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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Das zehnte Capitel.

Von den Päbstischen Ceremonien oder Sacramentalien.

DIe Papisten haben neben ihren sieben Sacramenten (welche sie in ihrem Catechismo nennen von GOtt eingesetzte sichtbarliche Zeichen der unsicht barlichen Gnade) etliche Ceremonien / so sie Sacramentalia nennen/ in Meinung/ als sotten selbige nicht nur als Mittel-Dinge zur zierlichen und ordentlichen Handlung der Sacramenten dienlich und bequemlich seyn: Sondern auch als hätten sie in sich eine übernatürliche Wirckung/ verborgene Krafft/ und Heiligkeit. Unter diese Sacramentalische Kirchen-Gepräng werden von ihnen gerechnet der Gebrauch des Wey-Wassers/ daß gesegnete und gebenedeyete Wachs/ oder agnus Dei, die gesegnete Rosen-Cräntz/ gesegnete Palm-Zweig/ und Wachs-Lichter/ gesegnete Aschen / gesegneter Chrisam, daß Zeichen des Creutzes/ der vom Bischoff oder einem geweyheten Abbt ertheilter Segen/ und was des Aberglaubens mehr ist. Es wollen auch zugleich die Papisten behaupten/ daß durch solche Ceremonien/ dem Menschen so sie gebraucht/ die Straffe der Sünden werde nachgelassen (wie etliche mit Soto, Henriquez l. I. c. 2. &c. wollen) ex opere operato, bloß um des gethanen Werckes willen: Andere aber mit Coninck q. 17. a. 3. halten darfür es geschehe diese Nachlassung der Straffe nur Bittweise/ dieweilen nemlich die Päbstische Kirche/ als die liebe Gespons Christi/ an solche Ceremonien ihr GOtt-gefälliges Gebeht hat angeknüpffet/ welches GOtt unfehlbarlich erhöre/ und in dessen Ansehen in dem Menschen/ so sich dieser Ceremonien gebrauchet/ (zum Exempel der sich mit Wey-Wasser besprenget sc.) errege gute und heylsame Bewegungen zur Buß und Rechtfertigung des Sünders/ oder andere gute Wirckligkeiten des Menschen/ wodurch er die Nachlassung der Straffe/ oder aber die Vermehrung der heiligmachenden Gnade verdiene.

Wir aber können solches keines weges billigen/ weil in Göttlicher Schrifft nicht die geringste Spur anzutreffen ist/ wo GOtt solchem Gauckel-Werck dergleichen Krafft hätte angehänget.

Zu dem wissen die Papisten selbsten nicht/ woher diese seltzame Gepräng entsprungen / und in die Kirch eingeführt seyn. Sie muhtmassen nur es haben selbige ihren Ursprung theils von den Aposteln/ nemlich der Chrisam, daß Zeichen des heiligen Creutzes sc. theils von den Päbsten (wie sie dann die Erfindung des Wey-Wassers Pabst Alexandro I. zumessen) theils von anderen Bischöffen/ wie zu sehn ist bey Becano in Theol. c. 7. de Sacram. in gen. q. 3. Nun aber muß man in Glaubens-Sachen/ so die Seligkeit betreffen / sich nicht steuren auff die betriegliche Muhtmassungen: Sondern auff das unfehlbare Wort GOttes: Und folgens solches Affen-Werck mit angehängtem Aberglauben fahren lassen.

Einrede der Papisten.

I. Spricht doch S. Paulus: Lasst es über alles ehrbarlich und ordentlich unter euch zugehn/ I. Cor. 14. v. 40. so seynd ja solche Ceremonien/ die zur schönen Kirchen-Ordnung/ und Handlung der Sacramenten dienen/ gar löblich/ und keines weges zu tadelen.

Das zehnte Capitel.

Von den Päbstischen Ceremonien oder Sacramentalien.

DIe Papisten haben neben ihren sieben Sacramenten (welche sie in ihrem Catechismo nennen von GOtt eingesetzte sichtbarliche Zeichen der unsicht barlichen Gnade) etliche Ceremonien / so sie Sacramentalia nennen/ in Meinung/ als sotten selbige nicht nur als Mittel-Dinge zur zierlichen und ordentlichen Handlung der Sacramenten dienlich und bequemlich seyn: Sondern auch als hätten sie in sich eine übernatürliche Wirckung/ verborgene Krafft/ und Heiligkeit. Unter diese Sacramentalische Kirchen-Gepräng werden von ihnen gerechnet der Gebrauch des Wey-Wassers/ daß gesegnete und gebenedeyete Wachs/ oder agnus Dei, die gesegnete Rosen-Cräntz/ gesegnete Palm-Zweig/ und Wachs-Lichter/ gesegnete Aschen / gesegneter Chrisam, daß Zeichen des Creutzes/ der vom Bischoff oder einem geweyheten Abbt ertheilter Segen/ und was des Aberglaubens mehr ist. Es wollen auch zugleich die Papisten behaupten/ daß durch solche Ceremonien/ dem Menschen so sie gebraucht/ die Straffe der Sünden werde nachgelassen (wie etliche mit Soto, Henriquez l. I. c. 2. &c. wollen) ex opere operato, bloß um des gethanen Werckes willen: Andere aber mit Coninck q. 17. a. 3. halten darfür es geschehe diese Nachlassung der Straffe nur Bittweise/ dieweilen nemlich die Päbstische Kirche/ als die liebe Gespons Christi/ an solche Ceremonien ihr GOtt-gefälliges Gebeht hat angeknüpffet/ welches GOtt unfehlbarlich erhöre/ und in dessen Ansehen in dem Menschen/ so sich dieser Ceremonien gebrauchet/ (zum Exempel der sich mit Wey-Wasser besprenget sc.) errege gute und heylsame Bewegungen zur Buß und Rechtfertigung des Sünders/ oder andere gute Wirckligkeiten des Menschen/ wodurch er die Nachlassung der Straffe/ oder aber die Vermehrung der heiligmachenden Gnade verdiene.

Wir aber können solches keines weges billigen/ weil in Göttlicher Schrifft nicht die geringste Spur anzutreffen ist/ wo GOtt solchem Gauckel-Werck dergleichen Krafft hätte angehänget.

Zu dem wissen die Papisten selbsten nicht/ woher diese seltzame Gepräng entsprungen / und in die Kirch eingeführt seyn. Sie muhtmassen nur es haben selbige ihren Ursprung theils von den Aposteln/ nemlich der Chrisam, daß Zeichen des heiligen Creutzes sc. theils von den Päbsten (wie sie dann die Erfindung des Wey-Wassers Pabst Alexandro I. zumessen) theils von anderen Bischöffen/ wie zu sehn ist bey Becano in Theol. c. 7. de Sacram. in gen. q. 3. Nun aber muß man in Glaubens-Sachen/ so die Seligkeit betreffen / sich nicht steuren auff die betriegliche Muhtmassungen: Sondern auff das unfehlbare Wort GOttes: Und folgens solches Affen-Werck mit angehängtem Aberglauben fahren lassen.

Einrede der Papisten.

I. Spricht doch S. Paulus: Lasst es über alles ehrbarlich und ordentlich unter euch zugehn/ I. Cor. 14. v. 40. so seynd ja solche Ceremonien/ die zur schönen Kirchen-Ordnung/ und Handlung der Sacramenten dienen/ gar löblich/ und keines weges zu tadelen.

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        <p>Einrede der Papisten.</p>
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[142/0442] Das zehnte Capitel. Von den Päbstischen Ceremonien oder Sacramentalien. DIe Papisten haben neben ihren sieben Sacramenten (welche sie in ihrem Catechismo nennen von GOtt eingesetzte sichtbarliche Zeichen der unsicht barlichen Gnade) etliche Ceremonien / so sie Sacramentalia nennen/ in Meinung/ als sotten selbige nicht nur als Mittel-Dinge zur zierlichen und ordentlichen Handlung der Sacramenten dienlich und bequemlich seyn: Sondern auch als hätten sie in sich eine übernatürliche Wirckung/ verborgene Krafft/ und Heiligkeit. Unter diese Sacramentalische Kirchen-Gepräng werden von ihnen gerechnet der Gebrauch des Wey-Wassers/ daß gesegnete und gebenedeyete Wachs/ oder agnus Dei, die gesegnete Rosen-Cräntz/ gesegnete Palm-Zweig/ und Wachs-Lichter/ gesegnete Aschen / gesegneter Chrisam, daß Zeichen des Creutzes/ der vom Bischoff oder einem geweyheten Abbt ertheilter Segen/ und was des Aberglaubens mehr ist. Es wollen auch zugleich die Papisten behaupten/ daß durch solche Ceremonien/ dem Menschen so sie gebraucht/ die Straffe der Sünden werde nachgelassen (wie etliche mit Soto, Henriquez l. I. c. 2. &c. wollen) ex opere operato, bloß um des gethanen Werckes willen: Andere aber mit Coninck q. 17. a. 3. halten darfür es geschehe diese Nachlassung der Straffe nur Bittweise/ dieweilen nemlich die Päbstische Kirche/ als die liebe Gespons Christi/ an solche Ceremonien ihr GOtt-gefälliges Gebeht hat angeknüpffet/ welches GOtt unfehlbarlich erhöre/ und in dessen Ansehen in dem Menschen/ so sich dieser Ceremonien gebrauchet/ (zum Exempel der sich mit Wey-Wasser besprenget sc.) errege gute und heylsame Bewegungen zur Buß und Rechtfertigung des Sünders/ oder andere gute Wirckligkeiten des Menschen/ wodurch er die Nachlassung der Straffe/ oder aber die Vermehrung der heiligmachenden Gnade verdiene. Wir aber können solches keines weges billigen/ weil in Göttlicher Schrifft nicht die geringste Spur anzutreffen ist/ wo GOtt solchem Gauckel-Werck dergleichen Krafft hätte angehänget. Zu dem wissen die Papisten selbsten nicht/ woher diese seltzame Gepräng entsprungen / und in die Kirch eingeführt seyn. Sie muhtmassen nur es haben selbige ihren Ursprung theils von den Aposteln/ nemlich der Chrisam, daß Zeichen des heiligen Creutzes sc. theils von den Päbsten (wie sie dann die Erfindung des Wey-Wassers Pabst Alexandro I. zumessen) theils von anderen Bischöffen/ wie zu sehn ist bey Becano in Theol. c. 7. de Sacram. in gen. q. 3. Nun aber muß man in Glaubens-Sachen/ so die Seligkeit betreffen / sich nicht steuren auff die betriegliche Muhtmassungen: Sondern auff das unfehlbare Wort GOttes: Und folgens solches Affen-Werck mit angehängtem Aberglauben fahren lassen. Einrede der Papisten. I. Spricht doch S. Paulus: Lasst es über alles ehrbarlich und ordentlich unter euch zugehn/ I. Cor. 14. v. 40. so seynd ja solche Ceremonien/ die zur schönen Kirchen-Ordnung/ und Handlung der Sacramenten dienen/ gar löblich/ und keines weges zu tadelen.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/442>, abgerufen am 22.11.2024.