Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.Als sie von dannen heraus in ein ander Gemach getragen worden: Verwechselte sie bald darauf ihr Leben mit dem Tode. Ibidem. LXXI. Eltern Fluch. WIe das Gebot von der Ehre der Eltern das erste ist/ das Verheissung hat: Also ist es auch nicht von den letzten/ die Dräuung und Straffe haben. Caspar Henneberger erzehlet ein schrecklich Exempel der Göttlichen Straffe über einen undanckbaren und widerspenstigen Sohn: Als derselbe seinen Vater und seine Mutter geschlagen/ und verwundet/ verfluchten sie ihn dermassen/ daß er von den Schlangen zernaget und getödtet worden/ und zwar an einem Orte/ da man zuvor niemahls dergleichen gesehen hatte. Die gröfte und schrecklichste unter dem Hauffen fassete und fraß gantz die rechte Hand/ damit der Bösewicht seine Eltern geschlagen hatte. Alle diese Exequirer des Göttlichen Urtheils/ nach dem sie es vollendet / machten sich davon/ und sind nicht ferner gesehen worden. Henneberger bezeugets / es geschehen in einem Städtlein Passenhein/ mit grossem Erschrecknüß aller der jenigen/ so solche Göttliche Rache haben in acht genommen. In seiner Preusischen Chronike. Als sie von dannen heraus in ein ander Gemach getragen worden: Verwechselte sie bald darauf ihr Leben mit dem Tode. Ibidem. LXXI. Eltern Fluch. WIe das Gebot von der Ehre der Eltern das erste ist/ das Verheissung hat: Also ist es auch nicht von den letzten/ die Dräuung und Straffe haben. Caspar Henneberger erzehlet ein schrecklich Exempel der Göttlichen Straffe über einen undanckbaren und widerspenstigen Sohn: Als derselbe seinen Vater und seine Mutter geschlagen/ und verwundet/ verfluchten sie ihn dermassen/ daß er von den Schlangen zernaget und getödtet worden/ und zwar an einem Orte/ da man zuvor niemahls dergleichen gesehen hatte. Die gröfte und schrecklichste unter dem Hauffen fassete und fraß gantz die rechte Hand/ damit der Bösewicht seine Eltern geschlagen hatte. Alle diese Exequirer des Göttlichen Urtheils/ nach dem sie es vollendet / machten sich davon/ und sind nicht ferner gesehen worden. Henneberger bezeugets / es geschehen in einem Städtlein Passenhein/ mit grossem Erschrecknüß aller der jenigen/ so solche Göttliche Rache haben in acht genommen. In seiner Preusischen Chronike. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0158" n="138"/> <p>Als sie von dannen heraus in ein ander Gemach getragen worden: Verwechselte sie bald darauf ihr Leben mit dem Tode. Ibidem.</p> <p>LXXI.</p> <p>Eltern Fluch.</p> <p>WIe das Gebot von der Ehre der Eltern das erste ist/ das Verheissung hat: Also ist es auch nicht von den letzten/ die Dräuung und Straffe haben.</p> <p>Caspar Henneberger erzehlet ein schrecklich Exempel der Göttlichen Straffe über einen undanckbaren und widerspenstigen Sohn: Als derselbe seinen Vater und seine Mutter geschlagen/ und verwundet/ verfluchten sie ihn dermassen/ daß er von den Schlangen zernaget und getödtet worden/ und zwar an einem Orte/ da man zuvor niemahls dergleichen gesehen hatte.</p> <p>Die gröfte und schrecklichste unter dem Hauffen fassete und fraß gantz die rechte Hand/ damit der Bösewicht seine Eltern geschlagen hatte.</p> <p>Alle diese Exequirer des Göttlichen Urtheils/ nach dem sie es vollendet / machten sich davon/ und sind nicht ferner gesehen worden. Henneberger bezeugets / es geschehen in einem Städtlein Passenhein/ mit grossem Erschrecknüß aller der jenigen/ so solche Göttliche Rache haben in acht genommen. In seiner Preusischen Chronike.</p> </div> </body> </text> </TEI> [138/0158]
Als sie von dannen heraus in ein ander Gemach getragen worden: Verwechselte sie bald darauf ihr Leben mit dem Tode. Ibidem.
LXXI.
Eltern Fluch.
WIe das Gebot von der Ehre der Eltern das erste ist/ das Verheissung hat: Also ist es auch nicht von den letzten/ die Dräuung und Straffe haben.
Caspar Henneberger erzehlet ein schrecklich Exempel der Göttlichen Straffe über einen undanckbaren und widerspenstigen Sohn: Als derselbe seinen Vater und seine Mutter geschlagen/ und verwundet/ verfluchten sie ihn dermassen/ daß er von den Schlangen zernaget und getödtet worden/ und zwar an einem Orte/ da man zuvor niemahls dergleichen gesehen hatte.
Die gröfte und schrecklichste unter dem Hauffen fassete und fraß gantz die rechte Hand/ damit der Bösewicht seine Eltern geschlagen hatte.
Alle diese Exequirer des Göttlichen Urtheils/ nach dem sie es vollendet / machten sich davon/ und sind nicht ferner gesehen worden. Henneberger bezeugets / es geschehen in einem Städtlein Passenhein/ mit grossem Erschrecknüß aller der jenigen/ so solche Göttliche Rache haben in acht genommen. In seiner Preusischen Chronike.
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Zitationshilfe: | Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/158>, abgerufen am 16.02.2025. |