Nichts als meine verfluchte Ränke stunden meiner Glückseligkeit im Wege. Erinnerst du dich nicht, wie oft ich, von Anfange an, ihre auf- steigende Flamme durch niederträchtigen und un- dankbaren wider sie selbst gemachten Gebrauch der Bedingungen, welche so wohl die jungfräu- liche Zärtlichkeit als der kindliche Gehor- sam sie genöthigt hatte mir aufzulegen, ehe ich sie in meine Gewalt bekam, ausgelöschet habe (*)?
Sagte sie mir nicht, und wußte ich es nicht, wenn sie es mir nicht gesagt hätte, daß sie nicht im Stande wäre, gegen diejenige Manns- person, die sie zu heyrathen gedächte, sich einer gezwungenen Sprödigkeit oder Ty- ranney schuldig zu machen(**)? Jch wußte, wie sie mir einmal vorwarf, daß ich seit der Zeit, da ich sie von ihres Vaters Hause gezogen, eine ebene Bahn vor mir gehabt hatte(***).
Mit
(*) Man sehe den III. Th. S. 154. wie auch den XVI XLIII. XLIV. Brief eben desselben Theils und viele andere Stellen.
(**) Man sehe den Vten Th. S. 414. - - Es kann ferner bemerkt werden, daß alle gelegentliche Lehren und Verweise der Clarissa an die Fräulein Howe, wegen der Begegnung dieser jungen Fräulein gegen Herrn Hickmann sattsam beweisen, daß sie über alle, gezwungene Svrödigkeit und Tyranney erhaben ge- wesen. - - Man sehe insonderheit den XVII. Brief des gegenwärtigen Theils, S. 134. - - "O meine "liebe Freundinn, schreibt sie in diesem Briefe, wäre "mir doch das Glück zu Theil geworden, da es mir "nicht erlaubt war, ledig zu bleiben, daß ich an einen "Mann gerathen wäre, gegen den ich hätte edelmü- "thig und frey handeln können! etc."
(***) Th. V. S. 314. 402.
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Nichts als meine verfluchte Raͤnke ſtunden meiner Gluͤckſeligkeit im Wege. Erinnerſt du dich nicht, wie oft ich, von Anfange an, ihre auf- ſteigende Flamme durch niedertraͤchtigen und un- dankbaren wider ſie ſelbſt gemachten Gebrauch der Bedingungen, welche ſo wohl die jungfraͤu- liche Zaͤrtlichkeit als der kindliche Gehor- ſam ſie genoͤthigt hatte mir aufzulegen, ehe ich ſie in meine Gewalt bekam, ausgeloͤſchet habe (*)?
Sagte ſie mir nicht, und wußte ich es nicht, wenn ſie es mir nicht geſagt haͤtte, daß ſie nicht im Stande waͤre, gegen diejenige Manns- perſon, die ſie zu heyrathen gedaͤchte, ſich einer gezwungenen Sproͤdigkeit oder Ty- ranney ſchuldig zu machen(**)? Jch wußte, wie ſie mir einmal vorwarf, daß ich ſeit der Zeit, da ich ſie von ihres Vaters Hauſe gezogen, eine ebene Bahn vor mir gehabt hatte(***).
Mit
(*) Man ſehe den III. Th. S. 154. wie auch den XVI XLIII. XLIV. Brief eben deſſelben Theils und viele andere Stellen.
(**) Man ſehe den Vten Th. S. 414. ‒ ‒ Es kann ferner bemerkt werden, daß alle gelegentliche Lehren und Verweiſe der Clariſſa an die Fraͤulein Howe, wegen der Begegnung dieſer jungen Fraͤulein gegen Herrn Hickmann ſattſam beweiſen, daß ſie uͤber alle, gezwungene Svroͤdigkeit und Tyranney erhaben ge- weſen. ‒ ‒ Man ſehe inſonderheit den XVII. Brief des gegenwaͤrtigen Theils, S. 134. ‒ ‒ „O meine „liebe Freundinn, ſchreibt ſie in dieſem Briefe, waͤre „mir doch das Gluͤck zu Theil geworden, da es mir „nicht erlaubt war, ledig zu bleiben, daß ich an einen „Mann gerathen waͤre, gegen den ich haͤtte edelmuͤ- „thig und frey handeln koͤnnen! ꝛc.“
(***) Th. V. S. 314. 402.
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Nichts als meine verfluchte Raͤnke ſtunden
meiner Gluͤckſeligkeit im Wege. Erinnerſt du
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ſam ſie genoͤthigt hatte mir aufzulegen, ehe ich ſie
in meine Gewalt bekam, ausgeloͤſchet habe (*)?
Sagte ſie mir nicht, und wußte ich es nicht,
wenn ſie es mir nicht geſagt haͤtte, daß ſie nicht
im Stande waͤre, gegen diejenige Manns-
perſon, die ſie zu heyrathen gedaͤchte, ſich
einer gezwungenen Sproͤdigkeit oder Ty-
ranney ſchuldig zu machen (**)? Jch wußte,
wie ſie mir einmal vorwarf, daß ich ſeit der Zeit,
da ich ſie von ihres Vaters Hauſe gezogen, eine
ebene Bahn vor mir gehabt hatte (***).
Mit
(*) Man ſehe den III. Th. S. 154. wie auch den XVI
XLIII. XLIV. Brief eben deſſelben Theils und viele
andere Stellen.
(**) Man ſehe den Vten Th. S. 414. ‒ ‒ Es kann
ferner bemerkt werden, daß alle gelegentliche Lehren
und Verweiſe der Clariſſa an die Fraͤulein Howe,
wegen der Begegnung dieſer jungen Fraͤulein gegen
Herrn Hickmann ſattſam beweiſen, daß ſie uͤber alle,
gezwungene Svroͤdigkeit und Tyranney erhaben ge-
weſen. ‒ ‒ Man ſehe inſonderheit den XVII. Brief
des gegenwaͤrtigen Theils, S. 134. ‒ ‒ „O meine
„liebe Freundinn, ſchreibt ſie in dieſem Briefe, waͤre
„mir doch das Gluͤck zu Theil geworden, da es mir
„nicht erlaubt war, ledig zu bleiben, daß ich an einen
„Mann gerathen waͤre, gegen den ich haͤtte edelmuͤ-
„thig und frey handeln koͤnnen! ꝛc.“
(***) Th. V. S. 314. 402.
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 857. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/863>, abgerufen am 25.11.2024.
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