Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.XV. Straffe des Chebruchs. Umb das Jahr 1510. hat in Piemont ein Herr gelebet/ welcher in Erfahrung kommen / daß sein Ehegemahl/ gebohrn aus mittelmässigem Geschlechte/ die er nach seinem Belieben geheyrahtet/ die Ehre GOttes/ die Ehre von ihrem Eheherrn erlanget/ ihre selbst eigene Ehre in Vergessenheit stellete/ und so leichtfertig wäre/ daß sie das Haus/ Kammer/ und Ehebette ihres Herrn und Mannes durch öfftern Ehebruch mit einem Edelmanne/ seinem Nachbarn/ der sie so bößlich verführet/ besudelte. Als er sie nun gern allebeyde ergreiffen wolte/ damit sie nicht leugnen/ noch sich entschuldigen könten: Hat er endlich nach vielen Käncken diesen aus gesonnen: Er wolte ihm lassen ein Backet Brieffe bringen/ darinnen sein Fürst ihn nach Hofe foderte/ daß er von dar eine Reise in Franckreich thun/ und etliche Zeit daselbst verbleiben solte. Er zeigete diese Schreiben seinem Gemahl/ verharrete bey ihr noch einen gantzen Tag/ stellete XV. Straffe des Chebruchs. Umb das Jahr 1510. hat in Piemont ein Herr gelebet/ welcher in Erfahrung kommen / daß sein Ehegemahl/ gebohrn aus mittelmässigem Geschlechte/ die er nach seinem Belieben geheyrahtet/ die Ehre GOttes/ die Ehre von ihrem Eheherrn erlanget/ ihre selbst eigene Ehre in Vergessenheit stellete/ und so leichtfertig wäre/ daß sie das Haus/ Kammer/ und Ehebette ihres Herrn und Mannes durch öfftern Ehebruch mit einem Edelmanne/ seinem Nachbarn/ der sie so bößlich verführet/ besudelte. Als er sie nun gern allebeyde ergreiffen wolte/ damit sie nicht leugnen/ noch sich entschuldigen könten: Hat er endlich nach vielen Käncken diesen aus gesonnen: Er wolte ihm lassen ein Backet Brieffe bringen/ darinnen sein Fürst ihn nach Hofe foderte/ daß er von dar eine Reise in Franckreich thun/ und etliche Zeit daselbst verbleiben solte. Er zeigete diese Schreiben seinem Gemahl/ verharrete bey ihr noch einen gantzen Tag/ stellete <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0040" n="20"/> <p>XV.</p> <p>Straffe des Chebruchs.</p> <p>Umb das Jahr 1510. hat in Piemont ein Herr gelebet/ welcher in Erfahrung kommen / daß sein Ehegemahl/ gebohrn aus mittelmässigem Geschlechte/ die er nach seinem Belieben geheyrahtet/ die Ehre GOttes/ die Ehre von ihrem Eheherrn erlanget/ ihre selbst eigene Ehre in Vergessenheit stellete/ und so leichtfertig wäre/ daß sie das Haus/ Kammer/ und Ehebette ihres Herrn und Mannes durch öfftern Ehebruch mit einem Edelmanne/ seinem Nachbarn/ der sie so bößlich verführet/ besudelte.</p> <p>Als er sie nun gern allebeyde ergreiffen wolte/ damit sie nicht leugnen/ noch sich entschuldigen könten: Hat er endlich nach vielen Käncken diesen aus gesonnen: Er wolte ihm lassen ein Backet Brieffe bringen/ darinnen sein Fürst ihn nach Hofe foderte/ daß er von dar eine Reise in Franckreich thun/ und etliche Zeit daselbst verbleiben solte.</p> <p>Er zeigete diese Schreiben seinem Gemahl/ verharrete bey ihr noch einen gantzen Tag/ stellete </p> </div> </body> </text> </TEI> [20/0040]
XV.
Straffe des Chebruchs.
Umb das Jahr 1510. hat in Piemont ein Herr gelebet/ welcher in Erfahrung kommen / daß sein Ehegemahl/ gebohrn aus mittelmässigem Geschlechte/ die er nach seinem Belieben geheyrahtet/ die Ehre GOttes/ die Ehre von ihrem Eheherrn erlanget/ ihre selbst eigene Ehre in Vergessenheit stellete/ und so leichtfertig wäre/ daß sie das Haus/ Kammer/ und Ehebette ihres Herrn und Mannes durch öfftern Ehebruch mit einem Edelmanne/ seinem Nachbarn/ der sie so bößlich verführet/ besudelte.
Als er sie nun gern allebeyde ergreiffen wolte/ damit sie nicht leugnen/ noch sich entschuldigen könten: Hat er endlich nach vielen Käncken diesen aus gesonnen: Er wolte ihm lassen ein Backet Brieffe bringen/ darinnen sein Fürst ihn nach Hofe foderte/ daß er von dar eine Reise in Franckreich thun/ und etliche Zeit daselbst verbleiben solte.
Er zeigete diese Schreiben seinem Gemahl/ verharrete bey ihr noch einen gantzen Tag/ stellete
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Zitationshilfe: | Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/40>, abgerufen am 02.03.2025. |