tige Unterredung (*) mit der Fr. Smithinn, ih- rer Wirthinn. Diese fand ich so sehr zu ihrem Vortheil eingenommen, daß ich wohl sahe, es würde Jhrem Verlangen nicht Genüge thun, wenn ich alle meine Nachrichten von ihr einziehen woll- te. Jch ward auch genöthigt, meinem Gönner aufzuwarten, der, wie ich zu meinem großen Leid- wesen finde;
Miserum est, aliena viuere quadra;
sehr viele Aufwartung haben will, und ein ganz anderer Mann ist als er auf Schulen war: denn, mein Herr, inter nos,mit den Ehren verän- dern sich die Arten zu handeln. Der vor- herbenannten Ursachen wegen dachte ich, es würde den Endzweck des Befehls, womit Sie mich beehret haben, am besten zu erreichen die- nen, daß ich die Ausforschung der verlangten Nachrichten der Frauen eines besonderen Freun- des auftrüge, die beynahe der Fräulein gegen über wohnet, und eine ansehnliche Frau von gutem Gemüth und ordentlicher Lebensart ist, selbst Kinder hat, und die Welt wohl kennet.
An diese wandte ich mich also und gab ihr ei- ne kurze Nachricht von der Beschaffenheit der Sache. Jch ersuchte sie hierauf sich nach der Aufführung der unglücklichen Fräulein, nach ihrer gegenwärtigen Lebensart und Ver- pflegung, nach den Personen, die bey ihr Be- such ablegten, nach ihren Beschäfftigungen
und
(*) Man sehe den VI Theil, S. 727.
tige Unterredung (*) mit der Fr. Smithinn, ih- rer Wirthinn. Dieſe fand ich ſo ſehr zu ihrem Vortheil eingenommen, daß ich wohl ſahe, es wuͤrde Jhrem Verlangen nicht Genuͤge thun, wenn ich alle meine Nachrichten von ihr einziehen woll- te. Jch ward auch genoͤthigt, meinem Goͤnner aufzuwarten, der, wie ich zu meinem großen Leid- weſen finde;
Miſerum eſt, aliena viuere quadra;
ſehr viele Aufwartung haben will, und ein ganz anderer Mann iſt als er auf Schulen war: denn, mein Herr, inter nos,mit den Ehren veraͤn- dern ſich die Arten zu handeln. Der vor- herbenannten Urſachen wegen dachte ich, es wuͤrde den Endzweck des Befehls, womit Sie mich beehret haben, am beſten zu erreichen die- nen, daß ich die Ausforſchung der verlangten Nachrichten der Frauen eines beſonderen Freun- des auftruͤge, die beynahe der Fraͤulein gegen uͤber wohnet, und eine anſehnliche Frau von gutem Gemuͤth und ordentlicher Lebensart iſt, ſelbſt Kinder hat, und die Welt wohl kennet.
An dieſe wandte ich mich alſo und gab ihr ei- ne kurze Nachricht von der Beſchaffenheit der Sache. Jch erſuchte ſie hierauf ſich nach der Auffuͤhrung der ungluͤcklichen Fraͤulein, nach ihrer gegenwaͤrtigen Lebensart und Ver- pflegung, nach den Perſonen, die bey ihr Be- ſuch ablegten, nach ihren Beſchaͤfftigungen
und
(*) Man ſehe den VI Theil, S. 727.
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tige Unterredung (*) mit der Fr. Smithinn, ih-
rer Wirthinn. Dieſe fand ich ſo ſehr zu ihrem
Vortheil eingenommen, daß ich wohl ſahe, es
wuͤrde Jhrem Verlangen nicht Genuͤge thun, wenn
ich alle meine Nachrichten von ihr einziehen woll-
te. Jch ward auch genoͤthigt, meinem Goͤnner
aufzuwarten, der, wie ich zu meinem großen Leid-
weſen finde;
Miſerum eſt, aliena viuere quadra;
ſehr viele Aufwartung haben will, und ein ganz
anderer Mann iſt als er auf Schulen war: denn,
mein Herr, inter nos, mit den Ehren veraͤn-
dern ſich die Arten zu handeln. Der vor-
herbenannten Urſachen wegen dachte ich, es
wuͤrde den Endzweck des Befehls, womit Sie
mich beehret haben, am beſten zu erreichen die-
nen, daß ich die Ausforſchung der verlangten
Nachrichten der Frauen eines beſonderen Freun-
des auftruͤge, die beynahe der Fraͤulein gegen uͤber
wohnet, und eine anſehnliche Frau von gutem
Gemuͤth und ordentlicher Lebensart iſt, ſelbſt
Kinder hat, und die Welt wohl kennet.
An dieſe wandte ich mich alſo und gab ihr ei-
ne kurze Nachricht von der Beſchaffenheit der
Sache. Jch erſuchte ſie hierauf ſich nach der
Auffuͤhrung der ungluͤcklichen Fraͤulein, nach
ihrer gegenwaͤrtigen Lebensart und Ver-
pflegung, nach den Perſonen, die bey ihr Be-
ſuch ablegten, nach ihren Beſchaͤfftigungen
und
(*) Man ſehe den VI Theil, S. 727.
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/236>, abgerufen am 24.11.2024.
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