Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.Matth. 17. v. 5. Diß ist mein lieber Sohn/ an welchem ich wohlgefallen habe/ den solt ihr hören: Es fehlet auch den Lutheranern nicht an einem allerweisesten und unfehlbarsten Richter in Glaubens-Sachen: davon die Epistel zum Hebräern c. 4. v. 12. spricht: Das Wort GOttes ist lebendig und kräfftig/ und schärffer als ein zweyschneidig Schwerdt/ und durchdringet/ biß es zerschneidet Seele und Geist/ und Marck und Bein/ und ist ein Richter der Gedancken und Sinnen des Hertzens. Von diesem Richter spricht auch Esaias c. 2. v. 3. Von Sion wird das Gesetz ausgehen/ und des HErrn Wort von Jerusalem/ und richten die Heyden/ und straffen viele Völcker. Dieser Richter ist von Christo verordnet Joh. 12. v. 48. Die Rede die ich geredet habe/ die wird ihn richten am Jüngsten Tage. Darum spricht Johannes Offenb. c. 20. v. 12. Die Bücher wurden aufgethan/ und die Todten wurden gerichtet nach der Schrifft: nicht nach dem Urtheil des Pabstes noch der Vätter. Und wann die Papisten in Franckreich auch zu itziger Zeit diesen Luthrischen und von GOtt fürgesetzten judicem controversiarum und Obern-Scheidmann der geistlichen Streitigkeiten annehmen wolten/ so könten sie wegen der Schrifften Paschasii Quesnellii in ihren Streit-Punckten sich bald vergleichen/ und aus einander wickeln/ da sie wie die angebrannte Füchs des Samsons mit dem Schwantz verkuppelt/ mit den Köpffen aber der einer nach den Pabst/ der ander nach ein Concilium generale hinlauffet: Es wären auch unnöhtig so viele unnütze tomi und Folianten der Päbstischen Theologen/ Casuisten/ und Moralisten/ so sich untereinander zancken/ wer des Pabstes Meinung am besten getroffen habe: Es wäre nicht nöhtig die weitläufftige Crisis Theologica des Jesuiten Joannis de Cardenas, worinnen er vermeinet die dunckele Meinungen des Pabstes Innocentii XI. wegen der Fünff und sechtzig von ihm verdammten Lehrsätzen errahten zu haben. Sie könten auch der unnützen declarationen und Auslegungen der Cardinälen über die decreta des Concilii zu Trident, daraus nur immer neue Streitigkeiten erwachsen/ gäntzlich überhoben seyn. Ist demnach der judex controversiarum, und Ober-Scheidmann bey den Lutheranern viel richtiger/ deutlicher/ und unfehlbahrer/ als bey den Papisten. Ein und zwantzigste Papistische Ursache Weilen der Mensch/ so auch Lutherisch seyn wolte/ nicht wissen kan/ zu welcherley Lutheranern man sich schlagen solle; indem diese Leute/ ein anders in Sachsen/ ein anders in Schlesien/ ein anders in Schweden/ und Dennemarck/ ein anders in Holland zu glauben haben. Ein und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache Wann einer jetzund in Franckreich Papistisch seyn wolte/ der würde nicht wissen können / zu welcherley Papisten er sich schlagen/ ob er zu den Jesuiten/ oder zu den Jansenisten und zur Parthey des Paschasii Quesnellii sich wenden solle. Es könte auch einer der Papistisch werden wolte nicht wissen/ ob er sich schlagen solle zu denen Papisten/ so mit Arriaga d. 50. n. 6. darfür halten/ das gantze Wesen des Päbstischen Meß-Opffers bestehe bloß in der consecration oder Wandlung: oder ob er sich wenden solle zu denen / welche mit Alberto in 4. dist. 13. vorgeben/ das Wesen des Meß-Opffers bestehe in der blossen Niessung: Oder ob ers halten wolle mit denen/ so mit dem Cardinal Lugo d. 19. Sect. 5. der Meinung seyn/ das Meß-Opffer bestehe in der Niessung und zugleich in der Wandlung: oder ob er denen zufallen wolle/ so mit Melchiore Cano l. 12. locorum Matth. 17. v. 5. Diß ist mein lieber Sohn/ an welchem ich wohlgefallen habe/ den solt ihr hören: Es fehlet auch den Lutheranern nicht an einem allerweisesten und unfehlbarsten Richter in Glaubens-Sachen: davon die Epistel zum Hebräern c. 4. v. 12. spricht: Das Wort GOttes ist lebendig und kräfftig/ und schärffer als ein zweyschneidig Schwerdt/ und durchdringet/ biß es zerschneidet Seele und Geist/ und Marck und Bein/ und ist ein Richter der Gedancken und Sinnen des Hertzens. Von diesem Richter spricht auch Esaias c. 2. v. 3. Von Sion wird das Gesetz ausgehen/ und des HErrn Wort von Jerusalem/ und richten die Heyden/ und straffen viele Völcker. Dieser Richter ist von Christo verordnet Joh. 12. v. 48. Die Rede die ich geredet habe/ die wird ihn richten am Jüngsten Tage. Darum spricht Johannes Offenb. c. 20. v. 12. Die Bücher wurden aufgethan/ und die Todten wurden gerichtet nach der Schrifft: nicht nach dem Urtheil des Pabstes noch der Vätter. Und wann die Papisten in Franckreich auch zu itziger Zeit diesen Luthrischen und von GOtt fürgesetzten judicem controversiarum und Obern-Scheidmann der geistlichen Streitigkeiten annehmen wolten/ so könten sie wegen der Schrifften Paschasii Quesnellii in ihren Streit-Punckten sich bald vergleichen/ und aus einander wickeln/ da sie wie die angebrannte Füchs des Samsons mit dem Schwantz verkuppelt/ mit den Köpffen aber der einer nach den Pabst/ der ander nach ein Concilium generale hinlauffet: Es wären auch unnöhtig so viele unnütze tomi und Folianten der Päbstischen Theologen/ Casuisten/ und Moralisten/ so sich untereinander zancken/ wer des Pabstes Meinung am besten getroffen habe: Es wäre nicht nöhtig die weitläufftige Crisis Theologica des Jesuiten Joannis de Cardenas, worinnen er vermeinet die dunckele Meinungen des Pabstes Innocentii XI. wegen der Fünff und sechtzig von ihm verdammten Lehrsätzen errahten zu haben. Sie könten auch der unnützen declarationen und Auslegungen der Cardinälen über die decreta des Concilii zu Trident, daraus nur immer neue Streitigkeiten erwachsen/ gäntzlich überhoben seyn. Ist demnach der judex controversiarum, und Ober-Scheidmann bey den Lutheranern viel richtiger/ deutlicher/ und unfehlbahrer/ als bey den Papisten. Ein und zwantzigste Papistische Ursache Weilen der Mensch/ so auch Lutherisch seyn wolte/ nicht wissen kan/ zu welcherley Lutheranern man sich schlagen solle; indem diese Leute/ ein anders in Sachsen/ ein anders in Schlesien/ ein anders in Schweden/ und Dennemarck/ ein anders in Holland zu glauben haben. Ein und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache Wann einer jetzund in Franckreich Papistisch seyn wolte/ der würde nicht wissen können / zu welcherley Papisten er sich schlagen/ ob er zu den Jesuiten/ oder zu den Jansenisten und zur Parthey des Paschasii Quesnellii sich wenden solle. Es könte auch einer der Papistisch werden wolte nicht wissen/ ob er sich schlagen solle zu denen Papisten/ so mit Arriaga d. 50. n. 6. darfür halten/ das gantze Wesen des Päbstischen Meß-Opffers bestehe bloß in der consecration oder Wandlung: oder ob er sich wenden solle zu denen / welche mit Alberto in 4. dist. 13. vorgeben/ das Wesen des Meß-Opffers bestehe in der blossen Niessung: Oder ob ers halten wolle mit denen/ so mit dem Cardinal Lugo d. 19. Sect. 5. der Meinung seyn/ das Meß-Opffer bestehe in der Niessung und zugleich in der Wandlung: oder ob er denen zufallen wolle/ so mit Melchiore Cano l. 12. locorum <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0602" n="14"/> Matth. 17. v. 5. Diß ist mein lieber Sohn/ an welchem ich wohlgefallen habe/ den solt ihr hören: Es fehlet auch den Lutheranern nicht an einem allerweisesten und unfehlbarsten Richter in Glaubens-Sachen: davon die Epistel zum Hebräern c. 4. v. 12. spricht: Das Wort GOttes ist lebendig und kräfftig/ und schärffer als ein zweyschneidig Schwerdt/ und durchdringet/ biß es zerschneidet Seele und Geist/ und Marck und Bein/ und ist ein Richter der Gedancken und Sinnen des Hertzens. Von diesem Richter spricht auch Esaias c. 2. v. 3. Von Sion wird das Gesetz ausgehen/ und des HErrn Wort von Jerusalem/ und richten die Heyden/ und straffen viele Völcker. Dieser Richter ist von Christo verordnet Joh. 12. v. 48. Die Rede die ich geredet habe/ die wird ihn richten am Jüngsten Tage. Darum spricht Johannes Offenb. c. 20. v. 12. Die Bücher wurden aufgethan/ und die Todten wurden gerichtet nach der Schrifft: nicht nach dem Urtheil des Pabstes noch der Vätter. Und wann die Papisten in Franckreich auch zu itziger Zeit diesen Luthrischen und von GOtt fürgesetzten judicem controversiarum und Obern-Scheidmann der geistlichen Streitigkeiten annehmen wolten/ so könten sie wegen der Schrifften Paschasii Quesnellii in ihren Streit-Punckten sich bald vergleichen/ und aus einander wickeln/ da sie wie die angebrannte Füchs des Samsons mit dem Schwantz verkuppelt/ mit den Köpffen aber der einer nach den Pabst/ der ander nach ein Concilium generale hinlauffet: Es wären auch unnöhtig so viele unnütze tomi und Folianten der Päbstischen Theologen/ Casuisten/ und Moralisten/ so sich untereinander zancken/ wer des Pabstes Meinung am besten getroffen habe: Es wäre nicht nöhtig die weitläufftige Crisis Theologica des Jesuiten Joannis de Cardenas, worinnen er vermeinet die dunckele Meinungen des Pabstes Innocentii XI. wegen der Fünff und sechtzig von ihm verdammten Lehrsätzen errahten zu haben. Sie könten auch der unnützen declarationen und Auslegungen der Cardinälen über die decreta des Concilii zu Trident, daraus nur immer neue Streitigkeiten erwachsen/ gäntzlich überhoben seyn. Ist demnach der judex controversiarum, und Ober-Scheidmann bey den Lutheranern viel richtiger/ deutlicher/ und unfehlbahrer/ als bey den Papisten.</p> <p>Ein und zwantzigste Papistische Ursache</p> <p>Weilen der Mensch/ so auch Lutherisch seyn wolte/ nicht wissen kan/ zu welcherley Lutheranern man sich schlagen solle; indem diese Leute/ ein anders in Sachsen/ ein anders in Schlesien/ ein anders in Schweden/ und Dennemarck/ ein anders in Holland zu glauben haben.</p> <p>Ein und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache</p> <p>Wann einer jetzund in Franckreich Papistisch seyn wolte/ der würde nicht wissen können / zu welcherley Papisten er sich schlagen/ ob er zu den Jesuiten/ oder zu den Jansenisten und zur Parthey des Paschasii Quesnellii sich wenden solle. Es könte auch einer der Papistisch werden wolte nicht wissen/ ob er sich schlagen solle zu denen Papisten/ so mit Arriaga d. 50. n. 6. darfür halten/ das gantze Wesen des Päbstischen Meß-Opffers bestehe bloß in der consecration oder Wandlung: oder ob er sich wenden solle zu denen / welche mit Alberto in 4. dist. 13. vorgeben/ das Wesen des Meß-Opffers bestehe in der blossen Niessung: Oder ob ers halten wolle mit denen/ so mit dem Cardinal Lugo d. 19. Sect. 5. der Meinung seyn/ das Meß-Opffer bestehe in der Niessung und zugleich in der Wandlung: oder ob er denen zufallen wolle/ so mit Melchiore Cano l. 12. locorum </p> </div> </body> </text> </TEI> [14/0602]
Matth. 17. v. 5. Diß ist mein lieber Sohn/ an welchem ich wohlgefallen habe/ den solt ihr hören: Es fehlet auch den Lutheranern nicht an einem allerweisesten und unfehlbarsten Richter in Glaubens-Sachen: davon die Epistel zum Hebräern c. 4. v. 12. spricht: Das Wort GOttes ist lebendig und kräfftig/ und schärffer als ein zweyschneidig Schwerdt/ und durchdringet/ biß es zerschneidet Seele und Geist/ und Marck und Bein/ und ist ein Richter der Gedancken und Sinnen des Hertzens. Von diesem Richter spricht auch Esaias c. 2. v. 3. Von Sion wird das Gesetz ausgehen/ und des HErrn Wort von Jerusalem/ und richten die Heyden/ und straffen viele Völcker. Dieser Richter ist von Christo verordnet Joh. 12. v. 48. Die Rede die ich geredet habe/ die wird ihn richten am Jüngsten Tage. Darum spricht Johannes Offenb. c. 20. v. 12. Die Bücher wurden aufgethan/ und die Todten wurden gerichtet nach der Schrifft: nicht nach dem Urtheil des Pabstes noch der Vätter. Und wann die Papisten in Franckreich auch zu itziger Zeit diesen Luthrischen und von GOtt fürgesetzten judicem controversiarum und Obern-Scheidmann der geistlichen Streitigkeiten annehmen wolten/ so könten sie wegen der Schrifften Paschasii Quesnellii in ihren Streit-Punckten sich bald vergleichen/ und aus einander wickeln/ da sie wie die angebrannte Füchs des Samsons mit dem Schwantz verkuppelt/ mit den Köpffen aber der einer nach den Pabst/ der ander nach ein Concilium generale hinlauffet: Es wären auch unnöhtig so viele unnütze tomi und Folianten der Päbstischen Theologen/ Casuisten/ und Moralisten/ so sich untereinander zancken/ wer des Pabstes Meinung am besten getroffen habe: Es wäre nicht nöhtig die weitläufftige Crisis Theologica des Jesuiten Joannis de Cardenas, worinnen er vermeinet die dunckele Meinungen des Pabstes Innocentii XI. wegen der Fünff und sechtzig von ihm verdammten Lehrsätzen errahten zu haben. Sie könten auch der unnützen declarationen und Auslegungen der Cardinälen über die decreta des Concilii zu Trident, daraus nur immer neue Streitigkeiten erwachsen/ gäntzlich überhoben seyn. Ist demnach der judex controversiarum, und Ober-Scheidmann bey den Lutheranern viel richtiger/ deutlicher/ und unfehlbahrer/ als bey den Papisten.
Ein und zwantzigste Papistische Ursache
Weilen der Mensch/ so auch Lutherisch seyn wolte/ nicht wissen kan/ zu welcherley Lutheranern man sich schlagen solle; indem diese Leute/ ein anders in Sachsen/ ein anders in Schlesien/ ein anders in Schweden/ und Dennemarck/ ein anders in Holland zu glauben haben.
Ein und zwantzigste Lutherische Gegen-Ursache
Wann einer jetzund in Franckreich Papistisch seyn wolte/ der würde nicht wissen können / zu welcherley Papisten er sich schlagen/ ob er zu den Jesuiten/ oder zu den Jansenisten und zur Parthey des Paschasii Quesnellii sich wenden solle. Es könte auch einer der Papistisch werden wolte nicht wissen/ ob er sich schlagen solle zu denen Papisten/ so mit Arriaga d. 50. n. 6. darfür halten/ das gantze Wesen des Päbstischen Meß-Opffers bestehe bloß in der consecration oder Wandlung: oder ob er sich wenden solle zu denen / welche mit Alberto in 4. dist. 13. vorgeben/ das Wesen des Meß-Opffers bestehe in der blossen Niessung: Oder ob ers halten wolle mit denen/ so mit dem Cardinal Lugo d. 19. Sect. 5. der Meinung seyn/ das Meß-Opffer bestehe in der Niessung und zugleich in der Wandlung: oder ob er denen zufallen wolle/ so mit Melchiore Cano l. 12. locorum
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |