Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.loß liesse/ und ihm das Leben schenckte. Iulius Caesar Scaliger Exercit. 312. contra Cardanum. XLIV. EIn Jäger suchte auf einem hohen Felsen junge Sperber: Als er nun fühlete/ daß der Strick/ durch dessen Behelf er herab stieg/ zerriß/ nahm ihn eine solche hefftige Furcht ein/ daß ihm geschwinde das Haar weiß wurde. Coelius Rhodiginus l. 13. cap. 27. antiq. lection. ICh habe der er gekennet/ welche wider Verhoffen dem Schifbruch entkommen/ und in einem Augenblick gantz grau worden waren. Hadr. Iunius Comment. de Coma cap. 10. XLV. Meineid. In der Stadt Rüttlingen kam ein Wandersman in ein Wirthshaus/ und gab dem Wirth eine Satteltasche aufzuheben/ darinnen eine grosse Summa Geldes war. Als er nun bey seinem Abzuge die Beylage wieder forderte: Leugnete der Wirth / daß er sie hätte empfangen/ schmähete ihn/ und spottete seiner. Der Wanders man verklagete ihn bey den Gerichten: Und weil dieses alles ohne Zeugen zwischen ihnen beyden war gehandelt worden/ kam es dahin/ daß der Wirth solte einen Eid ablegen/ welcher dann nichts anders begehrete / loß liesse/ und ihm das Leben schenckte. Iulius Caesar Scaliger Exercit. 312. contra Cardanum. XLIV. EIn Jäger suchte auf einem hohen Felsen junge Sperber: Als er nun fühlete/ daß der Strick/ durch dessen Behelf er herab stieg/ zerriß/ nahm ihn eine solche hefftige Furcht ein/ daß ihm geschwinde das Haar weiß wurde. Coelius Rhodiginus l. 13. cap. 27. antiq. lection. ICh habe der er gekennet/ welche wider Verhoffen dem Schifbruch entkommen/ und in einem Augenblick gantz grau worden waren. Hadr. Iunius Comment. de Comâ cap. 10. XLV. Meineid. In der Stadt Rüttlingen kam ein Wandersman in ein Wirthshaus/ und gab dem Wirth eine Satteltasche aufzuheben/ darinnen eine grosse Summa Geldes war. Als er nun bey seinem Abzuge die Beylage wieder forderte: Leugnete der Wirth / daß er sie hätte empfangen/ schmähete ihn/ und spottete seiner. Der Wanders man verklagete ihn bey den Gerichten: Und weil dieses alles ohne Zeugen zwischen ihnen beyden war gehandelt worden/ kam es dahin/ daß der Wirth solte einen Eid ablegen/ welcher dann nichts anders begehrete / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0109" n="89"/> loß liesse/ und ihm das Leben schenckte. Iulius Caesar Scaliger Exercit. 312. contra Cardanum.</p> <p>XLIV.</p> <p>EIn Jäger suchte auf einem hohen Felsen junge Sperber: Als er nun fühlete/ daß der Strick/ durch dessen Behelf er herab stieg/ zerriß/ nahm ihn eine solche hefftige Furcht ein/ daß ihm geschwinde das Haar weiß wurde. Coelius Rhodiginus l. 13. cap. 27. antiq. lection.</p> <p>ICh habe der er gekennet/ welche wider Verhoffen dem Schifbruch entkommen/ und in einem Augenblick gantz grau worden waren. Hadr. Iunius Comment. de Comâ cap. 10.</p> <p>XLV.</p> <p>Meineid.</p> <p>In der Stadt Rüttlingen kam ein Wandersman in ein Wirthshaus/ und gab dem Wirth eine Satteltasche aufzuheben/ darinnen eine grosse Summa Geldes war.</p> <p>Als er nun bey seinem Abzuge die Beylage wieder forderte: Leugnete der Wirth / daß er sie hätte empfangen/ schmähete ihn/ und spottete seiner. Der Wanders man verklagete ihn bey den Gerichten: Und weil dieses alles ohne Zeugen zwischen ihnen beyden war gehandelt worden/ kam es dahin/ daß der Wirth solte einen Eid ablegen/ welcher dann nichts anders begehrete / </p> </div> </body> </text> </TEI> [89/0109]
loß liesse/ und ihm das Leben schenckte. Iulius Caesar Scaliger Exercit. 312. contra Cardanum.
XLIV.
EIn Jäger suchte auf einem hohen Felsen junge Sperber: Als er nun fühlete/ daß der Strick/ durch dessen Behelf er herab stieg/ zerriß/ nahm ihn eine solche hefftige Furcht ein/ daß ihm geschwinde das Haar weiß wurde. Coelius Rhodiginus l. 13. cap. 27. antiq. lection.
ICh habe der er gekennet/ welche wider Verhoffen dem Schifbruch entkommen/ und in einem Augenblick gantz grau worden waren. Hadr. Iunius Comment. de Comâ cap. 10.
XLV.
Meineid.
In der Stadt Rüttlingen kam ein Wandersman in ein Wirthshaus/ und gab dem Wirth eine Satteltasche aufzuheben/ darinnen eine grosse Summa Geldes war.
Als er nun bey seinem Abzuge die Beylage wieder forderte: Leugnete der Wirth / daß er sie hätte empfangen/ schmähete ihn/ und spottete seiner. Der Wanders man verklagete ihn bey den Gerichten: Und weil dieses alles ohne Zeugen zwischen ihnen beyden war gehandelt worden/ kam es dahin/ daß der Wirth solte einen Eid ablegen/ welcher dann nichts anders begehrete /
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