Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

als da nechst andern ist; daß man die GOtt dem Allmächtigen aufgetragene Gelübde/ und Versprechnüß/ besonders/ wann sie die Jungfräuliche Keuschheit/ und Reinigkeit betreffen/ nicht zu halten schuldig seye.

Sechs und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache

Es lehren die Lutheraner nicht/ daß man die rechtmäßige GOtt gefällige Gelübde nicht halten solle: sondern sie sagen/ das Gelübd des ledigen Standes sey nicht allemahl ein wahres/ für GOtt gültiges Gelübd/ weilen es nicht jederzeit ist promissio de meliori bono, eine Verheissung einer Sache/ die GOtt gefälliger ist/ als der Ehestand/ sondern nur offtermals ein Fallstrick des Teuffels/ und auch die verehelichte Personen in GOttes Wort I. Tim. 2. v. 15. Ps. 128. v. I. 2. 3. Ps. 127. v. 3. solche stattliche Verheissungen haben in ihrem Ehestand/ als die Ledigen nimmer aufweisen können. Wann demnach einer vermercket/ daß er durch das Gelübd seine Glieder nur in geiler Brunst dem Abgott Moloch aufopffere/ so sagen die Lutheraner mit Paulo I. Cor. 7. v. 2. um der Hurerey willen habe ein jeglicher (keinen Mönch ausgenommen) sein eigen Weib/ und eine jegliche (keine Ronne ausgenommen) habe ihren eigen Mann; und wann man einem solchen/ auch nach gethanem aberglaubischen Gelübde/ die Ehe verbieten will/ so halten die Lutheraner dieses mit Paulo für eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. Ist also sicherer im Lutherthum zu leben / da man an keine Teuffels-Lehr gebunden wird: sondern so wohl im ledigen als ehelichem Stande GOtt dienen kan/ wie es Ihm am gefälligsten ist.

Sieben und zwantzigste Papistische Ursache

Weilen die Luthrische nicht können seelig werden; massen diejenige/ die in stättigen schweren Sünden leben/ das Reich GOttes nicht zu hoffen haben/ wie S. Paulus I. Cor. 6. lehret; nun aber geben die Lutheraner vor/ daß sie die Gebot GOttes (besonders was die Keuschheit/ und das sechste Gebot betrifft /) nicht halten mögen/ folgends in lautern schweren Sünden stecken müssen.

Sieben und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache

Es können die Lutheraner die Gebot GOttes/ die Keuschheit/ und das sechste Gebot so vollkommentlich halten/ als immer ein Papist thun mag: sie geben aber dabey GOtt die Ehre / und bekennen/ daß obschon sie alle Kräfften anspannen/ sie dannoch die Göttliche Gebote tausend mahl vollkommener zu halten verpflichtet wären: bekennen auch/ nachdem die Kräfften des Menschen durch die Erb-Sünde geschwächet seyn/ ihre Unvermögenheit/ und halten mit Paulo Rom. 6. v. 12. Rom. 7. v. 7. 8. 14. 18. Rom. 8. v. 7. die unordentliche / unwillige Reigungen und Gelüsten für schwere Sünden/ und wissen von keinen peccatis venialibus oder geringen Sünden der Papisten/ weilen nichts für gering kan geschätzet werden/ wodurch die Göttliche Majestät beleidiget wird/ und wofür der Sohn GOttes hat sterben müssen. Weilen aber die Lutheraner sich von bedachtsamer und muhtwilliger Ubertretung der Gebohten GOttes/ und zaumlosen Einwilligung in die böse Gelüsten/ hüten / und ihre Unvollkommenheit durch die vollkommene/ im wahren Glauben ergriffene Gerechtigkeit Christi/ sattsam ersetzet wird/ so folget nicht/ daß sie das Reich GOttes nicht zu hoffen haben: sondern sie seynd ihrer Seeligkeit vergewisset. Im Gegentheil die Papisten/ so durch ihre vermeinte Vollkommenheit den Himmel verdienen/ ja so gar den Uberfluß ihrer eigenen Gerechtigkeit und Verdiensten in die Schatz-Kammer ihrer Kirchen / zum allgemei-

als da nechst andern ist; daß man die GOtt dem Allmächtigen aufgetragene Gelübde/ und Versprechnüß/ besonders/ wann sie die Jungfräuliche Keuschheit/ und Reinigkeit betreffen/ nicht zu halten schuldig seye.

Sechs und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache

Es lehren die Lutheraner nicht/ daß man die rechtmäßige GOtt gefällige Gelübde nicht halten solle: sondern sie sagen/ das Gelübd des ledigen Standes sey nicht allemahl ein wahres/ für GOtt gültiges Gelübd/ weilen es nicht jederzeit ist promissio de meliori bono, eine Verheissung einer Sache/ die GOtt gefälliger ist/ als der Ehestand/ sondern nur offtermals ein Fallstrick des Teuffels/ und auch die verehelichte Personen in GOttes Wort I. Tim. 2. v. 15. Ps. 128. v. I. 2. 3. Ps. 127. v. 3. solche stattliche Verheissungen haben in ihrem Ehestand/ als die Ledigen nimmer aufweisen können. Wann demnach einer vermercket/ daß er durch das Gelübd seine Glieder nur in geiler Brunst dem Abgott Moloch aufopffere/ so sagen die Lutheraner mit Paulo I. Cor. 7. v. 2. um der Hurerey willen habe ein jeglicher (keinen Mönch ausgenommen) sein eigen Weib/ und eine jegliche (keine Ronne ausgenommen) habe ihren eigen Mann; und wann man einem solchen/ auch nach gethanem aberglaubischen Gelübde/ die Ehe verbieten will/ so halten die Lutheraner dieses mit Paulo für eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. Ist also sicherer im Lutherthum zu leben / da man an keine Teuffels-Lehr gebunden wird: sondern so wohl im ledigen als ehelichem Stande GOtt dienen kan/ wie es Ihm am gefälligsten ist.

Sieben und zwantzigste Papistische Ursache

Weilen die Luthrische nicht können seelig werden; massen diejenige/ die in stättigen schweren Sünden leben/ das Reich GOttes nicht zu hoffen haben/ wie S. Paulus I. Cor. 6. lehret; nun aber geben die Lutheraner vor/ daß sie die Gebot GOttes (besonders was die Keuschheit/ und das sechste Gebot betrifft /) nicht halten mögen/ folgends in lautern schweren Sünden stecken müssen.

Sieben und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache

Es können die Lutheraner die Gebot GOttes/ die Keuschheit/ und das sechste Gebot so vollkommentlich halten/ als immer ein Papist thun mag: sie geben aber dabey GOtt die Ehre / und bekennen/ daß obschon sie alle Kräfften anspannen/ sie dannoch die Göttliche Gebote tausend mahl vollkommener zu halten verpflichtet wären: bekennen auch/ nachdem die Kräfften des Menschen durch die Erb-Sünde geschwächet seyn/ ihre Unvermögenheit/ und halten mit Paulo Rom. 6. v. 12. Rom. 7. v. 7. 8. 14. 18. Rom. 8. v. 7. die unordentliche / unwillige Reigungen und Gelüsten für schwere Sünden/ und wissen von keinen peccatis venialibus oder geringen Sünden der Papisten/ weilen nichts für gering kan geschätzet werden/ wodurch die Göttliche Majestät beleidiget wird/ und wofür der Sohn GOttes hat sterben müssen. Weilen aber die Lutheraner sich von bedachtsamer und muhtwilliger Ubertretung der Gebohten GOttes/ und zaumlosen Einwilligung in die böse Gelüsten/ hüten / und ihre Unvollkommenheit durch die vollkommene/ im wahren Glauben ergriffene Gerechtigkeit Christi/ sattsam ersetzet wird/ so folget nicht/ daß sie das Reich GOttes nicht zu hoffen haben: sondern sie seynd ihrer Seeligkeit vergewisset. Im Gegentheil die Papisten/ so durch ihre vermeinte Vollkommenheit den Himmel verdienen/ ja so gar den Uberfluß ihrer eigenen Gerechtigkeit und Verdiensten in die Schatz-Kammer ihrer Kirchen / zum allgemei-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0606" n="18"/>
als da nechst andern ist; daß man die GOtt dem            Allmächtigen aufgetragene Gelübde/ und Versprechnüß/ besonders/ wann sie die            Jungfräuliche Keuschheit/ und Reinigkeit betreffen/ nicht zu halten schuldig seye.</p>
        <p>Sechs und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache</p>
        <p>Es lehren die Lutheraner nicht/ daß man die rechtmäßige GOtt gefällige Gelübde nicht            halten solle: sondern sie sagen/ das Gelübd des ledigen Standes sey nicht allemahl ein            wahres/ für GOtt gültiges Gelübd/ weilen es nicht jederzeit ist promissio de meliori            bono, eine Verheissung einer Sache/ die GOtt gefälliger ist/ als der Ehestand/ sondern            nur offtermals ein Fallstrick des Teuffels/ und auch die verehelichte Personen in GOttes            Wort I. Tim. 2. v. 15. Ps. 128. v. I. 2. 3. Ps. 127. v. 3. solche stattliche Verheissungen            haben in ihrem Ehestand/ als die Ledigen nimmer aufweisen können. Wann demnach einer            vermercket/ daß er durch das Gelübd seine Glieder nur in geiler Brunst dem Abgott Moloch            aufopffere/ so sagen die Lutheraner mit Paulo I. Cor. 7. v. 2. um der Hurerey willen habe            ein jeglicher (keinen Mönch ausgenommen) sein eigen Weib/ und eine jegliche (keine Ronne            ausgenommen) habe ihren eigen Mann; und wann man einem solchen/ auch nach gethanem            aberglaubischen Gelübde/ die Ehe verbieten will/ so halten die Lutheraner dieses mit            Paulo für eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. Ist also sicherer im Lutherthum zu leben /            da man an keine Teuffels-Lehr gebunden wird: sondern so wohl im ledigen als ehelichem            Stande GOtt dienen kan/ wie es Ihm am gefälligsten ist.</p>
        <p>Sieben und zwantzigste Papistische Ursache</p>
        <p>Weilen die Luthrische nicht können seelig werden; massen diejenige/ die in stättigen            schweren Sünden leben/ das Reich GOttes nicht zu hoffen haben/ wie S. Paulus I. Cor. 6.            lehret; nun aber geben die Lutheraner vor/ daß sie die Gebot GOttes (besonders was die            Keuschheit/ und das sechste Gebot betrifft /) nicht halten mögen/ folgends in lautern            schweren Sünden stecken müssen.</p>
        <p>Sieben und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache</p>
        <p>Es können die Lutheraner die Gebot GOttes/ die Keuschheit/ und das sechste Gebot so            vollkommentlich halten/ als immer ein Papist thun mag: sie geben aber dabey GOtt die Ehre           / und bekennen/ daß obschon sie alle Kräfften anspannen/ sie dannoch die Göttliche            Gebote tausend mahl vollkommener zu halten verpflichtet wären: bekennen auch/ nachdem die            Kräfften des Menschen durch die Erb-Sünde geschwächet seyn/ ihre Unvermögenheit/ und            halten mit Paulo Rom. 6. v. 12. Rom. 7. v. 7. 8. 14. 18. Rom. 8. v. 7. die unordentliche /            unwillige Reigungen und Gelüsten für schwere Sünden/ und wissen von keinen peccatis            venialibus oder geringen Sünden der Papisten/ weilen nichts für gering kan geschätzet            werden/ wodurch die Göttliche Majestät beleidiget wird/ und wofür der Sohn GOttes hat            sterben müssen. Weilen aber die Lutheraner sich von bedachtsamer und muhtwilliger            Ubertretung der Gebohten GOttes/ und zaumlosen Einwilligung in die böse Gelüsten/ hüten           / und ihre Unvollkommenheit durch die vollkommene/ im wahren Glauben ergriffene            Gerechtigkeit Christi/ sattsam ersetzet wird/ so folget nicht/ daß sie das Reich GOttes            nicht zu hoffen haben: sondern sie seynd ihrer Seeligkeit vergewisset. Im Gegentheil die            Papisten/ so durch ihre vermeinte Vollkommenheit den Himmel verdienen/ ja so gar den            Uberfluß ihrer eigenen Gerechtigkeit und Verdiensten in die Schatz-Kammer ihrer Kirchen /            zum allgemei-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[18/0606] als da nechst andern ist; daß man die GOtt dem Allmächtigen aufgetragene Gelübde/ und Versprechnüß/ besonders/ wann sie die Jungfräuliche Keuschheit/ und Reinigkeit betreffen/ nicht zu halten schuldig seye. Sechs und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache Es lehren die Lutheraner nicht/ daß man die rechtmäßige GOtt gefällige Gelübde nicht halten solle: sondern sie sagen/ das Gelübd des ledigen Standes sey nicht allemahl ein wahres/ für GOtt gültiges Gelübd/ weilen es nicht jederzeit ist promissio de meliori bono, eine Verheissung einer Sache/ die GOtt gefälliger ist/ als der Ehestand/ sondern nur offtermals ein Fallstrick des Teuffels/ und auch die verehelichte Personen in GOttes Wort I. Tim. 2. v. 15. Ps. 128. v. I. 2. 3. Ps. 127. v. 3. solche stattliche Verheissungen haben in ihrem Ehestand/ als die Ledigen nimmer aufweisen können. Wann demnach einer vermercket/ daß er durch das Gelübd seine Glieder nur in geiler Brunst dem Abgott Moloch aufopffere/ so sagen die Lutheraner mit Paulo I. Cor. 7. v. 2. um der Hurerey willen habe ein jeglicher (keinen Mönch ausgenommen) sein eigen Weib/ und eine jegliche (keine Ronne ausgenommen) habe ihren eigen Mann; und wann man einem solchen/ auch nach gethanem aberglaubischen Gelübde/ die Ehe verbieten will/ so halten die Lutheraner dieses mit Paulo für eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. Ist also sicherer im Lutherthum zu leben / da man an keine Teuffels-Lehr gebunden wird: sondern so wohl im ledigen als ehelichem Stande GOtt dienen kan/ wie es Ihm am gefälligsten ist. Sieben und zwantzigste Papistische Ursache Weilen die Luthrische nicht können seelig werden; massen diejenige/ die in stättigen schweren Sünden leben/ das Reich GOttes nicht zu hoffen haben/ wie S. Paulus I. Cor. 6. lehret; nun aber geben die Lutheraner vor/ daß sie die Gebot GOttes (besonders was die Keuschheit/ und das sechste Gebot betrifft /) nicht halten mögen/ folgends in lautern schweren Sünden stecken müssen. Sieben und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache Es können die Lutheraner die Gebot GOttes/ die Keuschheit/ und das sechste Gebot so vollkommentlich halten/ als immer ein Papist thun mag: sie geben aber dabey GOtt die Ehre / und bekennen/ daß obschon sie alle Kräfften anspannen/ sie dannoch die Göttliche Gebote tausend mahl vollkommener zu halten verpflichtet wären: bekennen auch/ nachdem die Kräfften des Menschen durch die Erb-Sünde geschwächet seyn/ ihre Unvermögenheit/ und halten mit Paulo Rom. 6. v. 12. Rom. 7. v. 7. 8. 14. 18. Rom. 8. v. 7. die unordentliche / unwillige Reigungen und Gelüsten für schwere Sünden/ und wissen von keinen peccatis venialibus oder geringen Sünden der Papisten/ weilen nichts für gering kan geschätzet werden/ wodurch die Göttliche Majestät beleidiget wird/ und wofür der Sohn GOttes hat sterben müssen. Weilen aber die Lutheraner sich von bedachtsamer und muhtwilliger Ubertretung der Gebohten GOttes/ und zaumlosen Einwilligung in die böse Gelüsten/ hüten / und ihre Unvollkommenheit durch die vollkommene/ im wahren Glauben ergriffene Gerechtigkeit Christi/ sattsam ersetzet wird/ so folget nicht/ daß sie das Reich GOttes nicht zu hoffen haben: sondern sie seynd ihrer Seeligkeit vergewisset. Im Gegentheil die Papisten/ so durch ihre vermeinte Vollkommenheit den Himmel verdienen/ ja so gar den Uberfluß ihrer eigenen Gerechtigkeit und Verdiensten in die Schatz-Kammer ihrer Kirchen / zum allgemei-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/606
Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/606>, abgerufen am 23.11.2024.