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Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820.

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Rechte werden wir dann haben, welche Pflichten sind uns dann auferlegt, und haben wir als freie Leute auch noch Jemandem zu gehorchen? Er wird fragen: wie und wann werden wir frei? Wem haben wir die Freiheit zu verdanken? - Gewiß thut jeder vernünftige Ehste und Lette diese Frage, und er hat recht, sie zu thun; denn jeder Mensch muß wünschen, zu wissen, was aus ihm in Zukunft werden kann und werden wird.

Ich will es versuchen, diese Fragen zu beantworten, vorher aber nur ein Wort darüber, daß der Wunsch der Gutsherren, den Leibeigenen die Freiheit zu geben, schon sehr alt ist.

Die Erbherren auf den Gütern haben nämlich schon vor vielen Jahren, und sehr oft wiederholt darüber berathschlagt, allen ihren Erbleuten die Freiheit zu geben, weil sie als Christen wünschten, alle Menschen wie ihre Brüder und Mitbrüder behandeln zu können, und damit daß denn, wenn irgend ein Herr oder dessen Aufseher einen Knecht hart behandelt, dieser nach beendigter Dienstzeit denselben verlassen und sich einen

Rechte werden wir dann haben, welche Pflichten sind uns dann auferlegt, und haben wir als freie Leute auch noch Jemandem zu gehorchen? Er wird fragen: wie und wann werden wir frei? Wem haben wir die Freiheit zu verdanken? – Gewiß thut jeder vernünftige Ehste und Lette diese Frage, und er hat recht, sie zu thun; denn jeder Mensch muß wünschen, zu wissen, was aus ihm in Zukunft werden kann und werden wird.

Ich will es versuchen, diese Fragen zu beantworten, vorher aber nur ein Wort darüber, daß der Wunsch der Gutsherren, den Leibeigenen die Freiheit zu geben, schon sehr alt ist.

Die Erbherren auf den Gütern haben nämlich schon vor vielen Jahren, und sehr oft wiederholt darüber berathschlagt, allen ihren Erbleuten die Freiheit zu geben, weil sie als Christen wünschten, alle Menschen wie ihre Brüder und Mitbrüder behandeln zu können, und damit daß denn, wenn irgend ein Herr oder dessen Aufseher einen Knecht hart behandelt, dieser nach beendigter Dienstzeit denselben verlassen und sich einen

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[4/0004] Rechte werden wir dann haben, welche Pflichten sind uns dann auferlegt, und haben wir als freie Leute auch noch Jemandem zu gehorchen? Er wird fragen: wie und wann werden wir frei? Wem haben wir die Freiheit zu verdanken? – Gewiß thut jeder vernünftige Ehste und Lette diese Frage, und er hat recht, sie zu thun; denn jeder Mensch muß wünschen, zu wissen, was aus ihm in Zukunft werden kann und werden wird. Ich will es versuchen, diese Fragen zu beantworten, vorher aber nur ein Wort darüber, daß der Wunsch der Gutsherren, den Leibeigenen die Freiheit zu geben, schon sehr alt ist. Die Erbherren auf den Gütern haben nämlich schon vor vielen Jahren, und sehr oft wiederholt darüber berathschlagt, allen ihren Erbleuten die Freiheit zu geben, weil sie als Christen wünschten, alle Menschen wie ihre Brüder und Mitbrüder behandeln zu können, und damit daß denn, wenn irgend ein Herr oder dessen Aufseher einen Knecht hart behandelt, dieser nach beendigter Dienstzeit denselben verlassen und sich einen

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Zitationshilfe: Rennenkampff, Gustav Reinhold Georg von: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. Dorpat, 1820, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rennenkampff_freiheit_1820/4>, abgerufen am 23.11.2024.