Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.selber das Gericht/ dieweil er nicht unterscheidet den Leib des HErren. sc. Ob wohl nun die Papisten die wesentliche Gegenwart des Loibs und Bluths Christi mit uns nicht läugnen: und hingegen die Reformirten solche Gegenwart nicht gestehen wollen/ so gewinnet es dannoch das Ansehen/ daß/ wann man die Lehr der Papisten beobachten will / auch die Reformirten in diesem Stück das Ziel besser treffen als die Papisten: sintemahl die Papistische Lehr/ gemäß dem Concilio zu Florentz Ses. ult. führt mit sich/ daß bey Handlung dieses/ wie auch anderer päbstischen Sacramenten nohtwendig erfordert werde eine rechtschaffene Meinung oder Intention des Priesters: und wann selbiger Priester zweyerley gegen einander streitige Meinungen führet/ so gilt/ Krafft päbstischer Lehr/ nur diejenige/ welche unter beyden am kräfftigsten ist/ und bey dem Priester den Vorzug hat / welche darum von ihnen genennet wird intentio appretiative major. Zum Exempel wann ein Calvinist oder Lutheraner das Sacrament der Tauff ertheilet/ und aber ein solcher in der wiedrigen Meinung ist gegen die Papisten/ es werde durch die Tauff in der Seelen keine eingegossene heiligmachende Gnade mit den eingegossenen Qualitäten der Tugenden ausgewircket/ so halten doch die Papisten dafür/ solche Tauffe eines Lutheraners oder Calvinisten seye gültig/ aus Ursachen/ dieweilen selbiger neben dieser seiner irrigen Meinung noch habe eine andere kräfftigere Meinung von einem grösseren Werth/ nemlich die Tauff also zu verrichten/ wie sie Christus hat eingesetzet. Aus diesem Fundament und Grund-Satz der Papisten schliesse ich dann also: ein Reformirter/ ob schon er der Meinung ist/ daß im H. Abendmahl der Leib und das Bluht Christi nicht wosentlich/ sondern nur metaphorice zugegen seye/ so hat er dannoch darneben noch eine kräftigere Meinung das zu thuen/ was und wie es Christus hat eingesetzet: hingegen die päbstische Pfaffen bey Handlung ihres Sacraments neben anderen irrigen Meinungen haben nur mehrsten theils diese / daß sie thun und verrichten wolten das/ was und wie es ihre also genannte Catholische Kirch (welche sie eben für so unfehlbar halten als GOtt selbsten) gethan und verrichtet haben will: welche Meinung wann ein Meß-Pfaffe machet von dem Ampt der Messen/ verdienet er aus Verleyhung Pabsts Cregorii XIII. funfzig Tag Ablaß. Weilen aber diese Kirch wieder die Einsetzung Christi aus dem Sacrament wil ein Opffer machen/ und dasselbige auch ausserhalb der Niessung zum Schau-Essen auf behalten/ so ist eines päbstischen Pfaffen fürnehmste Meinung irrig/ und folglich die Handlung des Sacraments vergeblich und unnützlich/ hingegen die fürnehmste Meinung eines Reformirten [so nur zielet auf die Einsetzung Christi/ und bloß das verrichten will/ was und wie es Christus hat eingesetzet und gethan haben will] richtig und wohl verordnet: ist demnach die Consecration eines Reformirten/ gemäß dieser Lehr der Papisten/ kräfftig und gültig / und ist Christus warhafftig wesentlich bey ihrem Sacrament gegenwärtig. Diesem aber nun hindan gesetzet. So glauben/ lehren/ und halten die Papisten darfür: daß wann ein Meß-Priester in der Consecration über Brodt und Wein diese Wort: Das ist mein Leib/ das ist mein Bluht / außspreche/ alsobald durch solches sein Außsprechen das Wesen des Brodts in das Wesen des Leibs/ und das Wesen des Weins in das Wesen des Bluhts Christi werde verwandelt/ und bleibe nichts mehr übrig als nur allein die Farbe/ Geruch/ Geschmack/ und andere Zufälligkeiten. Wir aber halten dis für lauter Irrthum/ falsches Ertichten/ und eiteles Fürbringen. Dann erstlich/ wozu nutzet es die Transubstantiation oder Verwandlung selber das Gericht/ dieweil er nicht unterscheidet den Leib des HErren. sc. Ob wohl nun die Papisten die wesentliche Gegenwart des Loibs und Bluths Christi mit uns nicht läugnen: und hingegen die Reformirten solche Gegenwart nicht gestehen wollen/ so gewinnet es dannoch das Ansehen/ daß/ wann man die Lehr der Papisten beobachten will / auch die Reformirten in diesem Stück das Ziel besser treffen als die Papisten: sintemahl die Papistische Lehr/ gemäß dem Concilio zu Florentz Ses. ult. führt mit sich/ daß bey Handlung dieses/ wie auch anderer päbstischen Sacramenten nohtwendig erfordert werde eine rechtschaffene Meinung oder Intention des Priesters: und wann selbiger Priester zweyerley gegen einander streitige Meinungen führet/ so gilt/ Krafft päbstischer Lehr/ nur diejenige/ welche unter beyden am kräfftigsten ist/ und bey dem Priester den Vorzug hat / welche darum von ihnen genennet wird intentio appretiative major. Zum Exempel wann ein Calvinist oder Lutheraner das Sacrament der Tauff ertheilet/ und aber ein solcher in der wiedrigen Meinung ist gegen die Papisten/ es werde durch die Tauff in der Seelen keine eingegossene heiligmachende Gnade mit den eingegossenen Qualitäten der Tugenden ausgewircket/ so halten doch die Papisten dafür/ solche Tauffe eines Lutheraners oder Calvinisten seye gültig/ aus Ursachen/ dieweilen selbiger neben dieser seiner irrigen Meinung noch habe eine andere kräfftigere Meinung von einem grösseren Werth/ nemlich die Tauff also zu verrichten/ wie sie Christus hat eingesetzet. Aus diesem Fundament und Grund-Satz der Papisten schliesse ich dann also: ein Reformirter/ ob schon er der Meinung ist/ daß im H. Abendmahl der Leib und das Bluht Christi nicht wosentlich/ sondern nur metaphorice zugegen seye/ so hat er dannoch darneben noch eine kräftigere Meinung das zu thuen/ was und wie es Christus hat eingesetzet: hingegen die päbstische Pfaffen bey Handlung ihres Sacraments neben anderen irrigen Meinungen haben nur mehrsten theils diese / daß sie thun und verrichten wolten das/ was und wie es ihre also genannte Catholische Kirch (welche sie eben für so unfehlbar halten als GOtt selbsten) gethan und verrichtet haben will: welche Meinung wann ein Meß-Pfaffe machet von dem Ampt der Messen/ verdienet er aus Verleyhung Pabsts Cregorii XIII. funfzig Tag Ablaß. Weilen aber diese Kirch wieder die Einsetzung Christi aus dem Sacrament wil ein Opffer machen/ und dasselbige auch ausserhalb der Niessung zum Schau-Essen auf behalten/ so ist eines päbstischen Pfaffen fürnehmste Meinung irrig/ und folglich die Handlung des Sacraments vergeblich und unnützlich/ hingegen die fürnehmste Meinung eines Reformirten [so nur zielet auf die Einsetzung Christi/ und bloß das verrichten will/ was und wie es Christus hat eingesetzet und gethan haben will] richtig und wohl verordnet: ist demnach die Consecration eines Reformirten/ gemäß dieser Lehr der Papisten/ kräfftig und gültig / und ist Christus warhafftig wesentlich bey ihrem Sacrament gegenwärtig. Diesem aber nun hindan gesetzet. So glauben/ lehren/ und halten die Papisten darfür: daß wann ein Meß-Priester in der Consecration über Brodt und Wein diese Wort: Das ist mein Leib/ das ist mein Bluht / außspreche/ alsobald durch solches sein Außsprechen das Wesen des Brodts in das Wesen des Leibs/ und das Wesen des Weins in das Wesen des Bluhts Christi werde verwandelt/ und bleibe nichts mehr übrig als nur allein die Farbe/ Geruch/ Geschmack/ und andere Zufälligkeiten. Wir aber halten dis für lauter Irrthum/ falsches Ertichten/ und eiteles Fürbringen. Dann erstlich/ wozu nutzet es die Transubstantiation oder Verwandlung <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0366" n="66"/> selber das Gericht/ dieweil er nicht unterscheidet den Leib des HErren. sc.</p> <p>Ob wohl nun die Papisten die wesentliche Gegenwart des Loibs und Bluths Christi mit uns nicht läugnen: und hingegen die Reformirten solche Gegenwart nicht gestehen wollen/ so gewinnet es dannoch das Ansehen/ daß/ wann man die Lehr der Papisten beobachten will / auch die Reformirten in diesem Stück das Ziel besser treffen als die Papisten: sintemahl die Papistische Lehr/ gemäß dem Concilio zu Florentz Ses. ult. führt mit sich/ daß bey Handlung dieses/ wie auch anderer päbstischen Sacramenten nohtwendig erfordert werde eine rechtschaffene Meinung oder Intention des Priesters: und wann selbiger Priester zweyerley gegen einander streitige Meinungen führet/ so gilt/ Krafft päbstischer Lehr/ nur diejenige/ welche unter beyden am kräfftigsten ist/ und bey dem Priester den Vorzug hat / welche darum von ihnen genennet wird intentio appretiative major. Zum Exempel wann ein Calvinist oder Lutheraner das Sacrament der Tauff ertheilet/ und aber ein solcher in der wiedrigen Meinung ist gegen die Papisten/ es werde durch die Tauff in der Seelen keine eingegossene heiligmachende Gnade mit den eingegossenen Qualitäten der Tugenden ausgewircket/ so halten doch die Papisten dafür/ solche Tauffe eines Lutheraners oder Calvinisten seye gültig/ aus Ursachen/ dieweilen selbiger neben dieser seiner irrigen Meinung noch habe eine andere kräfftigere Meinung von einem grösseren Werth/ nemlich die Tauff also zu verrichten/ wie sie Christus hat eingesetzet. Aus diesem Fundament und Grund-Satz der Papisten schliesse ich dann also: ein Reformirter/ ob schon er der Meinung ist/ daß im H. Abendmahl der Leib und das Bluht Christi nicht wosentlich/ sondern nur metaphorice zugegen seye/ so hat er dannoch darneben noch eine kräftigere Meinung das zu thuen/ was und wie es Christus hat eingesetzet: hingegen die päbstische Pfaffen bey Handlung ihres Sacraments neben anderen irrigen Meinungen haben nur mehrsten theils diese / daß sie thun und verrichten wolten das/ was und wie es ihre also genannte Catholische Kirch (welche sie eben für so unfehlbar halten als GOtt selbsten) gethan und verrichtet haben will: welche Meinung wann ein Meß-Pfaffe machet von dem Ampt der Messen/ verdienet er aus Verleyhung Pabsts Cregorii XIII. funfzig Tag Ablaß. Weilen aber diese Kirch wieder die Einsetzung Christi aus dem Sacrament wil ein Opffer machen/ und dasselbige auch ausserhalb der Niessung zum Schau-Essen auf behalten/ so ist eines päbstischen Pfaffen fürnehmste Meinung irrig/ und folglich die Handlung des Sacraments vergeblich und unnützlich/ hingegen die fürnehmste Meinung eines Reformirten [so nur zielet auf die Einsetzung Christi/ und bloß das verrichten will/ was und wie es Christus hat eingesetzet und gethan haben will] richtig und wohl verordnet: ist demnach die Consecration eines Reformirten/ gemäß dieser Lehr der Papisten/ kräfftig und gültig / und ist Christus warhafftig wesentlich bey ihrem Sacrament gegenwärtig. Diesem aber nun hindan gesetzet.</p> <p>So glauben/ lehren/ und halten die Papisten darfür: daß wann ein Meß-Priester in der Consecration über Brodt und Wein diese Wort: Das ist mein Leib/ das ist mein Bluht / außspreche/ alsobald durch solches sein Außsprechen das Wesen des Brodts in das Wesen des Leibs/ und das Wesen des Weins in das Wesen des Bluhts Christi werde verwandelt/ und bleibe nichts mehr übrig als nur allein die Farbe/ Geruch/ Geschmack/ und andere Zufälligkeiten. Wir aber halten dis für lauter Irrthum/ falsches Ertichten/ und eiteles Fürbringen.</p> <p>Dann erstlich/ wozu nutzet es die Transubstantiation oder Verwandlung </p> </div> </body> </text> </TEI> [66/0366]
selber das Gericht/ dieweil er nicht unterscheidet den Leib des HErren. sc.
Ob wohl nun die Papisten die wesentliche Gegenwart des Loibs und Bluths Christi mit uns nicht läugnen: und hingegen die Reformirten solche Gegenwart nicht gestehen wollen/ so gewinnet es dannoch das Ansehen/ daß/ wann man die Lehr der Papisten beobachten will / auch die Reformirten in diesem Stück das Ziel besser treffen als die Papisten: sintemahl die Papistische Lehr/ gemäß dem Concilio zu Florentz Ses. ult. führt mit sich/ daß bey Handlung dieses/ wie auch anderer päbstischen Sacramenten nohtwendig erfordert werde eine rechtschaffene Meinung oder Intention des Priesters: und wann selbiger Priester zweyerley gegen einander streitige Meinungen führet/ so gilt/ Krafft päbstischer Lehr/ nur diejenige/ welche unter beyden am kräfftigsten ist/ und bey dem Priester den Vorzug hat / welche darum von ihnen genennet wird intentio appretiative major. Zum Exempel wann ein Calvinist oder Lutheraner das Sacrament der Tauff ertheilet/ und aber ein solcher in der wiedrigen Meinung ist gegen die Papisten/ es werde durch die Tauff in der Seelen keine eingegossene heiligmachende Gnade mit den eingegossenen Qualitäten der Tugenden ausgewircket/ so halten doch die Papisten dafür/ solche Tauffe eines Lutheraners oder Calvinisten seye gültig/ aus Ursachen/ dieweilen selbiger neben dieser seiner irrigen Meinung noch habe eine andere kräfftigere Meinung von einem grösseren Werth/ nemlich die Tauff also zu verrichten/ wie sie Christus hat eingesetzet. Aus diesem Fundament und Grund-Satz der Papisten schliesse ich dann also: ein Reformirter/ ob schon er der Meinung ist/ daß im H. Abendmahl der Leib und das Bluht Christi nicht wosentlich/ sondern nur metaphorice zugegen seye/ so hat er dannoch darneben noch eine kräftigere Meinung das zu thuen/ was und wie es Christus hat eingesetzet: hingegen die päbstische Pfaffen bey Handlung ihres Sacraments neben anderen irrigen Meinungen haben nur mehrsten theils diese / daß sie thun und verrichten wolten das/ was und wie es ihre also genannte Catholische Kirch (welche sie eben für so unfehlbar halten als GOtt selbsten) gethan und verrichtet haben will: welche Meinung wann ein Meß-Pfaffe machet von dem Ampt der Messen/ verdienet er aus Verleyhung Pabsts Cregorii XIII. funfzig Tag Ablaß. Weilen aber diese Kirch wieder die Einsetzung Christi aus dem Sacrament wil ein Opffer machen/ und dasselbige auch ausserhalb der Niessung zum Schau-Essen auf behalten/ so ist eines päbstischen Pfaffen fürnehmste Meinung irrig/ und folglich die Handlung des Sacraments vergeblich und unnützlich/ hingegen die fürnehmste Meinung eines Reformirten [so nur zielet auf die Einsetzung Christi/ und bloß das verrichten will/ was und wie es Christus hat eingesetzet und gethan haben will] richtig und wohl verordnet: ist demnach die Consecration eines Reformirten/ gemäß dieser Lehr der Papisten/ kräfftig und gültig / und ist Christus warhafftig wesentlich bey ihrem Sacrament gegenwärtig. Diesem aber nun hindan gesetzet.
So glauben/ lehren/ und halten die Papisten darfür: daß wann ein Meß-Priester in der Consecration über Brodt und Wein diese Wort: Das ist mein Leib/ das ist mein Bluht / außspreche/ alsobald durch solches sein Außsprechen das Wesen des Brodts in das Wesen des Leibs/ und das Wesen des Weins in das Wesen des Bluhts Christi werde verwandelt/ und bleibe nichts mehr übrig als nur allein die Farbe/ Geruch/ Geschmack/ und andere Zufälligkeiten. Wir aber halten dis für lauter Irrthum/ falsches Ertichten/ und eiteles Fürbringen.
Dann erstlich/ wozu nutzet es die Transubstantiation oder Verwandlung
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/366 |
Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/366>, abgerufen am 08.07.2024. |