527. den 30. Decembris hat sich in Alten Stettin zugetragen / daß ein Becker/ Thomas Wurow genant/ mit Tewes Viltern/ wegen einer erledigten Erbschafft und Hauskauffes zu Rechte gangen.
Und als er/ Tewes Vilter/ beydes im
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