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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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welche man sonderlich muste in acht nehmen / damit sie durch unzeitige Ubung und Gebrauch Christlicher Freyheit nicht geärgert würden: Darum dann erstlich geboten worden sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers: Dann diejenigen/ so dar von assen/ wurden der Abgötterey/ nach gemeinem Wohn/ theilhafftig gehalten. Zum andern/ sich zu enthalten vom Bluht/ weilen neben dem/ daß solches GOtt schon verboten gehabt Gen. 9. v. 4. um alle Bluhtgierigkeit bey den Menschen zu verhüten / auch die Juden darab einen sonderbaren Eckel trugen. Zum dritten/ sich zu enthalten von dem Erstickten/ dieweilen die Heyden darfür hielten/ daß Erstickte wäre eine Speise der Teufflen/ und auch weilen in dem Erstickten sich noch befunde das Bluht/ wovon/ wie auch von dem Erstickten/ die Juden/ Krafft ihres vorigen Gesetzes/ einen eingewurtzelten Abscheuen trugen. Dessenthalben wurde den Neu-Bekehrten Heyden auff eine Zeitlang geboten sich solcher Speisen zu enthalten/ damit auff alle Weise bey den Juden der Wiederwille gegen solche Heyden möchte werden verhindert. Daraus dann erhellet/ daß die Aposteln/ durch diese Gebot/ den Christen ihre Freyheit nicht benehmen/ sondern nur bescheidentlich haben mäßigen wollen. Der Pabst aber suchet/ durch sein Gebot von Unterscheid der Speisen/ anders nichts/ als daß er ein völliges Gebot und Verbot/ und unwiedersprechliche Bottmässigkeit habe in geistlichen Sachen; Und also durch Untertrückung Christlicher Freyheit seine Tyranney und Muhtwillen an den armen Gewissen üben könne. Und ist es nicht zu vermuhten daß GOtt einen so tollen Statt-Halter zu Rom gesetzet habe/ welcher/ da der HErr selbsten den Unterscheid der Speisen/ und die Levitische Gebräuch hat aufgehoben/ selbige dannoch wiedrum doppelt hineinführet.

X. Haben doch die Nazaraeer/ so dem HErrn Gelübde gethan/ sich etlicher gewisser Speisen enthalten müssen num. 6. v. 3.

Antwort. Das Gelübd der Nazaraeer stund in ihrer freyen Willkühr: Sie kontens auch bestimmen nur auff eine Zeitlang/ und es erstrecken nach ihren eigenen Wohlgefallen. Zu dem so war es eine Levitische Ceremonie, welche dann neben anderen in dem Neuen Testament solte aufgehoben werden. Uber daß so befiehlt auch GOtt daselbst den Nazaraeern/ so ein Gelübd gethan/ austrücklich/ daß sie sich des Weins/ und starcken Geträncks enthalten sollen. Wie füget sich diß auf das Päbstische Fasten/ bey welchem/ was Ceres läst abgehen/ Bacchus muß doppelt erstatten?

XI. Steht doch von den Rechabiten/ daß sie sich des Weins enthalten haben Jerem. 35. v. 6.

Antwort. Wohlan so macht den Schluß darauff: Ergo so sollen wir Papisten uns auch des Weins enthalten. Im übrigen so haben die Rechabiten nicht aus der Ursachen sich des Weins enthalten/ als ob sie vermeinet hätten/ daß sie dardurch/ auf Papistisch/ die Gnade GOttes auf besondere Weise verdienen würden: Sondern dieweilen ihr Vater solches befohlen hatte/ zu dem Ende/ auff daß sie sich vor der Trunckenheit und daraus folgenden Lasteren desto leichter hüten und fürsehen möchten/ dessenthalben wolten sie dem Befehl ihres Vaters gehorsamlich nachkommen.

XII. Es hat eine andere Beschaffenheit mit Verbietung des Fleisches/ eine andere mit Verbietung des Weins: Dann der Wein giebt keine besondere Nahrung und Substantz dem Leibe / wie das Fleisch thut: Sondern ertheilet nur einige Erwärmung und Hitze dem Leibe und Gliederen: Drum will die Päbstische Kirche ihren Kinderen den Wein nicht verbieten: Sondern selbige als eine gelinde und sansstmüh-

welche man sonderlich muste in acht nehmen / damit sie durch unzeitige Ubung und Gebrauch Christlicher Freyheit nicht geärgert würden: Darum dann erstlich geboten worden sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers: Dann diejenigen/ so dar von assen/ wurden der Abgötterey/ nach gemeinem Wohn/ theilhafftig gehalten. Zum andern/ sich zu enthalten vom Bluht/ weilen neben dem/ daß solches GOtt schon verboten gehabt Gen. 9. v. 4. um alle Bluhtgierigkeit bey den Menschen zu verhüten / auch die Juden darab einen sonderbaren Eckel trugen. Zum dritten/ sich zu enthalten von dem Erstickten/ dieweilen die Heyden darfür hielten/ daß Erstickte wäre eine Speise der Teufflen/ und auch weilen in dem Erstickten sich noch befunde das Bluht/ wovon/ wie auch von dem Erstickten/ die Juden/ Krafft ihres vorigen Gesetzes/ einen eingewurtzelten Abscheuen trugen. Dessenthalben wurde den Neu-Bekehrten Heyden auff eine Zeitlang geboten sich solcher Speisen zu enthalten/ damit auff alle Weise bey den Juden der Wiederwille gegen solche Heyden möchte werden verhindert. Daraus dann erhellet/ daß die Aposteln/ durch diese Gebot/ den Christen ihre Freyheit nicht benehmen/ sondern nur bescheidentlich haben mäßigen wollen. Der Pabst aber suchet/ durch sein Gebot von Unterscheid der Speisen/ anders nichts/ als daß er ein völliges Gebot und Verbot/ und unwiedersprechliche Bottmässigkeit habe in geistlichen Sachen; Und also durch Untertrückung Christlicher Freyheit seine Tyranney und Muhtwillen an den armen Gewissen üben könne. Und ist es nicht zu vermuhten daß GOtt einen so tollen Statt-Halter zu Rom gesetzet habe/ welcher/ da der HErr selbsten den Unterscheid der Speisen/ und die Levitische Gebräuch hat aufgehoben/ selbige dannoch wiedrum doppelt hineinführet.

X. Haben doch die Nazaraeer/ so dem HErrn Gelübde gethan/ sich etlicher gewisser Speisen enthalten müssen num. 6. v. 3.

Antwort. Das Gelübd der Nazaraeer stund in ihrer freyen Willkühr: Sie kontens auch bestimmen nur auff eine Zeitlang/ und es erstrecken nach ihren eigenen Wohlgefallen. Zu dem so war es eine Levitische Ceremonie, welche dann neben anderen in dem Neuen Testament solte aufgehoben werden. Uber daß so befiehlt auch GOtt daselbst den Nazaraeern/ so ein Gelübd gethan/ austrücklich/ daß sie sich des Weins/ und starcken Geträncks enthalten sollen. Wie füget sich diß auf das Päbstische Fasten/ bey welchem/ was Ceres läst abgehen/ Bacchus muß doppelt erstatten?

XI. Steht doch von den Rechabiten/ daß sie sich des Weins enthalten haben Jerem. 35. v. 6.

Antwort. Wohlan so macht den Schluß darauff: Ergo so sollen wir Papisten uns auch des Weins enthalten. Im übrigen so haben die Rechabiten nicht aus der Ursachen sich des Weins enthalten/ als ob sie vermeinet hätten/ daß sie dardurch/ auf Papistisch/ die Gnade GOttes auf besondere Weise verdienen würden: Sondern dieweilen ihr Vater solches befohlen hatte/ zu dem Ende/ auff daß sie sich vor der Trunckenheit und daraus folgenden Lasteren desto leichter hüten und fürsehen möchten/ dessenthalben wolten sie dem Befehl ihres Vaters gehorsamlich nachkommen.

XII. Es hat eine andere Beschaffenheit mit Verbietung des Fleisches/ eine andere mit Verbietung des Weins: Dann der Wein giebt keine besondere Nahrung und Substantz dem Leibe / wie das Fleisch thut: Sondern ertheilet nur einige Erwärmung und Hitze dem Leibe und Gliederen: Drum will die Päbstische Kirche ihren Kinderen den Wein nicht verbieten: Sondern selbige als eine gelinde und sansstmüh-

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        <p>Antwort. Das Gelübd der Nazaraeer stund in ihrer freyen Willkühr: Sie kontens auch            bestimmen nur auff eine Zeitlang/ und es erstrecken nach ihren eigenen Wohlgefallen. Zu            dem so war es eine Levitische Ceremonie, welche dann neben anderen in dem Neuen Testament            solte aufgehoben werden. Uber daß so befiehlt auch GOtt daselbst den Nazaraeern/ so ein            Gelübd gethan/ austrücklich/ daß sie sich des Weins/ und starcken Geträncks enthalten            sollen. Wie füget sich diß auf das Päbstische Fasten/ bey welchem/ was Ceres läst            abgehen/ Bacchus muß doppelt erstatten?</p>
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        <p>Antwort. Wohlan so macht den Schluß darauff: Ergo so sollen wir Papisten uns auch des            Weins enthalten. Im übrigen so haben die Rechabiten nicht aus der Ursachen sich des Weins            enthalten/ als ob sie vermeinet hätten/ daß sie dardurch/ auf Papistisch/ die Gnade            GOttes auf besondere Weise verdienen würden: Sondern dieweilen ihr Vater solches befohlen            hatte/ zu dem Ende/ auff daß sie sich vor der Trunckenheit und daraus folgenden Lasteren            desto leichter hüten und fürsehen möchten/ dessenthalben wolten sie dem Befehl ihres            Vaters gehorsamlich nachkommen.</p>
        <p>XII. Es hat eine andere Beschaffenheit mit Verbietung des Fleisches/ eine andere mit            Verbietung des Weins: Dann der Wein giebt keine besondere Nahrung und Substantz dem Leibe           / wie das Fleisch thut: Sondern ertheilet nur einige Erwärmung und Hitze dem Leibe und            Gliederen: Drum will die Päbstische Kirche ihren Kinderen den Wein nicht verbieten:            Sondern selbige als eine gelinde und sansstmüh-
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[209/0509] welche man sonderlich muste in acht nehmen / damit sie durch unzeitige Ubung und Gebrauch Christlicher Freyheit nicht geärgert würden: Darum dann erstlich geboten worden sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers: Dann diejenigen/ so dar von assen/ wurden der Abgötterey/ nach gemeinem Wohn/ theilhafftig gehalten. Zum andern/ sich zu enthalten vom Bluht/ weilen neben dem/ daß solches GOtt schon verboten gehabt Gen. 9. v. 4. um alle Bluhtgierigkeit bey den Menschen zu verhüten / auch die Juden darab einen sonderbaren Eckel trugen. Zum dritten/ sich zu enthalten von dem Erstickten/ dieweilen die Heyden darfür hielten/ daß Erstickte wäre eine Speise der Teufflen/ und auch weilen in dem Erstickten sich noch befunde das Bluht/ wovon/ wie auch von dem Erstickten/ die Juden/ Krafft ihres vorigen Gesetzes/ einen eingewurtzelten Abscheuen trugen. Dessenthalben wurde den Neu-Bekehrten Heyden auff eine Zeitlang geboten sich solcher Speisen zu enthalten/ damit auff alle Weise bey den Juden der Wiederwille gegen solche Heyden möchte werden verhindert. Daraus dann erhellet/ daß die Aposteln/ durch diese Gebot/ den Christen ihre Freyheit nicht benehmen/ sondern nur bescheidentlich haben mäßigen wollen. Der Pabst aber suchet/ durch sein Gebot von Unterscheid der Speisen/ anders nichts/ als daß er ein völliges Gebot und Verbot/ und unwiedersprechliche Bottmässigkeit habe in geistlichen Sachen; Und also durch Untertrückung Christlicher Freyheit seine Tyranney und Muhtwillen an den armen Gewissen üben könne. Und ist es nicht zu vermuhten daß GOtt einen so tollen Statt-Halter zu Rom gesetzet habe/ welcher/ da der HErr selbsten den Unterscheid der Speisen/ und die Levitische Gebräuch hat aufgehoben/ selbige dannoch wiedrum doppelt hineinführet. X. Haben doch die Nazaraeer/ so dem HErrn Gelübde gethan/ sich etlicher gewisser Speisen enthalten müssen num. 6. v. 3. Antwort. Das Gelübd der Nazaraeer stund in ihrer freyen Willkühr: Sie kontens auch bestimmen nur auff eine Zeitlang/ und es erstrecken nach ihren eigenen Wohlgefallen. Zu dem so war es eine Levitische Ceremonie, welche dann neben anderen in dem Neuen Testament solte aufgehoben werden. Uber daß so befiehlt auch GOtt daselbst den Nazaraeern/ so ein Gelübd gethan/ austrücklich/ daß sie sich des Weins/ und starcken Geträncks enthalten sollen. Wie füget sich diß auf das Päbstische Fasten/ bey welchem/ was Ceres läst abgehen/ Bacchus muß doppelt erstatten? XI. Steht doch von den Rechabiten/ daß sie sich des Weins enthalten haben Jerem. 35. v. 6. Antwort. Wohlan so macht den Schluß darauff: Ergo so sollen wir Papisten uns auch des Weins enthalten. Im übrigen so haben die Rechabiten nicht aus der Ursachen sich des Weins enthalten/ als ob sie vermeinet hätten/ daß sie dardurch/ auf Papistisch/ die Gnade GOttes auf besondere Weise verdienen würden: Sondern dieweilen ihr Vater solches befohlen hatte/ zu dem Ende/ auff daß sie sich vor der Trunckenheit und daraus folgenden Lasteren desto leichter hüten und fürsehen möchten/ dessenthalben wolten sie dem Befehl ihres Vaters gehorsamlich nachkommen. XII. Es hat eine andere Beschaffenheit mit Verbietung des Fleisches/ eine andere mit Verbietung des Weins: Dann der Wein giebt keine besondere Nahrung und Substantz dem Leibe / wie das Fleisch thut: Sondern ertheilet nur einige Erwärmung und Hitze dem Leibe und Gliederen: Drum will die Päbstische Kirche ihren Kinderen den Wein nicht verbieten: Sondern selbige als eine gelinde und sansstmüh-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/509>, abgerufen am 24.11.2024.