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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Antwort. Christus spricht austrücklich: Dis ist der Kelch meines Bluhts: Ein Kelch aber wird verordnet zum Tranck und Genuß/ nicht aber allein den Wein zu beschauen. Und füget auch Christus den austrücklichen Befehl hinzu: Trinckt dar aus. Ist also die Gleichnüß mit dem gesprengten Kälber-Bluht zu läppisch und abgeschmackt. Wann auch die Gleichnüß überall gelten solte/ müsten wir ebenfals nur eusserlich besprengt werden mit dem Bluht Christi / welches doch wäre eine gar übel anständige Handlung dieses hohen Geheimnüß. Bleibtes also bey dem/ daß der Genuß/ und nicht das blosse Auschauen des Bluhts seye der Bund/ und das Testament Christi. Von dergleichen Testamenten S. Paulus spricht Gal. 3. v. 15. Man verachtet ein Testament nicht/ wann es bestättiget ist/ und thut auch nichts darzu / oder darvon. Muß demnach gemäß dem letzten Willen Christi sein H. Bluht mit der Gemeinschafft des Weins getruncken/ und sein H. Leib mit der Gemeinschafft des Brodts gegessen werden.

XIX. Man lese die Evangelische Historie/ da wird es sich schon richtig weisen/ daß des HErrn Abendmahl nur bestehe in der eintzigen Gestalt des Brods. Sintemahl S. Matthäus Cap. 26. v. 26. spricht: Da sie zu Nacht assen/ nahm JEsus das Brodt/ und benedeyet und brach es/ und gabs den Jüngeren. Im gleichen S. Lucas Cap. 22. v. 20. schreibt: Er nam den Kelch nach dem Abendmahl/ und sprach: Das ist der Kelch/ der neue Bund in meinem Bluht. Daraus siehet man ja/ daß der Kelch nicht gehöre zum Abendmahl des HErren/ weil Christus den Kelch gereichet hat/ da das Abendmahl schon war vollendet.

Antwort. Ihr verrechnet euch nur in dem/ das ihr keinen Unterscheid machet zwischen dem Abendmahl des Leibs und Bluhts Christi/ und zwischen dem Abendmahl des Oster-Lams/ drum müsset ihr die Ordnung und Abtheilung desjenigen so Christus am Abend vor seinem Leyden verrichtet hat/ also einrichten. Erstlich hat er gehalten das Abendmahl des Oster-Lams vermuhtlich stehendes Fusses gemäs solcher verübten Ceremonie Ex. 12 welches genennet wurde Coena legalis. Zu dem auch das gemeine Abendmahl anderer Speisen/ nach altem Gebrauch der Hebräer und Morgen-Ländischer Völcker liegend auf einem Ruh-Bett/ welches genennet wird Coena communis oder Usualis. Nach Vollendung dieses/ hat er seinen Jüngern die Fües gewaschen: und also zu letzt nach der gestalt eingenommenem Abendmahl hat Christus sein Heil. Liebes-Mahl des Leibs und Bluhts angefangen/ das Brodt und auch den Kelch gesegenet/ und seinen Jüngern dargereichet. Woraus dann offenbahr ist/ das Christus zwar den Kelch genommen nach dem Abendmahl des Oster-Lamms: aber nicht nach Einsetzung des heiligsten Sacraments. Und ist also diese truckene Mahlzeit unrecht ersunnen/ dem Irrthum der Papisten hierdurch einen Unterschleiff zu gehen.

XX. Hat doch Christus bey den zween Jüngern/ mit welchen er nach Emaus ginge/ das Abendmahl unter einerley Gestalt gehalten: dann der Text sagt: Sie erkanten ihn/ da er das Brodt brache Luc. 24. v. 35.

Antwort. Wo stehet aber allda/ daß Christus das Abendmahl gehalten habe? Oder auch daß ers nur unter den Gestalten des Brods habe gehalten? Dann S. Lucas erzehlt nur bloß / Christus habe sich mit den beyden Jüngern des Abends zu Tisch gesetzet/ das Brodt/ so sie über Tischhaben brauchen wollen/ seiner Gewohnheit nach gebrochen/ und ihrer jedem etwas darvon mitgetheilt/ daraus sie ihn auch erkant haben. Will jetzund geschweigen / daß noch die Frage ist/ ob auch die

Antwort. Christus spricht austrücklich: Dis ist der Kelch meines Bluhts: Ein Kelch aber wird verordnet zum Tranck und Genuß/ nicht aber allein den Wein zu beschauen. Und füget auch Christus den austrücklichen Befehl hinzu: Trinckt dar aus. Ist also die Gleichnüß mit dem gesprengten Kälber-Bluht zu läppisch und abgeschmackt. Wann auch die Gleichnüß überall gelten solte/ müsten wir ebenfals nur eusserlich besprengt werden mit dem Bluht Christi / welches doch wäre eine gar übel anständige Handlung dieses hohen Geheimnüß. Bleibtes also bey dem/ daß der Genuß/ und nicht das blosse Auschauen des Bluhts seye der Bund/ und das Testament Christi. Von dergleichen Testamenten S. Paulus spricht Gal. 3. v. 15. Man verachtet ein Testament nicht/ wann es bestättiget ist/ und thut auch nichts darzu / oder darvon. Muß demnach gemäß dem letzten Willen Christi sein H. Bluht mit der Gemeinschafft des Weins getruncken/ und sein H. Leib mit der Gemeinschafft des Brodts gegessen werden.

XIX. Man lese die Evangelische Historie/ da wird es sich schon richtig weisen/ daß des HErrn Abendmahl nur bestehe in der eintzigen Gestalt des Brods. Sintemahl S. Matthäus Cap. 26. v. 26. spricht: Da sie zu Nacht assen/ nahm JEsus das Brodt/ und benedeyet und brach es/ und gabs den Jüngeren. Im gleichen S. Lucas Cap. 22. v. 20. schreibt: Er nam den Kelch nach dem Abendmahl/ und sprach: Das ist der Kelch/ der neue Bund in meinem Bluht. Daraus siehet man ja/ daß der Kelch nicht gehöre zum Abendmahl des HErren/ weil Christus den Kelch gereichet hat/ da das Abendmahl schon war vollendet.

Antwort. Ihr verrechnet euch nur in dem/ das ihr keinen Unterscheid machet zwischen dem Abendmahl des Leibs und Bluhts Christi/ und zwischen dem Abendmahl des Oster-Lams/ drum müsset ihr die Ordnung und Abtheilung desjenigen so Christus am Abend vor seinem Leyden verrichtet hat/ also einrichten. Erstlich hat er gehalten das Abendmahl des Oster-Lams vermuhtlich stehendes Fusses gemäs solcher verübten Ceremonie Ex. 12 welches genennet wurde Coena legalis. Zu dem auch das gemeine Abendmahl anderer Speisen/ nach altem Gebrauch der Hebräer und Morgen-Ländischer Völcker liegend auf einem Ruh-Bett/ welches genennet wird Coena communis oder Usualis. Nach Vollendung dieses/ hat er seinen Jüngern die Fües gewaschen: und also zu letzt nach der gestalt eingenommenem Abendmahl hat Christus sein Heil. Liebes-Mahl des Leibs und Bluhts angefangen/ das Brodt und auch den Kelch gesegenet/ und seinen Jüngern dargereichet. Woraus dann offenbahr ist/ das Christus zwar den Kelch genommen nach dem Abendmahl des Oster-Lamms: aber nicht nach Einsetzung des heiligsten Sacraments. Und ist also diese truckene Mahlzeit unrecht ersunnen/ dem Irrthum der Papisten hierdurch einen Unterschleiff zu gehen.

XX. Hat doch Christus bey den zween Jüngern/ mit welchen er nach Emaus ginge/ das Abendmahl unter einerley Gestalt gehalten: dann der Text sagt: Sie erkanten ihn/ da er das Brodt brache Luc. 24. v. 35.

Antwort. Wo stehet aber allda/ daß Christus das Abendmahl gehalten habe? Oder auch daß ers nur unter den Gestalten des Brods habe gehalten? Dann S. Lucas erzehlt nur bloß / Christus habe sich mit den beyden Jüngern des Abends zu Tisch gesetzet/ das Brodt/ so sie über Tischhaben brauchen wollen/ seiner Gewohnheit nach gebrochen/ und ihrer jedem etwas darvon mitgetheilt/ daraus sie ihn auch erkant haben. Will jetzund geschweigen / daß noch die Frage ist/ ob auch die

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        <p>Antwort. Ihr verrechnet euch nur in dem/ das ihr keinen Unterscheid machet zwischen dem            Abendmahl des Leibs und Bluhts Christi/ und zwischen dem Abendmahl des Oster-Lams/ drum            müsset ihr die Ordnung und Abtheilung desjenigen so Christus am Abend vor seinem Leyden            verrichtet hat/ also einrichten. Erstlich hat er gehalten das Abendmahl des Oster-Lams            vermuhtlich stehendes Fusses gemäs solcher verübten Ceremonie Ex. 12 welches genennet            wurde Coena legalis. Zu dem auch das gemeine Abendmahl anderer Speisen/ nach altem            Gebrauch der Hebräer und Morgen-Ländischer Völcker liegend auf einem Ruh-Bett/ welches            genennet wird Coena communis oder Usualis. Nach Vollendung dieses/ hat er seinen Jüngern            die Fües gewaschen: und also zu letzt nach der gestalt eingenommenem Abendmahl hat            Christus sein Heil. Liebes-Mahl des Leibs und Bluhts angefangen/ das Brodt und auch den            Kelch gesegenet/ und seinen Jüngern dargereichet. Woraus dann offenbahr ist/ das            Christus zwar den Kelch genommen nach dem Abendmahl des Oster-Lamms: aber nicht nach            Einsetzung des heiligsten Sacraments. Und ist also diese truckene Mahlzeit unrecht            ersunnen/ dem Irrthum der Papisten hierdurch einen Unterschleiff zu gehen.</p>
        <p>XX. Hat doch Christus bey den zween Jüngern/ mit welchen er nach Emaus ginge/ das            Abendmahl unter einerley Gestalt gehalten: dann der Text sagt: Sie erkanten ihn/ da er            das Brodt brache Luc. 24. v. 35.</p>
        <p>Antwort. Wo stehet aber allda/ daß Christus das Abendmahl gehalten habe? Oder auch daß            ers nur unter den Gestalten des Brods habe gehalten? Dann S. Lucas erzehlt nur bloß /            Christus habe sich mit den beyden Jüngern des Abends zu Tisch gesetzet/ das Brodt/ so            sie über Tischhaben brauchen wollen/ seiner Gewohnheit nach gebrochen/ und ihrer jedem            etwas darvon mitgetheilt/ daraus sie ihn auch erkant haben. Will jetzund geschweigen /            daß noch die Frage ist/ ob auch die
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[84/0384] Antwort. Christus spricht austrücklich: Dis ist der Kelch meines Bluhts: Ein Kelch aber wird verordnet zum Tranck und Genuß/ nicht aber allein den Wein zu beschauen. Und füget auch Christus den austrücklichen Befehl hinzu: Trinckt dar aus. Ist also die Gleichnüß mit dem gesprengten Kälber-Bluht zu läppisch und abgeschmackt. Wann auch die Gleichnüß überall gelten solte/ müsten wir ebenfals nur eusserlich besprengt werden mit dem Bluht Christi / welches doch wäre eine gar übel anständige Handlung dieses hohen Geheimnüß. Bleibtes also bey dem/ daß der Genuß/ und nicht das blosse Auschauen des Bluhts seye der Bund/ und das Testament Christi. Von dergleichen Testamenten S. Paulus spricht Gal. 3. v. 15. Man verachtet ein Testament nicht/ wann es bestättiget ist/ und thut auch nichts darzu / oder darvon. Muß demnach gemäß dem letzten Willen Christi sein H. Bluht mit der Gemeinschafft des Weins getruncken/ und sein H. Leib mit der Gemeinschafft des Brodts gegessen werden. XIX. Man lese die Evangelische Historie/ da wird es sich schon richtig weisen/ daß des HErrn Abendmahl nur bestehe in der eintzigen Gestalt des Brods. Sintemahl S. Matthäus Cap. 26. v. 26. spricht: Da sie zu Nacht assen/ nahm JEsus das Brodt/ und benedeyet und brach es/ und gabs den Jüngeren. Im gleichen S. Lucas Cap. 22. v. 20. schreibt: Er nam den Kelch nach dem Abendmahl/ und sprach: Das ist der Kelch/ der neue Bund in meinem Bluht. Daraus siehet man ja/ daß der Kelch nicht gehöre zum Abendmahl des HErren/ weil Christus den Kelch gereichet hat/ da das Abendmahl schon war vollendet. Antwort. Ihr verrechnet euch nur in dem/ das ihr keinen Unterscheid machet zwischen dem Abendmahl des Leibs und Bluhts Christi/ und zwischen dem Abendmahl des Oster-Lams/ drum müsset ihr die Ordnung und Abtheilung desjenigen so Christus am Abend vor seinem Leyden verrichtet hat/ also einrichten. Erstlich hat er gehalten das Abendmahl des Oster-Lams vermuhtlich stehendes Fusses gemäs solcher verübten Ceremonie Ex. 12 welches genennet wurde Coena legalis. Zu dem auch das gemeine Abendmahl anderer Speisen/ nach altem Gebrauch der Hebräer und Morgen-Ländischer Völcker liegend auf einem Ruh-Bett/ welches genennet wird Coena communis oder Usualis. Nach Vollendung dieses/ hat er seinen Jüngern die Fües gewaschen: und also zu letzt nach der gestalt eingenommenem Abendmahl hat Christus sein Heil. Liebes-Mahl des Leibs und Bluhts angefangen/ das Brodt und auch den Kelch gesegenet/ und seinen Jüngern dargereichet. Woraus dann offenbahr ist/ das Christus zwar den Kelch genommen nach dem Abendmahl des Oster-Lamms: aber nicht nach Einsetzung des heiligsten Sacraments. Und ist also diese truckene Mahlzeit unrecht ersunnen/ dem Irrthum der Papisten hierdurch einen Unterschleiff zu gehen. XX. Hat doch Christus bey den zween Jüngern/ mit welchen er nach Emaus ginge/ das Abendmahl unter einerley Gestalt gehalten: dann der Text sagt: Sie erkanten ihn/ da er das Brodt brache Luc. 24. v. 35. Antwort. Wo stehet aber allda/ daß Christus das Abendmahl gehalten habe? Oder auch daß ers nur unter den Gestalten des Brods habe gehalten? Dann S. Lucas erzehlt nur bloß / Christus habe sich mit den beyden Jüngern des Abends zu Tisch gesetzet/ das Brodt/ so sie über Tischhaben brauchen wollen/ seiner Gewohnheit nach gebrochen/ und ihrer jedem etwas darvon mitgetheilt/ daraus sie ihn auch erkant haben. Will jetzund geschweigen / daß noch die Frage ist/ ob auch die

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/384>, abgerufen am 25.11.2024.