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Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.

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tet worden: Ehreten sie die Wöchnerin. Denn der Churfürst von Meintz richtete ihr nach Gewohnheit des Landes ein stattliches Gast-Mahl aus. Der von Sachsen verehrete ihr tausend Thaler.

Die jenigen/ so sich der Succession unterfangen/ wurden gezwungen/ alles gantz dem rechtmessigen neugebohrnen Erben zu über lassen: Derselbe ward bey seiner Mutter und Vormunderin in edler Verwahrung gelassen. Dieses Kind ist fleissig auferzogen worden/ und ist am Leben. Ibid.

LI.

Kinder-Geschrey in Mutterleibe.

IM Jahr 1551. im Monat Augusto/ gebahr ein Weib zu Meissen eine Tochter/ welche sechs Monat hernach an Blatternstarb.

Fünf Tage zuvor/ ehe sie an das Licht der Welt kam: Hörte man sie sehr verständlich in Mutterleibe schreyen.

Ich habe sie zur heiligen Tauffe praesentiret/ nebenst Herrn Joh. Kentmans Medicinae D. ehelichen Hausfrauen.

G. Fabricius l. 3. Annal. Misniae.

tet worden: Ehreten sie die Wöchnerin. Denn der Churfürst von Meintz richtete ihr nach Gewohnheit des Landes ein stattliches Gast-Mahl aus. Der von Sachsen verehrete ihr tausend Thaler.

Die jenigen/ so sich der Succession unterfangen/ wurden gezwungen/ alles gantz dem rechtmessigen neugebohrnen Erben zu über lassen: Derselbe ward bey seiner Mutter und Vormunderin in edler Verwahrung gelassen. Dieses Kind ist fleissig auferzogen worden/ und ist am Leben. Ibid.

LI.

Kinder-Geschrey in Mutterleibe.

IM Jahr 1551. im Monat Augusto/ gebahr ein Weib zu Meissen eine Tochter/ welche sechs Monat hernach an Blatternstarb.

Fünf Tage zuvor/ ehe sie an das Licht der Welt kam: Hörte man sie sehr verständlich in Mutterleibe schreyen.

Ich habe sie zur heiligen Tauffe praesentiret/ nebenst Herrn Joh. Kentmans Medicinae D. ehelichen Hausfrauen.

G. Fabricius l. 3. Annal. Misniae.

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[239/0261] tet worden: Ehreten sie die Wöchnerin. Denn der Churfürst von Meintz richtete ihr nach Gewohnheit des Landes ein stattliches Gast-Mahl aus. Der von Sachsen verehrete ihr tausend Thaler. Die jenigen/ so sich der Succession unterfangen/ wurden gezwungen/ alles gantz dem rechtmessigen neugebohrnen Erben zu über lassen: Derselbe ward bey seiner Mutter und Vormunderin in edler Verwahrung gelassen. Dieses Kind ist fleissig auferzogen worden/ und ist am Leben. Ibid. LI. Kinder-Geschrey in Mutterleibe. IM Jahr 1551. im Monat Augusto/ gebahr ein Weib zu Meissen eine Tochter/ welche sechs Monat hernach an Blatternstarb. Fünf Tage zuvor/ ehe sie an das Licht der Welt kam: Hörte man sie sehr verständlich in Mutterleibe schreyen. Ich habe sie zur heiligen Tauffe praesentiret/ nebenst Herrn Joh. Kentmans Medicinae D. ehelichen Hausfrauen. G. Fabricius l. 3. Annal. Misniae.

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Zitationshilfe: Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/261>, abgerufen am 25.11.2024.