Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.Und weil sie in dieser execution Hülffe bedurffte: Ward die Kupplerin verurtheilet/ Jhr Beystand zu leisten. Diese zwey hiengen und erwürgeten den Unglückseeligen: Nach dessen Tode der Herr das Bette und alles Gerähte des schändlichen Ehebruchs zu verbrennen/ und andern Mobilien in der Kammer anders wohin zu tragen befahl: Und ließ nicht mehr darinnen/ als so viel Stroh/ daß die zwey Hunde drauf liegen kunten. Er verordnete/ daß der aufgehenckle Leichnam daselbst bliebe/ und zwey Weiber ihn bewachten/ biß daß der Gestanck sie ersticket hätte: er ließ alle Fenster und auch die Thür zumauren/ ohne ein enges Loch/ dadurch man ihnen Brodt und Wasser zureichete. Als sie etliche wenig Tage in diesem Gestanck ohne Trost blieben waren: Wurden sie vom Schmertz und Verzweifflung überwunden/ und endeten also ihr elendes Leben. Simon Goulart. in Thesauro Historico Part. 1. XVI. Höllische Pein. EIn Herr eines Städtleins im Fürstenthum Sulmone/ im Königreich Neapolis / erzeigete sich geitzig und hoffertig in seinem Regiment: Also daß seine arme Unterthanen nicht bleiben kunten/ sondern unbarmhertzig von ihme aus gesogen Und weil sie in dieser execution Hülffe bedurffte: Ward die Kupplerin verurtheilet/ Jhr Beystand zu leisten. Diese zwey hiengen und erwürgeten den Unglückseeligen: Nach dessen Tode der Herr das Bette und alles Gerähte des schändlichen Ehebruchs zu verbrennen/ und andern Mobilien in der Kam̃er anders wohin zu tragen befahl: Und ließ nicht mehr darinnen/ als so viel Stroh/ daß die zwey Hunde drauf liegen kunten. Er verordnete/ daß der aufgehenckle Leichnam daselbst bliebe/ und zwey Weiber ihn bewachten/ biß daß der Gestanck sie ersticket hätte: er ließ alle Fenster und auch die Thür zumauren/ ohne ein enges Loch/ dadurch man ihnen Brodt und Wasser zureichete. Als sie etliche wenig Tage in diesem Gestanck ohne Trost blieben waren: Wurden sie vom Schmertz und Verzweifflung überwunden/ und endeten also ihr elendes Leben. Simon Goulart. in Thesauro Historico Part. 1. XVI. Höllische Pein. EIn Herr eines Städtleins im Fürstenthum Sulmone/ im Königreich Neapolis / erzeigete sich geitzig und hoffertig in seinem Regiment: Also daß seine arme Unterthanen nicht bleiben kunten/ sondern unbarmhertzig von ihme aus gesogen <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0043" n="23"/> <p>Und weil sie in dieser execution Hülffe bedurffte: Ward die Kupplerin verurtheilet/ Jhr Beystand zu leisten.</p> <p>Diese zwey hiengen und erwürgeten den Unglückseeligen: Nach dessen Tode der Herr das Bette und alles Gerähte des schändlichen Ehebruchs zu verbrennen/ und andern Mobilien in der Kam̃er anders wohin zu tragen befahl: Und ließ nicht mehr darinnen/ als so viel Stroh/ daß die zwey Hunde drauf liegen kunten.</p> <p>Er verordnete/ daß der aufgehenckle Leichnam daselbst bliebe/ und zwey Weiber ihn bewachten/ biß daß der Gestanck sie ersticket hätte: er ließ alle Fenster und auch die Thür zumauren/ ohne ein enges Loch/ dadurch man ihnen Brodt und Wasser zureichete. Als sie etliche wenig Tage in diesem Gestanck ohne Trost blieben waren: Wurden sie vom Schmertz und Verzweifflung überwunden/ und endeten also ihr elendes Leben.</p> <p>Simon Goulart. in Thesauro Historico Part. 1.</p> <p>XVI.</p> <p>Höllische Pein.</p> <p>EIn Herr eines Städtleins im Fürstenthum Sulmone/ im Königreich Neapolis / erzeigete sich geitzig und hoffertig in seinem Regiment: Also daß seine arme Unterthanen nicht bleiben kunten/ sondern unbarmhertzig von ihme aus gesogen </p> </div> </body> </text> </TEI> [23/0043]
Und weil sie in dieser execution Hülffe bedurffte: Ward die Kupplerin verurtheilet/ Jhr Beystand zu leisten.
Diese zwey hiengen und erwürgeten den Unglückseeligen: Nach dessen Tode der Herr das Bette und alles Gerähte des schändlichen Ehebruchs zu verbrennen/ und andern Mobilien in der Kam̃er anders wohin zu tragen befahl: Und ließ nicht mehr darinnen/ als so viel Stroh/ daß die zwey Hunde drauf liegen kunten.
Er verordnete/ daß der aufgehenckle Leichnam daselbst bliebe/ und zwey Weiber ihn bewachten/ biß daß der Gestanck sie ersticket hätte: er ließ alle Fenster und auch die Thür zumauren/ ohne ein enges Loch/ dadurch man ihnen Brodt und Wasser zureichete. Als sie etliche wenig Tage in diesem Gestanck ohne Trost blieben waren: Wurden sie vom Schmertz und Verzweifflung überwunden/ und endeten also ihr elendes Leben.
Simon Goulart. in Thesauro Historico Part. 1.
XVI.
Höllische Pein.
EIn Herr eines Städtleins im Fürstenthum Sulmone/ im Königreich Neapolis / erzeigete sich geitzig und hoffertig in seinem Regiment: Also daß seine arme Unterthanen nicht bleiben kunten/ sondern unbarmhertzig von ihme aus gesogen
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Zitationshilfe: | Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/43>, abgerufen am 16.07.2024. |