[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 4. Göttingen, 1749.gen, um die verschiedenen angenehmen Aussich- ten in Augenschein zu nehmen, daß sie mir ver- sprach, öfters mit mir auszufahren. Jch dencke, ich dencke, Fräulein Howe, deine gefährlichen Anschläge gerathen bey ihr in Vergessenheit. Jn der gantzen Zeit, da wir wieder zu Hause Wir haben uns einander gesprochen. Jch Mich dünckt, ich bin schon kranck. Jst es Dor- Vierter Theil. X
gen, um die verſchiedenen angenehmen Ausſich- ten in Augenſchein zu nehmen, daß ſie mir ver- ſprach, oͤfters mit mir auszufahren. Jch dencke, ich dencke, Fraͤulein Howe, deine gefaͤhrlichen Anſchlaͤge gerathen bey ihr in Vergeſſenheit. Jn der gantzen Zeit, da wir wieder zu Hauſe Wir haben uns einander geſprochen. Jch Mich duͤnckt, ich bin ſchon kranck. Jſt es Dor- Vierter Theil. X
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gen, um die verſchiedenen angenehmen Ausſich-
ten in Augenſchein zu nehmen, daß ſie mir ver-
ſprach, oͤfters mit mir auszufahren. Jch dencke,
ich dencke, Fraͤulein Howe, deine gefaͤhrlichen
Anſchlaͤge gerathen bey ihr in Vergeſſenheit.
Jn der gantzen Zeit, da wir wieder zu Hauſe
ſind, haben wir nichts gethan, als ſchreiben: ich
ſoll aber ihre Geſellſchaft noch eine Stunde lang
genieſſen, ehe ſie ſich zur Ruhe begiebt. Jch will
ſuchen alle Zeichen einer recht ergebenen und folg-
ſamen Liebe anzunehmen, damit ſie morgen bey
meiner bevorſtehenden Kranckheit deſto zaͤrtlicher
ſeyn moͤge. Bey dem Weggehen will ich klagen,
daß mir der Magen nicht recht ſey.
Wir haben uns einander geſprochen. Jch
habe nichts als Liebe und untadelhafte Ehrerbie-
tung blicken laſſen: und ſie war aufgeraͤumt und
gefaͤllig. Meine Unpaͤßlichkeit ging ihr nahe.
Sie uͤberfiel mich ploͤtzlich: eben bey dem Weg-
gehen. Es hatte aber nicht viel zu ſagen: und
ich hoffete morgen fruͤh gantz wohl zu ſeyn.
Mich duͤnckt, ich bin ſchon kranck. Jſt es
moͤglich, daß ein ſo aufgeraͤumter Kopf, als ich
bin, ſich eine Kranckheit einbildet? Jch ſollte mich
beſſer zum Comoͤdianten ſchicken, als ich es wuͤn-
ſche. Eine jede Nerve und Ader iſt immer be-
reit, das ihrige zu einer jeden beſchloſſenen Schel-
merey beyzutragen, es ſey durch Kranckheit oder
Geſundheit.
Dor-
Vierter Theil. X
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