ihrer unversöhnlichen Gesinnung, und selbst die edelmüthige und genannte Fräulein fand, nach ihrer Lebhaftigkeit in ihrem Unwillen, in seinem Tode einige kleine, einige vergängliche Erleichte- rung des schweren Verlustes, den sie sonderlich durch sein Zuthun gelitten hatten.
Eine vergängliche Erleichterung, sagen wir noch einmal, in Absicht auf die Harloweische Familie: denn diese waren im geringsten nicht glücklich oder geruhig, wenn sie ihre eigne Auf- führung überlegten.
Fr. Harlowe lebte etwa zwey und ein hal- bes Jahr nach dem höchstbeklagten Tode ihrer vortrefflichen Tochter.
Herr Harlowe überlebte seine Gattinn ohn- gefähr ein halbes Jahr.
Beyde trösteten sich in ihren letzten Stun- den damit, daß sie wieder zu ihrer preiswürdi- gen Tochter, wie sie dieselbe allezeit nannten, nachdem sie ihr glückseliges Ende erfahren hatten, gebracht werden sollten.
Jedoch lebten beyde noch so lange, daß sie ih- ren Sohn Jakob und ihre Tochter Arabella verheyrathet sahen, aber an keiner von beyden Heyrathen Vergnügen hatten.
Herr Jakob Harlowe vermählte sich mit einem Frauenzimmer von der Familie, einer Way- se: und ist genöthigt, ihren Anspruch auf Güter, die ihn vornehmlich bewogen hatten, daß er sich um sie beworben, mit sehr großen Kosten zu un- terstützen. Er hat sie aber bis auf diesen Tag
noch
ihrer unverſoͤhnlichen Geſinnung, und ſelbſt die edelmuͤthige und genannte Fraͤulein fand, nach ihrer Lebhaftigkeit in ihrem Unwillen, in ſeinem Tode einige kleine, einige vergaͤngliche Erleichte- rung des ſchweren Verluſtes, den ſie ſonderlich durch ſein Zuthun gelitten hatten.
Eine vergaͤngliche Erleichterung, ſagen wir noch einmal, in Abſicht auf die Harloweiſche Familie: denn dieſe waren im geringſten nicht gluͤcklich oder geruhig, wenn ſie ihre eigne Auf- fuͤhrung uͤberlegten.
Fr. Harlowe lebte etwa zwey und ein hal- bes Jahr nach dem hoͤchſtbeklagten Tode ihrer vortrefflichen Tochter.
Herr Harlowe uͤberlebte ſeine Gattinn ohn- gefaͤhr ein halbes Jahr.
Beyde troͤſteten ſich in ihren letzten Stun- den damit, daß ſie wieder zu ihrer preiswuͤrdi- gen Tochter, wie ſie dieſelbe allezeit nannten, nachdem ſie ihr gluͤckſeliges Ende erfahren hatten, gebracht werden ſollten.
Jedoch lebten beyde noch ſo lange, daß ſie ih- ren Sohn Jakob und ihre Tochter Arabella verheyrathet ſahen, aber an keiner von beyden Heyrathen Vergnuͤgen hatten.
Herr Jakob Harlowe vermaͤhlte ſich mit einem Frauenzimmer von der Familie, einer Way- ſe: und iſt genoͤthigt, ihren Anſpruch auf Guͤter, die ihn vornehmlich bewogen hatten, daß er ſich um ſie beworben, mit ſehr großen Koſten zu un- terſtuͤtzen. Er hat ſie aber bis auf dieſen Tag
noch
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ihrer unverſoͤhnlichen Geſinnung, und ſelbſt die
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durch ſein Zuthun gelitten hatten.
Eine vergaͤngliche Erleichterung, ſagen
wir noch einmal, in Abſicht auf die Harloweiſche
Familie: denn dieſe waren im geringſten nicht
gluͤcklich oder geruhig, wenn ſie ihre eigne Auf-
fuͤhrung uͤberlegten.
Fr. Harlowe lebte etwa zwey und ein hal-
bes Jahr nach dem hoͤchſtbeklagten Tode ihrer
vortrefflichen Tochter.
Herr Harlowe uͤberlebte ſeine Gattinn ohn-
gefaͤhr ein halbes Jahr.
Beyde troͤſteten ſich in ihren letzten Stun-
den damit, daß ſie wieder zu ihrer preiswuͤrdi-
gen Tochter, wie ſie dieſelbe allezeit nannten,
nachdem ſie ihr gluͤckſeliges Ende erfahren hatten,
gebracht werden ſollten.
Jedoch lebten beyde noch ſo lange, daß ſie ih-
ren Sohn Jakob und ihre Tochter Arabella
verheyrathet ſahen, aber an keiner von beyden
Heyrathen Vergnuͤgen hatten.
Herr Jakob Harlowe vermaͤhlte ſich mit
einem Frauenzimmer von der Familie, einer Way-
ſe: und iſt genoͤthigt, ihren Anſpruch auf Guͤter,
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 878. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/884>, abgerufen am 25.11.2024.
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