bekant zu machen und eignen Ruhm zu erwerben. Eben so soll niemanden die Schande seiner Eltern nachtheilig seyn. Beides ist ungerecht.
Achtzehnter Artikel.
Die Weiber sollen, so wie die Männer, nach dem Maas des Alters geehrt werden, sie folgen aber mehr der Würde des Man- nes als ihrer eignen Beförderung. Wenn dieser das vierzigste Jahr erreicht hat, so bekommen sie den Titel Matrone, mit siebenzig Jahren werden sie Priesterinnen, das heißt, sie verrichten, in Verbindung mit den Priestern, und unter ihren Befehlen, verschiedene gottesdienstliche Handlun- gen, davon die hauptsächlichste in Reinigung des Tempels, in Aufputzung und Ordnung desselben etc. besteht. Die Priesterinnen leben mit ihren Män- nern, die Witwen aber wohnen neben dem Tem- pel bei einander: Sie werden alle, wie die Prie- ster selbst geehrt, und die älteste bekommt von der Gattin des Staatsbcamten die Gesandschaft der täglichen Ehrerbietung.
Geschehen und gegeben ist gegenwärtiges Re- script in unserm Hause, dem vormaligen Pallast, mit Rath und Einwilligung unsrer königlichen Familie, ohn' einige Ausnahme, um es in dem ganzen Um- fange unsers Reichs bekant und geltend zu machen. Den 15ten April im 1776sten Jahre der christlichen Zeitrechnung. Unterzeichnet, Victorin, Stifter und Gesetzgeber. Christine, Königin; und weiter unten: der Erbprinz, der Prinz Alexander; die
Prinzen
bekant zu machen und eignen Ruhm zu erwerben. Eben ſo ſoll niemanden die Schande ſeiner Eltern nachtheilig ſeyn. Beides iſt ungerecht.
Achtzehnter Artikel.
Die Weiber ſollen, ſo wie die Maͤnner, nach dem Maas des Alters geehrt werden, ſie folgen aber mehr der Wuͤrde des Man- nes als ihrer eignen Befoͤrderung. Wenn dieſer das vierzigſte Jahr erreicht hat, ſo bekommen ſie den Titel Matrone, mit ſiebenzig Jahren werden ſie Prieſterinnen, das heißt, ſie verrichten, in Verbindung mit den Prieſtern, und unter ihren Befehlen, verſchiedene gottesdienſtliche Handlun- gen, davon die hauptſaͤchlichſte in Reinigung des Tempels, in Aufputzung und Ordnung deſſelben ꝛc. beſteht. Die Prieſterinnen leben mit ihren Maͤn- nern, die Witwen aber wohnen neben dem Tem- pel bei einander: Sie werden alle, wie die Prie- ſter ſelbſt geehrt, und die aͤlteſte bekommt von der Gattin des Staatsbcamten die Geſandſchaft der taͤglichen Ehrerbietung.
Geſchehen und gegeben iſt gegenwaͤrtiges Re- ſcript in unſerm Hauſe, dem vormaligen Pallaſt, mit Rath und Einwilligung unſrer koͤniglichen Familie, ohn’ einige Ausnahme, um es in dem ganzen Um- fange unſers Reichs bekant und geltend zu machen. Den 15ten April im 1776ſten Jahre der chriſtlichen Zeitrechnung. Unterzeichnet, Victorin, Stifter und Geſetzgeber. Chriſtine, Koͤnigin; und weiter unten: der Erbprinz, der Prinz Alexander; die
Prinzen
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bekant zu machen und eignen Ruhm zu erwerben.
Eben ſo ſoll niemanden die Schande ſeiner Eltern
nachtheilig ſeyn. Beides iſt ungerecht.
Achtzehnter Artikel.
Die Weiber ſollen, ſo wie
die Maͤnner, nach dem Maas des Alters geehrt
werden, ſie folgen aber mehr der Wuͤrde des Man-
nes als ihrer eignen Befoͤrderung. Wenn dieſer
das vierzigſte Jahr erreicht hat, ſo bekommen ſie
den Titel Matrone, mit ſiebenzig Jahren werden
ſie Prieſterinnen, das heißt, ſie verrichten, in
Verbindung mit den Prieſtern, und unter ihren
Befehlen, verſchiedene gottesdienſtliche Handlun-
gen, davon die hauptſaͤchlichſte in Reinigung des
Tempels, in Aufputzung und Ordnung deſſelben ꝛc.
beſteht. Die Prieſterinnen leben mit ihren Maͤn-
nern, die Witwen aber wohnen neben dem Tem-
pel bei einander: Sie werden alle, wie die Prie-
ſter ſelbſt geehrt, und die aͤlteſte bekommt von der
Gattin des Staatsbcamten die Geſandſchaft der
taͤglichen Ehrerbietung.
Geſchehen und gegeben iſt gegenwaͤrtiges Re-
ſcript in unſerm Hauſe, dem vormaligen Pallaſt, mit
Rath und Einwilligung unſrer koͤniglichen Familie,
ohn’ einige Ausnahme, um es in dem ganzen Um-
fange unſers Reichs bekant und geltend zu machen.
Den 15ten April im 1776ſten Jahre der chriſtlichen
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und Geſetzgeber. Chriſtine, Koͤnigin; und weiter
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Rétif de La Bretonne, Nicolas-Edme: Der fliegende Mensch. Übers. v. Wilhelm Christhelf Siegmund Mylius. 2. Aufl. Dresden u. a., 1785, S. 372. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/retif_mensch_1785/380>, abgerufen am 23.11.2024.
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