Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

dem/ wann die Finsterniß in Egypten mit dickem Nebel und Dünsten vermischet waren/ so konten sie auch / materialischer Weise/ mit Händen getastetwerden. Ist also unvonnöhten/ bey dieser Finsterniß eine Fackel vom Pabst oder seiner Kirchen zu entlehnen.

XXI. Haben doch die Aposteln Act. 15. v. 29. beschlossen/ daß die Christ-Glaubigen zwar der Beschneidung und des Mosaischen Gesetzes befreyet und enthoben seyn/ unterdessen aber sich enthalten solten von Niessung des Götzen Opffers/ vom Bluht und vom erstickten/ und dannoch verbindet heutiges tages solcher Apostolischer Beseich nicht mehr: dieses aber wissen wir anderstwo her nicht/ als nur aus der Auctorität der Kirchen/ und nicht aus dem Wort GOttes. So seynd ja nicht alle Glaubens-Wahrheiten offenbahr aus der H. Schrifft: sondern durch das Ansehen und Fürstellung der Römischen Kirchen.

Antwort. Es haben die Aposteln gebotten sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers / aus Ursach/ dieweilen damahls dessen Niessung ein Anzeichen war eines der Abgötterey zugethanen Gemühts: so haben sie auch gebotten sich zu enthalten vom Bluht: dann dessen Niessung dünckte den Juden zu grausam und zu barbarisch und ein Zeichen einer verwilderen Natur: wiederum haben sie gebotten sich zu enthalten vomerstickten: aus Ursach/ weilen die Heyden darfür hielten/ das erstickte wäre eine Speise der Teuflen und auch die Juden wegen ihres alt-hergebrachten Gesetzes einen gewaltigen Eckel und Grausen trugen ab dem erstickten. Damit derowegen die Juden keinen Abscheu fasseten gegen die bekehrte Heyden / wurde auch denen Heyden gebotten sich vom Bluch und Gestickten zu enthalten. Weilen aber dieser Zwiespalt der bekehrten Heyden und Juden nachmahls ist aufgehoben/ und der angebohrne Abscheuen allgemach verschwunden/ so hat auch diß Gesetz von sich selbsten seine Endschafft erreicht. Ware also dieses Gebott nicht absolut: sondern nur bedingniß Weise eingerichtet: wann nemlich ein Schwach-Glaubiger von Niessung solcher Speisen würde eine Argerniß schöpffen/ wie klahr gnug hirvon redet S. Paulus I. Cor. 8. Im übrigen spricht auch S. Paulus I. Cor 10. v. 25. deutlich und ohne Ausnahm: Alles/ waß feyl ist auf dem Fleisch-Marck/ das esset und fraget nichts um der Gewissen willen. Bedarffman also solche Geheimnissen zu eröffenen/ den Schlüssel in dem Hertzen des Pabstes und seiner Kirchen nicht zu suchen.

Das fünfte Capitel.

Von den Canonischen Büchern der H. Schrifft.

DIe Papisten geben für Canonische Bücher und göttliche Schrifften aus die fünf Bücher Moysis/ das Buch Josue/ das Buch der Richter/ das Buch Ruth/ die vier Bücher der Königen/ die zwey Bücher der Königlichen Chronick/ die zwo erste Bücher Esdrä/ oder / wie es andere nennen/ das Buch Esdrä und das Buch Nehemiä. (Die wo letzte Bücher Esdrä ziehen die Papisten in Zweiffel/ dieweilen der H. Geist von der göttlichen Auctorität dieser Bücher dem Pabst noch nichts hat geoffenbahret) das Buch Tobiä/ das Buch Judith / das Buch Esther/ das Buch Hiob/ den Psalter Davids/ die Sprüche Salomonis/ das Buch Salomonis genannt der Prediger/ das hohe Lied Salomonis/ das Buch der Weißheit/ das Buch Sirach/ oder (wie es

dem/ wann die Finsterniß in Egypten mit dickem Nebel und Dünsten vermischet waren/ so konten sie auch / materialischer Weise/ mit Händen getastetwerden. Ist also unvonnöhten/ bey dieser Finsterniß eine Fackel vom Pabst oder seiner Kirchen zu entlehnen.

XXI. Haben doch die Aposteln Act. 15. v. 29. beschlossen/ daß die Christ-Glaubigen zwar der Beschneidung und des Mosaischen Gesetzes befreyet und enthoben seyn/ unterdessen aber sich enthalten solten von Niessung des Götzen Opffers/ vom Bluht und vom erstickten/ und dannoch verbindet heutiges tages solcher Apostolischer Beseich nicht mehr: dieses aber wissen wir anderstwo her nicht/ als nur aus der Auctorität der Kirchen/ und nicht aus dem Wort GOttes. So seynd ja nicht alle Glaubens-Wahrheiten offenbahr aus der H. Schrifft: sondern durch das Ansehen und Fürstellung der Römischen Kirchen.

Antwort. Es haben die Aposteln gebotten sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers / aus Ursach/ dieweilen damahls dessen Niessung ein Anzeichen war eines der Abgötterey zugethanen Gemühts: so haben sie auch gebotten sich zu enthalten vom Bluht: dann dessen Niessung dünckte den Juden zu grausam und zu barbarisch und ein Zeichen einer verwilderen Natur: wiederum haben sie gebotten sich zu enthalten vomerstickten: aus Ursach/ weilen die Heyden darfür hielten/ das erstickte wäre eine Speise der Teuflen und auch die Juden wegen ihres alt-hergebrachten Gesetzes einen gewaltigen Eckel und Grausen trugen ab dem erstickten. Damit derowegen die Juden keinen Abscheu fasseten gegen die bekehrte Heyden / wurde auch denen Heyden gebotten sich vom Bluch und Gestickten zu enthalten. Weilen aber dieser Zwiespalt der bekehrten Heyden und Juden nachmahls ist aufgehoben/ und der angebohrne Abscheuen allgemach verschwunden/ so hat auch diß Gesetz von sich selbsten seine Endschafft erreicht. Ware also dieses Gebott nicht absolut: sondern nur bedingniß Weise eingerichtet: wann nemlich ein Schwach-Glaubiger von Niessung solcher Speisen würde eine Argerniß schöpffen/ wie klahr gnug hirvon redet S. Paulus I. Cor. 8. Im übrigen spricht auch S. Paulus I. Cor 10. v. 25. deutlich und ohne Ausnahm: Alles/ waß feyl ist auf dem Fleisch-Marck/ das esset und fraget nichts um der Gewissen willen. Bedarffman also solche Geheimnissen zu eröffenen/ den Schlüssel in dem Hertzen des Pabstes und seiner Kirchen nicht zu suchen.

Das fünfte Capitel.

Von den Canonischen Büchern der H. Schrifft.

DIe Papisten geben für Canonische Bücher und göttliche Schrifften aus die fünf Bücher Moysis/ das Buch Josue/ das Buch der Richter/ das Buch Ruth/ die vier Bücher der Königen/ die zwey Bücher der Königlichen Chronick/ die zwo erste Bücher Esdrä/ oder / wie es andere nennen/ das Buch Esdrä und das Buch Nehemiä. (Die wo letzte Bücher Esdrä ziehen die Papisten in Zweiffel/ dieweilen der H. Geist von der göttlichen Auctorität dieser Bücher dem Pabst noch nichts hat geoffenbahret) das Buch Tobiä/ das Buch Judith / das Buch Esther/ das Buch Hiob/ den Psalter Davids/ die Sprüche Salomonis/ das Buch Salomonis genannt der Prediger/ das hohe Lied Salomonis/ das Buch der Weißheit/ das Buch Sirach/ oder (wie es

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0086" n="66"/>
dem/ wann die Finsterniß in            Egypten mit dickem Nebel und Dünsten vermischet waren/ so konten sie auch /            materialischer Weise/ mit Händen getastetwerden. Ist also unvonnöhten/ bey dieser            Finsterniß eine Fackel vom Pabst oder seiner Kirchen zu entlehnen.</p>
        <p>XXI. Haben doch die Aposteln Act. 15. v. 29. beschlossen/ daß die Christ-Glaubigen zwar            der Beschneidung und des Mosaischen Gesetzes befreyet und enthoben seyn/ unterdessen aber            sich enthalten solten von Niessung des Götzen Opffers/ vom Bluht und vom erstickten/ und            dannoch verbindet heutiges tages solcher Apostolischer Beseich nicht mehr: dieses aber            wissen wir anderstwo her nicht/ als nur aus der Auctorität der Kirchen/ und nicht aus            dem Wort GOttes. So seynd ja nicht alle Glaubens-Wahrheiten offenbahr aus der H. Schrifft:            sondern durch das Ansehen und Fürstellung der Römischen Kirchen.</p>
        <p>Antwort. Es haben die Aposteln gebotten sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers           / aus Ursach/ dieweilen damahls dessen Niessung ein Anzeichen war eines der Abgötterey            zugethanen Gemühts: so haben sie auch gebotten sich zu enthalten vom Bluht: dann dessen            Niessung dünckte den Juden zu grausam und zu barbarisch und ein Zeichen einer verwilderen            Natur: wiederum haben sie gebotten sich zu enthalten vomerstickten: aus Ursach/ weilen            die Heyden darfür hielten/ das erstickte wäre eine Speise der Teuflen und auch die Juden            wegen ihres alt-hergebrachten Gesetzes einen gewaltigen Eckel und Grausen trugen ab dem            erstickten. Damit derowegen die Juden keinen Abscheu fasseten gegen die bekehrte Heyden /            wurde auch denen Heyden gebotten sich vom Bluch und Gestickten zu enthalten. Weilen aber            dieser Zwiespalt der bekehrten Heyden und Juden nachmahls ist aufgehoben/ und der            angebohrne Abscheuen allgemach verschwunden/ so hat auch diß Gesetz von sich selbsten            seine Endschafft erreicht. Ware also dieses Gebott nicht absolut: sondern nur bedingniß            Weise eingerichtet: wann nemlich ein Schwach-Glaubiger von Niessung solcher Speisen würde            eine Argerniß schöpffen/ wie klahr gnug hirvon redet S. Paulus I. Cor. 8. Im übrigen            spricht auch S. Paulus I. Cor 10. v. 25. deutlich und ohne Ausnahm: Alles/ waß feyl ist            auf dem Fleisch-Marck/ das esset und fraget nichts um der Gewissen willen. Bedarffman            also solche Geheimnissen zu eröffenen/ den Schlüssel in dem Hertzen des Pabstes und            seiner Kirchen nicht zu suchen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Das fünfte Capitel.</head>
        <argument>
          <p>Von den Canonischen Büchern der H. Schrifft.</p>
        </argument>
        <p>DIe Papisten geben für Canonische Bücher und göttliche Schrifften aus die fünf Bücher            Moysis/ das Buch Josue/ das Buch der Richter/ das Buch Ruth/ die vier Bücher der            Königen/ die zwey Bücher der Königlichen Chronick/ die zwo erste Bücher Esdrä/ oder /            wie es andere nennen/ das Buch Esdrä und das Buch Nehemiä. (Die wo letzte Bücher Esdrä            ziehen die Papisten in Zweiffel/ dieweilen der H. Geist von der göttlichen Auctorität            dieser Bücher dem Pabst noch nichts hat geoffenbahret) das Buch Tobiä/ das Buch Judith /            das Buch Esther/ das Buch Hiob/ den Psalter Davids/ die Sprüche Salomonis/ das Buch            Salomonis genannt der Prediger/ das hohe Lied Salomonis/ das Buch der Weißheit/ das            Buch Sirach/ oder (wie es
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[66/0086] dem/ wann die Finsterniß in Egypten mit dickem Nebel und Dünsten vermischet waren/ so konten sie auch / materialischer Weise/ mit Händen getastetwerden. Ist also unvonnöhten/ bey dieser Finsterniß eine Fackel vom Pabst oder seiner Kirchen zu entlehnen. XXI. Haben doch die Aposteln Act. 15. v. 29. beschlossen/ daß die Christ-Glaubigen zwar der Beschneidung und des Mosaischen Gesetzes befreyet und enthoben seyn/ unterdessen aber sich enthalten solten von Niessung des Götzen Opffers/ vom Bluht und vom erstickten/ und dannoch verbindet heutiges tages solcher Apostolischer Beseich nicht mehr: dieses aber wissen wir anderstwo her nicht/ als nur aus der Auctorität der Kirchen/ und nicht aus dem Wort GOttes. So seynd ja nicht alle Glaubens-Wahrheiten offenbahr aus der H. Schrifft: sondern durch das Ansehen und Fürstellung der Römischen Kirchen. Antwort. Es haben die Aposteln gebotten sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers / aus Ursach/ dieweilen damahls dessen Niessung ein Anzeichen war eines der Abgötterey zugethanen Gemühts: so haben sie auch gebotten sich zu enthalten vom Bluht: dann dessen Niessung dünckte den Juden zu grausam und zu barbarisch und ein Zeichen einer verwilderen Natur: wiederum haben sie gebotten sich zu enthalten vomerstickten: aus Ursach/ weilen die Heyden darfür hielten/ das erstickte wäre eine Speise der Teuflen und auch die Juden wegen ihres alt-hergebrachten Gesetzes einen gewaltigen Eckel und Grausen trugen ab dem erstickten. Damit derowegen die Juden keinen Abscheu fasseten gegen die bekehrte Heyden / wurde auch denen Heyden gebotten sich vom Bluch und Gestickten zu enthalten. Weilen aber dieser Zwiespalt der bekehrten Heyden und Juden nachmahls ist aufgehoben/ und der angebohrne Abscheuen allgemach verschwunden/ so hat auch diß Gesetz von sich selbsten seine Endschafft erreicht. Ware also dieses Gebott nicht absolut: sondern nur bedingniß Weise eingerichtet: wann nemlich ein Schwach-Glaubiger von Niessung solcher Speisen würde eine Argerniß schöpffen/ wie klahr gnug hirvon redet S. Paulus I. Cor. 8. Im übrigen spricht auch S. Paulus I. Cor 10. v. 25. deutlich und ohne Ausnahm: Alles/ waß feyl ist auf dem Fleisch-Marck/ das esset und fraget nichts um der Gewissen willen. Bedarffman also solche Geheimnissen zu eröffenen/ den Schlüssel in dem Hertzen des Pabstes und seiner Kirchen nicht zu suchen. Das fünfte Capitel. Von den Canonischen Büchern der H. Schrifft. DIe Papisten geben für Canonische Bücher und göttliche Schrifften aus die fünf Bücher Moysis/ das Buch Josue/ das Buch der Richter/ das Buch Ruth/ die vier Bücher der Königen/ die zwey Bücher der Königlichen Chronick/ die zwo erste Bücher Esdrä/ oder / wie es andere nennen/ das Buch Esdrä und das Buch Nehemiä. (Die wo letzte Bücher Esdrä ziehen die Papisten in Zweiffel/ dieweilen der H. Geist von der göttlichen Auctorität dieser Bücher dem Pabst noch nichts hat geoffenbahret) das Buch Tobiä/ das Buch Judith / das Buch Esther/ das Buch Hiob/ den Psalter Davids/ die Sprüche Salomonis/ das Buch Salomonis genannt der Prediger/ das hohe Lied Salomonis/ das Buch der Weißheit/ das Buch Sirach/ oder (wie es

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/86
Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/86>, abgerufen am 27.11.2024.