het, sie zu befriedigen: er mag auch noch so gut wissen, wie böse der Entschluß sey, ihr Genüge zu thun! Ueberlege dieß: so wirst du im Stande seyn, ein nach einem gemachten Entwurfe vorge- setztes Verbrechen, das eine lange Uebung für sich anzuführen hat, in einer eben so ungestümen als unbändigen Brust, aus seinem eigentlichen Grunde zu begreifen, wo nicht zu entschuldi- gen.
Nun höre meinen neuen Grund.
Sollte die Fräulein bey der Probe unterlie- gen; sollte ich meinen Zweck erreichen, sie sich aber weigern, sich weiter mit mir einzulassen, ja mich auch wohl gar nicht heyrathen wollen; welches ich nicht wissen kann; - - und sollte sie es für unanständig halten, mir wegen der guten Ver- sorgung, die ich für sie, so gar bis zur Hälfte meiner Güter, auszumachen mir zur Ehre rech- nen würde: so kann sie doch bey dem allen nicht unglücklich seyn. - - Hat sie nicht ein Recht auf ein Gut, worüber niemand Gewalt hat? Wird der Obrist Morden, als ihr Vormund, sie nicht in den Besitz desselben setzen? Und bestimmte sie nicht in unserer vorigen Unterhandlung ganz eigentlich diejenige Lebensart, welche sie allezeit dem ehe- lichen Stande vorzöge? - - "Jhre gute Frau "Norton zu ihrer Anführerinn und Wegweise- "rinn zu nehmen, und auf ihrem eignen Gute "so, wie es ihres Großvaters Absicht gewesen, zu "leben (*)?"
Ueber
(*) Siehe den vorhergehenden XXX. Brief.
het, ſie zu befriedigen: er mag auch noch ſo gut wiſſen, wie boͤſe der Entſchluß ſey, ihr Genuͤge zu thun! Ueberlege dieß: ſo wirſt du im Stande ſeyn, ein nach einem gemachten Entwurfe vorge- ſetztes Verbrechen, das eine lange Uebung fuͤr ſich anzufuͤhren hat, in einer eben ſo ungeſtuͤmen als unbaͤndigen Bruſt, aus ſeinem eigentlichen Grunde zu begreifen, wo nicht zu entſchuldi- gen.
Nun hoͤre meinen neuen Grund.
Sollte die Fraͤulein bey der Probe unterlie- gen; ſollte ich meinen Zweck erreichen, ſie ſich aber weigern, ſich weiter mit mir einzulaſſen, ja mich auch wohl gar nicht heyrathen wollen; welches ich nicht wiſſen kann; ‒ ‒ und ſollte ſie es fuͤr unanſtaͤndig halten, mir wegen der guten Ver- ſorgung, die ich fuͤr ſie, ſo gar bis zur Haͤlfte meiner Guͤter, auszumachen mir zur Ehre rech- nen wuͤrde: ſo kann ſie doch bey dem allen nicht ungluͤcklich ſeyn. ‒ ‒ Hat ſie nicht ein Recht auf ein Gut, woruͤber niemand Gewalt hat? Wird der Obriſt Morden, als ihr Vormund, ſie nicht in den Beſitz deſſelben ſetzen? Und beſtimmte ſie nicht in unſerer vorigen Unterhandlung ganz eigentlich diejenige Lebensart, welche ſie allezeit dem ehe- lichen Stande vorzoͤge? ‒ ‒ „Jhre gute Frau „Norton zu ihrer Anfuͤhrerinn und Wegweiſe- „rinn zu nehmen, und auf ihrem eignen Gute „ſo, wie es ihres Großvaters Abſicht geweſen, zu „leben (*)?„
Ueber
(*) Siehe den vorhergehenden XXX. Brief.
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het, ſie zu befriedigen: er mag auch noch ſo gut
wiſſen, wie boͤſe der Entſchluß ſey, ihr Genuͤge zu
thun! Ueberlege dieß: ſo wirſt du im Stande
ſeyn, ein nach einem gemachten Entwurfe vorge-
ſetztes Verbrechen, das eine lange Uebung fuͤr
ſich anzufuͤhren hat, in einer eben ſo ungeſtuͤmen
als unbaͤndigen Bruſt, aus ſeinem eigentlichen
Grunde zu begreifen, wo nicht zu entſchuldi-
gen.
Nun hoͤre meinen neuen Grund.
Sollte die Fraͤulein bey der Probe unterlie-
gen; ſollte ich meinen Zweck erreichen, ſie ſich aber
weigern, ſich weiter mit mir einzulaſſen, ja mich
auch wohl gar nicht heyrathen wollen; welches
ich nicht wiſſen kann; ‒ ‒ und ſollte ſie es fuͤr
unanſtaͤndig halten, mir wegen der guten Ver-
ſorgung, die ich fuͤr ſie, ſo gar bis zur Haͤlfte
meiner Guͤter, auszumachen mir zur Ehre rech-
nen wuͤrde: ſo kann ſie doch bey dem allen nicht
ungluͤcklich ſeyn. ‒ ‒ Hat ſie nicht ein Recht auf
ein Gut, woruͤber niemand Gewalt hat? Wird
der Obriſt Morden, als ihr Vormund, ſie nicht in
den Beſitz deſſelben ſetzen? Und beſtimmte ſie nicht
in unſerer vorigen Unterhandlung ganz eigentlich
diejenige Lebensart, welche ſie allezeit dem ehe-
lichen Stande vorzoͤge? ‒ ‒ „Jhre gute Frau
„Norton zu ihrer Anfuͤhrerinn und Wegweiſe-
„rinn zu nehmen, und auf ihrem eignen Gute
„ſo, wie es ihres Großvaters Abſicht geweſen, zu
„leben (*)?„
Ueber
(*) Siehe den vorhergehenden XXX. Brief.
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 5. Göttingen, 1750, S. 548. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa05_1750/554>, abgerufen am 23.11.2024.
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