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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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in so deutlichem Verstand / als sie immer können genommen werden: dann wie der päbstische Theologus Adamus Burghaber selbsten in Theol. polem. controv. 70. schreibt: ein Testament muß mit deutlichen und klaren Worten geschrieben und verzeichnet werden: und wann ein Gesetz-Geber sein Gesetz mit klaren Worten nicht ausbeutet/ so ist es ein Anzeichen seiner Thorheit. Weilen nun Christus die Weißheit selbsten seinem Testament so klar und austrücklich den Kelch und dessen Niessung hat einverleibet/ so wäre es ja ein verwegener Frevel die klare Worte der ewigen Weißheit verwerffen und meisteren wollen.

Zum vierten: so hat Christus eben so wohl die Verkündigung seines Tods/ an die Niessung des gesegneten Kelchs/ als an die Niessung des gesegne-Brodts angehänget I. Cor. II. v. 25. 26. Gleich wie nun allen Christen oblieget die Verkündigung des Todts des HErrn/ also gebührt ihnen auch die Niessung des Kelchs.

Zum fünsten: so hat Christus austrücklich sein Abendmahl also eingerichtet/ daßwir vermittels des gesegneten Brodts und anderwerts nicht als in und mit dem Brodt seinen Leib Sacramentlicher Weise empfangen: wie dann auch imgleichen sein Bluht vermittels des gesegneten Kelchs Sacramentlicher Weise geniessen sollen: dergestalt dann eine Sacramentliche Vereinigung und Gemeinschafft ist zwischen dem Brodt und Leib Christi/ und zwischen dem Wein/ und Bluht Christi. Dieweil dann den Leyen eben so wohl/ als den Priestern vonnöhten thut/ daß sie das Bluht Christi so für ihre Sünde vergossen ist / Sacramentlicher Weise geniessen/ so soll ihnen freylich dasselbige auch gereicht werden / nicht nur Un-Sacramentlicher und beyfügiger Weise mit dem Leib Christi im Brodt: sondern auch Sacramentlicher Weise im Wein/ als in dem ordentlichen von CHristo eingesetzten Mittel.

Zum sechsten: so unterstehen sich auch die Papisten/ mit dieser ihrer Stümmelung/ den HErren Christum die ewige Weißheit des Vatters in seiner Einsetzung zu meisteren/ in dem sie dasjenige/ so Christus in Niessung des Brodts und Weins unterschieden hat/ unter einander vermischen.

Zum siebenten: so wird auch hiedurch wieder den Gebrauch der ersten Kirchen gehandelt: dann es gibt die Epistel S. Pauli an die Corinther Sonnen klar/ daß S. Paulus den Corinthern (die dann freylich nicht eitel Priester gewesen) das gantze Abendmahl unter zweyerley Gestalt gereicht habe. So ist auch aus den alten Canonen/ und des Pabstes Gelasii Worten deconsec. distinct. 2. can. comperimus zu sehen/ daß er diejenigen hart straffet/ welche (wie er sagt) weiß nicht aus was Aberglauben/ den Kelch nicht brauchen wollen/ und rund heraus sagt: Sie sollen entweder das gantze Sacrament gebrauchen/ oder sich des gantzen Sacraments enthalten; sintemahl die Theilung dieses unzertrenlichen Geheimnüß ohne grossen Kirchen-Raub nicht geschehen könne. Und ob schon die Papisten diese Wort Gelasii auf einen verkehrten Sinn verdrehen wollen/ als hätte obgemelter Pabst solches Gebot ertheilet/ wegen des aberglaubischen Irrwohns der Manichaeer, welche sich des Weins enthielten/ aus Fürgeben/ es seye der Wein ein Geschöpff des Teuffels: so geben doch diese Verdrehung des Gebots (Gelasii nicht zu die klare Wort dieses Pabstes / da er spricht: Die Theilung dieses unzertrenlichen Geheimnüß könne nicht geschehen ohne Kir-

in so deutlichem Verstand / als sie immer können genommen werden: dann wie der päbstische Theologus Adamus Burghaber selbsten in Theol. polem. controv. 70. schreibt: ein Testament muß mit deutlichen und klaren Worten geschrieben und verzeichnet werden: und wann ein Gesetz-Geber sein Gesetz mit klaren Worten nicht ausbeutet/ so ist es ein Anzeichen seiner Thorheit. Weilen nun Christus die Weißheit selbsten seinem Testament so klar und austrücklich den Kelch und dessen Niessung hat einverleibet/ so wäre es ja ein verwegener Frevel die klare Worte der ewigen Weißheit verwerffen und meisteren wollen.

Zum vierten: so hat Christus eben so wohl die Verkündigung seines Tods/ an die Niessung des gesegneten Kelchs/ als an die Niessung des gesegne-Brodts angehänget I. Cor. II. v. 25. 26. Gleich wie nun allen Christen oblieget die Verkündigung des Todts des HErrn/ also gebührt ihnen auch die Niessung des Kelchs.

Zum fünsten: so hat Christus austrücklich sein Abendmahl also eingerichtet/ daßwir vermittels des gesegneten Brodts und anderwerts nicht als in und mit dem Brodt seinen Leib Sacramentlicher Weise empfangen: wie dann auch imgleichen sein Bluht vermittels des gesegneten Kelchs Sacramentlicher Weise geniessen sollen: dergestalt dann eine Sacramentliche Vereinigung und Gemeinschafft ist zwischen dem Brodt und Leib Christi/ und zwischen dem Wein/ und Bluht Christi. Dieweil dann den Leyen eben so wohl/ als den Priestern vonnöhten thut/ daß sie das Bluht Christi so für ihre Sünde vergossen ist / Sacramentlicher Weise geniessen/ so soll ihnen freylich dasselbige auch gereicht werden / nicht nur Un-Sacramentlicher und beyfügiger Weise mit dem Leib Christi im Brodt: sondern auch Sacramentlicher Weise im Wein/ als in dem ordentlichen von CHristo eingesetzten Mittel.

Zum sechsten: so unterstehen sich auch die Papisten/ mit dieser ihrer Stümmelung/ den HErren Christum die ewige Weißheit des Vatters in seiner Einsetzung zu meisteren/ in dem sie dasjenige/ so Christus in Niessung des Brodts und Weins unterschieden hat/ unter einander vermischen.

Zum siebenten: so wird auch hiedurch wieder den Gebrauch der ersten Kirchen gehandelt: dann es gibt die Epistel S. Pauli an die Corinther Sonnen klar/ daß S. Paulus den Corinthern (die dann freylich nicht eitel Priester gewesen) das gantze Abendmahl unter zweyerley Gestalt gereicht habe. So ist auch aus den alten Canonen/ und des Pabstes Gelasii Worten deconsec. distinct. 2. can. comperimus zu sehen/ daß er diejenigen hart straffet/ welche (wie er sagt) weiß nicht aus was Aberglauben/ den Kelch nicht brauchen wollen/ und rund heraus sagt: Sie sollen entweder das gantze Sacrament gebrauchen/ oder sich des gantzen Sacraments enthalten; sintemahl die Theilung dieses unzertrenlichen Geheimnüß ohne grossen Kirchen-Raub nicht geschehen könne. Und ob schon die Papisten diese Wort Gelasii auf einen verkehrten Sinn verdrehen wollen/ als hätte obgemelter Pabst solches Gebot ertheilet/ wegen des aberglaubischen Irrwohns der Manichaeer, welche sich des Weins enthielten/ aus Fürgeben/ es seye der Wein ein Geschöpff des Teuffels: so geben doch diese Verdrehung des Gebots (Gelasii nicht zu die klare Wort dieses Pabstes / da er spricht: Die Theilung dieses unzertrenlichen Geheimnüß könne nicht geschehen ohne Kir-

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[75/0375] in so deutlichem Verstand / als sie immer können genommen werden: dann wie der päbstische Theologus Adamus Burghaber selbsten in Theol. polem. controv. 70. schreibt: ein Testament muß mit deutlichen und klaren Worten geschrieben und verzeichnet werden: und wann ein Gesetz-Geber sein Gesetz mit klaren Worten nicht ausbeutet/ so ist es ein Anzeichen seiner Thorheit. Weilen nun Christus die Weißheit selbsten seinem Testament so klar und austrücklich den Kelch und dessen Niessung hat einverleibet/ so wäre es ja ein verwegener Frevel die klare Worte der ewigen Weißheit verwerffen und meisteren wollen. Zum vierten: so hat Christus eben so wohl die Verkündigung seines Tods/ an die Niessung des gesegneten Kelchs/ als an die Niessung des gesegne-Brodts angehänget I. Cor. II. v. 25. 26. Gleich wie nun allen Christen oblieget die Verkündigung des Todts des HErrn/ also gebührt ihnen auch die Niessung des Kelchs. Zum fünsten: so hat Christus austrücklich sein Abendmahl also eingerichtet/ daßwir vermittels des gesegneten Brodts und anderwerts nicht als in und mit dem Brodt seinen Leib Sacramentlicher Weise empfangen: wie dann auch imgleichen sein Bluht vermittels des gesegneten Kelchs Sacramentlicher Weise geniessen sollen: dergestalt dann eine Sacramentliche Vereinigung und Gemeinschafft ist zwischen dem Brodt und Leib Christi/ und zwischen dem Wein/ und Bluht Christi. Dieweil dann den Leyen eben so wohl/ als den Priestern vonnöhten thut/ daß sie das Bluht Christi so für ihre Sünde vergossen ist / Sacramentlicher Weise geniessen/ so soll ihnen freylich dasselbige auch gereicht werden / nicht nur Un-Sacramentlicher und beyfügiger Weise mit dem Leib Christi im Brodt: sondern auch Sacramentlicher Weise im Wein/ als in dem ordentlichen von CHristo eingesetzten Mittel. Zum sechsten: so unterstehen sich auch die Papisten/ mit dieser ihrer Stümmelung/ den HErren Christum die ewige Weißheit des Vatters in seiner Einsetzung zu meisteren/ in dem sie dasjenige/ so Christus in Niessung des Brodts und Weins unterschieden hat/ unter einander vermischen. Zum siebenten: so wird auch hiedurch wieder den Gebrauch der ersten Kirchen gehandelt: dann es gibt die Epistel S. Pauli an die Corinther Sonnen klar/ daß S. Paulus den Corinthern (die dann freylich nicht eitel Priester gewesen) das gantze Abendmahl unter zweyerley Gestalt gereicht habe. So ist auch aus den alten Canonen/ und des Pabstes Gelasii Worten deconsec. distinct. 2. can. comperimus zu sehen/ daß er diejenigen hart straffet/ welche (wie er sagt) weiß nicht aus was Aberglauben/ den Kelch nicht brauchen wollen/ und rund heraus sagt: Sie sollen entweder das gantze Sacrament gebrauchen/ oder sich des gantzen Sacraments enthalten; sintemahl die Theilung dieses unzertrenlichen Geheimnüß ohne grossen Kirchen-Raub nicht geschehen könne. Und ob schon die Papisten diese Wort Gelasii auf einen verkehrten Sinn verdrehen wollen/ als hätte obgemelter Pabst solches Gebot ertheilet/ wegen des aberglaubischen Irrwohns der Manichaeer, welche sich des Weins enthielten/ aus Fürgeben/ es seye der Wein ein Geschöpff des Teuffels: so geben doch diese Verdrehung des Gebots (Gelasii nicht zu die klare Wort dieses Pabstes / da er spricht: Die Theilung dieses unzertrenlichen Geheimnüß könne nicht geschehen ohne Kir-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/375>, abgerufen am 22.11.2024.