Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.Antwort. Die ordentliche Einrichtung S. Pauli mit den Päbstischen Ceremonien vergleichen wollen/ ist eben so viel/ als wann man weiß und schwartz/ Licht und Finsternüß wolle in Vergleich ziehen. Zu dem S. Paulus redet von solchen Ceremonien/ welche als Mittel-Ding können gebraucht/ oder auch nach Gelegenheit der Zeit abgeschaffet werden: Nicht aber von solchen/ welche als Glaubens-Satzungen/ und kräfftige Mittel zur Rechtfertigung und Vertilgung der Sünden/ auff Papistisch/ den armen Leuten werden aufgetrungen: Dann solche anzuordnen ist GOtt allein zuständig. Im übrigen möget ihr ja wohl pochen von der schönen Ordnung in euren Kirchen-Ceremonien. Man schaue nur an einen Hohen-Priester bey den Papisten/ wann er zur Verrichtung des hohen Ambts kommt aufgetreten mit einem Stab / Stiefflen/ Handschuh/ gespaltener Mütze sc. und gebe man nur Acht auff die ordentliche Ceremonien/ oder/ besser zu nennen/ ceremonialisches Affen-Spiel: Einer würde schweren / es wolte sich eine Comoedie auff offenem Schau-Platz erheben/ oder ein heydnischer Bonzius und Götzen-Pfaffe sich zum Opffer ausrüsten. Summa S. Augustinus hat sich schon zu seiner Zeit über solche Mißbräuch beklaget epist. 119. sprechend: Es wäre leydentlicher man wäre bey den Jüdischen Ceremonien geblieben/ als daß man die Kirche mit dem neuen ceremonialischen Mißbrauch überhäuffe. II. Man soll aber seinen Vorsteheren und der Obrigkeit gehorche: Hebr. 13. v. 17. So muß man ja halten die von ihnen anbefohlne/ und in der Kirchen verordnete Ceremonien. Antwort. Wer hat den Past und die Ceremonien-Meister zu geistlichen Vorsteheren gemacht? Im übrigen soll man die von der Obrigkeit eingestellte/ zum Dienst GOttes bequente Ceremonien halten nur als indifferente Mittel-Dinge: Wann sie aber als ein sonderbahres zur Vergebung der Sünden und ewiger Seligkeit nohtwendiges oder ersprießliches Werck-Zeug werden angepriesen und auffgebürdet/ so geschicht dem Gewissen und der Christlichen Freyheit ein Eingriff/ und wird der Gewalt GOttes/ welcher allein solche nohtwendige und nützliche Anordnungen kan veranstalten/ von der menschlichen Vermessenheit zu nahe getretten. Und also geschichts bey den Päbstischen Ceremonien/ welchen die Krafft Sünde und den Teuffel zu vertilgen wird angedichtet/ oder auch deren Verabsäumung und Unterlassung bey Straff der ewigen Verdammnüß verboten. Zum Exempel/ wann ein Pfaff oder Mönnich aus den von allerley Lumpem zusammen geflickten Tag-Zeiten oder horis Canonicis, oder von dem Geschrey im Chor/ ein Stück auslässet/ oder vernachlässiget/ den verweiset der Pabst zum Teuffel in die Hölle. Item wann ein Meß-Pfaff bey dem Meß-Opffer und seinem theatralischen Auffzug auch nur einen Theil der Priesterlichen Kleider nicht anlegen / oder den Wein in der Messe nicht mit einem Tröfflein Wassers vermischen/ oder den Meß-Canonem abkürtzen/ oder das Brodt ausserhalb des Leinen-Tuchs (welches sie das corporal nennen) oder ohne brennende Wachs-Lichter consecriren würde/ der fahrt auff Ordre und Veranstaltung des Pabstes zum Teuffel sc. sc. Eben als wann die Hölle nicht gnugsam von Pfaffen angefüllet würde wegen Ubertretung der Gebohten GOttes/ daß es dem Pabst und seinem Anhang Noht thäte neue ceremonialische Geboht ohne eintzigem Grund des Göttlichen Worts zu ersinnen/ hiedurch die Pfaffen dem Teuffel in die Garküchen zum Neuen Jahr zu verehren. Antwort. Die ordentliche Einrichtung S. Pauli mit den Päbstischen Ceremonien vergleichen wollen/ ist eben so viel/ als wann man weiß und schwartz/ Licht und Finsternüß wolle in Vergleich ziehen. Zu dem S. Paulus redet von solchen Ceremonien/ welche als Mittel-Ding können gebraucht/ oder auch nach Gelegenheit der Zeit abgeschaffet werden: Nicht aber von solchen/ welche als Glaubens-Satzungen/ und kräfftige Mittel zur Rechtfertigung und Vertilgung der Sünden/ auff Papistisch/ den armen Leuten werden aufgetrungen: Dann solche anzuordnen ist GOtt allein zuständig. Im übrigen möget ihr ja wohl pochen von der schönen Ordnung in euren Kirchen-Ceremonien. Man schaue nur an einen Hohen-Priester bey den Papisten/ wann er zur Verrichtung des hohen Ambts kommt aufgetreten mit einem Stab / Stiefflen/ Handschuh/ gespaltener Mütze sc. und gebe man nur Acht auff die ordentliche Ceremonien/ oder/ besser zu nennen/ ceremonialisches Affen-Spiel: Einer würde schweren / es wolte sich eine Comoedie auff offenem Schau-Platz erheben/ oder ein heydnischer Bonzius und Götzen-Pfaffe sich zum Opffer ausrüsten. Summa S. Augustinus hat sich schon zu seiner Zeit über solche Mißbräuch beklaget epist. 119. sprechend: Es wäre leydentlicher man wäre bey den Jüdischen Ceremonien geblieben/ als daß man die Kirche mit dem neuen ceremonialischen Mißbrauch überhäuffe. II. Man soll aber seinen Vorsteheren und der Obrigkeit gehorche: Hebr. 13. v. 17. So muß man ja halten die von ihnen anbefohlne/ und in der Kirchen verordnete Ceremonien. Antwort. Wer hat den Past und die Ceremonien-Meister zu geistlichen Vorsteheren gemacht? Im übrigen soll man die von der Obrigkeit eingestellte/ zum Dienst GOttes bequente Ceremonien halten nur als indifferente Mittel-Dinge: Wann sie aber als ein sonderbahres zur Vergebung der Sünden und ewiger Seligkeit nohtwendiges oder ersprießliches Werck-Zeug werden angepriesen und auffgebürdet/ so geschicht dem Gewissen und der Christlichen Freyheit ein Eingriff/ und wird der Gewalt GOttes/ welcher allein solche nohtwendige und nützliche Anordnungen kan veranstalten/ von der menschlichen Vermessenheit zu nahe getretten. Und also geschichts bey den Päbstischen Ceremonien/ welchen die Krafft Sünde und den Teuffel zu vertilgen wird angedichtet/ oder auch deren Verabsäumung und Unterlassung bey Straff der ewigen Verdammnüß verboten. Zum Exempel/ wann ein Pfaff oder Mönnich aus den von allerley Lumpem zusammen geflickten Tag-Zeiten oder horis Canonicis, oder von dem Geschrey im Chor/ ein Stück auslässet/ oder vernachlässiget/ den verweiset der Pabst zum Teuffel in die Hölle. Item wann ein Meß-Pfaff bey dem Meß-Opffer und seinem theatralischen Auffzug auch nur einen Theil der Priesterlichen Kleider nicht anlegen / oder den Wein in der Messe nicht mit einem Tröfflein Wassers vermischen/ oder den Meß-Canonem abkürtzen/ oder das Brodt ausserhalb des Leinen-Tuchs (welches sie das corporal nennen) oder ohne brennende Wachs-Lichter consecriren würde/ der fahrt auff Ordre und Veranstaltung des Pabstes zum Teuffel sc. sc. Eben als wann die Hölle nicht gnugsam von Pfaffen angefüllet würde wegen Ubertretung der Gebohten GOttes/ daß es dem Pabst und seinem Anhang Noht thäte neue ceremonialische Geboht ohne eintzigem Grund des Göttlichen Worts zu ersinnen/ hiedurch die Pfaffen dem Teuffel in die Garküchen zum Neuen Jahr zu verehren. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0443" n="143"/> <p>Antwort. Die ordentliche Einrichtung S. Pauli mit den Päbstischen Ceremonien vergleichen wollen/ ist eben so viel/ als wann man weiß und schwartz/ Licht und Finsternüß wolle in Vergleich ziehen. Zu dem S. Paulus redet von solchen Ceremonien/ welche als Mittel-Ding können gebraucht/ oder auch nach Gelegenheit der Zeit abgeschaffet werden: Nicht aber von solchen/ welche als Glaubens-Satzungen/ und kräfftige Mittel zur Rechtfertigung und Vertilgung der Sünden/ auff Papistisch/ den armen Leuten werden aufgetrungen: Dann solche anzuordnen ist GOtt allein zuständig. Im übrigen möget ihr ja wohl pochen von der schönen Ordnung in euren Kirchen-Ceremonien. Man schaue nur an einen Hohen-Priester bey den Papisten/ wann er zur Verrichtung des hohen Ambts kommt aufgetreten mit einem Stab / Stiefflen/ Handschuh/ gespaltener Mütze sc. und gebe man nur Acht auff die ordentliche Ceremonien/ oder/ besser zu nennen/ ceremonialisches Affen-Spiel: Einer würde schweren / es wolte sich eine Comoedie auff offenem Schau-Platz erheben/ oder ein heydnischer Bonzius und Götzen-Pfaffe sich zum Opffer ausrüsten. Summa S. Augustinus hat sich schon zu seiner Zeit über solche Mißbräuch beklaget epist. 119. sprechend: Es wäre leydentlicher man wäre bey den Jüdischen Ceremonien geblieben/ als daß man die Kirche mit dem neuen ceremonialischen Mißbrauch überhäuffe.</p> <p>II. Man soll aber seinen Vorsteheren und der Obrigkeit gehorche: Hebr. 13. v. 17. So muß man ja halten die von ihnen anbefohlne/ und in der Kirchen verordnete Ceremonien.</p> <p>Antwort. Wer hat den Past und die Ceremonien-Meister zu geistlichen Vorsteheren gemacht? Im übrigen soll man die von der Obrigkeit eingestellte/ zum Dienst GOttes bequente Ceremonien halten nur als indifferente Mittel-Dinge: Wann sie aber als ein sonderbahres zur Vergebung der Sünden und ewiger Seligkeit nohtwendiges oder ersprießliches Werck-Zeug werden angepriesen und auffgebürdet/ so geschicht dem Gewissen und der Christlichen Freyheit ein Eingriff/ und wird der Gewalt GOttes/ welcher allein solche nohtwendige und nützliche Anordnungen kan veranstalten/ von der menschlichen Vermessenheit zu nahe getretten. Und also geschichts bey den Päbstischen Ceremonien/ welchen die Krafft Sünde und den Teuffel zu vertilgen wird angedichtet/ oder auch deren Verabsäumung und Unterlassung bey Straff der ewigen Verdammnüß verboten. Zum Exempel/ wann ein Pfaff oder Mönnich aus den von allerley Lumpem zusammen geflickten Tag-Zeiten oder horis Canonicis, oder von dem Geschrey im Chor/ ein Stück auslässet/ oder vernachlässiget/ den verweiset der Pabst zum Teuffel in die Hölle. Item wann ein Meß-Pfaff bey dem Meß-Opffer und seinem theatralischen Auffzug auch nur einen Theil der Priesterlichen Kleider nicht anlegen / oder den Wein in der Messe nicht mit einem Tröfflein Wassers vermischen/ oder den Meß-Canonem abkürtzen/ oder das Brodt ausserhalb des Leinen-Tuchs (welches sie das corporal nennen) oder ohne brennende Wachs-Lichter consecriren würde/ der fahrt auff Ordre und Veranstaltung des Pabstes zum Teuffel sc. sc. Eben als wann die Hölle nicht gnugsam von Pfaffen angefüllet würde wegen Ubertretung der Gebohten GOttes/ daß es dem Pabst und seinem Anhang Noht thäte neue ceremonialische Geboht ohne eintzigem Grund des Göttlichen Worts zu ersinnen/ hiedurch die Pfaffen dem Teuffel in die Garküchen zum Neuen Jahr zu verehren.</p> </div> </body> </text> </TEI> [143/0443]
Antwort. Die ordentliche Einrichtung S. Pauli mit den Päbstischen Ceremonien vergleichen wollen/ ist eben so viel/ als wann man weiß und schwartz/ Licht und Finsternüß wolle in Vergleich ziehen. Zu dem S. Paulus redet von solchen Ceremonien/ welche als Mittel-Ding können gebraucht/ oder auch nach Gelegenheit der Zeit abgeschaffet werden: Nicht aber von solchen/ welche als Glaubens-Satzungen/ und kräfftige Mittel zur Rechtfertigung und Vertilgung der Sünden/ auff Papistisch/ den armen Leuten werden aufgetrungen: Dann solche anzuordnen ist GOtt allein zuständig. Im übrigen möget ihr ja wohl pochen von der schönen Ordnung in euren Kirchen-Ceremonien. Man schaue nur an einen Hohen-Priester bey den Papisten/ wann er zur Verrichtung des hohen Ambts kommt aufgetreten mit einem Stab / Stiefflen/ Handschuh/ gespaltener Mütze sc. und gebe man nur Acht auff die ordentliche Ceremonien/ oder/ besser zu nennen/ ceremonialisches Affen-Spiel: Einer würde schweren / es wolte sich eine Comoedie auff offenem Schau-Platz erheben/ oder ein heydnischer Bonzius und Götzen-Pfaffe sich zum Opffer ausrüsten. Summa S. Augustinus hat sich schon zu seiner Zeit über solche Mißbräuch beklaget epist. 119. sprechend: Es wäre leydentlicher man wäre bey den Jüdischen Ceremonien geblieben/ als daß man die Kirche mit dem neuen ceremonialischen Mißbrauch überhäuffe.
II. Man soll aber seinen Vorsteheren und der Obrigkeit gehorche: Hebr. 13. v. 17. So muß man ja halten die von ihnen anbefohlne/ und in der Kirchen verordnete Ceremonien.
Antwort. Wer hat den Past und die Ceremonien-Meister zu geistlichen Vorsteheren gemacht? Im übrigen soll man die von der Obrigkeit eingestellte/ zum Dienst GOttes bequente Ceremonien halten nur als indifferente Mittel-Dinge: Wann sie aber als ein sonderbahres zur Vergebung der Sünden und ewiger Seligkeit nohtwendiges oder ersprießliches Werck-Zeug werden angepriesen und auffgebürdet/ so geschicht dem Gewissen und der Christlichen Freyheit ein Eingriff/ und wird der Gewalt GOttes/ welcher allein solche nohtwendige und nützliche Anordnungen kan veranstalten/ von der menschlichen Vermessenheit zu nahe getretten. Und also geschichts bey den Päbstischen Ceremonien/ welchen die Krafft Sünde und den Teuffel zu vertilgen wird angedichtet/ oder auch deren Verabsäumung und Unterlassung bey Straff der ewigen Verdammnüß verboten. Zum Exempel/ wann ein Pfaff oder Mönnich aus den von allerley Lumpem zusammen geflickten Tag-Zeiten oder horis Canonicis, oder von dem Geschrey im Chor/ ein Stück auslässet/ oder vernachlässiget/ den verweiset der Pabst zum Teuffel in die Hölle. Item wann ein Meß-Pfaff bey dem Meß-Opffer und seinem theatralischen Auffzug auch nur einen Theil der Priesterlichen Kleider nicht anlegen / oder den Wein in der Messe nicht mit einem Tröfflein Wassers vermischen/ oder den Meß-Canonem abkürtzen/ oder das Brodt ausserhalb des Leinen-Tuchs (welches sie das corporal nennen) oder ohne brennende Wachs-Lichter consecriren würde/ der fahrt auff Ordre und Veranstaltung des Pabstes zum Teuffel sc. sc. Eben als wann die Hölle nicht gnugsam von Pfaffen angefüllet würde wegen Ubertretung der Gebohten GOttes/ daß es dem Pabst und seinem Anhang Noht thäte neue ceremonialische Geboht ohne eintzigem Grund des Göttlichen Worts zu ersinnen/ hiedurch die Pfaffen dem Teuffel in die Garküchen zum Neuen Jahr zu verehren.
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/443>, abgerufen am 31.07.2024. |