Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.alle Ketzer sagen/ sie glauben ihre Unwarheiten/ weilen sie GOtt in seinem Wort also geoffenbahret hat/ so folget doch daraus nicht/ daß ein recht Evangelischer Christ die Glaubens-Warheiten nicht glauben solle bloß darum/ weilen sie GOtt in seinem Wort also geoffenbahret hat: Eben so wenig/ als/ weilen viele zu Christo sagen HErr HErr Matt. 7. v. 22. und dannoch von ihm verworffen und verdammet werden/ daraus folget/ daß darum ein rechtschaffener Christ mit warem Vertrauen zu Christo nicht sprechen solle HErr HErr/ und ewig seelig werden. V. Erklären sich doch auch die Papisten/ und unter anderen Sonneman ein Hildesheimischer Meß-Priester in seiner apolog. verit. Cathol. p. 6. wie auch P. Dionysius Werlensis ein Capuciner/ in seinen Schrifften/ daß sie durch kein ander Mittel suchen selig zu werden / als bloß durch das Verdienst Christi/ und keinen anderen Mittler bey GOtt erkennen / als nur Christum: Auch ihren Wercken keinen anderen Verdienst und Würdigkeit zumessen / als nur daß sie seyn Früchte des Glaubens. &c. Weil dann die Papisten eine dem Wort GOttes so gemässe Lehr führen/ und folgens den rechten Grund zur Seeligkeit behalten / was thuts dann Noht von ihnen abzutreten? Antwort. Unerschrockene Papisten und Haupt-Theologi im Pabstum mit dem Cardinal Lugo in I. 2. tract. de merito, unterscheiden das Verdienst der Wercken in dreyerley Gattungen / nemlich in meritum de condigno, de congruo, und purae conditionis: Daß ist/ in ein Verdienst völligen Rechts wegen/ geziemender Gebühr wegen/ und bloß Bedingnüß Weise: Zum Exempel/ sagen sie/ wann ein König einen edelen und tapfferen Krieges-General/ nach erhaltenem herrlichen Sieg/ daran des Königs Heil und Wohlfart gelegen war/ im offentlichen triumph mit hohen Ehren-Zeichen auffführte: Diß hätte ein solcher Krieges-General verdienet per meritum de condigno durch sein Verdienst völligen Rechts-wegen: Wann aber der König gleiche Ehr-Beweisung erzeigen würde einem anderen unter-gesetzten Officier/ so zur Erhaltung des Siegs viel beygetragen hätte/ diß hätte ein solcher Officier verdienet per meritum de congruo durch sein Verdienst/ nicht zwar völligen Rechts wegen: Sondern nur geziemender Gebühr und Anständigkeit wegen. Wann aber der König seinem Stall-Buben/ bloß darum/ weilen er dem Leib-Pferdt des Königs wohl hätte abgewartet/ gleiche Ehr-Beweisung anrichten würde/ so hätte der Stall-Bube solches verdienet per meritum purae conditionis nur bedingnüß Weise/ weilen zwar sein Werck eigentlich nicht von solcher Würde und Ansehen ist/ daß ihm darfür eine so hohe Belohnung / Rechtswegen/ oder geziemender Anständigkeit halber/ gebühre/ dannoch ein solches Werck ist/ welches wann nicht geschehen wäre/ so würde ihm auch die grosse Ehr nicht bewiesen worden seyn. Nach dieser also eingerichteten Eintheilung des Verdienstes/ machen die Papisten diese Ordnung in der Rechtfertigung eines Sünders: Erstlich/ sprechen sie / ein Sünder verrichtet hier und dort ein natürliches gutes Werck: Zum Exempel er gibt Allmosen/ er lebt mässig &c. Hierdurch verdienet er zwar nicht Rechtswegen/ auch nicht geziemender Gebühr wegen/ die Rechtfertigung: Sondern nur Bedingnüß-Weise verdienet er durch diese Wercke/ daß ihn GOtt mit seiner Gnade oder Ubernatürlichen Erleuchtungen des Verstandes/ und Antrieb des Willens vorkomme/ und forthelffe zur übernatürlichen Reue seiner Sünden und liebe GOttes. Wann nun der also durch die Hülffe GOttes begleiteter Mensch eine übernatürliche Wirckung der Reue und liebe GOttes übet/ so verdienet er dardurch/ auff Papistisch/ seine Rechtfertigung oder die eingegossene Heilig-machende Gnade per meritum de congruo oder geziemender Gebühr halber. Wann er nun diese Heilig-machende Gnade in seiner Seelen hat/ so verdienet er/ als ein Freund und angewünschter Sohn GOttes/ durch neue Wercke immerhin einen Zusatz und Vermehrung dieser eingegossenen Gnade und himmlischen glori, per meritum de condigno völ- alle Ketzer sagen/ sie glauben ihre Unwarheiten/ weilen sie GOtt in seinem Wort also geoffenbahret hat/ so folget doch daraus nicht/ daß ein recht Evangelischer Christ die Glaubens-Warheiten nicht glauben solle bloß darum/ weilen sie GOtt in seinem Wort also geoffenbahret hat: Eben so wenig/ als/ weilen viele zu Christo sagen HErr HErr Matt. 7. v. 22. und dannoch von ihm verworffen und verdammet werden/ daraus folget/ daß darum ein rechtschaffener Christ mit warem Vertrauen zu Christo nicht sprechen solle HErr HErr/ und ewig seelig werden. V. Erklären sich doch auch die Papisten/ und unter anderen Sonneman ein Hildesheimischer Meß-Priester in seiner apolog. verit. Cathol. p. 6. wie auch P. Dionysius Werlensis ein Capuciner/ in seinen Schrifften/ daß sie durch kein ander Mittel suchen selig zu werden / als bloß durch das Verdienst Christi/ und keinen anderen Mittler bey GOtt erkennen / als nur Christum: Auch ihren Wercken keinen anderen Verdienst und Würdigkeit zumessen / als nur daß sie seyn Früchte des Glaubens. &c. Weil dann die Papisten eine dem Wort GOttes so gemässe Lehr führen/ und folgens den rechten Grund zur Seeligkeit behalten / was thuts dann Noht von ihnen abzutreten? Antwort. Unerschrockene Papisten und Haupt-Theologi im Pabstum mit dem Cardinal Lugo in I. 2. tract. de merito, unterscheiden das Verdienst der Wercken in dreyerley Gattungen / nemlich in meritum de condigno, de congruo, und purae conditionis: Daß ist/ in ein Verdienst völligen Rechts wegen/ geziemender Gebühr wegen/ und bloß Bedingnüß Weise: Zum Exempel/ sagen sie/ wann ein König einen edelen und tapfferen Krieges-General/ nach erhaltenem herrlichen Sieg/ daran des Königs Heil und Wohlfart gelegen war/ im offentlichen triumph mit hohen Ehren-Zeichen auffführte: Diß hätte ein solcher Krieges-General verdienet per meritum de condigno durch sein Verdienst völligen Rechts-wegen: Wann aber der König gleiche Ehr-Beweisung erzeigen würde einem anderen unter-gesetzten Officier/ so zur Erhaltung des Siegs viel beygetragen hätte/ diß hätte ein solcher Officier verdienet per meritum de congruo durch sein Verdienst/ nicht zwar völligen Rechts wegen: Sondern nur geziemender Gebühr und Anständigkeit wegen. Wann aber der König seinem Stall-Buben/ bloß darum/ weilen er dem Leib-Pferdt des Königs wohl hätte abgewartet/ gleiche Ehr-Beweisung anrichten würde/ so hätte der Stall-Bube solches verdienet per meritum purae conditionis nur bedingnüß Weise/ weilen zwar sein Werck eigentlich nicht von solcher Würde und Ansehen ist/ daß ihm darfür eine so hohe Belohnung / Rechtswegen/ oder geziemender Anständigkeit halber/ gebühre/ dannoch ein solches Werck ist/ welches wann nicht geschehen wäre/ so würde ihm auch die grosse Ehr nicht bewiesen worden seyn. Nach dieser also eingerichteten Eintheilung des Verdienstes/ machen die Papisten diese Ordnung in der Rechtfertigung eines Sünders: Erstlich/ sprechen sie / ein Sünder verrichtet hier und dort ein natürliches gutes Werck: Zum Exempel er gibt Allmosen/ er lebt mässig &c. Hierdurch verdienet er zwar nicht Rechtswegen/ auch nicht geziemender Gebühr wegen/ die Rechtfertigung: Sondern nur Bedingnüß-Weise verdienet er durch diese Wercke/ daß ihn GOtt mit seiner Gnade oder Ubernatürlichen Erleuchtungen des Verstandes/ und Antrieb des Willens vorkomme/ und forthelffe zur übernatürlichen Reue seiner Sünden und liebe GOttes. Wann nun der also durch die Hülffe GOttes begleiteter Mensch eine übernatürliche Wirckung der Reue und liebe GOttes übet/ so verdienet er dardurch/ auff Papistisch/ seine Rechtfertigung oder die eingegossene Heilig-machende Gnade per meritum de congruo oder geziemender Gebühr halber. Wann er nun diese Heilig-machende Gnade in seiner Seelen hat/ so verdienet er/ als ein Freund und angewünschter Sohn GOttes/ durch neue Wercke immerhin einen Zusatz und Vermehrung dieser eingegossenen Gnade und himmlischen glori, per meritum de condigno völ- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0518" n="218"/> alle Ketzer sagen/ sie glauben ihre Unwarheiten/ weilen sie GOtt in seinem Wort also geoffenbahret hat/ so folget doch daraus nicht/ daß ein recht Evangelischer Christ die Glaubens-Warheiten nicht glauben solle bloß darum/ weilen sie GOtt in seinem Wort also geoffenbahret hat: Eben so wenig/ als/ weilen viele zu Christo sagen HErr HErr Matt. 7. v. 22. und dannoch von ihm verworffen und verdammet werden/ daraus folget/ daß darum ein rechtschaffener Christ mit warem Vertrauen zu Christo nicht sprechen solle HErr HErr/ und ewig seelig werden.</p> <p>V. Erklären sich doch auch die Papisten/ und unter anderen Sonneman ein Hildesheimischer Meß-Priester in seiner apolog. verit. Cathol. p. 6. wie auch P. Dionysius Werlensis ein Capuciner/ in seinen Schrifften/ daß sie durch kein ander Mittel suchen selig zu werden / als bloß durch das Verdienst Christi/ und keinen anderen Mittler bey GOtt erkennen / als nur Christum: Auch ihren Wercken keinen anderen Verdienst und Würdigkeit zumessen / als nur daß sie seyn Früchte des Glaubens. &c. Weil dann die Papisten eine dem Wort GOttes so gemässe Lehr führen/ und folgens den rechten Grund zur Seeligkeit behalten / was thuts dann Noht von ihnen abzutreten?</p> <p>Antwort. Unerschrockene Papisten und Haupt-Theologi im Pabstum mit dem Cardinal Lugo in I. 2. tract. de merito, unterscheiden das Verdienst der Wercken in dreyerley Gattungen / nemlich in meritum de condigno, de congruo, und purae conditionis: Daß ist/ in ein Verdienst völligen Rechts wegen/ geziemender Gebühr wegen/ und bloß Bedingnüß Weise: Zum Exempel/ sagen sie/ wann ein König einen edelen und tapfferen Krieges-General/ nach erhaltenem herrlichen Sieg/ daran des Königs Heil und Wohlfart gelegen war/ im offentlichen triumph mit hohen Ehren-Zeichen auffführte: Diß hätte ein solcher Krieges-General verdienet per meritum de condigno durch sein Verdienst völligen Rechts-wegen: Wann aber der König gleiche Ehr-Beweisung erzeigen würde einem anderen unter-gesetzten Officier/ so zur Erhaltung des Siegs viel beygetragen hätte/ diß hätte ein solcher Officier verdienet per meritum de congruo durch sein Verdienst/ nicht zwar völligen Rechts wegen: Sondern nur geziemender Gebühr und Anständigkeit wegen. Wann aber der König seinem Stall-Buben/ bloß darum/ weilen er dem Leib-Pferdt des Königs wohl hätte abgewartet/ gleiche Ehr-Beweisung anrichten würde/ so hätte der Stall-Bube solches verdienet per meritum purae conditionis nur bedingnüß Weise/ weilen zwar sein Werck eigentlich nicht von solcher Würde und Ansehen ist/ daß ihm darfür eine so hohe Belohnung / Rechtswegen/ oder geziemender Anständigkeit halber/ gebühre/ dannoch ein solches Werck ist/ welches wann nicht geschehen wäre/ so würde ihm auch die grosse Ehr nicht bewiesen worden seyn. Nach dieser also eingerichteten Eintheilung des Verdienstes/ machen die Papisten diese Ordnung in der Rechtfertigung eines Sünders: Erstlich/ sprechen sie / ein Sünder verrichtet hier und dort ein natürliches gutes Werck: Zum Exempel er gibt Allmosen/ er lebt mässig &c. Hierdurch verdienet er zwar nicht Rechtswegen/ auch nicht geziemender Gebühr wegen/ die Rechtfertigung: Sondern nur Bedingnüß-Weise verdienet er durch diese Wercke/ daß ihn GOtt mit seiner Gnade oder Ubernatürlichen Erleuchtungen des Verstandes/ und Antrieb des Willens vorkomme/ und forthelffe zur übernatürlichen Reue seiner Sünden und liebe GOttes. Wann nun der also durch die Hülffe GOttes begleiteter Mensch eine übernatürliche Wirckung der Reue und liebe GOttes übet/ so verdienet er dardurch/ auff Papistisch/ seine Rechtfertigung oder die eingegossene Heilig-machende Gnade per meritum de congruo oder geziemender Gebühr halber. Wann er nun diese Heilig-machende Gnade in seiner Seelen hat/ so verdienet er/ als ein Freund und angewünschter Sohn GOttes/ durch neue Wercke immerhin einen Zusatz und Vermehrung dieser eingegossenen Gnade und himmlischen glori, per meritum de condigno völ- </p> </div> </body> </text> </TEI> [218/0518]
alle Ketzer sagen/ sie glauben ihre Unwarheiten/ weilen sie GOtt in seinem Wort also geoffenbahret hat/ so folget doch daraus nicht/ daß ein recht Evangelischer Christ die Glaubens-Warheiten nicht glauben solle bloß darum/ weilen sie GOtt in seinem Wort also geoffenbahret hat: Eben so wenig/ als/ weilen viele zu Christo sagen HErr HErr Matt. 7. v. 22. und dannoch von ihm verworffen und verdammet werden/ daraus folget/ daß darum ein rechtschaffener Christ mit warem Vertrauen zu Christo nicht sprechen solle HErr HErr/ und ewig seelig werden.
V. Erklären sich doch auch die Papisten/ und unter anderen Sonneman ein Hildesheimischer Meß-Priester in seiner apolog. verit. Cathol. p. 6. wie auch P. Dionysius Werlensis ein Capuciner/ in seinen Schrifften/ daß sie durch kein ander Mittel suchen selig zu werden / als bloß durch das Verdienst Christi/ und keinen anderen Mittler bey GOtt erkennen / als nur Christum: Auch ihren Wercken keinen anderen Verdienst und Würdigkeit zumessen / als nur daß sie seyn Früchte des Glaubens. &c. Weil dann die Papisten eine dem Wort GOttes so gemässe Lehr führen/ und folgens den rechten Grund zur Seeligkeit behalten / was thuts dann Noht von ihnen abzutreten?
Antwort. Unerschrockene Papisten und Haupt-Theologi im Pabstum mit dem Cardinal Lugo in I. 2. tract. de merito, unterscheiden das Verdienst der Wercken in dreyerley Gattungen / nemlich in meritum de condigno, de congruo, und purae conditionis: Daß ist/ in ein Verdienst völligen Rechts wegen/ geziemender Gebühr wegen/ und bloß Bedingnüß Weise: Zum Exempel/ sagen sie/ wann ein König einen edelen und tapfferen Krieges-General/ nach erhaltenem herrlichen Sieg/ daran des Königs Heil und Wohlfart gelegen war/ im offentlichen triumph mit hohen Ehren-Zeichen auffführte: Diß hätte ein solcher Krieges-General verdienet per meritum de condigno durch sein Verdienst völligen Rechts-wegen: Wann aber der König gleiche Ehr-Beweisung erzeigen würde einem anderen unter-gesetzten Officier/ so zur Erhaltung des Siegs viel beygetragen hätte/ diß hätte ein solcher Officier verdienet per meritum de congruo durch sein Verdienst/ nicht zwar völligen Rechts wegen: Sondern nur geziemender Gebühr und Anständigkeit wegen. Wann aber der König seinem Stall-Buben/ bloß darum/ weilen er dem Leib-Pferdt des Königs wohl hätte abgewartet/ gleiche Ehr-Beweisung anrichten würde/ so hätte der Stall-Bube solches verdienet per meritum purae conditionis nur bedingnüß Weise/ weilen zwar sein Werck eigentlich nicht von solcher Würde und Ansehen ist/ daß ihm darfür eine so hohe Belohnung / Rechtswegen/ oder geziemender Anständigkeit halber/ gebühre/ dannoch ein solches Werck ist/ welches wann nicht geschehen wäre/ so würde ihm auch die grosse Ehr nicht bewiesen worden seyn. Nach dieser also eingerichteten Eintheilung des Verdienstes/ machen die Papisten diese Ordnung in der Rechtfertigung eines Sünders: Erstlich/ sprechen sie / ein Sünder verrichtet hier und dort ein natürliches gutes Werck: Zum Exempel er gibt Allmosen/ er lebt mässig &c. Hierdurch verdienet er zwar nicht Rechtswegen/ auch nicht geziemender Gebühr wegen/ die Rechtfertigung: Sondern nur Bedingnüß-Weise verdienet er durch diese Wercke/ daß ihn GOtt mit seiner Gnade oder Ubernatürlichen Erleuchtungen des Verstandes/ und Antrieb des Willens vorkomme/ und forthelffe zur übernatürlichen Reue seiner Sünden und liebe GOttes. Wann nun der also durch die Hülffe GOttes begleiteter Mensch eine übernatürliche Wirckung der Reue und liebe GOttes übet/ so verdienet er dardurch/ auff Papistisch/ seine Rechtfertigung oder die eingegossene Heilig-machende Gnade per meritum de congruo oder geziemender Gebühr halber. Wann er nun diese Heilig-machende Gnade in seiner Seelen hat/ so verdienet er/ als ein Freund und angewünschter Sohn GOttes/ durch neue Wercke immerhin einen Zusatz und Vermehrung dieser eingegossenen Gnade und himmlischen glori, per meritum de condigno völ-
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/518>, abgerufen am 31.07.2024. |