Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.als da nechst andern ist; daß man die GOtt dem Allmächtigen aufgetragene Gelübde/ und Versprechnüß/ besonders/ wann sie die Jungfräuliche Keuschheit/ und Reinigkeit betreffen/ nicht zu halten schuldig seye. Sechs und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache Es lehren die Lutheraner nicht/ daß man die rechtmäßige GOtt gefällige Gelübde nicht halten solle: sondern sie sagen/ das Gelübd des ledigen Standes sey nicht allemahl ein wahres/ für GOtt gültiges Gelübd/ weilen es nicht jederzeit ist promissio de meliori bono, eine Verheissung einer Sache/ die GOtt gefälliger ist/ als der Ehestand/ sondern nur offtermals ein Fallstrick des Teuffels/ und auch die verehelichte Personen in GOttes Wort I. Tim. 2. v. 15. Ps. 128. v. I. 2. 3. Ps. 127. v. 3. solche stattliche Verheissungen haben in ihrem Ehestand/ als die Ledigen nimmer aufweisen können. Wann demnach einer vermercket/ daß er durch das Gelübd seine Glieder nur in geiler Brunst dem Abgott Moloch aufopffere/ so sagen die Lutheraner mit Paulo I. Cor. 7. v. 2. um der Hurerey willen habe ein jeglicher (keinen Mönch ausgenommen) sein eigen Weib/ und eine jegliche (keine Ronne ausgenommen) habe ihren eigen Mann; und wann man einem solchen/ auch nach gethanem aberglaubischen Gelübde/ die Ehe verbieten will/ so halten die Lutheraner dieses mit Paulo für eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. Ist also sicherer im Lutherthum zu leben / da man an keine Teuffels-Lehr gebunden wird: sondern so wohl im ledigen als ehelichem Stande GOtt dienen kan/ wie es Ihm am gefälligsten ist. Sieben und zwantzigste Papistische Ursache Weilen die Luthrische nicht können seelig werden; massen diejenige/ die in stättigen schweren Sünden leben/ das Reich GOttes nicht zu hoffen haben/ wie S. Paulus I. Cor. 6. lehret; nun aber geben die Lutheraner vor/ daß sie die Gebot GOttes (besonders was die Keuschheit/ und das sechste Gebot betrifft /) nicht halten mögen/ folgends in lautern schweren Sünden stecken müssen. Sieben und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache Es können die Lutheraner die Gebot GOttes/ die Keuschheit/ und das sechste Gebot so vollkommentlich halten/ als immer ein Papist thun mag: sie geben aber dabey GOtt die Ehre / und bekennen/ daß obschon sie alle Kräfften anspannen/ sie dannoch die Göttliche Gebote tausend mahl vollkommener zu halten verpflichtet wären: bekennen auch/ nachdem die Kräfften des Menschen durch die Erb-Sünde geschwächet seyn/ ihre Unvermögenheit/ und halten mit Paulo Rom. 6. v. 12. Rom. 7. v. 7. 8. 14. 18. Rom. 8. v. 7. die unordentliche / unwillige Reigungen und Gelüsten für schwere Sünden/ und wissen von keinen peccatis venialibus oder geringen Sünden der Papisten/ weilen nichts für gering kan geschätzet werden/ wodurch die Göttliche Majestät beleidiget wird/ und wofür der Sohn GOttes hat sterben müssen. Weilen aber die Lutheraner sich von bedachtsamer und muhtwilliger Ubertretung der Gebohten GOttes/ und zaumlosen Einwilligung in die böse Gelüsten/ hüten / und ihre Unvollkommenheit durch die vollkommene/ im wahren Glauben ergriffene Gerechtigkeit Christi/ sattsam ersetzet wird/ so folget nicht/ daß sie das Reich GOttes nicht zu hoffen haben: sondern sie seynd ihrer Seeligkeit vergewisset. Im Gegentheil die Papisten/ so durch ihre vermeinte Vollkommenheit den Himmel verdienen/ ja so gar den Uberfluß ihrer eigenen Gerechtigkeit und Verdiensten in die Schatz-Kammer ihrer Kirchen / zum allgemei- als da nechst andern ist; daß man die GOtt dem Allmächtigen aufgetragene Gelübde/ und Versprechnüß/ besonders/ wann sie die Jungfräuliche Keuschheit/ und Reinigkeit betreffen/ nicht zu halten schuldig seye. Sechs und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache Es lehren die Lutheraner nicht/ daß man die rechtmäßige GOtt gefällige Gelübde nicht halten solle: sondern sie sagen/ das Gelübd des ledigen Standes sey nicht allemahl ein wahres/ für GOtt gültiges Gelübd/ weilen es nicht jederzeit ist promissio de meliori bono, eine Verheissung einer Sache/ die GOtt gefälliger ist/ als der Ehestand/ sondern nur offtermals ein Fallstrick des Teuffels/ und auch die verehelichte Personen in GOttes Wort I. Tim. 2. v. 15. Ps. 128. v. I. 2. 3. Ps. 127. v. 3. solche stattliche Verheissungen haben in ihrem Ehestand/ als die Ledigen nimmer aufweisen können. Wann demnach einer vermercket/ daß er durch das Gelübd seine Glieder nur in geiler Brunst dem Abgott Moloch aufopffere/ so sagen die Lutheraner mit Paulo I. Cor. 7. v. 2. um der Hurerey willen habe ein jeglicher (keinen Mönch ausgenommen) sein eigen Weib/ und eine jegliche (keine Ronne ausgenommen) habe ihren eigen Mann; und wann man einem solchen/ auch nach gethanem aberglaubischen Gelübde/ die Ehe verbieten will/ so halten die Lutheraner dieses mit Paulo für eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. Ist also sicherer im Lutherthum zu leben / da man an keine Teuffels-Lehr gebunden wird: sondern so wohl im ledigen als ehelichem Stande GOtt dienen kan/ wie es Ihm am gefälligsten ist. Sieben und zwantzigste Papistische Ursache Weilen die Luthrische nicht können seelig werden; massen diejenige/ die in stättigen schweren Sünden leben/ das Reich GOttes nicht zu hoffen haben/ wie S. Paulus I. Cor. 6. lehret; nun aber geben die Lutheraner vor/ daß sie die Gebot GOttes (besonders was die Keuschheit/ und das sechste Gebot betrifft /) nicht halten mögen/ folgends in lautern schweren Sünden stecken müssen. Sieben und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache Es können die Lutheraner die Gebot GOttes/ die Keuschheit/ und das sechste Gebot so vollkommentlich halten/ als immer ein Papist thun mag: sie geben aber dabey GOtt die Ehre / und bekennen/ daß obschon sie alle Kräfften anspannen/ sie dannoch die Göttliche Gebote tausend mahl vollkommener zu halten verpflichtet wären: bekennen auch/ nachdem die Kräfften des Menschen durch die Erb-Sünde geschwächet seyn/ ihre Unvermögenheit/ und halten mit Paulo Rom. 6. v. 12. Rom. 7. v. 7. 8. 14. 18. Rom. 8. v. 7. die unordentliche / unwillige Reigungen und Gelüsten für schwere Sünden/ und wissen von keinen peccatis venialibus oder geringen Sünden der Papisten/ weilen nichts für gering kan geschätzet werden/ wodurch die Göttliche Majestät beleidiget wird/ und wofür der Sohn GOttes hat sterben müssen. Weilen aber die Lutheraner sich von bedachtsamer und muhtwilliger Ubertretung der Gebohten GOttes/ und zaumlosen Einwilligung in die böse Gelüsten/ hüten / und ihre Unvollkommenheit durch die vollkommene/ im wahren Glauben ergriffene Gerechtigkeit Christi/ sattsam ersetzet wird/ so folget nicht/ daß sie das Reich GOttes nicht zu hoffen haben: sondern sie seynd ihrer Seeligkeit vergewisset. Im Gegentheil die Papisten/ so durch ihre vermeinte Vollkommenheit den Himmel verdienen/ ja so gar den Uberfluß ihrer eigenen Gerechtigkeit und Verdiensten in die Schatz-Kammer ihrer Kirchen / zum allgemei- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0606" n="18"/> als da nechst andern ist; daß man die GOtt dem Allmächtigen aufgetragene Gelübde/ und Versprechnüß/ besonders/ wann sie die Jungfräuliche Keuschheit/ und Reinigkeit betreffen/ nicht zu halten schuldig seye.</p> <p>Sechs und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache</p> <p>Es lehren die Lutheraner nicht/ daß man die rechtmäßige GOtt gefällige Gelübde nicht halten solle: sondern sie sagen/ das Gelübd des ledigen Standes sey nicht allemahl ein wahres/ für GOtt gültiges Gelübd/ weilen es nicht jederzeit ist promissio de meliori bono, eine Verheissung einer Sache/ die GOtt gefälliger ist/ als der Ehestand/ sondern nur offtermals ein Fallstrick des Teuffels/ und auch die verehelichte Personen in GOttes Wort I. Tim. 2. v. 15. Ps. 128. v. I. 2. 3. Ps. 127. v. 3. solche stattliche Verheissungen haben in ihrem Ehestand/ als die Ledigen nimmer aufweisen können. Wann demnach einer vermercket/ daß er durch das Gelübd seine Glieder nur in geiler Brunst dem Abgott Moloch aufopffere/ so sagen die Lutheraner mit Paulo I. Cor. 7. v. 2. um der Hurerey willen habe ein jeglicher (keinen Mönch ausgenommen) sein eigen Weib/ und eine jegliche (keine Ronne ausgenommen) habe ihren eigen Mann; und wann man einem solchen/ auch nach gethanem aberglaubischen Gelübde/ die Ehe verbieten will/ so halten die Lutheraner dieses mit Paulo für eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. Ist also sicherer im Lutherthum zu leben / da man an keine Teuffels-Lehr gebunden wird: sondern so wohl im ledigen als ehelichem Stande GOtt dienen kan/ wie es Ihm am gefälligsten ist.</p> <p>Sieben und zwantzigste Papistische Ursache</p> <p>Weilen die Luthrische nicht können seelig werden; massen diejenige/ die in stättigen schweren Sünden leben/ das Reich GOttes nicht zu hoffen haben/ wie S. Paulus I. Cor. 6. lehret; nun aber geben die Lutheraner vor/ daß sie die Gebot GOttes (besonders was die Keuschheit/ und das sechste Gebot betrifft /) nicht halten mögen/ folgends in lautern schweren Sünden stecken müssen.</p> <p>Sieben und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache</p> <p>Es können die Lutheraner die Gebot GOttes/ die Keuschheit/ und das sechste Gebot so vollkommentlich halten/ als immer ein Papist thun mag: sie geben aber dabey GOtt die Ehre / und bekennen/ daß obschon sie alle Kräfften anspannen/ sie dannoch die Göttliche Gebote tausend mahl vollkommener zu halten verpflichtet wären: bekennen auch/ nachdem die Kräfften des Menschen durch die Erb-Sünde geschwächet seyn/ ihre Unvermögenheit/ und halten mit Paulo Rom. 6. v. 12. Rom. 7. v. 7. 8. 14. 18. Rom. 8. v. 7. die unordentliche / unwillige Reigungen und Gelüsten für schwere Sünden/ und wissen von keinen peccatis venialibus oder geringen Sünden der Papisten/ weilen nichts für gering kan geschätzet werden/ wodurch die Göttliche Majestät beleidiget wird/ und wofür der Sohn GOttes hat sterben müssen. Weilen aber die Lutheraner sich von bedachtsamer und muhtwilliger Ubertretung der Gebohten GOttes/ und zaumlosen Einwilligung in die böse Gelüsten/ hüten / und ihre Unvollkommenheit durch die vollkommene/ im wahren Glauben ergriffene Gerechtigkeit Christi/ sattsam ersetzet wird/ so folget nicht/ daß sie das Reich GOttes nicht zu hoffen haben: sondern sie seynd ihrer Seeligkeit vergewisset. Im Gegentheil die Papisten/ so durch ihre vermeinte Vollkommenheit den Himmel verdienen/ ja so gar den Uberfluß ihrer eigenen Gerechtigkeit und Verdiensten in die Schatz-Kammer ihrer Kirchen / zum allgemei- </p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0606]
als da nechst andern ist; daß man die GOtt dem Allmächtigen aufgetragene Gelübde/ und Versprechnüß/ besonders/ wann sie die Jungfräuliche Keuschheit/ und Reinigkeit betreffen/ nicht zu halten schuldig seye.
Sechs und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache
Es lehren die Lutheraner nicht/ daß man die rechtmäßige GOtt gefällige Gelübde nicht halten solle: sondern sie sagen/ das Gelübd des ledigen Standes sey nicht allemahl ein wahres/ für GOtt gültiges Gelübd/ weilen es nicht jederzeit ist promissio de meliori bono, eine Verheissung einer Sache/ die GOtt gefälliger ist/ als der Ehestand/ sondern nur offtermals ein Fallstrick des Teuffels/ und auch die verehelichte Personen in GOttes Wort I. Tim. 2. v. 15. Ps. 128. v. I. 2. 3. Ps. 127. v. 3. solche stattliche Verheissungen haben in ihrem Ehestand/ als die Ledigen nimmer aufweisen können. Wann demnach einer vermercket/ daß er durch das Gelübd seine Glieder nur in geiler Brunst dem Abgott Moloch aufopffere/ so sagen die Lutheraner mit Paulo I. Cor. 7. v. 2. um der Hurerey willen habe ein jeglicher (keinen Mönch ausgenommen) sein eigen Weib/ und eine jegliche (keine Ronne ausgenommen) habe ihren eigen Mann; und wann man einem solchen/ auch nach gethanem aberglaubischen Gelübde/ die Ehe verbieten will/ so halten die Lutheraner dieses mit Paulo für eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. Ist also sicherer im Lutherthum zu leben / da man an keine Teuffels-Lehr gebunden wird: sondern so wohl im ledigen als ehelichem Stande GOtt dienen kan/ wie es Ihm am gefälligsten ist.
Sieben und zwantzigste Papistische Ursache
Weilen die Luthrische nicht können seelig werden; massen diejenige/ die in stättigen schweren Sünden leben/ das Reich GOttes nicht zu hoffen haben/ wie S. Paulus I. Cor. 6. lehret; nun aber geben die Lutheraner vor/ daß sie die Gebot GOttes (besonders was die Keuschheit/ und das sechste Gebot betrifft /) nicht halten mögen/ folgends in lautern schweren Sünden stecken müssen.
Sieben und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache
Es können die Lutheraner die Gebot GOttes/ die Keuschheit/ und das sechste Gebot so vollkommentlich halten/ als immer ein Papist thun mag: sie geben aber dabey GOtt die Ehre / und bekennen/ daß obschon sie alle Kräfften anspannen/ sie dannoch die Göttliche Gebote tausend mahl vollkommener zu halten verpflichtet wären: bekennen auch/ nachdem die Kräfften des Menschen durch die Erb-Sünde geschwächet seyn/ ihre Unvermögenheit/ und halten mit Paulo Rom. 6. v. 12. Rom. 7. v. 7. 8. 14. 18. Rom. 8. v. 7. die unordentliche / unwillige Reigungen und Gelüsten für schwere Sünden/ und wissen von keinen peccatis venialibus oder geringen Sünden der Papisten/ weilen nichts für gering kan geschätzet werden/ wodurch die Göttliche Majestät beleidiget wird/ und wofür der Sohn GOttes hat sterben müssen. Weilen aber die Lutheraner sich von bedachtsamer und muhtwilliger Ubertretung der Gebohten GOttes/ und zaumlosen Einwilligung in die böse Gelüsten/ hüten / und ihre Unvollkommenheit durch die vollkommene/ im wahren Glauben ergriffene Gerechtigkeit Christi/ sattsam ersetzet wird/ so folget nicht/ daß sie das Reich GOttes nicht zu hoffen haben: sondern sie seynd ihrer Seeligkeit vergewisset. Im Gegentheil die Papisten/ so durch ihre vermeinte Vollkommenheit den Himmel verdienen/ ja so gar den Uberfluß ihrer eigenen Gerechtigkeit und Verdiensten in die Schatz-Kammer ihrer Kirchen / zum allgemei-
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/606>, abgerufen am 31.07.2024. |