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Rétif de La Bretonne, Nicolas-Edme: Der fliegende Mensch. Übers. v. Wilhelm Christhelf Siegmund Mylius. 2. Aufl. Dresden u. a., 1785.

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ben, unter welchem Vorwand es auch seyn
möchte. Selbst in dem Falle, wenn ihr Rath
befolgt wird, soll der Magistrat und seine Bei-
sizzer in ihrem Rescript sich keineswegen dar-
auf gründen.

Sechzehnter Artikel.

Es soll kein einzelnes Ober-
haupt des Staats mehr seyn: Wir entsagen durch
gegenwärtiges Rescript der obersten Gewalt, über-
geben sie der Geselschaft, und wollen, daß diese
künftig durch erwählte Magistratspersonen regiert
werde. Jedoch bedingen wir uns als ein von der
ganzen Nation gebilligtes Grundgesetz aus, daß die
Prinzen von unserm Geblüte bei dem ausschließen-
den und eigenthümlichen Rechte geschützt werden,
Flügel zu tragen, ohne auf irgend eine Art in dem
Gebrauche dieses Rechts eingeschränkt werden zu
können; wir befehlen ihnen aber, dieses eigen-
thümliche Vorrecht zum Dienst des Staats zu ge-
brauchen. Derienige von ihnen, welcher sie zur
Verrätherei des gedachten Staats anwenden wür-
de, soll mit dem Tode gestraft werden, fein Ver-
brechen iedoch unsern übrigen Nachkommen und so-
gar den Seinigen, keinen Nachtheil bringen. Dieß
ist der einzige Vorzug, den sie sich von allen ge-
genwärtigen vorbehalten, und dessen algemeine
Bestätigung der ganzen Nation sie von Seiten al-
ler ihrer Mitbürger verlangen.

Siebzehnter Artikel.

Keine Ehrenbezeugung soll
erblich seyn. Jedermann muß sich selbst suchen

bekant
A a 2



ben, unter welchem Vorwand es auch ſeyn
moͤchte. Selbſt in dem Falle, wenn ihr Rath
befolgt wird, ſoll der Magiſtrat und ſeine Bei-
ſizzer in ihrem Reſcript ſich keineswegen dar-
auf gruͤnden.

Sechzehnter Artikel.

Es ſoll kein einzelnes Ober-
haupt des Staats mehr ſeyn: Wir entſagen durch
gegenwaͤrtiges Reſcript der oberſten Gewalt, uͤber-
geben ſie der Geſelſchaft, und wollen, daß dieſe
kuͤnftig durch erwaͤhlte Magiſtratsperſonen regiert
werde. Jedoch bedingen wir uns als ein von der
ganzen Nation gebilligtes Grundgeſetz aus, daß die
Prinzen von unſerm Gebluͤte bei dem ausſchließen-
den und eigenthuͤmlichen Rechte geſchuͤtzt werden,
Fluͤgel zu tragen, ohne auf irgend eine Art in dem
Gebrauche dieſes Rechts eingeſchraͤnkt werden zu
koͤnnen; wir befehlen ihnen aber, dieſes eigen-
thuͤmliche Vorrecht zum Dienſt des Staats zu ge-
brauchen. Derienige von ihnen, welcher ſie zur
Verraͤtherei des gedachten Staats anwenden wuͤr-
de, ſoll mit dem Tode geſtraft werden, fein Ver-
brechen iedoch unſern uͤbrigen Nachkommen und ſo-
gar den Seinigen, keinen Nachtheil bringen. Dieß
iſt der einzige Vorzug, den ſie ſich von allen ge-
genwaͤrtigen vorbehalten, und deſſen algemeine
Beſtaͤtigung der ganzen Nation ſie von Seiten al-
ler ihrer Mitbuͤrger verlangen.

Siebzehnter Artikel.

Keine Ehrenbezeugung ſoll
erblich ſeyn. Jedermann muß ſich ſelbſt ſuchen

bekant
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[371/0379] ben, unter welchem Vorwand es auch ſeyn moͤchte. Selbſt in dem Falle, wenn ihr Rath befolgt wird, ſoll der Magiſtrat und ſeine Bei- ſizzer in ihrem Reſcript ſich keineswegen dar- auf gruͤnden. Sechzehnter Artikel. Es ſoll kein einzelnes Ober- haupt des Staats mehr ſeyn: Wir entſagen durch gegenwaͤrtiges Reſcript der oberſten Gewalt, uͤber- geben ſie der Geſelſchaft, und wollen, daß dieſe kuͤnftig durch erwaͤhlte Magiſtratsperſonen regiert werde. Jedoch bedingen wir uns als ein von der ganzen Nation gebilligtes Grundgeſetz aus, daß die Prinzen von unſerm Gebluͤte bei dem ausſchließen- den und eigenthuͤmlichen Rechte geſchuͤtzt werden, Fluͤgel zu tragen, ohne auf irgend eine Art in dem Gebrauche dieſes Rechts eingeſchraͤnkt werden zu koͤnnen; wir befehlen ihnen aber, dieſes eigen- thuͤmliche Vorrecht zum Dienſt des Staats zu ge- brauchen. Derienige von ihnen, welcher ſie zur Verraͤtherei des gedachten Staats anwenden wuͤr- de, ſoll mit dem Tode geſtraft werden, fein Ver- brechen iedoch unſern uͤbrigen Nachkommen und ſo- gar den Seinigen, keinen Nachtheil bringen. Dieß iſt der einzige Vorzug, den ſie ſich von allen ge- genwaͤrtigen vorbehalten, und deſſen algemeine Beſtaͤtigung der ganzen Nation ſie von Seiten al- ler ihrer Mitbuͤrger verlangen. Siebzehnter Artikel. Keine Ehrenbezeugung ſoll erblich ſeyn. Jedermann muß ſich ſelbſt ſuchen bekant A a 2

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Zitationshilfe: Rétif de La Bretonne, Nicolas-Edme: Der fliegende Mensch. Übers. v. Wilhelm Christhelf Siegmund Mylius. 2. Aufl. Dresden u. a., 1785, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/retif_mensch_1785/379>, abgerufen am 23.11.2024.